Ute Mager - Staatsrecht I

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Gegenstand des nunmehr in 9. Auflage erscheinenden, überarbeiteten und aktualisierten Lehrbuchs ist das deutsche Staatsorganisationsrecht unter Berücksichtigung der europarechtlichen Einflüsse. Es werden die Staatsstrukturprinzipien, die Staatsorgane und die Staatsfunktionen einschließlich der Finanzverfassung erläutert. Vorausgestellt ist ein kurzer verfassungsgeschichtlicher Abriss. Fälle mit klausurmäßig ausformulierten Lösungen ermöglichen die anwendungsbezogene Vertiefung des Stoffes. Nach jedem Abschnitt wird auf Leitentscheidungen und aktuelle Rechtsprechung sowie auf Ausbildungsliteratur hingewiesen.

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30Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 7./8. Mai 1945 und der Gefangennahme von Großadmiral Dönitz , dem Nachfolger Hitler s , ging die Regierungsgewalt in Deutschland faktisch auf die Alliierten über. Rechtlich wurde dies in der „Berliner Deklaration in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“vom 5. Juni 1945 festgestellt, mit der die vier Siegermächte „the supreme authority with respect to Germany“ beanspruchten. 3

31Die Kapitulationder Wehrmacht hatte keine Auswirkungen auf den Fortbestand Deutschland s. 4Dies ergibt sich aus deren Rechtsnatur und Inhalt. Mit der Kapitulation erklärte das Oberkommando der Wehrmacht gegenüber den alliierten Militärbefehlshabern die Einstellung der Kampfhandlungen und die bedingungslose Übergabe der deutschen Streitkräfte. Die Kapitulation war also eine völkerrechtliche Handlung der Militärbefehlshaber mit einem militärischen Inhalt. Durch die Kapitulation wurde zwar die vollständige militärische Niederwerfung Deutschlands besiegelt, aber die Existenz des deutschen Staates nicht ausgelöscht. Deutschland ist also durch die Kapitulation der Wehrmacht am 7./8. Mai 1945 nicht untergegangen.

32Aber auch die Absetzung der Regierung Dönitzund die Übernahme der zentralen Staatsgewalt durch die Alliiertenhatten nicht den Untergang des deutschen Staates zur Folge. 5Beendet war allein das nationalsozialistische Unrechtsregime. 6Staatsvolk und Staatsgebiet blieben erhalten. 7In der Berliner Deklaration hieß es ausdrücklich, dass die Übernahme der Staatsgewalt keine Annexion bezwecke oder bewirke. 8Diese Übernahme war ihrerseits nur für eine Übergangszeit vorgesehen. Hinsichtlich der Deutschland als Ganzes betreffenden Angelegenheiten erhielt der Alliierte Kontrollrat 9, dessen Errichtung schon auf der Moskauer Konferenz von 1943 beschlossen worden war, die „supreme authority“. Er bestand aus den Befehlshabern der Besatzungstruppen in den vier Besatzungszonen. Diese handelten nach den Weisungen ihrer Regierungen und übten die „supreme authority“ jeweils für ihre eigenen Besatzungszonen aus.

2.2Aufbau von unten nach oben (Landesverfassungen)

33Insbesondere die amerikanische Besatzungsmacht förderte schon früh den Aufbau deutscher Staatsorgane, während die britische und die französische Besatzungsmacht zurückhaltender waren. 10Im Verlauf der Zeit wurden jedoch in allen drei westlichen Zonen Länder mit eigenen Regierungs- und Verwaltungsstellen gebildet. Ende 1946 vereinbarten die USA und Großbritannien den wirtschaftlichen Zusammenschluss ihrer Besatzungszonen zur Bizone .Wichtigstes deutsches Organ dieses Vereinigten Wirtschaftsgebieteswar der Wirtschaftsrat.

34Nachdem die Londoner Konferenz der Außenminister der vier Großmächte Ende 1947 wegen des Widerstandes der Sowjetunion gegen eine Vereinigung aller vier Zonen erfolglos geblieben war, unternahmen die westlichen Alliierten erste Schritte mit dem Ziel, eine einheitliche deutsche Staatsorganisation auf bundesstaatlicher Grundlage wenigstens auf dem westlichen Besatzungsgebiet zu errichten. In den Frankfurter Dokumentenvom 1. Juli 1948 11erklärten die westlichen Alliierten ua. ihre Vorstellungen über eine verfassungsgebende Nationalversammlung und die Leitsätze für ein Besatzungsstatut für Westdeutschland.

2.3Vom Herrenchiemseer Verfassungsentwurf über den Parlamentarischen Rat bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes

35Auf der Grundlage dieses Dokuments setzten die Ministerpräsidenten der damals in den westlichen Besatzungszonen vorhandenen elf Länder einen „Ausschuss von Sachverständigen für Verfassungsfragen“ ein, der im August 1948 in Herrenchiemseeeinen Verfassungsentwurfausarbeitete. 12

Über diesen Entwurf beriet sodann der Parlamentarische Rat, der aus 65 von den Landtagen gewählten Ländervertretern zusammengesetzt war, unter ihnen – entgegen der noch immer vorkommenden Rede von den Verfassungsvätern – vier Frauen, namentlich Dr. Elisabeth Selbert (SPD), Friedrike Nadig (SPD), Dr. Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum). 13Der Parlamentarische Rat trat im September 1948 seine Arbeit in Bonn an. Am 8. Mai 1949 nahm er mit 53 Ja-Stimmen gegen 12 Nein-Stimmen das Grundgesetz an. 14Die Nein-Stimmen kamen von der CSU (6), die den Entwurf als zu zentralistisch ansah, der KPD (2), der Deutschen Partei (2) und dem Zentrum (2). Anschließend erklärten die Volksvertretungen der Länder die Annahme des Grundgesetzes, ausgenommen der Bayerische Landtag, der das Grundgesetz mit 101 Stimmen gegen 64 Stimmen bei 9 Enthaltungen ablehnte, jedoch die Zugehörigkeit Bayerns zur Bundesrepublik Deutschland mit 97 gegen 6 Stimmen bei 70 Enthaltungen bejahte und die Rechtswirksamkeit des Grundgesetzes in Bayern für den Fall der Annahme durch zwei Drittel der Volksvertretungen der Länder ebenfalls bejahte. 15Somit war das Zustimmungserfordernis des Art. 144 Abs. 1 GG („Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volkvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll“) erfüllt. Die Militärgouverneure stimmten der Verfassung am 12. Mai 1949 unter Aufrechterhaltung des Vorrangs des Besatzungsstatuts, des Berlinvorbehalts und unter weiteren Vorbehalten zu.

36Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949verkündet und trat gemäß Art. 145 Abs. 2 GG mit Ablauf dieses Tages in Kraft. 16Am 14. August 1949 fanden die Wahlen zum ersten Bundestag statt, der am 7. September 1949 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat; am 12. September erfolgte die Wahl des ersten Bundespräsidenten ( Theodor Heuss ); am 15. September wurde der erste Bundeskanzler ( Konrad Adenauer ) gewählt, und am 20. September 1949 war die Regierungsbildung mit der Ernennung der Bundesminister abgeschlossen. Spätestens an diesem Tage war die Gründung der Bundesrepublik Deutschland vollzogen.

37Die Verfassung der DDRtrat am 7. Oktober 1949 in Kraft. Auch sie ging vom Fortbestand Deutschlands aus. Gleiches gilt für die Alliierten, von denen die westliche Seite 1951, die Sowjetunion 1955 den Kriegszustand „mit Deutschland“ für beendet erklärten. 17Die Teilung Deutschlands sollte 40 Jahre andauern.

Rechtsprechung:BVerfGE 36, 1 – Grundlagenvertrag.

Literatur: C. Diestelkamp , Die Verfassungsentwicklung in den Westzonen bis zum Zusammentreten des Parlamentarischen Rates, NJW 1989, 1312; M. Etzel , Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen durch den Alliierten Kontrollrat (1945–1948), 1992; M. Feldkamp , Der Parlamentarische Rat 1948–1949. Akten und Protokolle, 1998; K. Kröger , Die Entstehung des Grundgesetzes, NJW 1989, 1318; H. Säcker , Der Verfassungskonvent 1948, DÖV 1999, 784; C. Sitter , Die Rolle der vier Frauen im Parlamentarischen Rat: Die vergessenen Mütter des Grundgesetzes, 1995; K. Stern , Staatlichkeit und Verfassungsgebung in Deutschland vor 50 Jahren: Das Schicksalsjahr 1948, DÖV 1998, 795; H. von Wedel , Das Verfahren der demokratischen Verfassungsgebung, dargestellt am Beispiel Deutschlands 1848/49, 1919, 1948/49, 1975; Zum Nationalsozialismus s. W. Kohl/M. Stolleis Im Bauch des Leviathan. Zur Staats- und Verwaltungslehre im Nationalsozialismus, NJW 1988, 2849; I. von Münch (Hrsg.)/U. Brodersen , Gesetze des NS-Staates, 3. Aufl. 1994; M. Stolleis , Geschichte des Öffentlichen Rechts in Deutschland, Band 3. Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in Republik und Diktatur 1914–1945, 1999; H. Wilms , Die Staatsrechtslehre im Nationalsozialismus, DVBl. 2000, 1237; Heiko Holste , Die Zerstörung des Rechtsstaates durch den Nationalsozialismus, JA 2009, 359.

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