Bettina Heiderhoff - Europäisches Privatrecht

Здесь есть возможность читать онлайн «Bettina Heiderhoff - Europäisches Privatrecht» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Europäisches Privatrecht: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Europäisches Privatrecht»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Die Neuauflage:
Warenhandels-Richtlinie und Digitale-Inhalte-Richtlinie sowie der «New Deal for Consumers» werden spürbare Veränderungen bringen. In der Neuauflage werden sie vor allem in Punkten, die bereits jetzt von Interesse sind, dargestellt. Auch Neuerungen insbesondere im Verbrauchsgüterkaufrecht und seit der Vorauflage ergangene wichtige Urteile des EuGH und BGH sind eingearbeitet.
Das Lehrbuch:
Dieses Lehrbuch vermittelt Studierenden übersichtlich und strukturiert ein Grundverständnis zu Rechtsquellen und Rechtsanwendung des europäischen Privatrechts sowie dessen Auswirkungen auf das deutsche Recht. Das Lehrbuch deckt den Prüfungsstoff für Studierende und Referendare ab, zu deren Schwerpunkt/Wahlfach auch Europäisches Privatrecht gehört.
Nach einer Einführung in die europarechtlichen Grundlagen des Privatrechts werden die relevanten Richtlinien in der aus dem BGB bekannten Reihenfolge – von Vertragsschluss über Widerrufsrechte, Verbraucherkredit, vertragliche und außervertragliche Haftung bis Sachenrecht – dargestellt. Zahlreiche an Entscheidungen des EuGH und nationaler Gerichte angelehnte Beispielsfälle und deren schrittweise Lösung veranschaulichen dabei leicht nachvollziehbar das systematisch vermittelte Wissen.
Zentrale Themen sind:
•Grundgedanken und Zielsetzungen des EU-Rechts
•Kompetenzen und Rechtsetzung der EU
•Umsetzung und Auslegung von Richtlinien
•Vorlage an den EuGH und dessen relevante Rechtsprechung
•Ausblick in die Zukunft des europäischen Privatrechts
Maßgebliche EU-Richtlinien mit ihrem Kerninhalt und den wichtigsten dazu ergangenen EuGH-Entscheidungen sind für einen schnellen Überblick im Anhang aufgeführt.

Europäisches Privatrecht — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Europäisches Privatrecht», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Bei anderen Normen des AEUV ist es umstritten, ob sie Wirkungen zwischen Privaten entfalten. So wird teilweise behauptet, aus Art. 169 AEUV könne der Verbraucher ein Recht auf Information gegen seinen privaten Vertragspartner ableiten.[5]

Zum primären Recht der Union gehören auch die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die ebenfalls privatrechtlich (oder ganz allgemein) gelten können. Ein Beispiel ist das Verbot des Rechtsmissbrauchs. Die Existenz dieser Rechtsgrundsätze ist im Einzelfall allerdings oft sehr streitig (so ganz besonders für ein privatrechtliches Diskriminierungsverbot, dazu unten Rn. 79und Rn. 269).

Schließlich gehören auch die in der EU-Grundrechtecharta (GRCh) enthaltenen europäischen Grundrechtezum europäischen Primärrecht. Sie binden laut Art. 51 Abs. 1 GRCh die Einrichtungen und Organe der Union sowie die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts. Wie weit es eine mittelbare oder unmittelbare Drittwirkung im Rechtsverhältnis zwischen Privaten gibt, ist noch sehr in der Diskussion. Jedenfalls können die EU-Grundrechte aber dann zur Anwendung kommen, wenn es um die Umsetzung, Auslegung und Anwendung von privatrechtlichen Vorschriften geht (hierzu ausführlich Rn. 83).[6]

§ 2 Überblick über das bestehende Privatrecht der EU› B. Privatrecht im sekundären EU-Recht

B. Privatrecht im sekundären EU-Recht

§ 2 Überblick über das bestehende Privatrecht der EU› B. Privatrecht im sekundären EU-Recht › I. Arten sekundären EU-Privatrechts

I. Arten sekundären EU-Privatrechts

9

Als geltendes EU-Privatrecht wesentlich bedeutsamer als die soeben dargestellten Normen des primären EU-Rechts sind die sekundären Normen des EU-Rechts. In Art. 288 AEUV sind die der EU zur Verfügung stehenden „Maßnahmen“ sekundärer Rechtsschaffung aufgeführt. Es gibt Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen sowie Empfehlungen und Stellungnahmen. Für das Privatrecht ragt die Richtlinie als meistgenutztes Rechtssetzungsinstrument heraus.

§ 2 Überblick über das bestehende Privatrecht der EU› B. Privatrecht im sekundären EU-Recht › II. Die Richtlinie

II. Die Richtlinie

10

Die Richtlinie ist dadurch geprägt, dass sie gemäß Art. 288 S. 3 AEUV keine Direktwirkungentfaltet. Das in der Richtlinie Geregelte ist also nicht unmittelbar im Rechtsverkehr anwendbares Recht. Vielmehr richtet sich die Richtlinie an die Mitgliedstaaten, welche die Vorgaben der Richtlinie innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums in nationales Recht umsetzen müssen. Erst durch diese Umsetzung werden die in den Richtlinien vorgesehenen Regelungen zu in den Mitgliedstaaten geltendem, anwendbarem Recht (näher zum Ganzen unten Rn. 85 ff.).

Ein weiteres Charakteristikum der Richtlinie besteht darin, dass sie stets eine sektorspezifischeRegelung ist. Sie betrifft immer einen bestimmten Politikbereich. Die ersten wichtigen privatrechtlichen Richtlinien betrafen alle das Arbeitsrecht. Ein wichtiges Beispiel ist die Richtlinie zur Gleichbehandlung von Mann und Frau von 1976.[7] Auch viele verbraucherschützende Richtlinien waren bereits in dieser Zeit entworfen worden. Es dauerte jedoch bis 1985, ehe die erste dieser Richtlinien, nämlich die Haustürgeschäfte-RL[8], in Kraft trat. Heute gibt es eine Vielzahl von privatrechtlichen Richtlinien. Sie betreffen insbesondere das Verbraucherschutzrecht, das Arbeitsrecht, das Wettbewerbsrecht und das Gesellschaftsrecht. Das Tempo der Richtliniengebung hat sich derzeit etwas verlangsamt. Dafür fließen viele Energien in die Systematisierung des acquis communautaire mit dem Ziel, Lücken und Unstimmigkeiten bei den Regelungen zu beseitigen.[9] Wie schwierig eine solche Systematisierung ist, zeigt sich deutlich an der Verbraucherrechte-RL. Es dauerte nicht nur viele Jahre bis die Richtlinie verabschiedet wurde und es wurden nicht – wie anfangs geplant – vier, sondern nur zwei bereits bestehende Richtlinien vollständig in sie einbezogen.[10] Eine Übersicht über die existierenden Richtlinien und Richtlinienvorschläge des allgemeinen Privatrechts findet sich im Anhang dieses Buchs.

§ 2 Überblick über das bestehende Privatrecht der EU› B. Privatrecht im sekundären EU-Recht › III. Die Verordnung

III. Die Verordnung

11

Das zweite für das Privatrecht relevante Rechtssetzungsinstrument ist die in Art. 288 S. 2 AEUV beschriebene Verordnung. Die Verordnung gilt, anders als die Richtlinie, unmittelbar. Während die Verordnung im internationalen Zivilprozessrecht und im IPR viel verwendet wird, kommt ihr im eigentlichen materiellen Privatrecht generell nur eine geringe Rolle zu. Der wichtigste Grund für diese gering bleibende Bedeutung der Verordnung besteht in der fehlenden Praktikabilität. Es ist wohl kaum möglich, einzelne privatrechtliche Normen zu schaffen, die sich unmittelbar in die Rechtsordnungen aller Mitgliedstaaten integrieren lassen, ohne dass es zu deutlichen Systembrüchen kommt.[11]

Die Kompetenzgrundlage in Art. 114 AEUV (dazu Rn. 12 ff.) erlaubt es der EU an sich, auch Verordnungen zu erlassen. Aber die EU ist immer dem Verhältnismäßigkeitsprinzipverpflichtet (Art. 5 Abs. 1 S. 2 EUV) und die Richtlinie, welche den Mitgliedstaaten Umsetzungsspielraum lässt, ist zumeist das gegenüber der Verordnung gleichermaßen geeignete, aber mildere Mittel. Außerdem ist EU-Recht und besonders das verbraucherschützende EU-Privatrecht dem Grundsatz der Transparenzverpflichtet. Dem stünde es entgegen, wenn die privatrechtlichen Normen in einzelnen, nicht in das nationale Recht integrierten Verordnungen enthalten wären.

Anders ist es, wenn komplexe Regelungen für in sich geschlossene Rechtsbereichegeschaffen werden sollen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ganz neue Gesellschaftsformen geschaffen werden sollen, wie die Europäische Aktiengesellschaft, die Societas Europaea (SE), und die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), die beide in Verordnungen enthalten sind.[12] Die Verordnung als Regelungsform wird zudem häufig in Rechtsbereichen verwendet, in denen es eher um Regulierung als um das privatrechtliche Verhältnis der Akteure geht (Kapitalmarktrecht, Datenschutz).

Anmerkungen

[1]

Zur Darstellung des Streitstands Streinz , Europarecht, Rn. 121 ff. (letztlich für Völkerrecht); so schon EuGH Slg. 1964, 1269 LS 3: „eigene Rechtsordnung“ (Costa); BVerfGE 22, 292.

[2]

Lenz/Borchardt/ Lenz , EU-Verträge Kommentar, Art. 1 AEUV Rn. 2 f.

[3]

Unstreitig, vgl. vorerst nur Lenz/Borchardt/ Lenz , EU-Verträge Kommentar, Art. 1 AEUV Rn. 3.

[4]

Zur Unterscheidung nur Oppermann , Europarecht, § 9 Rn. 19 ff.

[5]

Reich , VuR 1999, 3, 6 ff.; Reich/Micklitz , Europäisches Verbraucherrecht, S. 25 ff.; ablehnend die überwiegende Auffassung, vgl. nur Grabitz/Hilf/Nettesheim/ Pfeiffer , Das Recht der EU, Band II, Art. 169 AEUV Rn. 15.

[6]

Jarass , Charta der Grundrechte der EU, Art. 51 GRCh Rn. 32 ff., 36 ff.

[7]

Richtlinie 76/207/EWG (Gleichbehandlungs-RL). Sie wurde 2006 durch die Richtlinie 2000/78/EG (Gleichbehandlungs-RL (Beruf)) ersetzt.

[8]

Siehe zu allen privatrechtlichen Richtlinien die genaueren Angaben im Anhang I.

[9]

Näher unten Rn. 613 ff.

[10]

Grundmann , JZ 2013, 53, 54 f.

[11]

Eine Liste der wichtigsten privatrechtlichen Verordnungen findet sich in Anhang II.

[12]

Zur SE die Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der europäischen Gesellschaft – auch hier wurden Einzelgebiete, wie die Arbeitnehmermitbestimmung, einer Richtlinie vorbehalten. Zur EWIV die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV).

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Europäisches Privatrecht»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Europäisches Privatrecht» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Europäisches Privatrecht»

Обсуждение, отзывы о книге «Europäisches Privatrecht» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x