von
Dr. Bettina HeiderhoffProfessorin an der Universität Münster
5., neu bearbeitete Auflage
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Im Gegensatz zur 4. Auflage dieses Werks, die große Veränderungen mit sich brachte, weil die Verbraucherrechte-RL gerade neu umgesetzt worden war, trifft die 5. Auflage in eine Art Zwischenstadium. Zwar sind die lange erwarteten verbrauchervertragsrechtlichen Richtlinien – die Warenkauf-RL und die Digitale-Inhalte-RL – am 20.5.2019 endlich verabschiedet worden und der „New Deal for Consumers“ wird ebenfalls spürbare Veränderungen des EU-Privatrechts bewirken. Doch wird die Umsetzung dieser Rechtsakte in das nationale Recht noch dauern. Sie muss für die Warenkauf-RL und die Digitale-Inhalte-RL erst zum 1.7.2021 erfolgen und diese Richtlinien werden erst ab dem 1.1.2022 angewendet werden. Für die einzelnen Bausteine des New Deal for Consumers liegt der Geltungsbeginn noch später. In der vorliegenden Auflage werden die neuen Rechtsakte daher vorerst nur soweit behandelt, wie sie schon heute von Interesse sind. Bei den sonstigen privatrechtlichen Fragen der Digitalisierung, wie etwa der Haftung für autonome Systeme und künstliche Intelligenz, steht der Erlass europäischer Regelungen noch bevor. Es hat aber seit der letzten Auflage nicht nur mehrere wichtige neue Urteile des EuGH sowie des BGH gegeben, sondern zum 1.1.2018 sind auch einige Neuerungen insbesondere im Verbrauchsgüterkaufrecht in Kraft getreten.
Das EU-Privatrecht bleibt als Gegenstand für ein Lehrbuch ungewöhnlich, weil es in hohem Maße eine Querschnittsthematik ist. Von Grundlagen des Rechts der EU bis zu Details des Rechts der AGB und zu Fragen des IPR sind viele Dinge miteinander zu verknüpfen. Dabei ist das Ziel des Buchs ehrgeizig: Ich habe versucht, Elemente eines Lehrbuchs, nämlich Anschaulichkeit und Beispielsreichtum, mit wissenschaftlich vertieften Schwerpunkten zu verbinden. Die unendlich vielen offenen Auslegungsfragen, die das EU-Privatrecht bereithält, mit Hilfe von Grundlagenverständnis und Hintergrundwissen selbst lösen zu können, dazu sollen die Leserinnen und Leser befähigt werden.
Ich bin vielen Personen zu Dank verpflichtet. Namentlich erwähnen möchte ich Kilian Gramsch, Dominik Keller, Florian Leber, Daniel Nickisch, Elena Schöne und Maximilian Weißenberg , die mir mit ihren vielen guten Ideen und ihrer großen Sorgfalt bei der Aktualisierung für diese 5. Auflage sehr geholfen haben.
Münster, Februar 2020
Bettina Heiderhoff
Vorwort
§ 1 § 1 Vorüberlegungen Inhaltsverzeichnis A. Gegenstand des Buchs B. Zielsetzung und Aufbau des Buchs C. Informationsquellen zum EU-Privatrecht § 1 Vorüberlegungen › A. Gegenstand des Buchs
Vorüberlegungen § 1 Vorüberlegungen Inhaltsverzeichnis A. Gegenstand des Buchs B. Zielsetzung und Aufbau des Buchs C. Informationsquellen zum EU-Privatrecht § 1 Vorüberlegungen › A. Gegenstand des Buchs
A. A. Gegenstand des Buchs 1 Gegenstand des vorliegenden Buchs sind das Recht der EU, soweit es das deutsche Privatrecht prägt, sowie das deutsche Privatrecht, soweit es vom Recht der EU geprägt ist. Europäisches Privatrecht (EU-Privatrecht) bezeichnet somit kein einschichtiges, vollständiges Privatrecht, wie es etwa das BGB darstellt, sondern vereinigt bruchstückhafte und auf verschiedenen Ebenen wirkende Rechtsbausteine. Den „inneren Kern“ des EU-Privatrechts, also seine wesentlichen materiellen Regelungen, findet man in den eigentlichen Rechtsakten der EU. Dazu gehören vor allem die privatrechtlichen europäischen Richtlinien , die konkrete Regelungen zu speziellen Rechtsfragen enthalten. Da die europäischen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen, um Geltung für den privaten Rechtsverkehr in den Mitgliedstaaten zu erlangen, bleibt aber das Privatrecht, welches den Bürger betrifft, meist das im nationalen Gesetzbuch enthaltene Recht. Wer sich mit europäischem Privatrecht befasst, hantiert daher viel, vielleicht sogar überwiegend, mit Normen, die formal nationales Recht sind. Inhaltlich allerdings ist dieses nationale Recht gleichsam „ferngesteuert“, steht also unter dem Einfluss des „echten“ EU-Privatrechts im engen Sinne. Die wichtigste Aufgabe besteht darin, diesen Einfluss zu erkennen und richtig zu deuten. § 1 Vorüberlegungen › B. Zielsetzung und Aufbau des Buchs
Gegenstand des Buchs A. Gegenstand des Buchs 1 Gegenstand des vorliegenden Buchs sind das Recht der EU, soweit es das deutsche Privatrecht prägt, sowie das deutsche Privatrecht, soweit es vom Recht der EU geprägt ist. Europäisches Privatrecht (EU-Privatrecht) bezeichnet somit kein einschichtiges, vollständiges Privatrecht, wie es etwa das BGB darstellt, sondern vereinigt bruchstückhafte und auf verschiedenen Ebenen wirkende Rechtsbausteine. Den „inneren Kern“ des EU-Privatrechts, also seine wesentlichen materiellen Regelungen, findet man in den eigentlichen Rechtsakten der EU. Dazu gehören vor allem die privatrechtlichen europäischen Richtlinien , die konkrete Regelungen zu speziellen Rechtsfragen enthalten. Da die europäischen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen, um Geltung für den privaten Rechtsverkehr in den Mitgliedstaaten zu erlangen, bleibt aber das Privatrecht, welches den Bürger betrifft, meist das im nationalen Gesetzbuch enthaltene Recht. Wer sich mit europäischem Privatrecht befasst, hantiert daher viel, vielleicht sogar überwiegend, mit Normen, die formal nationales Recht sind. Inhaltlich allerdings ist dieses nationale Recht gleichsam „ferngesteuert“, steht also unter dem Einfluss des „echten“ EU-Privatrechts im engen Sinne. Die wichtigste Aufgabe besteht darin, diesen Einfluss zu erkennen und richtig zu deuten. § 1 Vorüberlegungen › B. Zielsetzung und Aufbau des Buchs
B. Zielsetzung und Aufbau des Buchs
C. Informationsquellen zum EU-Privatrecht
I. Informationen in diesem Buch
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