Bettina Heiderhoff - Europäisches Privatrecht

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Die Neuauflage:
Warenhandels-Richtlinie und Digitale-Inhalte-Richtlinie sowie der «New Deal for Consumers» werden spürbare Veränderungen bringen. In der Neuauflage werden sie vor allem in Punkten, die bereits jetzt von Interesse sind, dargestellt. Auch Neuerungen insbesondere im Verbrauchsgüterkaufrecht und seit der Vorauflage ergangene wichtige Urteile des EuGH und BGH sind eingearbeitet.
Das Lehrbuch:
Dieses Lehrbuch vermittelt Studierenden übersichtlich und strukturiert ein Grundverständnis zu Rechtsquellen und Rechtsanwendung des europäischen Privatrechts sowie dessen Auswirkungen auf das deutsche Recht. Das Lehrbuch deckt den Prüfungsstoff für Studierende und Referendare ab, zu deren Schwerpunkt/Wahlfach auch Europäisches Privatrecht gehört.
Nach einer Einführung in die europarechtlichen Grundlagen des Privatrechts werden die relevanten Richtlinien in der aus dem BGB bekannten Reihenfolge – von Vertragsschluss über Widerrufsrechte, Verbraucherkredit, vertragliche und außervertragliche Haftung bis Sachenrecht – dargestellt. Zahlreiche an Entscheidungen des EuGH und nationaler Gerichte angelehnte Beispielsfälle und deren schrittweise Lösung veranschaulichen dabei leicht nachvollziehbar das systematisch vermittelte Wissen.
Zentrale Themen sind:
•Grundgedanken und Zielsetzungen des EU-Rechts
•Kompetenzen und Rechtsetzung der EU
•Umsetzung und Auslegung von Richtlinien
•Vorlage an den EuGH und dessen relevante Rechtsprechung
•Ausblick in die Zukunft des europäischen Privatrechts
Maßgebliche EU-Richtlinien mit ihrem Kerninhalt und den wichtigsten dazu ergangenen EuGH-Entscheidungen sind für einen schnellen Überblick im Anhang aufgeführt.

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I. Überblick

II.Entwicklungen bis zur Fertigstellung des Verbraucher-Acquis und des Referenzrahmens (DCFR)

1. Anfänge

2. Erste Mitteilung der Kommission vom Juli 2001

3. Zweite Mitteilung der Kommission mit dem Aktionsplan zur Weiterentwicklung des europäischen Privatrechts vom 12.2.2003 und die Gründung des Joint Network on European Private Law

4. Dritte Mitteilung der Kommission vom 11.10.2004

5. Erster jährlicher Fortschrittsbericht zum europäischen Vertragsrecht und zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands der Kommission vom 23.9.2005 und die Reaktionen von Parlament und Rat

6. Zweiter Fortschrittsbericht der Kommission zum Gemeinsamen Referenzrahmen vom 25.7.2007

III.Acquis-Sammlung und Referenzrahmen

1. Herausarbeitung des Verbraucher-Acquis

2. Erarbeitung des Referenzrahmens

IV.Weitere Schritte der Organe der EU in Hinblick auf die Sammlung und Überarbeitung des Acquis sowie auf das europäische Vertragsrecht

1. Überblick

2.Verwertung der Acquis-Sammlung – Erarbeitung der Verbraucherrechte-RL

a) Grünbuch zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz vom 8.2.2007

b) Verbraucherrechte-RL

3. Verwertung des Referenzrahmens – das GEK als optionales Instrument

a) Grünbuch zu den Optionen für die Einführung eines europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen vom 1.7.2010

b) Veröffentlichung der „Machbarkeitsstudie“

c) Veröffentlichung des Entwurfs über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht

4. Die Warenkauf-RL

5. Der „New Deal for Consumers“

C. Bewertung der Entwicklungen und Blick in die Zukunft

I. Handlungsbedarf

II.Inhaltliche Überlegungen

1. Allgemeines

2. Bewertung des GEK

III.Digitale Agenda und Privatrecht

1. Vertragsrecht in der Digitalen Agenda

2. Die Digitale-Inhalte-RL

3. Weitere privatrechtliche Instrumente im digitalen Binnenmarkt

Anhang I Die wichtigsten privatrechtlichen Richtlinien (chronologisch)

Anhang II Die wichtigsten privatrechtlichen Verordnungen

Anhang III Einige Schlüsselbegriffe aus dem Prozess der Entstehung eines EU-Vertragsrechts

Stichwortverzeichnis

§ 1 Vorüberlegungen

Inhaltsverzeichnis

A. A. Gegenstand des Buchs 1 Gegenstand des vorliegenden Buchs sind das Recht der EU, soweit es das deutsche Privatrecht prägt, sowie das deutsche Privatrecht, soweit es vom Recht der EU geprägt ist. Europäisches Privatrecht (EU-Privatrecht) bezeichnet somit kein einschichtiges, vollständiges Privatrecht, wie es etwa das BGB darstellt, sondern vereinigt bruchstückhafte und auf verschiedenen Ebenen wirkende Rechtsbausteine. Den „inneren Kern“ des EU-Privatrechts, also seine wesentlichen materiellen Regelungen, findet man in den eigentlichen Rechtsakten der EU. Dazu gehören vor allem die privatrechtlichen europäischen Richtlinien , die konkrete Regelungen zu speziellen Rechtsfragen enthalten. Da die europäischen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen, um Geltung für den privaten Rechtsverkehr in den Mitgliedstaaten zu erlangen, bleibt aber das Privatrecht, welches den Bürger betrifft, meist das im nationalen Gesetzbuch enthaltene Recht. Wer sich mit europäischem Privatrecht befasst, hantiert daher viel, vielleicht sogar überwiegend, mit Normen, die formal nationales Recht sind. Inhaltlich allerdings ist dieses nationale Recht gleichsam „ferngesteuert“, steht also unter dem Einfluss des „echten“ EU-Privatrechts im engen Sinne. Die wichtigste Aufgabe besteht darin, diesen Einfluss zu erkennen und richtig zu deuten. § 1 Vorüberlegungen › B. Zielsetzung und Aufbau des Buchs Gegenstand des Buchs A. Gegenstand des Buchs 1 Gegenstand des vorliegenden Buchs sind das Recht der EU, soweit es das deutsche Privatrecht prägt, sowie das deutsche Privatrecht, soweit es vom Recht der EU geprägt ist. Europäisches Privatrecht (EU-Privatrecht) bezeichnet somit kein einschichtiges, vollständiges Privatrecht, wie es etwa das BGB darstellt, sondern vereinigt bruchstückhafte und auf verschiedenen Ebenen wirkende Rechtsbausteine. Den „inneren Kern“ des EU-Privatrechts, also seine wesentlichen materiellen Regelungen, findet man in den eigentlichen Rechtsakten der EU. Dazu gehören vor allem die privatrechtlichen europäischen Richtlinien , die konkrete Regelungen zu speziellen Rechtsfragen enthalten. Da die europäischen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen, um Geltung für den privaten Rechtsverkehr in den Mitgliedstaaten zu erlangen, bleibt aber das Privatrecht, welches den Bürger betrifft, meist das im nationalen Gesetzbuch enthaltene Recht. Wer sich mit europäischem Privatrecht befasst, hantiert daher viel, vielleicht sogar überwiegend, mit Normen, die formal nationales Recht sind. Inhaltlich allerdings ist dieses nationale Recht gleichsam „ferngesteuert“, steht also unter dem Einfluss des „echten“ EU-Privatrechts im engen Sinne. Die wichtigste Aufgabe besteht darin, diesen Einfluss zu erkennen und richtig zu deuten. § 1 Vorüberlegungen › B. Zielsetzung und Aufbau des Buchs

B. Zielsetzung und Aufbau des Buchs

C. Informationsquellen zum EU-Privatrecht

§ 1 Vorüberlegungen› A. Gegenstand des Buchs

A. Gegenstand des Buchs

1

Gegenstand des vorliegenden Buchs sind das Recht der EU, soweit es das deutsche Privatrecht prägt, sowie das deutsche Privatrecht, soweit es vom Recht der EU geprägt ist. Europäisches Privatrecht (EU-Privatrecht) bezeichnet somit kein einschichtiges, vollständiges Privatrecht, wie es etwa das BGB darstellt, sondern vereinigt bruchstückhafte und auf verschiedenen Ebenen wirkende Rechtsbausteine. Den „inneren Kern“ des EU-Privatrechts, also seine wesentlichen materiellen Regelungen, findet man in den eigentlichen Rechtsakten der EU. Dazu gehören vor allem die privatrechtlichen europäischen Richtlinien, die konkrete Regelungen zu speziellen Rechtsfragen enthalten.

Da die europäischen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen, um Geltung für den privaten Rechtsverkehr in den Mitgliedstaaten zu erlangen, bleibt aber das Privatrecht, welches den Bürger betrifft, meist das im nationalen Gesetzbuch enthaltene Recht. Wer sich mit europäischem Privatrecht befasst, hantiert daher viel, vielleicht sogar überwiegend, mit Normen, die formal nationales Rechtsind. Inhaltlich allerdings ist dieses nationale Recht gleichsam „ferngesteuert“, steht also unter dem Einfluss des „echten“ EU-Privatrechts im engen Sinne. Die wichtigste Aufgabe besteht darin, diesen Einfluss zu erkennen und richtig zu deuten.

§ 1 Vorüberlegungen› B. Zielsetzung und Aufbau des Buchs

B. Zielsetzung und Aufbau des Buchs

2

Das Privatrecht der EU ist bereits gegenwärtig sehr umfangreich und gleichzeitig in ständigem Wachstum begriffen. Dieses Buch möchte keine umfassende Sammlung von Einzelregelungen bieten, sondern es kann nur einen knappen, aber zugleich weiterführenden Einblick in wichtige Bereiche des EU-Privatrechts geben. Es soll ein Leitfaden für das Verständnis und die selbstständige Arbeit mit dem privatrechtsbezogenen Europarecht und insbesondere mit den Richtlinien sowie den sie umsetzenden Normen sein. Daher liegt ein Schwerpunkt auf der Vermittlung allgemeiner Grundgedanken und Zielsetzungendes EU-Rechts.

In einem ersten Teil ( § 2und § 3) werden die europarechtlichen Grundlagen des Privatrechts dargestellt. Welche Kompetenzen hat die EU im Bereich des Privatrechts, wie gelangt europäisches Privatrecht zur Geltung, wie ist es auszulegen und wie weit reicht die Zuständigkeit des EuGH?

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