Peter Behrens - Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht

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Das neue Handbuch zum «Europäischen Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht» aus der Reihe Ius Communitatis erschließt systematisch und umfassend das Binnenmarkt- und das unionale Wettbewerbsrecht. Ausgehend von dem übergreifenden Grundsatz «offener Märkte mit freiem Wettbewerb» – nach innen wie gegenüber Drittstaaten – analysiert es den Schutz des Wettbewerbs durch Verbote von Beschränkungen des Wettbewerbs einschließlich ihrer verfahrensmäßigen Durchsetzung und ihrer Wirkungsweise im Mehrebenensystem der EU. Wirtschafts- und wettbewerbspolitische Grundlagen, die einschlägigen Normen des Unionsrechts sowie die Entscheidungspraxis von Kommission und EuGH bilden für diese Betrachtung das Fundament.
In vier Teilen widmet sich das Handbuch ausführlich den Grundlagen, den Institutionen im Mehrebenensystem, den Wettbewerbsregeln sowie den Verfahren und Sanktionen.
Das neue Werk weist einige konzeptionelle Besonderheiten auf, denn
– es betont die Einheit von Binnenmarkt und System unverfälschten Wettbewerbs,
– es belegt die wettbewerbspolitische Einheit von Kartell-, Fusionskontroll-, Beihilfen- und Vergaberecht im Sinne des Schutzes wettbewerblicher Marktstrukturen,
– es ist interdisziplinär angelegt, zeigt also die Wechselbeziehung zwischen Recht und Ökonomik auf, und
– es reflektiert die bedeutsame Interaktion von Institutionen, Regeln und Verfahren im Mehrebenensystem der EU.
Zahlreiche Graphiken und Übersichten machen die komplexen Zusammenhänge handhabbar.
Wissenschaftler und Praktiker aus Wirtschaft, Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung werden das Handbuch mit Gewinn zu Rate ziehen, um Problemstellungen zu verstehen, Kenntnisse zu vertiefen und Lösungsstrategien zu entwickeln. Studierende und Rechtsreferendare erhalten einen Einblick in das Wahlfach Europäisches Wettbewerbsrecht.

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Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht

Eine systematische Darstellung der Wirtschafts- und

Wettbewerbsverfassung der EU

Prof. Dr. Peter Behrens, MCJ (NYU)em. o. Professor an der Universität Hamburg

wwwcfmuellerde Impressum Peter Behrens hat nach dem Studium in Hamburg - фото 1

www.cfmueller.de

Impressum

Peter Behrens hat nach dem Studium in Hamburg, Lausanne, Freiburg und Berlin seine juristische Ausbildung mit dem Referendariat in Hamburg abgeschlossen. Er wurde dort auch zum Dr. iur. promoviert (1969). Aufgrund eines Postgraduiertenstudiums an der New York University hat er den Grad eines Master of Comparative Jurisprudence (MCJ) erworben (1970). Seinen beruflichen Werdegang hat er als Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg (1971-1984) begonnen und nach der Habilitation (1984) als Universitätsprofessor an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg fortgesetzt. Er hat Gastprofessuren an den Universitten von Chicago (1984) und Michigan/Ann Arbor (1986/87) wahrgenommen. Als Lehrbeauftragter unterrichtet er in diversen in- und ausländischen Postgraduiertenstudiengängen. 1996/97 war er Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin. Seit seiner Emeritierung (2005) ist er Mitglied des Direktoriums des Institute for European Integration der Stiftung Europa-Kolleg Hamburg. Seine Forschungs- und Publikationsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Internationalen Wirtschaftsrechts, des europäischen Binnenmarkt- und Wettbewerbsrechts, des internationalen, europäischen und vergleichenden Gesellschaftsrechts sowie der ökonomischen Theorie des Rechts.

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-4710-3

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

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Geleitwort

Europa dominiert immer deutlicher das Recht in Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten. Mit jeder EU-Richtlinie, EU-Verordnung, bedeutendem EuGH-Urteil wird allgemeiner bewusst, dass in fast allen Kerngebieten des Rechts die wichtigen Reformanstöße aus Europa kommen, dass Europäisches Recht zunehmend alle Eckpunkte besetzt. Europäisches Recht darzustellen heißt also, die Hauptprobleme zu diskutieren, die Leitprinzipien, praktisch jedoch zugleich zunehmend: Fragen zu erörtern, in denen nationale Rechtsprechungstraditionen umgeworfen, ganze Bibliotheken Makulatur werden können. Seit 2002 gilt ein anderes Schuldrecht, seit eineinhalb Jahrzehnten ist Europa die Triebfeder für ein Aktien- und GmbH-Recht in steter Reform, die Bankrechtsarchitektur ist fast vollständig Europäisch. Seit dem Brexit ist eine noch weitere Vertiefung eine Option – bis hin zu einer „Verfassung“, vielleicht auch einer differenzierten Integration.

Längst etabliert ist eine Europäische Währung, eine Europäische Aktiengesellschaft, eine Europäische Bankenunion folgte, der Europäische Kapitalmarkt wurde komplett novelliert, die freie, europaweite Zirkulationsfähigkeit von Urteilen in allen Zivil- und Handelssachen ist längst Wirklichkeit, ein Europäischer Verfassungsdiskurs Realität. Ein Europäisches Zivil- oder Vertragsgesetzbuch wurde konzipiert, Stücke davon werden weiter diskutiert. Sogar ein Europäisches Körperschaftssteuerrecht ist zumindest angedacht. Das Wettbewerbs- und Beihilfenrecht war schon lange primär Europäisch, es ist mit seinen mächtigen Durchsetzungsmechanismen, die den Worten von Staatschefs trotzen, in aller Munde. Ähnliches gilt für das Immaterialgüter-, das Außenwirtschafts- und auch das allgemeine Bank- und Versicherungs- sowie das Umweltrecht. Dies sind inzwischen genuin Europäische Materien, in Zentralstücken auch das Arbeits- und Steuerrecht.

Europäisches Recht – zu allen Rechtsmaterien – hat längst eine Breite gewonnen, die es unumgänglich macht, zu mehr als nur einem einzigen Buch zu greifen.

Dabei ist die Reihe so aufgebaut, dass sie das jeweilige Europäische Komplementärstück zu einem klassischen Rechtsgebiet vorhält. Die Reihe bietet damit das rundum sortierte Binnenmarktpaket, wobei für den Benutzer die Gebiete ausgewählt wurden, die solch einen Binnenmarktbezug in erheblichem Umfang haben. Gegenüber dem mehrbändigen Loseblattwerk hat sie nicht nur preislich Vorteile, es wird auch die Systematik stärker betont, die Beschränkung auf das Wesentliche – wichtig in einer ausufernden und für fast alle unübersichtlichen Materie wie dem Binnenmarktrecht.

Die Dynamik ist beeindruckend, die Entwicklung gewinnt rasant an Fahrt.

Orientierung tut not. Seriöse Rechtsanwendung kann auch nicht mehr allein mit der (deutschen) Umsetzung arbeiten. Das Original, die Europäische Vorgabe, die auch im nationalen Rechtsverkehr in fast allen Fällen de facto unmittelbar Anwendung findet, muss betrachtet werden. Diese Orientierungshilfe ist am besten zu leisten, wenn der Europäische Bestand zusammenhängend und mit der nötigen Dichte dargestellt wird – vorliegend in bis zu zwölf Einzelbänden, als Vorreiter im deutschen (und auch im Europäischen) Markt.

Die Einzelbände decken die Schwerpunkte der Europäisierung ab. Sie geben dem fortgeschrittenen Studenten das Material für herausgehobene Examensergebnisse. Der Student muss im Schwerpunktfach die Europäisierung seriös studieren, will er sich in diesem wirklich auch für die Zukunft spezialisieren und das Examen mehr als durchschnittlich meistern. Bände mit rechtsvergleichenden und interdisziplinären Bezügen bereiten ihn zudem auf ein mögliches Auslandsstudium vor und helfen ihm Funktionsbezüge zu sehen oder unterstützen auch Studien im Nachbarfach. Die einzelnen Bände geben dem Praktiker – dem Rechtsanwalt, Unternehmensjuristen, Richter oder Praktiker in Behörden und Ministerien –, der vor dem Europäischen Recht nicht die Augen verschließen will, die verlässliche Ordnung und den genügend detaillierten Hinweis auf die maßgeblichen Probleme. Sie geben – als gesamte Reihe – die Zusammensicht der Materien, in denen vor allem an Europäisches Recht zu denken ist. IUS COMMUNITATIS macht also – in klassischer deutscher Lehrbuchform – das Sachrecht Europas handhabbar.

Einbezogen ist ein Band, älter, zu den geschichtlichen Grundlagen. Denn in der Tat ist die Europäische Rechtsgeschichte Grundlage für ein Europa, das zunehmend eine junge Einheit wird.

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