Uwe Umbach - Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg

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Aufgrund des weitgehenden Bedeutungsverlustes des Bundeshochschulrechts hat sich ein heterogenes Hochschulrecht der Länder entwickelt. Mit der Abschaffung der gesamten Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im Rahmen der Föderalismusreform 2006 entfiel auch die darin enthaltene Zuständigkeit für «die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens». In vielen Ländern hat eine intensive Gesetzgebungstätigkeit eingesetzt, was ganz besonders für Baden-Württemberg gilt. Hier fanden seit 1999 nicht weniger als fünf umfassende Novellierungen des allgemeinen Hochschulrechts statt: Angefangen bei der Einführung von mindestens teilweise extern besetzten Hochschulräten über die Zusammenführung der einzelnen Hochschulgesetze in einem Landeshochschulgesetz bis hin zur Schaffung – jeweils bundesweit singulär – der Dualen Hochschule sowie des KIT als Zusammenschluss einer Landesuniversität und einem HGF-Großforschungszentrum kommt dem baden-württembergischen Landesgesetzgeber eine im Ländervergleich führende Rolle bei Hochschulrechtsinnovationen zu.
Wie in den Vorauflagen behandelt das Buch alle wesentlichen Gebiete des baden-württembergischen Hochschulrechts – von den verfassungsrechtlichen Grundlagen über die Hochschulverfassung, die Hochschulfinanzierung, die Aufgaben der Hochschulen, die Besonderheiten einzelner Hochschularten, des KIT und der Hochschulmedizin, bis hin zur Rechtsstellung der Studierenden und des wissenschaftlichen Personals.
Die 3. Auflage berücksichtigt nun neben den genannten Innovationen der Nuller Jahre die Weiterentwicklungen des Hochschulrechts unter veränderten politischen Vorzeichen seit 2011, wozu beispielsweise eine behutsame Re-Akademisierung der Hochschulverfassung sowie die Einführung der Verfassten Studierendenschaft, einer eigenständigen Statusgruppe der Promovenden oder Studiengebühren für EU-Ausländer und Zweitstudierende zählen.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet die seit der Vorauflage deutlich restriktiver gewordene Verfassungsrechtsprechung – insbesondere das aufsehenerregende Urteil des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs vom November 2016 – die ausführlich dargestellt, eingeordnet und kommentiert wird.

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Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg

Systematische Darstellung

Herausgegeben

von

Prof. Dr. Volker M. Haug

Bearbeitet

von

Lutz Bölke • Prof. Dr. Claus Eiselstein

Dr. Sabine Faisst • Prof. Dr. Volker M.Haug • Dr. Klaus Herberger

Dr. Angela Kalous • Dr. Helmut Messer

Prof. Dr. Arne Pautsch • Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Sandberger

Dr. Karin Schiller • Dr. Uwe Umbach

3., neu bearbeitete Auflage

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Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-4349-5

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Geleitwort

Leistungsfähige Hochschulen mit starker Forschung und Lehre sind die beste Zukunftsvorsorge. Das gilt besonders für ein Land wie Baden-Württemberg, das seinen Reichtum auf kluge Köpfe und Innovationen gründet. Damit unsere Hochschulen diesen Ansprüchen genügen können, bedarf es des stetigen Engagements vieler Beteiligter innerhalb und außerhalb des Hochschulsystems. Der Staat – in diesem Fall in der Verantwortung der Länder für Bildungsfragen – kann dieses Engagement vor allem durch wissenschaftsfreundliche rechtliche Rahmenbedingungen unterstützen.

Vor zehn Jahren ist die zweite Auflage des Bandes „Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg“ erschienen. Die Verfasser hatten diese sehr spezielle Rechtsmaterie umfassend aufbereitet und damit in der juristischen Praxis und in Fachkreisen im Land große Resonanz erfahren. Nach dem politischen Wechsel der Regierung im Jahr 2011 hat Baden-Württemberg seiner Hochschullandschaft mit mehreren Reformgesetzen ein neues Profil gegeben.

Das Land hat das frühere Leitbild der unternehmerischen Hochschule abgelöst und den Hochschulen mehr Eigenständigkeit sowie strategische Handlungsfähigkeit gegeben. Die Leitungsstrukturen wurden hochschuladäquat weiterentwickelt, allgemeine Studiengebühren abgeschafft, eine eigene Statusgruppe für Doktoranden eingeführt, die Stellung der Universitätskliniken und der Medizinischen Fakultäten austariert – um nur einige Beispiele zu nennen. Mit dem Landeshochschulgesetz von 2014 hat die Landesregierung das Ziel verfolgt, die Freiheit der Wissenschaft institutionell und individuell zu stärken, die Beteiligung der Hochschulmitglieder zu verbessern und für mehr Transparenz zu sorgen. Denn Hochschulen brauchen Freiräume, um innovativ und kreativ sein zu können. Dabei wissen wir sehr genau: Gute Wissenschaft kann man durch Politik nicht verordnen. Es ist vielmehr Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass sich die Wissenschaft gut entwickeln kann.

Mit der 2018 in Kraft getretenen Novellierung des Landeshochschulgesetzes wurden die Leitbegriffe Freiheit und Verantwortung weiter geschärft; sie bilden ein wichtiges Fundament für die vielfältige und leistungsstarke Hochschullandschaft im Südwesten. Dabei hat das Land mehr Verlässlichkeit für den wissenschaftlichen Nachwuchs erreicht, den Wissens- und Technologietransfer erleichtert und eine neue gesetzliche Grundlage für die hochschulartenübergreifende Zusammenarbeit und mehr Spielräume für unternehmerische Gründungen geschaffen.

Angesichts dieser tiefgreifenden Umgestaltung freut es mich sehr, dass der Band „Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg“ neu aufgelegt wird. Wieder haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung – aus dem Wissenschaftsministerium, dem Staatsministerium und den Hochschulen – zusammengefunden, dieses anspruchsvolle Projekt anzugehen. Ich gratuliere zu einer Darstellung der Rechtslage, die durch Sachverstand, Praxisnähe und Erfahrung geprägt ist. Wichtig ist mir der Hinweis, dass „Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg“ auch in seiner dritten Auflage nicht den Charakter einer amtlichen Verlautbarung des Wissenschaftsministeriums hat. Die darin wiedergegebenen Rechtsansichten sind allein die der jeweiligen Autorin oder des jeweiligen Autors. Ich bin sicher, ihre systematische Darstellung des Hochschulrechts in Baden-Württemberg wird wieder auf breites Interesse in wissenschaftlichen Fachkreisen und auch in der Praxis treffen.

Theresia Bauer MdL Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg

Vorwort

Wie in den beiden Vorauflagen möchten wir auch mit der hier vorliegenden dritten Auflage dieses Buches eine doppelte Zielsetzung erfüllen, nämlich einerseits einen rechtswissenschaftlichen Beitrag zu diesem wichtigen Teilgebiet des Besonderen Verwaltungsrechts leisten, und andererseits Hilfestellung bei der Klärung von Fragen in der Hochschulrechtspraxis anbieten. Das Buch wendet sich deshalb ebenso an hochschulrechtlich und wissenschaftlich Interessierte inner- und außerhalb Baden-Württembergs wie an die Anwender des baden-württembergischen Hochschulrechts in Hochschulen, Gerichten oder Anwaltskanzleien.

Vor über 20 Jahren, mit der 4. HRG-Änderungsnovelle von 1998, begann eine nennenswerte Ausdifferenzierung des Länderhochschulrechts. Mit der Föderalismusreform von 2006 hat das HRG seine normativ-bindende Wirkung schließlich ganz verloren, soweit die Länder seine Regelungen durch eigenes Recht ersetzt haben (Art. 125a GG). Es verwundert daher nicht, dass es seit über zehn Jahren ein bundeseinheitliches Hochschulrecht (soweit es sich nicht direkt aus der Wissenschaftsfreiheit in Art. 5 Abs. 3 GG ableiten lässt) nicht mehr gibt. Vielmehr ist das Hochschulrecht mittlerweile ein gefestigter Bestandteil der Länderhoheit geworden. Baden-Württemberg darf sich hierbei zu den Ländern zählen, die von Anfang an und mit großem Engagement und erheblicher Kreativität diese Spielräume besetzt und ausgefüllt haben.

Parallel zu dieser politischen und rechtlichen Entwicklung haben die Autorinnen und Autoren sowie der Herausgeber dieses Buches den dadurch entstandenen Bedarf nach einer rechtssystematischen Darstellung der Besonderheiten des baden-württembergischen Hochschulrechts aufgegriffen. So steht im Mittelpunkt der ersten Auflage aus dem Jahr 2001 das die Hochschulreform einleitende Hochschulrechtsänderungsgesetz von 1999, mit dem die bis heute gültigen Grundzüge der Hochschulverfassung (insbesondere die Einführung des Hochschulrats) gesetzlich verankert wurden. Zugleich bildet die erste Auflage den Hochschulrechtsstand der Ära von Wissenschaftsminister Klaus von Trotha ab. Die zweite Auflage aus dem Jahr 2009 befasst sich intensiv mit dem 2. Hochschulrechtsänderungsgesetz von 2004, das die Hochschulreform erheblich weiter vorangetrieben, die vorherigen Hochschulartengesetze zu einem einheitlichen Landeshochschulgesetz verbunden und eine erhebliche Deregulierung des Hochschulrechts gebracht hat. Außerdem verarbeitet die zweite Auflage das Erste und das Zweite Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich (EHFRUG von 2007 und ZHFRUG von 2008). Mit Letzterem wurde u.a. bundesweit bis heute einmalig mit der Dualen Hochschule eine neue Hochschulart geschaffen. Damit beschreibt die Vorauflage den Hochschulrechtsstand der Ära von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg .

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