Bernd Ingmar Gutberlet - Irrtümer und Legenden der deutschen Geschichte

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Tief in Höhlen des Kyffhäuser
Lebt nur noch als Schimmelpilz
Eine alte deutsche Sage:
Die betrogne Hoffnung will's.

Das Recht der ersten Nacht.

Gefühllose Sitten?

Man stelle sich vor: Braut und Bräutigam tanzen liebestrunken, bis der Blick der hübschen jungen Frau auf einen Beobachter am Rand des Geschehens fällt. Die Musik verstummt, ein Schatten fällt auf ihre lieblichen Züge, und kurz darauf, als sein Herr mit einer lässigen Geste einfordert, was ihm zusteht, erstarrt der Bräutigam in Schmerz: Er muss seine Liebe ziehen lassen - das Recht der ersten Nacht mit der Braut gebührt seinem Herrn.

Das Protokoll der Sitzung des Deutschen Reichstags vom 15. Dezember 1881 verzeichnet »Große Heiterkeit«, als sich ein Abgeordneter gegen Verleumdungen der adeligen Junker zur Wehr setzte. Er warf ihnen vor, mittelalterliche Zustände

wieder einführen zu wollen, in denen gar das ius primae noctis, das Recht der ersten Nacht, wieder zur Geltung käme. Vielleicht hatte der gute Mann am Abend zuvor eine Vorstellung von Mozarts »Hochzeit des Figaro« gesehen. Da geht es um eine Intrige des Figaro mit seiner Braut Susanna. Sie wollen gemeinsam verhindern, dass Graf Almaviva vom Recht der ersten Nacht Gebrauch macht, obwohl er eben das selbst abgeschafft hat. Wahrscheinlicher aber ist, dass der Abgeordnete wie die meisten anderen auch überzeugt war, dass es wirklich eine Zeit gegeben hatte, in der ein adeliger Grundherr seinen Abhängigen die Brautnacht stehlen konnte. Was Mozart frivol-heiter für einen stimmungsvollen Opernabend verarbeitet hat, wird bis heute auch von vielen Historikern als authentisch angesehen.

Hat das Mittelalter in den letzten Jahren auch zunehmend an Popularität gewonnen, sind doch die meisten der bekann-testen Begriffe, die man mit dieser Epoche in Verbindung bringt, negativ besetzt: Neben der Inquisition oder dem Lehnswesen gehört das berüchtigte Recht der ersten Nacht dazu, das im Falle der Heirat eines Abhängigen vom Lehnsherrn beansprucht werden konnte. Auf die heutige Vorstellung vom Mittelalter hat die Überlieferung dieser »Sitte« großen Einfluss gehabt. Denn wie ließe sich die Ohnmacht der vielen »kleinen Leute«, die ohnehin ein hartes, karges und kurzes Leben fristeten, besser ausdrücken als in diesem barbarischen Akt sexueller Willkür?

Nun ist sexuelle Selbstbestimmung eine Entdeckung der aufgeklärten Neuzeit. Ehen waren im europäischen Mittelalter ökonomische Zweckgemeinschaften, nicht selten bestimmt von familiären Erwägungen oder verordnet von eben jenem Grundherrn. Die Liebe ist zwar nicht gerade eine Erfindung unserer Zeit, dass sie aber als Grundlage für eine Eheschließung keine große Rolle spielen musste, kann noch unsere Großeltern- und Elterngeneration bestätigen. Die Rechte eines Grundherrn über seine Abhängigen reichten weit, sie waren aber nicht identisch mit der Leibeigenschaft, mit der sie häufig verwechselt werden.

Auch wenn ein ius primae noctis zu den Machtverhältnissen des Mittelalters zu passen scheint, und unabhängig davon, wie Macht im Mittelalter sexuell ausgeübt wurde, hat es ein institutionalisiertes, juristisch verankertes Recht des Grundherrn auf die erste Nacht mit der Braut jedes seiner Abhängigen nie gegeben.

Immer wieder gab es Kontroversen um diesen Tatbestand, die vor allem unter einem Aspekt aufschlussreich sind: Es ging eher um politische Auseinandersetzungen der jeweiligen Zeit als um das ernsthafte Bemühen, das Mittelalter zu verstehen. Die Französische Revolution beispielsweise verteufelte das Mittelalter, wo immer es ging, als den barbarischen Gegensatz zu den Errungenschaften von Aufklärung und Revolution. Das ius primae noctis eignete sich dafür ganz ausgezeichnet. Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema begann erst im 19. Jahrhundert, im Zuge der beginnenden umfassenden Erforschung des Mittelalters.

Untersuchungen haben ergeben, dass das Recht der ersten Nacht zwar seit dem 13. Jahrhundert in Quellen Erwähnung findet, dass es darüber hinaus jedoch keinerlei Beweise dafür gibt, dass ein solches Recht verbrieft war und ausgeübt wurde. Auffälligerweise gilt das nicht nur für das deutsche Mittelalter, sondern ebenso für andere Länder. Wahrscheinlicher ist, dass eine andere Praxis des Lehnswesens falsch überliefert wurde: Es gab eine Art Ablösesumme, die ein Unfreier zu entrichten hatte, wenn er eine Braut aus dem Herrschaftsgebiet eines anderen Lehnsherren ehelichen wollte. Mit sanktioniertem sexuellem Zwang hatte das aber nichts zu tun: Es ging eher um die Arbeitskraft, die dem Herrschaftsgebiet verloren ging. Andernfalls hätte sicher die Kirche ihren Einfluss gegen diesen Brauch geltend gemacht, denn das Ideal von Monogamie und Jungfräulichkeit wurde zumindest nach außen hin immer streng gewahrt.

Der Mythos vom »Recht der ersten Nacht« dürfte letztlich männlichen Fantasien geschuldet sein und wurde über die Jahrhunderte unterschiedlich benutzt. Zum Beispiel eignete sich dieses angebliche Recht des Adels über die Frauen seiner Herrschaft hervorragend für anti-aristokratische Propaganda. Beaumarchais, der die literarische Vorlage schrieb, die Mozart zum »Figaro« inspirierte, hatte für sein Lustspiel jedenfalls genau diese Wirkung beabsichtigt: Er wollte in den ersten Jahren nach der Französischen Revolution die feindliche Stimmung gegenüber dem Adel weiter anheizen.

Des Kaisers Stammbaum.

Lückenlos bis Adam?

Kunz von der Rosen, der Hofnarr Kaiser Maximilians I., führte einmal einen alten Bettler und eine ausgemergelte, nicht minder betagte Soldatenhure vor den Thron seines Herrn. Die beiden erbaten Hilfe, die ihnen rechtmäßig zustehe: Schließlich seien sie Verwandte des edlen Kaisers, so behaupteten sie selbstbewusst und verwiesen mit großer Geste auf den kaiserlichen Stammbaum. Maximilians herzliches Lachen auf diese Bitte ist überliefert, und vermutlich wird er den beiden für das kleine Amüsement einen Obolus gegeben haben. Wie aber war der Hofnarr auf diese Idee gekommen? Oder was mochte einen Chronisten zu dieser Anekdote angeregt haben?

Kaiser Maximilian I. (1493-1519) unternahm einige Anstrengung, um mit einem weit zurückreichenden Stammbaum den Glanz seiner Herrschaft historisch abzurunden. Eine ganze Belegschaft gelehrter Herren machte sich daran, die genealogischen Wurzeln des Hauses Habsburg auszumachen. Dass man dabei von ihnen erwartete, einen möglichst lückenlosen und über viele Generationen reichenden Stammbaum vorzulegen, dürfte vorher klar gewesen sein. Schließlich war dieser Auftrag das, was man heute eine Propaganda-Aktion zur Imageförderung nennen würde. Nicht dass Maximilian es nötig gehabt hätte - er, den das Volk als »letzten Ritter« aufrichtig verehrte. Aber die gehobene Gesellschaft der Renaissance interessierte sich mehr und mehr für Geschichte und Herkunft. Und es war nicht länger damit getan, eine eindrucksvolle Abkunft einfach zu behaupten, sie musste mit einem ordentlich gefertigten Stammbaum nachgewiesen werden.

Der Auftrag wurde erfüllt - sicherlich zur vollsten Zufriedenheit des kaiserlichen Kunden. Denn im Ergebnis, so zeigt es eine berühmte Abbildung aus dem Jahr 1518, hatte die Welt drei große Herrscherfolgen hervorgebracht: die der Päpste, der römischen Kaiser und der Habsburger. In Maximilian vereinten sich die drei Stränge zu größter Pracht und Herrlichkeit. Überdies geht des Kaisers Stammbaum bis auf Adam zurück, den ersten Menschen. Nicht schlecht, möchte man meinen, weiter hatten die ausführenden Fachleute, die in Innsbruck ihrer Fabulierkunst nachgingen, schwerlich gehen können. Und daher stammte auch die Idee des Hofnarren: Wenn Maximilian Adam als Stammvater reklamierte, konnte das mit gutem Recht auch jeder andere tun. Also war der Anspruch der beiden Alten zumindest theoretisch vollkommen gerechtfertigt: Sie gehörten zur Familie des Kaisers.

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