Christian Kaiser - Grundwissen Zivilrecht im Assessorexamen

Здесь есть возможность читать онлайн «Christian Kaiser - Grundwissen Zivilrecht im Assessorexamen» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Grundwissen Zivilrecht im Assessorexamen: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Grundwissen Zivilrecht im Assessorexamen»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Das Buch vermittelt unabdingbares Grundlagenwissen für die zweite Juristische Staatsprüfung im Zivilrecht. Behandelt werden das Zivilprozessrecht mit den Grundproblemen der Zwangsvollstreckung und die Schwerpunkte des materiellen Rechts aus dem BGB, HGB und dem Arbeitsrecht. Die Auswahl des behandelten Stoffes folgt den Problemstellungen der Examensklausuren der letzen Jahre. So können die Kandidaten die Unmenge des Examensstoffes zum Einstieg sinnvoll begrenzen, sich auf Grundtypen und Grundrobleme von Klausuren einstellen und dann vor dem Examen punktuell ihre Kenntnis erweitern.

Grundwissen Zivilrecht im Assessorexamen — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Grundwissen Zivilrecht im Assessorexamen», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

148 dd) Die Zustellung elektronischer Dokumente.Diese ist nur in bestimmten Konstellationen, vgl. § 174 Abs. 1 ZPO, insbesondere im Verhältnis zwischen Rechtsanwälten und Gerichten zugelassen. Eine Übermittlung von elektronischen Dokumenten sieht § 174 Abs. 3 ZPO vor. Nach § 174 Abs. 3 Satz 3 ZPO ist das zuzustellende Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a Abs. 4 ZPO zu übermitteln und gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter (durch Verschlüsselung) zu schützen. Die Zustellung wird dabei durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis nachgewiesen, § 174 Abs. 4 S. 3 ZPO.

149 d) Zustellungsempfänger.

– Die Zustellung erfolgt an die Partei selbst, an jedem Ort, an dem sie angetroffen wird, § 177 ZPO.

– Bei nicht prozessfähigen natürlichen Personen und bei juristischen Personen, rechtsfähigen Personengesellschaften oder Behörden ist Zustellungsadressat der gesetzliche Vertreter, § 170 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Er ist in der Adresse zu bezeichnen.

– An den rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter kann mit gleicher Wirkung wie an den Vertretenen zugestellt werden, § 171 Satz 1 ZPO, so z. B. an den Prokuristen (§ 48 HGB). Es muss aber eine schriftliche Zustellungsvollmacht geben, die dem Zustellungsorgan vorzulegen ist, § 171 Satz 2 ZPO.

– In einem anhängigen Verfahrenhat die Zustellung zwingend an den für den Rechtszug nach § 80 ZPO bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen, § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Auf Mängel bei der Bevollmächtigung kommt es nicht an (BGH NJW 2002, 1728).

Klausurproblem:Eine Zustellung kann, wenn ein Prozessvertreter nach § 80 ZPO bestellt ist, nicht an die Partei erfolgen. Erfolgt sie dennoch an die Partei, liegt keine wirksame Zustellung vor. Eine Heilung nach § 189 ZPO tritt nicht durch die Übergabe an die Partei ein, sondern erst dann, wenn der Prozessbevollmächtigte Kenntnis erlangt.

150 e) Ersatzzustellung.Es gilt ein strikt „abgestuftes System der Ersatzzustellung“: Zuerst § 178 ZPO, dann § 180 ZPO und erst zuletzt § 181 ZPO:

151 aa) § 178 ZPO.Die Ersatzzustellung in der Wohnung und in den Geschäftsräumen ist generell zulässig. In der Wohnung kann das Schriftstück an erwachsene Familienangehörige oder an ständige Mitbewohner (einschließlich nichteheliche Lebenspartner und Mitbewohner einer Wohngemeinschaft) übergeben werden. In Geschäftsräumen ist die Ersatzzustellung während der üblichen Bürozeiten an dort (d. h. in den Räumen selbst) beschäftigte Personen zulässig (also Ersatzzustellung möglich an Sekretärin oder Sachbearbeiter; nicht jedoch an den Lagerarbeiter oder den Nachtportier). Bei Gemeinschaftseinrichtungen (Altenheime, Krankenhäuser etc.) erfolgt die Ersatzzustellung an den Leiter.

Klausurproblem:Zustellung an die Ehefrau in den Geschäftsräumen. Dies ist keine wirksame Ersatzzustellung nach § 178 ZPO, die Ehefrau ist nicht dort beschäftigt. Anders selbstverständlich, wenn die Ehefrau auch Beschäftigte ist.

152 bb) § 180 ZPO.Scheitert eine Ersatzzustellung nach § 178, so kann das Schriftstück in den zur Wohnung oder zum Geschäftsraum zugehörigen Briefkasten eingeworfen werden. Dieser Vorgang ist zu protokollieren. Mit der Einlegung in den Briefkasten ist die Zustellung vollzogen.

153 cc) § 181 ZPO.Als letzte Alternative sieht § 181 ZPO vor, das Schriftstück beim örtlichen Amtsgericht oder bei einer Postdienststelle niederzulegen. Der Adressat ist hierüber – formularmäßig und drucktechnisch hervorgehoben – zu informieren. Das Schriftstück wird drei Monate aufbewahrt, andernfalls zurückgesandt. Die Zustellung gilt jedoch mit der Mitteilung an den Adressaten über die Niederlegung als bewirkt, § 181 Abs. 1 S. 3 ZPO.

154 f) Die Heilung von Zustellungsmängeln.§ 189 ZPO lässt eine Heilung zu, wenn der Zustellungsadressat oder sein Vertreter tatsächlich im Sinne von §§ 171–173 ZPO Kenntnis vom zugestellten Schriftstück erhalten hat. Eine Heilung ist auch bei Notfristen möglich. Die Heilung tritt kraft Gesetzes ein. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang des Schriftstücks. Da dieser nicht dokumentiert ist, entscheidet hierüber das Gericht nach allgemeinen Beweisgrundsätzen, gegebenenfalls ist eben Beweis zu erheben. Weitere Heilungsmöglichkeiten ergeben sich durch rückwirkende Genehmigung oder durch Rügeverzicht, § 295 ZPO.

Klausurproblem:Die Klage wurde nicht wirksam zugestellt. Der Beklagte kann nach § 295 ZPO auf die wirksame Zustellung „verzichten“, damit ist der Mangel der Zustellung geheilt.

Klausurproblem: Die Zustellung an den Anwalt nach § 172 ZPO kann nicht nach § 189 ZPO durch Zustellung an die Partei geheilt werden. Heilung erst, wenn der Anwalt das Schriftstück erhält.

155In ganz besonderen Ausnahmefällen ist die öffentliche Zustellungmöglich. In drei Fällen einer auf üblichem Wege nicht möglichen Zustellung gestattet das Gesetz die Fiktion der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, § 185 ZPO. Dieser Zustellungsweg ist auf das Vorliegen eng begrenzter sachlicher Gründe beschränkt, da der Zustellungsempfänger faktisch keine Kenntnis von der Zustellung erhält (BGH NJW 1992, 2280). Das Prozessgericht entscheidet über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen, wenn die Durchführung einer Zustellung durch die Geschäftsstelle nicht möglich ist, § 186 Abs. 1 ZPO. Die Bewilligung erfolgt durch zu begründenden Beschlussund im Einzelfall, d. h. für jede Zustellung separat. Ist die öffentliche Zustellung bewilligt, so erfolgt sie durch Aushang einer Benachrichtigung an der Gerichtstafel, § 186 Abs. 2 ZPO. Soweit die technischen Voraussetzungen vorliegen, kommt alternativ die Einstellung in ein elektronisches, öffentlich zugängliches Informationssystem im Gericht in Betracht, § 186 Abs. 2 Satz 1 ZPO. Zusätzlich kann das Gericht die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger oder in anderen Blättern, z. B. in der Tagespresse, anordnen, § 187 ZPO. Die Benachrichtigung kann auch zusätzlich in einem vom Gericht für Bekanntmachungen bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht werden, § 186 Abs. 2 Satz 2 ZPO. Die Zustellung gilt als bewirkt, wenn seit dem Aushang der Benachrichtigung an der Gerichtstafel 1 Monat vergangen ist, sofern nicht das Prozessgericht eine längere Frist bestimmt hat, § 188 ZPO. Die Frist wird nach § 222 ZPO berechnet. Zur Auslandszustellungund zur privaten Zustellungvgl. §§ 183 ff. und 191 ff. ZPO.

4.Rechtshängigkeit

156 a) Rechtshängigkeit.Rechtshängigkeit tritt mit Erhebung der Klage ein, §§ 253 Abs. 1, 261 ZPO. Sie dauert bis zur Beendigungdes Prozesses, etwa durch rechtskräftiges Urteil, Vergleich, Klagerücknahme, Erledigung. Die Rechtshängigkeit schließt das Recht nicht aus, dass eine Partei die streitbefangene Sache veräußert oder den geltend gemachten Anspruch abtritt, § 265 Abs. 1 ZPO.

Klausurproblem:Kläger klagt auf Herausgabe eines Pkw. Der Beklagte veräußert während des Prozesses den Pkw an einen Dritten. Der Kläger erklärt daraufhin den Rechtsstreit für erledigt. Es liegt keine Erledigung vor, §§ 265 Abs. 1, Abs. 2 ZPO. Der Beklagte führt als Prozessstandschafter den Prozess für den Dritten weiter.

157 Sonderfälle der Rechtshängigkeit:Im Mahnverfahren, § 696 Abs. 3 ZPO, tritt Rechtshängigkeit mit Zustellung des Mahnbescheids ein, wenn „alsbald“ abgegeben wird. Sonst mit Zustellung der Klage, wenn die Voraussetzungen des § 253 ZPO erfüllt sind. Ist die Klage unter der Bedingung der Prozesskostenhilfeerhoben, so wird sie erst mit ihrer Zustellung nach Bewilligung rechtshängig. Bei Arrest und einstweiliger Verfügungtritt Rechtshängigkeit (aber natürlich nur des Eilantrags, nicht der Hauptsache) bereits mit Einreichung des Antrags (Anhängigkeit) ein. Bei Haupt- und Hilfsantragliegt eine für den Hilfsantrag auflösend bedingte Rechtshängigkeit vor, der Hilfsantrag wird sofort rechtshängig, die Rechtshängigkeit erlischt aber rückwirkend, wenn das Gericht dem Hauptantrag voll stattgibt. Die Stufenklagemacht den Leistungsantrag, der erst später beziffert werden kann, rechtshängig. Nachträglich erhobene Ansprüchewerden mit Zustellung des Schriftsatzes rechtshängig, also etwa Klageerweiterung oder Widerklage. Die Aufrechnungmacht hingegen die Forderung nicht rechtshängig.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Grundwissen Zivilrecht im Assessorexamen»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Grundwissen Zivilrecht im Assessorexamen» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Grundwissen Zivilrecht im Assessorexamen»

Обсуждение, отзывы о книге «Grundwissen Zivilrecht im Assessorexamen» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x