Die mündliche Strafrechtsprüfung im Assessorexamen
15 Prüfungsgespräche
Allgemeine Hinweise
Wiederholungstipps
von
Holger Willanzheimer
Oberstaatsanwalt a.D.
Rechtsanwalt
4., neu bearbeitete Auflage
www.cfmueller.de
Holger Willanzheimer ist Oberstaatsanwalt und stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft Fulda außer Dienst. An den Landgerichten Fulda und Marburg leitet er Referendar-Arbeitsgemeinschaften im Strafrecht.
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ISBN 978-3-8114-5775-1
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Warum und wie soll ich dieses Buch benutzen?
Sie sind erstaunt, weil Ihnen beim ersten Durchblättern manches anders vorkommt, als Sie es aus anderen Büchern und Skripten zur Examensvorbereitung kennen? Das ist gut – es war durchaus beabsichtigt, Sie zu überraschen und Ihr Interesse zu wecken.
Zunächst wird Ihnen die als Frage-und-Antwort-Spiel konzipierte Darstellung neu sein. Dann wird Ihnen vielleicht aufgefallen sein, dass die traditionelle Einteilung in materielles Strafrecht und Strafverfahrensrecht aufgegeben wurde.
Diesem Konzept liegt die Erwartung zugrunde, dass Ihnen das Lernen mit dem Buch Spaß macht, denn Sie werden bestätigen können: Was mit Freude gelernt wurde, prägt sich viel leichter ein und bleibt auch besser haften. Auf einen Fußnotenapparat habe ich bewusst verzichtet, um den Lesefluss nicht zu unterbrechen. Stattdessen können Sie den ausgesuchten Literaturhinweisen nachgehen, die Sie am Ende jedes Falles finden, sofern Sie eines der jeweiligen Themen vertiefen möchten. Von der Angabe der gängigen Kommentare, in denen Sie selbstverständlich ebenfalls zu jedem Thema Weiterführendes finden, habe ich abgesehen; diese werden Ihnen ohnehin bekannt sein.
Das Buch enthält fünfzehn Fälle, die nach Art eines strafrechtlichen Prüfungsgesprächs im zweiten Staatsexamen gestaltet sind. Völlig realistisch konnte das Szenario einer mündlichen Prüfung freilich nicht simuliert werden, denn natürlich wird im wirklichen Leben nicht ein- und derselbe Kandidat dauerbefragt. Und wenn Sie sich bei der Lektüre der Fälle ganz schwach und unwissend im Vergleich mit den profunden Kenntnissen und der brillanten Auffassungsgabe des fiktiven Kandidaten fühlen, so kann ich Sie beruhigen: Das liegt allein daran, dass ich für die Gespräche einen deutlich überdurchschnittlichen Kandidaten wählen musste – es wäre doch ein recht seltsames Buch geworden, wenn ständig falsche oder überhaupt keine Antworten gegeben würden. Hier und da ist aber auch unser schlauer Kandidat auf dem Holzweg, von dem ihn der fiktive Prüfer dann wieder abbringen muss.
In einem weiteren Punkt weichen die Fälle leicht von der Realität ab: Der Schwerpunkt liegt hier etwas mehr auf dem Prozessrecht als in den meisten echten Prüfungen. Auch dies wurde bewusst so gestaltet, da das Buch ja zugleich auch Wissen vermitteln will und im Referendariat nun einmal das Verfahrensrecht im Vordergrund steht.
Durchaus realistisch sind aber – jedenfalls meinen langjährigen Erfahrungen als Prüfer im hessischen Justizprüfungsamt zufolge – Schwierigkeitsgrad und Verlauf der Gespräche, übrigens einschließlich der wohlwollenden Haltung des Prüfers. Auch ist es typisch für Prüfungsgespräche (nicht nur im Strafrecht), dass materielles Recht und Prozessrecht immer wieder ineinander übergehen. Die überwiegend aus der Praxis stammenden Fälle wurden fast alle in echten Prüfungen erprobt. Die Themen und Probleme wurden nach Examensrelevanz ausgesucht – dass manche mehrfach auftauchen, ist keine Nachlässigkeit, sondern ebenfalls gewollt. Bei diesen Redundanzen handelt es sich entweder um besonders beliebtes Basiswissen, das gerne einmal zum Einstieg oder als „Lückenfüller“ abgefragt wird (zum Beispiel Verfahrensgrundsätze, Verdachtsgrade, Gerichtszuständigkeiten) oder um – auch in Klausuren und Aktenvorträgen – häufig vorkommende Schwerpunktthemen (typisch: Verwertbarkeitsprobleme), die durch Wiederholung gefestigt werden sollen.
Sie können die Fälle auf drei verschiedene Arten durcharbeiten:
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Einfaches Lesen – am besten laut. Das geht am schnellsten, es bleibt aber auch am wenigsten hängen. Daher sollten Sie sich zumindest Themen, bei denen Sie sich unsicher fühlen, notieren oder mit Textmarkierungen versehen und später nacharbeiten. |
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Die Frage lesen, dabei aber die Antwort abdecken und versuchen, selbst eine Antwort zu finden. Diese Methode ähnelt in Grundzügen dem von dem amerikanischen Psychologen B. F. Skinner entwickelten programmierten Lernen. Sie ist zwar auf juristische Fragestellungen mangels eindeutig richtiger und falscher Antworten weniger gut anwendbar als etwa in naturwissenschaftlichen Fächern, aber trotz dieser Schwäche sehr effektiv, weil Wissen sich viel besser einprägt, wenn man es sich selbst erarbeitet hat. |
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Simulierte Prüfungsgespräche zu zweit oder – dies wäre die optimale Variante – in Lerngruppen, in denen wechselweise jeder Lernende einmal die Rolle des Prüfers einnimmt und ggf. mehrere Kandidaten antworten können. Hier kommt als Vorteil hinzu, dass man eventuell abweichende Lösungswege miteinander diskutieren kann, und dass solche Rollenspiele dazu beitragen können, Prüfungsangst abzubauen. |
Selbstverständlich ist der Anwendungsbereich des Buches nicht auf die Vorbereitung zur mündlichen Prüfung beschränkt – der vermittelte Stoff ist ebenso relevant für die strafrechtlichen Aufsichtsarbeiten.
Welcher Lernmethode Sie immer folgen – Sie sollten in jedem Fall die jeweilige Rechtsnorm aufschlagen und lesen.
In die vierte Auflage wurden die Änderungen des Gesetzes zur Fortentwicklung der StPO und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.6.2021 (BGBl. I, S. 2099) eingearbeitet.
Als Neuerung gegenüber den Vorauflagen wurden die einzelnen Fälle im Hinblick auf ihren Schwierigkeitsgrad gekennzeichnet:
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einfach |
★★ |
mittelschwer |
★★★ |
schwierig |
Sechs der fünfzehn Fälle werden durch Cartoons von Tim Oliver Feicke, Richter am Amtsgericht, (www.wunschcartoon.de) ergänzt, die nicht nur auflockern, sondern den jeweiligen Fall visualisieren und damit einprägsamer machen sollen.
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