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NWB Verlag GmbH & Co. KG, Herne |
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ISBN: 978-3-482-75655-9 |
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin ist am 1. 1. 2016 in neuer Fassung in Kraft getreten. 1)
Die mündliche Prüfung besteht jetzt aus einer Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch. Dabei gelten insbesondere folgende wesentliche Regelungen:
▶Es gibt keine Ergänzungsprüfungen mehr. Eine nicht ausreichende schriftliche Leistung kann durch eine mündliche Prüfung nicht mehr ausgeglichen werden. Wer in der schriftlichen Prüfung weniger als 50 Punkte erreicht hat, wird zur mündlichen Prüfung nicht zugelassen.
▶Das Thema der Präsentation kann selbst gewählt werden. Es muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen und ein komplexes betriebliches Problem behandeln.
▶Die Präsentation kann zu Hause vorbereitet werden.
▶In das Fachgespräch können Themen aus allen Handlungsbereichen einbezogen werden.
▶Die Gesamtnote der Prüfung setzt sich gleichwertig aus der Punktbewertung der schriftlichen und der mündlichen Leistung zusammen.
Die Praxis zeigt, dass die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung bereits bei Lehrgangsbeginn anfängt: 2)
▶Je länger die Vorbereitungszeit, desto effektiver können Ideen und Gedanken geordnet werden und desto planmäßiger kann die mündliche Prüfung angegangen werden.
▶Wer die Modalitäten und den Ablauf kennt, baut damit Stress und Unsicherheit ab und kann sich auf das eigentliche Prüfungsgeschehen konzentrieren.
Als Quellen wurden vor allem Unterlagen aus IHK-Schulungen, Hinweise für Prüfer, Veröffentlichungen von DIHK und einzelnen IHKs sowie Erfahrungen aus anderen IHK-Prüfungen genutzt. Dadurch werden sowohl die Vorstellungen der IHKs als auch die bisherigen Erfahrungen in der Darstellung berücksichtigt.
Autor und Verlag wünschen allen angehenden Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhaltern viel Erfolg bei der anspruchsvollen Prüfung.
Köln, im September 2019Hans J. Nicolini
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keine Ergänzungsprüfung mehr möglich
Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat 1)
, wenn also – ggf. auch nach einer Wiederholung der Klausuren – insgesamt eine ausreichende Leistung erzielt worden ist. Weil keine Ergänzungsprüfungen möglich sind, müssen bei den schriftlichen Leistungen mindestens 50 Punkte (= „ausreichend“) erreicht worden sein. Die Punktzahl ergibt sich dabei als arithmetisches Mittel der Bewertungen der einzelnen Klausuren.
Abb. 1: Zusammensetzung der Note der schriftlichen Prüfung
Abb. 2: Bewertung
Hinweis
Die drei Klausuren der schriftlichen Prüfung sind als Einheit zu sehen. Sie müssen zusammen an einem Termin (Frühjahrs- oder Herbstprüfung) geschrieben werden. Es ist nicht möglich, einzelne Klausuren – z. B. wegen Krankheit – zu einem späteren Termin nachzuholen. Konsequent müssen alle drei Klausuren wiederholt werden, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist.
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Ziele der mündlichen Prüfung
Während die schriftliche Prüfung dem Nachweis der notwendigen Qualifikationen in den insgesamt sechs Handlungsbereichen dient, soll die mündliche Prüfung dem Prüfungsausschuss
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eine abgesicherte Grundlage für die Beurteilung der fachlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, |
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eine Vorstellung von den sozialen und kommunikativen Kompetenzen sowie |
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einen Eindruck vom persönlichen Erscheinungsbild |
des Teilnehmers vermitteln. Die Teilnehmer sollen die mündliche Prüfung als selbstgesteuerte Aufgabe verstehen, die sie aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung eigenverantwortlich lösen. 2)
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Bestandteile der mündlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch.
Abb. 3: Bestandteile der mündlichen Prüfung
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Dauer der Präsentation
Die Prüfungsverordnung regelt eindeutig: „Die Präsentationszeit soll nicht länger als 15 Minuten dauern.“3)
Damit darf die Präsentation zwar kürzer, aber nicht länger sein als 15 Minuten. Allerdings ist dringend zu raten, die mögliche Zeit im eigenen Interesse auch auszunutzen. Die Präsentation wirkt sonst oberflächlich und unzureichend vorbereitet.
Tipp
Die Zeiteinteilung muss unbedingt geübt werden. Das geht nur, wenn vor Zuhörern vorgetragen wird: Ein gesprochener Text nimmt mehr Zeit in Anspruch als ein nur „in Gedanken“ vorgetragener.
Üben Sie Ihre Präsentation mehrfach vor Zuhörern.
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Dauer des Fachgesprächs
Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.4) „Soll“ bedeutet hier, dass die halbe Stunde genau eingehalten und auch protokolliert werden muss.6
Einladung
Etwa zehn bis 14 Tage vor ihrer mündlichen Prüfung erhalten die zugelassenen Teilnehmer eine Mitteilung über den genauen Termin und den Ort der Prüfung. Die oft als kurzfristig empfundene Benachrichtigung ist keine Willkür, sie ergibt sich durch die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen, die – auch im Interesse der Teilnehmer − sehr umfangreich sein können.7
Anreise
Erscheinen Sie pünktlich zur Prüfung. An diesem Tag finden mehrere Prüfungen statt und eine Verzögerung führt bei allen folgenden Teilnehmern zu unangenehmen Wartezeiten. Für die Anreise sollte ein genügend großer Zeitpuffer berücksichtigt werden. Die Nervosität steigt und die Konzentrationsfähigkeit leidet, wenn z. B. durch Staus oder die Suche nach einem Parkplatz das rechtzeitige Eintreffen gefährdet erscheint.
Verspätung
Die Prüfungsausschüsse reagieren aber im Allgemeinen verständnisvoll und versuchen, auch bei einer unverschuldeten Verspätung die Prüfung noch zu ermöglichen. Das kann aber dann auch zu einer späteren Uhrzeit sein als ursprünglich vorgesehen.
Tipp
Die mündlichen Prüfungen finden nicht in allen Fällen im Gebäude der IHK statt, manchmal werden zusätzliche Räume angemietet. Kontrollieren Sie deshalb die Einladung daraufhin, damit Sie nicht irrtümlich zu einem falschen Ort fahren und dadurch nicht nur Zeit verlieren, sondern auch unnötigen Stress aufbauen.
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Treffpunkt
Ein Warteraum steht in aller Regel nicht zur Verfügung, die Teilnehmer warten dann auf dem Flur vor dem angegebenen Prüfungsraum. Sie werden zum Prüfungsbeginn hineingebeten.9
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