Erlaubnistatbestände und -verfahren in der tierschutzrechtlichen Praxis
nach § 11 Tierschutzgesetz
von
Dr. Eugène BeaucampRechtsanwalt in Krefeld
und
Susan BeaucampRechtsanwältin in Krefeld
Verlag W. Kohlhammer
1. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-037100-2
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epub: ISBN 978-3-17-037102-6
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§ 11 TierSchG regelt eine Vielzahl unterschiedlicher Tätigkeiten mit Tieren und ist daher von hoher praktischer Bedeutung. Dieses Praxishandbuch behandelt alle wesentlichen rechtlichen Aspekte der Erlaubnistatbestände des § 11 TierSchG, des Erlaubnisverfahrens und der Bescheidung von Erlaubnisanträgen, aber auch der Untersagung einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit, Kontrollbefugnisse der Erlaubnisbehörden und Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit § 11 TierSchG.
Dr. Eugène Beaucamp, Rechtsanwalt; Susan Beaucamp, Rechtsanwältin, Kanzlei Beaucamp & Beaucamp, Krefeld.
Das Tierschutzgesetz enthält seit 1972 Erlaubnispflichten für Tätigkeiten in Zusammenhang mit Tieren, die der Gesetzgeber mehrfach ausgedehnt hat. Zuletzt wurden mit dem 3. Änderungsgesetz im Jahr 2013 die Erlaubnistatbestände gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 und Nr. 8 f) TierSchG in das Gesetz eingefügt. Der Kreis der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten geht, anders als die Überschrift des 7. Abschnitts erwarten lässt, weit über Zucht und Halten von Tieren sowie Handel mit Tieren hinaus. Während die Erlaubnistatbestände des § 11 TierSchG erweitert und modifiziert wurden, gilt für das Erlaubnisverfahren weitgehend altes Recht, weil der Verordnungsgeber von der Ermächtigung des § 11 Abs. 2 TierSchG bisher keinen Gebrauch gemacht hat. Auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum TierSchG vom 9.2.2000 ist durch die Rechtsentwicklung überholt. Diese Diskrepanz sorgt sich eine Fülle offener Rechtsfragen, die letztlich von den Gerichten geklärt werden müssen. Dieser Klärungsprozess ist ausgelöst durch den Erlaubnistatbestand des § 11 I S. 1 Nr. 8 f) TierSchG derzeit in vollem Gange.
Dieses Praxishandbuch richtet sich insbesondere an Rechtsanwender wie Gerichte, Behörden, Anwälte, Tierschutzorganisationen oder Verbände, deren Mitglieder im Bereich von § 11 TierSchG tätig sind. Es behandelt die wesentlichen rechtlichen Aspekte der Erlaubnistatbestände des § 11 TierSchG, des Erlaubnisverfahrens und der Bescheidung von Erlaubnisanträgen, aber auch die Untersagung von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, Aspekte der Verwaltungsvollstreckung sowie Straf- und Bußgeldtatbestände in Zusammenhang mit den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten des § 11 TierSchG. Des Weiteren stellt das Handbuch den Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Behörden auf der Grundlage von § 11 TierSchG dar. Ein Schwerpunkt der Darstellung liegt auf dem Erlaubnistatbestand des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 f) und den damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen.
Krefeld im November 2020
Die Autoren
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
1. Teil: Erlaubnistatbestände
I.§ 11 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 a), b), 2. – Zucht und Haltung zu wissenschaftlichen Zwecken
1.Zucht und Haltung zur Verwendung in Tierversuchen
2.Zucht und Haltung zu den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 genannten Zwecken
3.Zucht
4.Halten
5.Betreuen
II.§ 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TierSchG – Haltung in Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen
1.Tierheim
2.Tierheimähnliche Einrichtung
III.§ 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 TierSchG – Halten und Zurschaustellen von Tieren in zoologischen Gärten und anderen Einrichtungen
1.Zoos und andere Einrichtungen
2.Problematik von Zoos
IV.§ 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 TierSchG – Verbringung von Wirbeltieren in das Inland und Abgabe/Vermittlung gegen Gegenleistung
1.Nutztiere
2.Gegenleistung
3.Umgehungen; sonstige Vorschriften
V.§ 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 TierSchG – Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte; Unterhaltung von Ausbildungseinrichtungen
VI.§ 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 TierSchG – Durchführung von Tierbörsen
VII.§ 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 a) bis f) – gewerbsmäßige Tätigkeiten
1.Gewerbsmäßigkeit
2.Tierschutzvereine
3.Gewerbsmäßigkeit trotz fehlender Gewinnerzielungsabsicht
4.Zivilrecht
5.Buchst. a) – Zucht und Haltung von Wirbeltieren
a)Landwirtschaftliche Nutztiere
b)Gehegewild
c)Tierschutzvereine
d)Qualzucht
e)Typologie der Qualzuchten
aa)Hunde
bb)Katzen
cc)Kaninchen
dd)Vögel
ee)Reptilien
ff)Fische
6.Buchst. b) – Handel mit Wirbeltieren
a)Handel
b)Vermittlung von Hunden durch Tierschutzvereine
c)Informationspflichten
7.Buchst. c) – Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebes
8.Buchst. d) – Zurschaustellen von Tieren
a)Zurschaustellen
b)Zurschaustellen wildlebender Tierarten
c)Verordnungsermächtigung, Umfang der Erlaubnis
9.Buchst. e) – Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
a)Schädlinge
b)Tötung
c)Andere Tierarten
10.Buchst. f) – Ausbildung und Anleitung der Ausbildung von Hunden
a)Verfassungsrechtliche Aspekte
b)Ausbildung
2. Teil: Das Erlaubnisverfahren
I.Rechtliche Grundlagen
II.Erlaubnisträger
1.Träger der Erlaubnis
2.Delegation der erlaubnispflichtigen Tätigkeit
III.Antragsformular
IV.Sachkundefeststellung
1.Grundlagen
2.Ausbildung
a)Staatlich anerkannte Ausbildungen
b)Zertifizierungen von Tierärztekammern und IHK‘en
c)Anforderungen an eine Ausbildung
3.Beruflicher oder sonstiger Umgang mit Tieren
4.Fachgespräch
a)Funktion des Fachgesprächs
b)Definition des Begriffs Fachgespräch
c)Anwendung der für Prüfungen geltenden Verfahrensgrundsätze
d)Anordnung eines Fachgesprächs
V.Zuverlässigkeit
1.Definition des Begriffs Zuverlässigkeit
2.Fehlende Zuverlässigkeit
3.Juristische Personen und Personengesellschaften
4.Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
VI.Räume und Einrichtungen
VII.Beweislast
VIII.Verfahrensrechte des Antragstellers
1.Bevollmächtige und Beistände
2.Akteneinsicht
a)Grundlagen
b)Gegenstand des Rechts auf Akteneinsicht
3.DSGVO
4.Ort und Dauer der Akteneinsicht
5.Versagung der Akteneinsicht
6.Informationsfreiheitsgesetze
7.Anhörung
IX.Nebenbestimmungen
1.Grundlagen
2.Abgrenzung Inhaltsbestimmung/Hinweis
3.Bestimmtheit
4.Begründung
5.Einzelne Nebenbestimmungen
a)Nebenbestimmungen zu § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 f)
aa)Auflagenvorbehalt
bb)Befristungen
cc)Dokumentations- und Informationspflichten
dd)Fortbildungen
ee)Gegenständliche Beschränkung der Erlaubnis
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