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Stephan Meder
Familienrecht
Von der Antike bis zur Gegenwart
BÖHLAU VERLAG KÖLN WEIMAR WIEN · 2013
Stephan Meder ist Professor für Zivilrecht und Rechtsgeschichte an der Universität Hannover.
Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek:
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.deabrufbar.
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© 2013 by Böhlau Verlag GmbH & Cie, Köln Weimar Wien Ursulaplatz 1, D-50668 Köln, www.boehlau-verlag.comAlle Rechte vorbehalten. Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist unzulässig.
Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart
Satz: synpannier. Gestaltung & Wissenschaftskommunikation, Bielefeld
Druck und Bindung: AALEXX Buchproduktion GmbH, Großburgwedel
Gedruckt auf chlor- und säurefreiem Papier
Printed in Germany
UTB-Band-Nr. 3901 | Print-ISBN 978-3-8252-3901-5
Cover
Impressum
Einleitung
Literatur
1. Kapitel Grundlagen und Gang der Untersuchung
1.1 Defizite in der Rechtsvergleichung
1.2 Wo anfangen?
1.3 Reformforderungen zum Familienrecht: Rechtsquellentheoretische Aspekte
1.4 Gang der Untersuchung
1.5 Wo stehen wir heute?
Literatur
2. Kapitel Römisches Recht
2.1 Rezeption des römischen Ehe- und Familienrechts?
2.2 „Römisches Recht“ in den Diskussionen der bürgerlichen Frauenbewegung
2.3 Das vorklassische römische Ehe- und Familienrecht
2.3.1 Patriarchalische Hausgewalt und Geschlechtsvormundschaft
2.3.2 Von der Ehegewalt zur manus-freien Ehe
2.3.3 Zwischenergebnis
2.4 Paradigmenwechsel im klassischen Ehe- und Familienrecht
2.4.1 Zurückdrängung der Geschlechtsvormundschaft (tutela mulierum)
2.4.2 Wandel auch im Güterrecht
2.4.3 Legitimation des Ausschlusses von Frauen aus den öffentlichen Ämtern
2.5 Das Verbot der Interzession
2.5.1 Legitimationsprobleme des Interzessionsverbots
2.5.2 Rezeption und Kritik des Interzessionsverbots
2.5.3 Aktuelle Bedeutung des Interzessionsverbots
2.5.4 Geschlechtsneutrale Grenze der Privatautonomie?
2.6 Resümee
Quellen und Literatur
3. Kapitel Mittelalter und Frühe Neuzeit
3.1 Ehelehre der mittelalterlichen Kirche und Reformation
3.1.1 Katholisches Eherecht als Form der autonomen Rechtsetzung
3.1.2 Evangelisches Eherecht als Element der staatlichen Gesetzgebung
3.1.3 Zwischenergebnis
3.2 Geschlechtsvormundschaft
3.3 Legitimationsprobleme der Geschlechtsvormundschaft
3.3.1 Unvertrautheit mit gerichtlichen Formalitäten
3.3.2 Die Legende der Calefurnia
3.3.3 Zwischenergebnis
3.4 Eheschließung
3.5 Scheidung
3.6 Scheidungsfolgen, insbesondere Güterrecht
3.7 Schlüsselgewalt
3.8 Herrschaftsrechte der Frau im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit
3.9 Resümee
Quellen und Literatur
4. Kapitel Aufklärung und Vernunftrecht
4.1 Das Postulat der Freiheit und Gleichheit in den Naturrechtslehren
4.2 Folgen des Gleichheitspostulats für das Ehe- und Familienrecht
4.2.1 Das Ius connatum im Codex Maximilianeus Bavaricus von 1756
4.2.2 Das Ius connatum im österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch von 1811
4.2.2.1 Rechtsgleichheit der Geschlechter bei Carl Anton von Martini
4.2.2.2 Wolffs Lösung über den Vertragsgedanken
4.2.2.3 Das weitere Schicksal des „Entwurfs Martini“
4.2.2.4 Konsequenzen für das Güterrecht
4.2.3 Rechtsgleichheit im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794
4.3 Zwischenergebnis
4.4 Die Rechtsstellung der Frau im Code civil
4.4.1 Revolutionsgesetzgebung und Vorarbeiten zum Code civil
4.4.2 Der Code civil
4.5 Resümee
Quellen und Literatur
5. Kapitel Bürgerliche Familie und Historische Rechtsschule
5.1 „Ganzes Haus“ und bürgerliche Familie
5.2 Probleme des Übergangs zum Familienbegriff der bürgerlichen Gesellschaft
5.3 Schleiermachers Kritik an Positionen von Aufklärung und Vernunftrecht
5.3.1 Argumente gegen Rousseau und Fichte
5.3.2 Egalitäre Auslegung der biblischen Lehre vom Mann als „Haupt der Ehe“
5.3.3 Ausschluss der Frau aus dem öffentlichen Leben?
5.3.4 Forderungen zur Verbesserung der Rechtsstellung von Frauen
5.4 Grundlegung des Ehe- und Familienrechts der Historischen Rechtsschule durch Friedrich Carl von Savigny
5.4.1 Der junge Savigny und das Geschlechterverhältnis
5.4.2 Savignys Konzeption der Familienbeziehung als „Grenze“
5.5 Resümee und Ausblick
Quellen und Literatur
Zum Begriff „Familienrecht“ (der Historischen Rechtsschule)
6. Kapitel Reformforderungen zum Ehe- und Familienrecht nach 1848: Frankreich, England, USA
6.1 Protagonisten der französischen Frauenrechtsbewegung nach 1848
6.2 Reformforderungen zum Ehe- und Familienrecht in Frankreich nach 1848
6.2.1 Folgen der Gehorsamspflicht: Unterwerfung der Frau auch im Güterrecht
6.2.2 Forderungen zur Wiedereinführung der Scheidung
6.2.3 Die Beseitigung des Verbots der Vaterschaftserforschung
6.2.4 Sonstige Forderungen
6.3 Reformforderungen zum Ehe- und Familienrecht in England
6.3.1 Forderungen zur Reform des Güterrechts
6.3.2 Die Reform des Scheidungsrechts
6.3.3 Reformforderungen zum Recht der nichtehelichen Kinder
6.3.4 Forderungen zur elterlichen Sorge
6.3.5 Dominanz der Frauenstimmrechtsbewegung
6.4 Reformforderungen zum Ehe- und Familienrecht in den USA
6.4.1 Forderungen zur Reform des Güterrechts
6.4.2 Die Reform des Scheidungsrechts
6.4.2.1 „Divorce havens“ in Ohio, Illinois und Indiana
6.4.2.2 Restriktives Scheidungsrecht im Bundesstaat New York und Forderungen der Frauenrechtsbewegung
6.4.3 Beschränkung auf das Ziel des Wahlrechts
6.5 Resümee
Quellen und Literatur
7. Kapitel Reformforderungen zum Ehe- und Familienrecht nach 1848: Deutschland
7.1 Die Anfänge der Frauenrechtsbewegung in Deutschland
7.2 Der Kampf um das Familienrecht des BGB
7.2.1 Kurze Übersicht über die Entstehung des BGB und sein Familienrecht
7.2.2 Ziele der Kodifikation des Bürgerlichen Rechts
7.2.3 Später Sieg der Frauen im Kampf um eine Neugestaltung des Ehe- und Familienrechts
7.3 Eigene Rechtstheorie der Frauenbewegung um 1900?
7.3.1 Das rechtsethische Argument in den Entwürfen der Frauenbewegung zur Reform des Ehe- und Familienrechts
7.3.2 Eine vermittelnde Position: der Standpunkt von Emilie Kempin
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