Martin Lipp - Examens-Repetitorium Familienrecht

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Die Konzeption: An den Interessen der Studierenden in der Examensvorbereitung und im Schwerpunktbereich orientiert, wird das Familienrecht in knapper, aber verständlicher Weise erläutert. Fallbeispiele und Lösungshinweise sowie Schemata und Übersichten veranschaulichen die systematische, lehrbuchartige Darstellung und geben eine schnelle Orientierung und Wiederholungsmöglichkeit. Die Neuauflage: In neuer Autorenschaft wurde das Werk in allen ausbildungsrelevanten und examenswichtigen Bereichen des Familienrechts überarbeitet und sowohl in den gesetzlichen Grundlagen als auch den wichtigen Entscheidungen der obersten Gerichte auf den Stand von Juni 2020 gebracht.

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Examens-Repetitorium Familienrecht

Examens-Repetitorium

Familienrecht

begründet von

Dr. Martin Lippo. Professor an der Universität Gießen

fortgeführt und überarbeitet von

Dr. Claudia Mayer, LL.M. (Chicago)o. Professorin an der Universität Regensburg

5., neu bearbeitete Auflage

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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-7358-4

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 89 2183 7923

Telefax: +49 89 2183 7620

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Vorwort

Vorwort

Das Familienrecht ist nicht nur eine faszinierende Materie, sondern wie kaum ein anderes Rechtsgebiet geprägt von ständigen Neuerungen. Seit der letzten Auflage hat sich viel getan: Einige wichtige Gesetzesreformen haben das Familienrecht teils grundlegend verändert, aber auch die höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerfG, des BGH und des EGMR trägt zu den Entwicklungen bei, von denen hier nur einige exemplarisch hervorgehoben werden können: So hat etwa das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts seit 1.10.2017 gleichgeschlechtlichen Partnern den Zugang zur Ehe und damit auch zur gemeinschaftlichen Adoption geöffnet. Seither können keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden; bereits bestehende können in eine Ehe umgewandelt werden. Seit 22.7.2017 können infolge des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen ausnahmslos nur noch volljährige Personen die Ehe schließen. Die schwierigen Konsequenzen dieser Neukonzeption des Eheschließungsrechts im grenzüberschreitenden Verkehr haben den BGH zu einer Vorlage der gesetzlichen Regelung in Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB im Wege der konkreten Normenkontrolle an das BVerfG bewogen, dessen Entscheidung mit Spannung erwartet wird. Auf die Auswirkungen der (legalen) künstlichen Fortpflanzung hat der Gesetzgeber durch Einführung eines Samenspenderregisters reagiert und damit seit 1.7.2018 dem verfassungsrechtlich geschützten Recht des Kindes auf Kenntnis seiner leiblichen Abstammung Rechnung getragen; zugleich wird nunmehr auch der Samenspender davor geschützt, in die rechtliche Elternstellung mit allen (finanziellen) Folgen gezwungen zu werden, indem eine Vaterschaftsfeststellung in solchen Fällen ausgeschlossen ist. Infolge einer aufsehenerregenden Entscheidung des BVerfG wurde Ende 2018 zudem eine Änderung des Personenstandsrechts erforderlich: bei Personen, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können, kann seit 22.12.2018 nicht nur der Geschlechtseintrag im Geburtenregister gänzlich unterbleiben, sondern stattdessen „divers“ eingetragen werden. All diese Reformen haben Auswirkungen im Abstammungsrecht, welches die rasanten gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen noch nicht hinreichend widerspiegelt. Deshalb wurde bereits Anfang 2015 eine Arbeitsgruppe zur Reform des Abstammungsrechts ins Leben gerufen, die 2017 einen Abschlussbericht mit umfangreichen gesetzlichen Änderungen vorgeschlagen hat. Ob und inwieweit der Gesetzgeber diese aufgreifen wird, bleibt abzuwarten. Jüngste Neuerungen hat es – ausgelöst durch eine BVerfG-Entscheidung – im Adoptionsrecht gegeben, wonach die Möglichkeit der Stiefkindadoption mit der Wirkung gemeinsamer Elternschaft des leiblichen Elternteils und des Adoptierenden nunmehr auch nicht verheirateten Lebensgefährten eingeräumt wird; das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien tritt zum 30.3.2020 in Kraft.

Auch in der Autorschaft dieses Werks gibt es Veränderungen. Es ist mir eine große Freude, dass ich mit dieser Neuauflage das erfolgreiche, bislang in vier Auflagen erschienene Werk von Martin Lipp fortführen darf. Beibehalten wurde die Grundkonzeption, die sich auf den ausbildungs- und prüfungsrelevanten Stoff konzentriert und diesen neben der systematischen Darstellung mit Fallbeispielen und Lösungshinweisen sowie Schemata und Übersichten veranschaulichen will. An den Interessen der Studierenden in der Examensvorbereitung und im Schwerpunktbereich orientiert, will dieses Werk das Familienrecht in knapper, aber verständlicher Weise erläutern. Über Hinweise und Verbesserungsvorschläge jeder Art an meine E-Mail-Adresse (claudia.mayer@jura.uni-regensburg.de) bin ich sehr dankbar und ich wünsche den Leserinnen und Lesern viel Freude bei der Lektüre und viel Erfolg in den Prüfungen.

Ganz herzlich bedanken möchte ich mich bei meinem Regensburger Lehrstuhl-Team, allen voran Carolin Scheuer , Christoph Mayer und Michael Schachtner für die kritische Lektüre und tatkräftige Unterstützung bei dieser Neuauflage. Beim Herausgeber dieser Reihe, Herrn Professor Mathias Habersack , bedanke ich mich für das in mich gesetzte Vertrauen und Herrn Schmidt vom C.F. Müller Verlag gilt mein besonderer Dank für die gute Zusammenarbeit und die große Mühe bei der redaktionellen Betreuung des Werks.

Regensburg, im Juli 2020

Claudia Mayer

Aus dem Vorwort zur 1. Auflage

Aus dem Vorwort zur 1. Auflage

Das Buch ist aus meiner Vertiefungsveranstaltung im Familienrecht an der Universität Gießen hervorgegangen. Es wendet sich an Studentinnen und Studenten, die die Grundzüge dieses Rechtsgebietes bereits gehört haben, und dient einer gezielten Vorbereitung auf das juristische Staatsexamen. Diesem Ziel folgt die stoffliche Auswahl. Im Vordergrund stehen die vermögensrechtlichen Partien des Familienrechts (vor allem des Ehevermögensrechts), die erfahrungsgemäß die Schwerpunkte in Examensklausuren darstellen. Hier habe ich versucht, die vor allem durch die neuere Rechtspraxis aufgetretenen Fragen weitgehend zu berücksichtigen. Dabei kam es mir auch darauf an, immer wieder die Verbindungen zwischen dem Familienrecht und den anderen Teilen des BGB sowie mit wichtigen Nebengesetzen deutlich werden zu lassen. Im Verwandtschafts- und Kindschaftsrecht wurde darauf geachtet, die zum Teil grundlegenden Änderungen, die die Kindschaftsrechtsreform des Jahres 1998 mit sich gebracht hat, gegenüber den bisherigen Regelungen besonders deutlich zu machen und damit verbundene neue Fragestellungen hervortreten zu lassen. Verzichtet habe ich dagegen auf die Teile des Familienrechts, die im ersten juristischen Staatsexamen regelmäßig keine wesentliche Rolle spielen, so etwa auf das Namensrecht, das Vormundschafts-, Betreuungs- und Pflegschaftsrecht.

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