Armin Engländer - Examens-Repetitorium Strafprozessrecht, eBook

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Die Neuauflage:
Das Examens-Repetitorium zum Strafprozessrecht enthält das strafprozessuale Kernwissen, das den Gegenstand der verfahrensrechtlichen Zusatzfrage der Strafrechtsklausur und der mündlichen Prüfung innerhalb der Ersten Juristischen Prüfung bildet. Es vermittelt kurz und knapp das Verständnis der wichtigsten Vorschriften und Grundstrukturen und ermöglicht so eine gezielte Wiederholung dieser prüfungsrelevanten Bereiche des Strafprozessrechts. Der didaktischen Aufbereitung des Stoffs dienen: •75 – an zentrale höchstrichterliche Entscheidungen angelehnte 
– Fälle mit Lösungen, 
– zahlreiche Schaubilder und Übersichten sowie 
– Wiederholungsfragen zur abschließenden Kontrolle des Lernerfolgs.

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Examens-Repetitorium

Strafprozessrecht

von

Dr. Armin Engländero. Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München

11., neu bearbeitete Auflage

wwwcfmuellerde UNIREP JURA Herausgegeben von Prof Dr Mathias Habersack - фото 1

www.cfmueller.de

UNIREP JURA

Herausgegeben von Prof. Dr. Mathias Habersack

Autor

Armin Engländer, Jahrgang 1969; Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main; 1996 erstes juristisches Staatsexamen, 1999 zweites juristisches Staatsexamen, 2002 Promotion in Würzburg; 2008 Habilitation in Mainz; von 2009 bis 2014 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Passau, seit Oktober 2014 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-5869-7

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 6221 1859 599

Telefax: +49 6221 1859 598

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Vorwort

Für die 11. Auflage sind Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis zum Stand Januar 2022 eingearbeitet worden. Dabei ist aus dem Bereich der Legislative auf die Änderungen durch das „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ vom 25.3.2021, das „Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020“ vom 30.3.2021, das „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 20.5.2021, das Gesetz „zur Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit)“ vom 25.6.2021 sowie das „Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 25.6.2021 hinzuweisen. Aus der aktuellen Rechtsprechung haben u.a. eine Entscheidung des EGMR zur Besorgnis der Befangenheit bei Vorbefassung des Richters (EGMR NJW 2021, 2947), die Beschlüsse des BVerfG zum Anspruch auf eine effektive Strafverfolgung bei rechtswidriger Zwangsfixierung (BVerfG NJW 2020, 675) und zur Verfassungsmäßigkeit des Verständigungsgesetzes und zum Erfordernis der ausdrücklichen und nicht bloß konkludenten Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Verständigung (BVerfG NJW 2021, 2269) sowie die Entscheidungen des BGH zur Geltung des Schlechterstellungsverbots bei erstmaliger Einziehung in der Rechtsmittelinstanz (BGHSt 64, 48), zum heimlichen Zugriff auf beim Provider zwischen- oder endgespeicherte („ruhende“) E-Mails (BGH NJW 2021, 1252), zu den Auswirkungen des Wiedereintritts in die Beweisaufnahme auf die Fristsetzung bei Beweisanträgen (BGH NJW 2021, 2129), zur Bindungswirkung einer Verständigung nach Aussetzung des Verfahrens (BGH NJW 2021, 2445) und zu Beweisbehauptungen „ins Blaue hinein“ (BGH NStZ 2022, 57) Berücksichtigung gefunden.

Besonderen Dank für Hilfe und Unterstützung bei der Erstellung der 11. Auflage schulde ich meinem gesamten Lehrstuhlteam, den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Herrn Simon Knirsch, Frau Dr. Kristina Peters, Frau Dr. Nina Schrott, Herrn Lorenz Seidl, den studentischen Hilfskräften Herrn Jakob Dittrich, Frau Rosalie Filbert, Herrn Oscar Fisser, Frau Philine Kieslich, Frau Carlotta Kuchlmayr, Herrn Leander Muschenich, Herrn Christian Rubenwolf, Frau Elisabeth Tscharke, sowie meiner Sekretärin Frau Maryam Scherf. Mein Dank gilt aber auch den aufmerksamen Leserinnen und Lesern der Vorauflage, die mit ihren wertvollen Hinweisen zur Verbesserung des Buches beigetragen haben. Wiederum sind alle Leserinnen und Leser herzlich eingeladen, sich mit Vorschlägen, Kritik und Lob unter armin.englaender@jura.uni-muenchen.dean mich zu wenden.

München, im Januar 2022

Armin Engländer

Vorwort zur 1. Auflage

Obwohl das Strafprozessrecht zum Pflichtstoff für das Staatsexamen zählt, setzen zahlreiche Examenskandidaten bei der Examensvorbereitung hier nach wie vor „auf Lücke“. Dabei lässt sich in diesem Gebiet mit einem soliden Basiswissen schnell punkten. In der strafprozessualen Zusatzfrage der Strafrechtsklausur sowie in der mündlichen Prüfung wird in der Regel nicht Detailwissen, sondern lediglich die Kenntnis der wichtigsten Vorschriften und der Grundstrukturen des Strafverfahrens verlangt. Der konzentrierten Vermittlung und Wiederholung dieses Stoffes soll das vorliegende Buch dienen. Es ist deshalb gegenüber einem klassischen StPO-Lehrbuch bewusst deutlich verknappt und beschränkt sich auf das Wesentliche – dies gilt auch für die Nachweise von Rechtsprechung und Literatur. Die Wiederholungsfragen am Ende sollen eine Überprüfung des eigenen Lernerfolges ermöglichen.

Mein Dank gilt Herrn Professor Dr. Michael Hettinger für Rat und Unterstützung, Frau stud. jur. Bettina Wickert für die Erstellung der Schaubilder sowie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Juristischen Examenskurses der Universität Mainz für wertvolle Anregungen und Hinweise.

Die Leserinnen und Leser sind herzlich eingeladen, sich mit Vorschlägen und Kritik (aber natürlich auch mit Lob) unter englaender@mail.jura.uni-mainz.de an mich zu wenden.

Mainz, im Dezember 2003 Armin Engländer

Inhaltsverzeichnis

Vorwort zur 1. Auflage

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

§ 1 Überblick über Ziele, Quellen und Gang des Strafverfahrens

I. I. Ziele des Strafverfahrens 1 Das materielle Strafrecht bestimmt, welche Verhaltensweisen als Straftat gelten und mit welchen Sanktionen sie geahndet werden sollen. Hingegen regelt das Strafprozessrecht, auf welche Weise das Vorliegen einer Straftat ermittelt und die Strafverfolgung durchgesetzt wird. Dabei dient das Strafverfahren drei grundlegenden Zielen: - Wahrheit: Niemand soll zu Unrecht bestraft werden. Das Strafverfahren bezweckt die Feststellung des Sachverhaltes, wie er sich tatsächlich abgespielt hat, um auf dieser Grundlage eine materiell-rechtlich richtige Entscheidung treffen zu können. - Rechtsstaatlichkeit: Niemand soll unverhältnismäßigen Eingriffen und einem Missbrauch staatlicher Machtmittel ausgesetzt werden. Das Strafverfahren bezweckt daher eine rechtsstaatliche Steuerung der Strafverfolgung. - Rechtsfrieden: Das Strafverfahren soll schließlich durch eine abschließende verbindliche Entscheidung die Geltung der Rechtsordnung bekräftigen und dadurch Rechtsfrieden schaffen.

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