Christian Jäger - Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook

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Das Repetitorium:
Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall.
Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte.
Die Reihe:
Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.

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Examens-Repetitorium

Strafrecht Besonderer Teil

von

Dr. Christian Jägero. Professor an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

9., neu bearbeitete Auflage

wwwcfmuellerde Herausgeber UNIREP JURA Herausgegeben von Prof Dr - фото 1

www.cfmueller.de

Herausgeber

UNIREP JURA

Herausgegeben von Prof. Dr. Mathias Habersack

Autor

Christian Jäger , Jahrgang 1965, Studium der Rechtswissenschaften in München, Promotion (1995) und Habilitation (2002) ebendort, Assessorexamen 1993. Venia legendi für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Jugendstrafrecht. Von August 2003 bis September 2008 Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Trier. Von Oktober 2008 bis September 2013 Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht und Medizinrecht an der Universität Bayreuth. Seit Oktober 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Ebendort seit Januar 2014 Direktor der Forschungsstelle für Wirtschafts- und Medizinstrafrecht (FoWiMed). Seit April 2012 Gastprofessor an der Université de Bordeaux.

Ausgewählte Veröffentlichungen: Der Rücktritt vom Versuch als zurechenbare Gefährdungsumkehr, 1996; Beweisverwertung und Beweisverwertungsverbote im Strafprozess, 2003; Die Abwägbarkeit menschlichen Lebens im Spannungsfeld von Strafrechtsdogmatik und Rechtsphilosophie, ZStW 115 (2003), 765 ff.; Zurechnung und Rechtfertigung als Kategorialprinzipien im Strafrecht, 2006; Das Verbot der Folter als Ausdruck der Würde des Staates, Festschrift für Herzberg, 2008, 539 ff.; Der Feind als Paradigmenwechsel im Recht – Zu Existenz und Tauglichkeit eines Feindstrafrechts als Mittel zur Verteidigung des Rechtsstaats, Festschrift für Claus Roxin II, 2011, 71 ff.; Der Arzt im Fadenkreuz der juristischen Debatte um assistierten Suizid, JZ 2015, 875 ff.; Das dualistische Notwehrverständnis und seine Folgen für das Recht auf Verteidigung GA 2016, 258 ff.; Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld – Drei Standorte im juristischen Dilemma „Leben gegen Leben“, Festschrift für Rogall, 2018, 172 ff.; Zur Notwendigkeit einer Neuorientierung bei der Beurteilung der rechtfertigenden Pflichtenkollision im Angesicht der Coronapandemie, ZIS 2020, 151 ff. (gemeinsam mit Johannes Gründel).

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-5768-3

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 6221 1859 599

Telefax: +49 6221 1859 598

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Vorwort

Der neuerliche Abverkauf meines Repetitoriums zum Strafrecht Besonderer Teil hat, wie schon beim Allgemeinen Teil, eine Neuauflage erforderlich gemacht. Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Rechtsprechung und Literatur konnten noch bis Juni 2021 eingearbeitet werden. Die Gestaltung der Fälle und der dazu gehörigen Lösungen wurde, ebenso wie beim Allgemeinen Teil, in der Weise geändert, dass diese nunmehr mit einem grauen Raster hinterlegt sind und sich dadurch besser vom übrigen Text abheben. Auch wurden die Randnummern – wie im Allgemeinen Teil – in der Neuauflage neu durchnummeriert.

Berücksichtigt sind wiederum alle mir examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur. Tatsächlich wurden noch nie so viele Fälle verarbeitet wie in dieser BT-Neuauflage. Geschuldet ist dies einer wahren Flut neuer examensrelevanter Entscheidungen des BGH und der Obergerichte, die in den letzten beiden Jahren gefällt wurden und in diesem Band klausurmäßig gelöst sind (hierzu gehören etwa der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsucht-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall). Auch im Übrigen sind viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrug-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat sowie in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte.

Im Übrigen folge ich weiter meiner Zielsetzung, Grundwertungen und System des Besonderen Teils des Strafrechts sowie seine Verzahnung mit dem Allgemeinen Teil möglichst verständlich darzustellen, und den Studierenden anhand einschlägiger Fälle aufzuzeigen, welche Bedeutung dem Strukturdenken in der Klausurbearbeitung zukommt. Das Buch bleibt damit systematisches Lehrbuch und Fallsammlung in einem.

Dank schulde ich meinen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (in alphabetischer Reihenfolge) Frau Dr. Gloria Berghäuser , Herrn Johannes Gründel , Frau Tanja Waldmann und Frau Kerstin Ziegler . Durch ihre wertvolle Unterstützung haben sie die rasche Fertigstellung der Neuauflage möglich gemacht und sind mir bei der Neubearbeitung auf vielfältige Weise helfend zur Seite gestanden. Zu danken habe ich aber auch meiner Sekretärin, Frau Brigitte Gräßl , die dazu beigetragen hat, dass die Arbeiten an dieser Neuauflage zügig abgeschlossen werden konnten. Ebenso gilt mein Dank den an meinem Lehrstuhl beschäftigten studentischen Hilfskräften (in alphabetischer Reihenfolge) Frau Marie Götze , Frau Lea Hermsdorf , Frau Chiara Hartung , Frau Anja Knobloch , Frau Valentina Lafer , Herrn Fabian Meinberger , Herrn Niklas Pohle , Frau Anni Rank und Herrn Constantin Trotta , die mir bei der Recherche sowie bei der Korrektur des Textes und des Sachverzeichnisses unterstützend zugearbeitet haben. Meiner Kollegin Gabriele Kett-Straub bin ich dankbar dafür, dass sie mir phasenweise einen Teil ihres Personals zur Verfügung gestellt hat. Dementsprechend geht mein Dank auch an deren Hilfskräfte Herrn Benedikt Behrendt , Herrn Nicolas Kiefer und Frau Lena Stark .

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