Vorwort
Dieses Lehrbuch ist 1953 zum ersten Mal erschienen. Bis 1969 hat Reinhart Maurach vier weitere Auflagen geschaffen. Nach seiner Emeritierung übertrug er die Fortführung des Werkes an Friedrich-Christian Schroeder , der bereits an der 4. Auflage intensiv mitgearbeitet hatte. In der 6. Auflage hat er das Werk grundlegend überarbeitet, in seiner Systematik wesentlich verändert und in zwei Bände aufgeteilt (1977/81). Ab der 7. Auflage (1988/91) ist Manfred Maiwald in die Bearbeitung eingetreten. In dieser 11. Auflage haben Andreas Hoyer und Carsten Momsen größere Teile der Bearbeitung übernommen, während Manfred Maiwald aus gesundheitlichen Gründen die Mitarbeit einstellen musste.
In die vorliegende 11. Auflage mussten zunächst die seit der Vorauflage von 2009 eingetretenen umfangreichen Gesetzesänderungen eingearbeitet werden, insbesondere das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung von 2015, das 49. StÄG (Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht), das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels von 2016 und das 50. StÄG (Gesetz zur Verbesserung der sexuellen Selbstbestimmung) von 2016. Außerdem wurden überall die neue Rechtsprechung und das umfangreiche neue Schrifttum eingearbeitet, wobei das Schwergewicht auf Monographien, Aufsätzen und Urteilsbesprechungen lag, während eine durchgängige Erfassung von Parallelwerken angesichts ihrer kaum noch überblickbaren Anzahl weder möglich noch sinnvoll erschien. Insgesamt blieb kaum eine Seite des Buches unverändert.
Bei der Überarbeitung wurde die von Reinhart Maurach zugrunde gelegte Methodik gewahrt und weiterentwickelt: strenge Systematisierung des Besonderen Teils durch Ordnung des Stoffes nach den betroffenen Rechtsgütern, Darstellung der historischen Entwicklungslinien, Entwicklung einer „Architektur“ zusammengehöriger Tatbestände, Einbeziehung der wichtigsten Auswirkungen des Allgemeinen Teils bei den einzelnen Tatbeständen. Darüber hinausgehend werden so weit wie möglich Grundbegriffe „vor die Klammer gezogen“. Insbesondere bei den Tatbeständen mit massenhafter Rechtsprechung und Literatur kann und will das Werk nicht mit den Kommentaren konkurrieren. Das Anliegen des Buches ist eine Bewältigung des gewaltigen Stoffes durch ein Verstehen der rechtlichen Regelungen aus ihrem historischen Hintergrund, ihrer Systematik und ihren Grundwertungen.
Unser Werk ist dasjenige Lehrbuch zum deutschen Strafrecht, das auf die längste Kontinuität zurückblicken kann. Daher enthält es Hinweise auf viele ältere Veröffentlichungen, Entscheidungen und Gesetze, die man in jüngeren Darstellungen nicht mehr findet. Wir haben diese wertvolle Quelle bewusst nur angetastet, soweit die betreffenden Zitate völlig obsolet geworden sind. Zur besseren Erschließung der zahlreichen zitierten ausländischen und historischen Gesetze wurden die diesbezüglichen Register weiter aufgegliedert. Das Buch will damit zugleich der Information über die Geschichte der deutschen Strafgesetzgebung dienen.
Die Bearbeitung der Teile des Lehrbuchs verteilt sich wie folgt:
Schroeder §§ 1, 5–7, 12, 15–17, 31–32, 36–38, 43–44, 46–47
Schroeder , fortgeführt von Hoyer §§ 2–4, 8–11, 13–14,18–23, 33, 35
Maiwald , fortgeführt von Momsen §§ 24–30, 34, 39–42, 45, 48
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum konnten bis zum April 2019 eingearbeitet werden, neueste Veröffentlichungen freilich nur noch in Form von Hinweisen. Für die Aktualisierung der kriminalstatistischen Angaben und Hilfe bei der Literaturrecherche sowie bei der Überarbeitung der Register danken wir Ulrike Will und Jannik Ziesmer (Kiel) sowie Philipp Bruckmann, Felicia Vivien Verworrn und Marco Willumat (Berlin).
Regensburg, Göttingen, Kiel, Berlin, im April 2019
Friedrich-Christian Schroeder
Manfred Maiwald
Andreas Hoyer
Carsten Momsen
Inhalt
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
I. Das Wesen des Besonderen Teils des Strafrechts
II. Die Systematik des Besonderen Teils
1. Abschnitt Straftaten gegen Persönlichkeitswerte
1. Kapitel Straftaten gegen das Leben
§ 1 System und Umfang des Lebensschutzes im Strafrecht
I. Die Systematik des Abschnitts „Straftaten gegen das Leben“
II. Die „Absolutheit“ des Lebensschutzes
III. Beginn und Ende des Lebens
IV. Die Unverzichtbarkeit des Lebensschutzes
V. Die Selbsttötung und die Beteiligung daran
VI. Euthanasie/Sterbehilfe
VII. Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens
§ 2 Vorsätzliche Tötung
I.Geschichte und Aufbau der vorsätzlichen Tötung
II. Der Grundtatbestand: Totschlag (§ 212)
III. Die qualifizierte Tötung: Mord (§ 211)
IV.Die Privilegierungen des Totschlags (§§ 213–216)
§ 3 Fahrlässige Tötung (§ 222)
I. Allgemeines
II. Kausalität; Besondere Erscheinungsformen der fahrlässigen Tötung
III. Das Maß der Anforderungen im Allgemeinen
IV. Strafe. Konkurrenzen
§ 4 Lebensgefährdung (§ 221)
I. Allgemeines
II.Die Aussetzung (§ 221)
2. Kapitel Straftaten gegen das werdende Leben
§ 5 Allgemeines
I. Grundtatsachen
II. Geschichte
III. Das Ringen um die gegenwärtige Regelung
IV. Lücken des geltenden Rechts
V. Ausländisches und internationales Strafrecht
§ 6 Schwangerschaftsabbruch nach zwölf Wochen oder ohne Beratung
I. System der geltenden Regelung
II. Rechtsgut der Vorschriften
III.Begriff des Schwangerschaftsabbruchs
IV. Die Tatbestände des Schwangerschaftsabbruchs
V.Gefährdungstatbestände
§ 7 Schutz des extrauterinen vorgeburtlichen Lebens
3. Kapitel Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
§ 8 Allgemeines
I. Geschichtliche Entwicklung – Rechtsgut und Angriffsobjekt
II. Der Aufbau der Tatbestände
III. Die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung
IV. Beurteilung medizinischer Behandlung
V. Das Verhältnis zwischen Körperverletzungs- und Tötungsdelikten
§ 9 Die Tatbestände der Körperverletzung
I.Die einfache Körperverletzung als Grundtatbestand (§ 223)
II.Die qualifizierenden Abwandlungen der Körperverletzung
III. Die Körperverletzung im Amt (§ 340)
IV. Die fahrlässige Körperverletzung (§ 229)
§ 10 Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225)
I. Wesen der Tat
II.Der Tatbestand
§ 11 Gefährdung der Körperintegrität
I. Allgemeines
II. Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231)
III.Missbrauch ionisierender Strahlen (§§ 309 Abs. 1–5, 310 Abs. 1 Nr. 3)
IV. Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen zur Abwendung weiterer Körperverletzungen (§ 4 GewSchG)
4. Kapitel Straftaten gegen die persönliche Freiheit
§ 12 Allgemeines
I. Gesetzgeberische Entwicklung des Abschnitts
II. Systematik der Freiheitsschutzdelikte und Aufgliederung des Rechtsguts „persönliche Freiheit“
III. Sonstiger Freiheitsschutz im StGB
IV. Die Relativität des Freiheitsschutzes
V. Die Einwilligung des Verletzten bei den Freiheitsdelikten
VI. Kriminalstatistik
§ 13 Nötigung (§ 240)
I. Geschichtliche Entwicklung – Rechtsgut
II. Der Tatbestand
III. Rechtfertigung – Strafe – Konkurrenzen
§ 14Freiheitsberaubung (§ 239)
I. Geschichte – allgemeine Charakterisierung
II.Die einfache Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1)
III. Die Freiheitsberaubung von langer Dauer oder mit schweren Folgen (§ 239 Abs. 3–5)
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