Reinhart Maurach - Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1

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Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1: краткое содержание, описание и аннотация

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Der Band behandelt die Straftaten gegen Persönlichkeits- und Vermögenswerte. Eine vom Strafgesetzbuch abweichende Systematik bezweckt ein besseres Verständnis der Vorschriften und eine größere Merkfähigkeit der Ausführungen. Soweit wie möglich werden Grundbegriffe «vor die Klammer gezogen». Auf allen Gebieten informiert der Band über den neuesten Stand der Rechtsprechung und des Schrifttums und berücksichtigt die seit der Vorauflage eingetretenen Entwicklungen in der Gesetzgebung.

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Vorwort

Vorwort

Dieses Lehrbuch ist 1953 zum ersten Mal erschienen. Bis 1969 hat Reinhart Maurach vier weitere Auflagen geschaffen. Nach seiner Emeritierung übertrug er die Fortführung des Werkes an Friedrich-Christian Schroeder , der bereits an der 4. Auflage intensiv mitgearbeitet hatte. In der 6. Auflage hat er das Werk grundlegend überarbeitet, in seiner Systematik wesentlich verändert und in zwei Bände aufgeteilt (1977/81). Ab der 7. Auflage (1988/91) ist Manfred Maiwald in die Bearbeitung eingetreten. In dieser 11. Auflage haben Andreas Hoyer und Carsten Momsen größere Teile der Bearbeitung übernommen, während Manfred Maiwald aus gesundheitlichen Gründen die Mitarbeit einstellen musste.

In die vorliegende 11. Auflage mussten zunächst die seit der Vorauflage von 2009 eingetretenen umfangreichen Gesetzesänderungen eingearbeitet werden, insbesondere das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung von 2015, das 49. StÄG (Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht), das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels von 2016 und das 50. StÄG (Gesetz zur Verbesserung der sexuellen Selbstbestimmung) von 2016. Außerdem wurden überall die neue Rechtsprechung und das umfangreiche neue Schrifttum eingearbeitet, wobei das Schwergewicht auf Monographien, Aufsätzen und Urteilsbesprechungen lag, während eine durchgängige Erfassung von Parallelwerken angesichts ihrer kaum noch überblickbaren Anzahl weder möglich noch sinnvoll erschien. Insgesamt blieb kaum eine Seite des Buches unverändert.

Bei der Überarbeitung wurde die von Reinhart Maurach zugrunde gelegte Methodik gewahrt und weiterentwickelt: strenge Systematisierung des Besonderen Teils durch Ordnung des Stoffes nach den betroffenen Rechtsgütern, Darstellung der historischen Entwicklungslinien, Entwicklung einer „Architektur“ zusammengehöriger Tatbestände, Einbeziehung der wichtigsten Auswirkungen des Allgemeinen Teils bei den einzelnen Tatbeständen. Darüber hinausgehend werden so weit wie möglich Grundbegriffe „vor die Klammer gezogen“. Insbesondere bei den Tatbeständen mit massenhafter Rechtsprechung und Literatur kann und will das Werk nicht mit den Kommentaren konkurrieren. Das Anliegen des Buches ist eine Bewältigung des gewaltigen Stoffes durch ein Verstehen der rechtlichen Regelungen aus ihrem historischen Hintergrund, ihrer Systematik und ihren Grundwertungen.

Unser Werk ist dasjenige Lehrbuch zum deutschen Strafrecht, das auf die längste Kontinuität zurückblicken kann. Daher enthält es Hinweise auf viele ältere Veröffentlichungen, Entscheidungen und Gesetze, die man in jüngeren Darstellungen nicht mehr findet. Wir haben diese wertvolle Quelle bewusst nur angetastet, soweit die betreffenden Zitate völlig obsolet geworden sind. Zur besseren Erschließung der zahlreichen zitierten ausländischen und historischen Gesetze wurden die diesbezüglichen Register weiter aufgegliedert. Das Buch will damit zugleich der Information über die Geschichte der deutschen Strafgesetzgebung dienen.

Die Bearbeitung der Teile des Lehrbuchs verteilt sich wie folgt:

Schroeder §§ 1, 5–7, 12, 15–17, 31–32, 36–38, 43–44, 46–47

Schroeder , fortgeführt von Hoyer §§ 2–4, 8–11, 13–14,18–23, 33, 35

Maiwald , fortgeführt von Momsen §§ 24–30, 34, 39–42, 45, 48

Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum konnten bis zum April 2019 eingearbeitet werden, neueste Veröffentlichungen freilich nur noch in Form von Hinweisen. Für die Aktualisierung der kriminalstatistischen Angaben und Hilfe bei der Literaturrecherche sowie bei der Überarbeitung der Register danken wir Ulrike Will und Jannik Ziesmer (Kiel) sowie Philipp Bruckmann, Felicia Vivien Verworrn und Marco Willumat (Berlin).

Regensburg, Göttingen, Kiel, Berlin, im April 2019

Friedrich-Christian Schroeder

Manfred Maiwald

Andreas Hoyer

Carsten Momsen

Inhalt

Inhalt

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

I. Das Wesen des Besonderen Teils des Strafrechts

II. Die Systematik des Besonderen Teils

1. Abschnitt Straftaten gegen Persönlichkeitswerte

1. Kapitel Straftaten gegen das Leben

§ 1 System und Umfang des Lebensschutzes im Strafrecht

I. Die Systematik des Abschnitts „Straftaten gegen das Leben“

II. Die „Absolutheit“ des Lebensschutzes

III. Beginn und Ende des Lebens

IV. Die Unverzichtbarkeit des Lebensschutzes

V. Die Selbsttötung und die Beteiligung daran

VI. Euthanasie/Sterbehilfe

VII. Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens

§ 2 Vorsätzliche Tötung

I.Geschichte und Aufbau der vorsätzlichen Tötung

II. Der Grundtatbestand: Totschlag (§ 212)

III. Die qualifizierte Tötung: Mord (§ 211)

IV.Die Privilegierungen des Totschlags (§§ 213–216)

§ 3 Fahrlässige Tötung (§ 222)

I. Allgemeines

II. Kausalität; Besondere Erscheinungsformen der fahrlässigen Tötung

III. Das Maß der Anforderungen im Allgemeinen

IV. Strafe. Konkurrenzen

§ 4 Lebensgefährdung (§ 221)

I. Allgemeines

II.Die Aussetzung (§ 221)

2. Kapitel Straftaten gegen das werdende Leben

§ 5 Allgemeines

I. Grundtatsachen

II. Geschichte

III. Das Ringen um die gegenwärtige Regelung

IV. Lücken des geltenden Rechts

V. Ausländisches und internationales Strafrecht

§ 6 Schwangerschaftsabbruch nach zwölf Wochen oder ohne Beratung

I. System der geltenden Regelung

II. Rechtsgut der Vorschriften

III.Begriff des Schwangerschaftsabbruchs

IV. Die Tatbestände des Schwangerschaftsabbruchs

V.Gefährdungstatbestände

§ 7 Schutz des extrauterinen vorgeburtlichen Lebens

3. Kapitel Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

§ 8 Allgemeines

I. Geschichtliche Entwicklung – Rechtsgut und Angriffsobjekt

II. Der Aufbau der Tatbestände

III. Die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung

IV. Beurteilung medizinischer Behandlung

V. Das Verhältnis zwischen Körperverletzungs- und Tötungsdelikten

§ 9 Die Tatbestände der Körperverletzung

I.Die einfache Körperverletzung als Grundtatbestand (§ 223)

II.Die qualifizierenden Abwandlungen der Körperverletzung

III. Die Körperverletzung im Amt (§ 340)

IV. Die fahrlässige Körperverletzung (§ 229)

§ 10 Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225)

I. Wesen der Tat

II.Der Tatbestand

§ 11 Gefährdung der Körperintegrität

I. Allgemeines

II. Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231)

III.Missbrauch ionisierender Strahlen (§§ 309 Abs. 1–5, 310 Abs. 1 Nr. 3)

IV. Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen zur Abwendung weiterer Körperverletzungen (§ 4 GewSchG)

4. Kapitel Straftaten gegen die persönliche Freiheit

§ 12 Allgemeines

I. Gesetzgeberische Entwicklung des Abschnitts

II. Systematik der Freiheitsschutzdelikte und Aufgliederung des Rechtsguts „persönliche Freiheit“

III. Sonstiger Freiheitsschutz im StGB

IV. Die Relativität des Freiheitsschutzes

V. Die Einwilligung des Verletzten bei den Freiheitsdelikten

VI. Kriminalstatistik

§ 13 Nötigung (§ 240)

I. Geschichtliche Entwicklung – Rechtsgut

II. Der Tatbestand

III. Rechtfertigung – Strafe – Konkurrenzen

§ 14Freiheitsberaubung (§ 239)

I. Geschichte – allgemeine Charakterisierung

II.Die einfache Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1)

III. Die Freiheitsberaubung von langer Dauer oder mit schweren Folgen (§ 239 Abs. 3–5)

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