Olaf Hohmann - Strafrecht Besonderer Teil

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Das Buch wendet sich an alle, die sich erstmals mit dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuches beschäftigen wollen. Ihnen soll ein interessanter Zugang zu den einzelnen Tatbeständen ermöglicht werden. Die Darstellung wird deshalb auf die wichtigsten Strafvorschriften und innerhalb derer auf die Fragen beschränkt, die erfahrungsgemäß bereits während des Studiums zum Gegenstand von Prüfungsaufgaben gemacht werden.

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Strafrecht

Besonderer Teil

Die prüfungsrelevanten Probleme

des gesamten Besonderen Teils

von

Olaf Hohmann

und

Günther M. Sander

4., neu bearbeitete Auflage

wwwcfmuellerde Strafrecht Besonderer Teil Strafrecht Besonderer Teil Die - фото 1

www.cfmueller.de

Strafrecht Besonderer Teil Strafrecht Besonderer Teil Die prüfungsrelevanten Probleme des gesamten Besonderen Teils von Olaf Hohmann und Günther M. Sander 4., neu bearbeitete Auflage www.cfmueller.de › Autor

Dr. Olaf Hohmann , Rechtsanwalt in Stuttgart, Honorarprofessor an der Universität Greifswald.

Dr. Günther M. Sander , Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-8729-1

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 6221 1859 599

Telefax: +49 6221 1859 598

www.cfmueller.de

© C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

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Vorwort

Das Buch wendet sich vor allem an Studentinnen und Studenten, die sich erstmals mit dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuches beschäftigen wollen. Ihnen soll ein gelingender und möglichst interessanter Zugang zu den einzelnen Tatbeständen ermöglicht werden. Die Darstellung wird deshalb auf die wichtigsten Strafvorschriften und innerhalb derer auf die Fragen beschränkt, die erfahrungsgemäß bereits während des Studiums zum Gegenstand von Prüfungsaufgaben gemacht werden.

Es geht nicht um das Anleiten zum Auswendiglernen einer Vielzahl immer wieder leicht variierter Fälle, sondern stets um das Vermitteln der elementaren Grundzüge, deren Kenntnis das Lösen jeder Aufgabe ermöglicht. Dies setzt freilich das eigenständige Nacharbeiten der angegebenen Quellen voraus. Besonders wichtig ist die Lektüre gerichtlicher Entscheidungen, weil sich häufig erst dabei und in Kenntnis des konkret zugrundeliegenden Sachverhalts deren Tragweite verstehen lässt. Soweit Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nur mit Datum und Aktenzeichen zitiert werden, sind diese regelmäßig im „juristischen Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland“, also der Datenbank juris, abrufbar, die seit 1. Januar 2000 ergangenen Judikate zudem auf der Internetseite www.bundesgerichtshof.de. Die Lektüre sollte ergänzt werden durch die Beantwortung der am Ende jedes Kapitels gestellten Kontrollfragen, um den eigenen Lernerfolg zu überprüfen.

Nachdem die ersten Auflagen dieses Werkes im Verlag C. H. Beck erschienen sind, freuen wir uns nun außerordentlich, mit dem renommierten Verlag C. F. Müller einen speziell im Bereich der Ausbildungs-, Studien- und Examensliteratur besonders erfolgreichen Partner gefunden zu haben. Unserem dortigen Lektor, Herrn Christian Lenz , danken wir herzlich für die stets kompetente, freundliche und zügige Betreuung.

Olaf Hohmann hat die §§ 11 bis 29, 34, 43 bis 46 sowie 48 bearbeitet, Günther M. Sander die §§ 1 bis 10, 30 bis 33, 35 bis 42, 47 und 50. § 49 wurde von beiden Autoren zusammen verfasst. Allem lagen jedoch wie bei den Vorauflagen immer konstruktive und weiterführende Gespräche zugrunde, die das Buch zu einem gemeinsamen Werk machten. Dabei wurden alle seit der Vorauflage erfolgten Gesetzesänderungen eingearbeitet. Dasselbe gilt für die im genannten Zeitraum getroffenen höchstrichterlichen Entscheidungen sowie die veröffentlichte Literatur. Die diesbezüglichen Fundstellen sind auf dem Stand von Anfang März 2021; mitunter konnten noch spätere Publikationen berücksichtigt werden. Ein besonderer Dank gilt Herrn Staatsanwalt und Privatdozenten Dr. Tobias Ceffinato und Frau Diplom-Juristin und wissenschaftlicher Mitarbeiterin Antonia Taute für wertvolle Anregungen.

Für Hinweise, Verbesserungsvorschläge und Kritik wären wir stets dankbar. Sie könnte gerichtet werden an die E-Mail-Anschriften hohmann@ewb-rechtsanwaelte.deund Sander-Guenther@bgh.bund.de.

Berlin und Fellbach, im März 2021 Olaf Hohmann Günther M. Sander

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Einleitung

Teil I: Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit

Kapitel 1. Tötungsdelikte

§ 1. Totschlag (§§ 212, 213)

A. Grundlagen

B. Tatbestand

I. Objektiver Tatbestand

1. Tatobjekt

2. Tathandlung

II. Subjektiver Tatbestand

III. Besonders und minder schwerer Fall (§§ 212 Abs. 2, 213)

C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch sowie Konkurrenzen

D. Kontrollfragen

§ 2. Mord (§ 211)

A. Grundlagen

B. Tatbestand

I. Objektiver Tatbestand

1. Heimtücke

a) Arglosigkeit

b) Wehrlosigkeit

c) Versuche restriktiver Auslegung des Merkmals Heimtücke

2. Grausamkeit

3. Mit gemeingefährlichen Mitteln

II. Subjektiver Tatbestand

1. Vorsatz

2. Subjektive Mordmerkmale

a) Mordlust

b) Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs

c) Habgier

d) Sonst niedrige Beweggründe

e) Ermöglichungsabsicht

f) Verdeckungsabsicht

C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Konkurrenzen sowie besondere Schwere der Schuld

D. Kontrollfragen

§ 3. Tötung auf Verlangen (§ 216)

A. Grundlagen

B. Tatbestand

I. Objektiver Tatbestand

II. Subjektiver Tatbestand

C. Täterschaft und Teilnahme, Begehung durch Unterlassen, Versuch, Rechtswidrigkeit sowie Konkurrenzen

D. Kontrollfragen

§ 4. Fahrlässige Tötung (§ 222)

A. Grundlagen

B. Tatbestand

C. Täterschaft und Konkurrenzen

D. Kontrollfragen

Kapitel 2. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

§ 5. Vorsätzliche Körperverletzung (§ 223)

A. Grundlagen

B. Tatbestand

I. Objektiver Tatbestand

1. Körperliche Misshandlung (§ 223 Abs. 1 1. Alt.)

2. Gesundheitsschädigung (§ 223 Abs. 1 2. Alt.)

II. Subjektiver Tatbestand

C. Täterschaft und Teilnahme, Begehung durch Unterlassen, Versuch, Rechtswidrigkeit, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit

D. Kontrollfragen

§ 6. Gefährliche Körperverletzung (§ 224)

A. Grundlagen

B. Tatbestand

I. Objektiver Tatbestand

1. Durch Beibringen von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen (§ 224 Abs. 1 Nr. 1)

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