Christoph Wassermann - Baurecht Baden-Württemberg

Здесь есть возможность читать онлайн «Christoph Wassermann - Baurecht Baden-Württemberg» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Baurecht Baden-Württemberg: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Baurecht Baden-Württemberg»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Der Inhalt:
Dargestellt werden die examensrelevanten Gebiete des öffentlichen Baurechts. Das Skript geht speziell auf die Anforderungen des Examens in Baden-Württemberg ein und bietet so eine optimale Prüfungsvorbereitung.
Die Konzeption:
Die Skripten «JURIQ-Erfolgstraining» sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes «Trainingspaket» zur Prüfungsvorbereitung:Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als «Lernanker» und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.

Baurecht Baden-Württemberg — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Baurecht Baden-Württemberg», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать
VI. Außer-Kraft-Treten von Bauleitplänen

1. Aufhebung von wirksamen oder unwirksamen Bebauungsplänen

108

Ein Bauleitplan tritt grundsätzlich außer Kraft, wenn er aufgehoben wird. Hierfür sieht § 1 Abs. 8 BauGB vor, dass für diese Aufhebung als actus contrarius zum Erlass des Bebauungsplans dasselbe formalisierte Verfahren gemäß §§ 2 ff. BauGB durchzuführen sowie dieselben materiellen Vorgaben zu beachten sind wie bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes.[74] Auch bei einem unwirksamen Bebauungsplanbedarf es eines förmlichen Akts um den Rechtsschein der Gültigkeit des Bebauungsplanes zu beseitigen.[75]

2. Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans

109

Ein Bebauungsplan kann auch außer Kraft treten, wenn und soweit sein Inhalt funktionslos geworden ist.[76] In diesem Fall spricht man von einem funktionslosen Bebauungsplan.

картинка 23

Funktionsloswird ein Bebauungsplan, wenn und soweit sich die Verhältnisse, auf die sich eine planerische Festsetzung bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erlangt haben, der eine Verwirklichung der Festsetzungen auf absehbare Zeit ausschließt und wenn der Mangel so offenkundig ist, dass ein Vertrauen der Öffentlichkeit in dessen Fortgeltung nicht mehr schutzwürdig ist.[77]

Beispiel

Die Festsetzung eines Dorfgebietes in einem Bebauungsplan wird unwirksam, wenn in dem maßgeblichen Bereich nur noch Wohnhäuser und keine Wirtschaftsstellen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe (mehr) vorhanden sind und mit ihrer Errichtung auf absehbare Zeit erkennbar nicht mehr gerechnet werden kann, weil es keine Fläche mehr gibt, auf der sich eine solche Wirtschaftsstelle sinnvoll realisieren ließe.

110

Regelmäßigwerden nur einzelne Festsetzungeneines Bebauungsplanes wegen Funktionslosigkeit außer Kraft treten.[78] Die Unwirksamkeit kann jedoch auch den Bebauungsplan imGanzen erfassen, nämlich dann, wenn sich die bauliche Entwicklung in jeder Hinsicht völlig abweichend vom Planinhalt vollzogen hat.[79]

JURIQ-Klausurtipp

In Prüfungsarbeiten werden Sie regelmäßig nicht auf die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes hingewiesen. Stellen Sie im Sachverhalt fest, dass die ursprünglichen Festsetzungen und der tatsächliche Entwicklungszustand voneinander abweichen, müssen Sie an ein Außerkrafttreten des Bebauungsplans denken und ggf. wie folgt vorgehen:[80]

Sollte der Bebauungsplan als Ganzes funktionslos geworden sein, so müssen Sie die Zulässigkeit eines baulichen Vorhabens in der Klausur am Maßstab von § 34 BauGB lösen. Sollten nur einzelne Festsetzungen funktionslos geworden sein, so bestimmt sich dies nach den noch gültigen Festsetzungen und i.Ü. nach § 34 BauGB.

Von der Annahme einer Funktionslosigkeit sollten Sie nicht vorschnell ausgehen. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich äußerst zurückhaltend; in der Praxis kommt diese regelmäßig nur in Betracht, wenn die tatsächliche Bebauung durch einen nachfolgenden, mittlerweile aber als unwirksam erkannten Bebauungsplan gesteuert worden ist.[81]

Ein Bebauungsplan tritt nicht bereits deshalb ganz oder teilweise wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, weil auf einer Teilfläche eine einzelne abweichende Nutzung entstanden ist. Ein einzelner „Ausreißer“ stellt die Beachtlichkeit der Festsetzungen des Bebauungsplanes grundsätzlich nicht in Frage.[82] Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, bewirken dann nicht seine Unwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den unwirksamen Teil beschlossen hätte.[83]

Beispiele

Eine Funktionslosigkeit ist in folgenden Fällen nicht gegeben:

Die Gemeinde ändert nur ihre städtebauliche Konzeption[84]
die Verwirklichung eines Bebauungsplans ist zwar derzeit nicht möglich, der Hinderungsgrund ist jedoch nicht von Dauer[85]

Anmerkungen

[1]

BVerfG NVwZ 1996, 265 (266).

[2]

Tettinger/Erbguth/Mann- Erbguth , Besonderes Verwaltungsrecht § 27 Rn. 889.

[3]

Dieses Prinzip wird jedoch durch Planersatzvorschriften (§§ 34, 35 BauGB) abgeschwächt.

[4]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 171.

[5]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 201.

[6]

Tettinger/Erbguth/Mann- Erbguth Besonderes Verwaltungsrecht § 27 Rn. 891.

[7]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 172.

[8]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 172.

[9]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 173.

[10]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 173.

[11]

Zu diesen vier Verfahren tritt noch der vorzeitige Bebauungsplan bei Gebiets- oder Bestandsänderungen von Gemeinden oder anderen Veränderungen der Zuständigkeit für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen (§ 8 Abs. 4 S. 2 BauGB) hinzu.

[12]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 259 ff.

[13]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 259.

[14]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 260.

[15]

OVG Rheinland-Pfalz BauR 2004, 1264.

[16]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 220.

[17]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 260.

[18]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 262.

[19]

Battis/Kreutzberger/Löhr- Mitschang BauGB § 8 Rn. 11 m.w.N.

[20]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 263.

[21]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 267.

[22]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 255

[23]

Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger- Bielenberg-Runkel BauGB § 8 Rn. 18.

[24]

Eine Ausnahme enthält § 5 Abs. 1 S. 2 BauGB.

[25]

Tettinger/Erbguth/Mann- Erbguth , Besonderes Verwaltungsrecht § 27 Rn. 891.

[26]

Battis/Kreutzberger/Löhr- Mitschang BauGB § 5 Rn. 4.

[27]

Vgl. BVerwGE 26, 287.

[28]

BVerwG NVwZ-RR 2003, 406.

[29]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 205.

[30]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 215.

[31]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 215.

[32]

Vgl. vertiefend Ennuschat/Ibler/Remmer- Remmert Öffentliches Recht in Baden-Württemberg § 3 Rn. 35 ff.

[33]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 202.

[34]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 202.

[35]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 202.

[36]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 202.

[37]

Wienbracke Allgemeines Verwaltungsrecht Rn. 31 ff.

[38]

So auch Dürr Baurecht Baden-Württemberg Rn. 32 und Hoppe/Bönker/Grotefels-Bönker Öffentliches Baurecht § 5 Rn. 85.

[39]

Battis/Krautzberger/Löhr- Mitschang BauGB § 5 Rn. 45. Ennuschat/Ibler/Remmert- Remmert Öffentliches Recht in Baden-Württemberg § 3 Rn. 36 hingegen erachtet den Begriff der „Rechtsquelle eigener Art“ als präziser.

[40]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 219 ff.

[41]

Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 219.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Baurecht Baden-Württemberg»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Baurecht Baden-Württemberg» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Baurecht Baden-Württemberg»

Обсуждение, отзывы о книге «Baurecht Baden-Württemberg» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x