Soziale Arbeit

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Zu Beginn des Studiums ist vor allem eins gefragt: Orientierung. Was ist Soziale Arbeit? Was sind ihre gesellschaftlichen Funktionen? Mit welchen professionstypischen Methoden arbeitet sie? Auf diese und viele weitere Fragen gibt dieses Buch präzise Antworten. Es bereitet die Geschichte und die Professionalisierung der Sozialen Arbeit auf und stellt Soziale Arbeit als Wissenschaft vor. Zudem liefert es einen Überblick über die zentralen Theorien und Konzepte der Sozialen Arbeit. Eigene Kapitel sind den rechtlichen und sozialpolitischen Fundamenten der Sozialen Arbeit sowie den Beschäftigungsbedingungen der Fachkräfte gewidmet.
Das Buch eignet sich zur selbstständigen Einarbeitung in die zentralen Gegenstandsbereiche der Sozialen Arbeit, zur Prüfungsvorbereitung und als Basislektüre für einführende Lehrveranstaltungen.

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Während Normalität im Alltagsleben nicht hinterfragt wird und wie selbstverständlich davon ausgegangen wird, »dass normale Handlungsweisen oder Personen von solchen unterschieden werden können, die in irgendeiner Weise außergewöhnlich, unpassend, störend, irritierend usw. sind« (Stehr 2012, S. 225), muss sich professionelles Handeln gerade der möglichen Differenzen in den Vorstellungen von gut und schlecht, falsch und richtig bewusst sein, einschließlich der Macht, die mit der unvermeidlichen Verwendung normativer Etiketten im Alltag der Sozialen Arbeit verbunden ist ( картинка 45 Kap. 1.3). Wer schützt Adressat*innen davor, womöglich den höchstpersönlichen Vorstellungen von Sozialfachkräften über eine »richtige Lebensführung« unterworfen zu werden? Wer hört den sich gegen Eingriffe wehrenden Adressat*innen zu und geht ihren Beschwerden nach?

Die Kontrollfunktion, die historisch in den Handlungsauftrag der Sozialen Arbeit immer schon eingelagert war und auch heute untrennbar mit ihr verbunden ist, erfordert besondere Vorkehrungen gegen Missbrauch und die naive Inanspruchnahme einer machtgeladenen Berufsrolle. Zwar kann Kontrolle auch hilfreich sein (wenn der psychisch Kranke seine Medikamente nimmt, die seine Angstzustände vermindern; wenn Eltern dazu gebracht werden, ihre Kinder zur Schule zu schicken), mit der Formel von der »hilfreichen Kontrolle« (Heiner 2010, S. 109 und 437; Müller 2012, S. 143 zit. n. Lindemann & Lutz 2021, S. 107) lassen sich aber auch weitgehende, nicht begründbare Einschränkungen der Selbstbestimmung von Menschen legitimieren.

Wenn alles ›Hilfe‹ ist und Hilfe ›gut‹ ist, entfällt die Notwendigkeit, das eigene Handeln kritisch zu hinterfragen.

Die Schwierigkeit Sozialer Arbeit, sich auf einem Gelände bewegen zu müssen, bei dem gut und schlecht, richtig und falsch, vertretbar und unvertretbar oft nicht zweifelsfrei feststehen, sondern im jeweiligen Handlungskontext operationalisiert werden müssen, erfordert professionsinterne ethische Leitplanken, an denen sich fallbezogene Entscheidungen in der Praxis ausrichten können ( картинка 46 Kap. 1.5.1). Der Rechtsstaat erfordert, einem Machtmissbrauch vorzubeugen (Beispiele: Heiner 2010, S. 444; Kähler & Zobrist 2017). In der Praxis müssen die Träger sozialer Dienste und Einrichtungen durchgängig kollegiale Beratung und Supervision für ihre Mitarbeiter*innen gewährleisten, nicht erst dann, wenn ein Fall für die Fachkraft zum Problem geworden ist. Die gemeinsame Reflexion hilft ein Übermaß an Kontrollhandlungen zu vermeiden und das Selbstbestimmungsrecht ernst zu nehmen. Unabhängig davon müssen Adressat*innen Sozialer Arbeit die Möglichkeit haben, sich im Konfliktfall an eine unabhängige Ombuds- und Beschwerdestelle zu wenden (s. Heft 1/2020 der Zeitschrift Forum Erziehungshilfen). Dies stärkt nicht nur ihr Selbstbestimmungsrecht, sondern hält auch die Erinnerung bei Fachkräften wach, mit Einschränkungen dieses Rechtes reflektiert umzugehen.

1.5 Mandatserweiterungen

1.5.1 Vom Doppel- zum Dreifachmandat

Soziale Arbeit ist – soweit sie nicht unabhängig vom Staat durch private Organisationen betrieben wird – ein staatlich organisiertes Handlungsprogramm, das sowohl dem Hilfebedarf des Einzelnen als auch dem Bedarf der Gesellschaft an der Vermeidung sozial problematischer Lebensgestaltungen dient. Dieses »Doppelte Mandat« wird heute vielfach als zu schmale Fundamentierung Sozialer Arbeit kritisiert. Gefordert wird, den beiden bereits vorhandenen Mandaten ein drittes hinzuzufügen, das durch die Soziale Arbeit selbst eingebracht wird. Das sog. »Tripelmandat« soll sich sowohl am Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse als auch an einem Ethikkodex orientieren, der auf den Menschenrechten und den Prinzipien von sozialer Gerechtigkeit fußt ( картинка 47 Kap. 1.3). Dieses von den nationalen und internationalen Berufsorganisationen der Sozialen Arbeit zu verantwortende »professionelle Mandat« (Staub-Bernasconi 2018, S. 114) könnte eine wichtige Steuerungs- und Korrektivfunktion übernehmen, z. B. wenn

• die Rechte von Adressat*innen durch staatliche Institutionen verletzt oder nicht ausreichend geschützt werden,

• Gesetze zu Lasten bestimmter Gruppen von Menschen wirken (Staub-Bernasconi 2013, S. 211),

• staatliche Instanzen ihre Macht missbrauchen,

• Soziale Arbeit »wie andere Professionen auch im Namen von wirtschafts-, parteipolitischen oder religiösen Interessen, bis hin zu menschenverachtenden Ideologien, Diktaturen, korrupten Potentaten in den Dienst genommen« (ebd.) wird.

Beispiele

Widerstände der Sozialen Arbeit können sich z. B. gegen die Vorenthaltung ausreichender Hilfen, auf die Einbindung der Sozialen Arbeit in die Durchsetzung von Sanktionen gegen Jugendliche im SGB-II-Bezug oder die rechtswidrige Untätigkeit von Behörden richten.

Das dritte Mandat würde Schmid Noerr (2018, S. 94) zufolge auch Spielräume, die die Soziale Arbeit bei der Ausgestaltung ihres Hilfe- und Kontrollmandats hat und haben muss, handhabbarer machen und subjektiver Alleinverantwortung entziehen.

»Die ›Gesellschaft‹ ist keine Rechtsperson, die ihre Interessen eindeutig formulieren könnte, sondern diese werden nicht zuletzt von der den Auftrag annehmenden Sozialen Arbeit selbst festgelegt. Die allgemeine Bestimmung von Zielen und Methoden kann aber nicht der einzelnen, jeweils tätigen Fachkraft zugeschrieben werden, sondern nur einer übergeordneten Instanz, die Silvia Staub-Bernasconi die ›Profession als solche‹ (2007, S. 36) nennt« (Schmid Noerr 2021, S. 60).

Der von Staub-Bernasconi (2018, S. 115) geforderte Ethikkodex ist inzwischen weltweit von den Berufsverbänden der Sozialen Arbeit verabschiedet worden, so auch in Deutschland (DBSH 2014). Er ist auch zur kritischen Reflexion der eigenen Praxis anzuwenden.

Das Tripelmandat formuliert eine professionelle Eigenständigkeit der Sozialen Arbeit, die in der durch Abhängigkeiten bestimmten Praxis allerdings schwer umsetzbar ist (Lutz 2020). In Konfliktsituationen zwischen den (legitimen) Bedürfnissen der Adressat*innen, den Anforderungen von Gesellschaft, staatlichen Instanzen, Trägerinteressen sowie dem Selbstverständnis der handelnden Fachkräfte können ethische Basics dennoch wichtig sein zur Begründung des eigenen Vorgehens und als Argumentationshilfe, um unzulässiger oder unvertretbarer Auslegung von Gesetzen im jeweils möglichen Rahmen entgegentreten zu können. Gleichzeitig hält das dritte Mandat dazu an, die eigene Praxis immer wieder kritisch zu reflektieren und weiterzuentwickeln (Lutz 2020). Eine strukturelle Autonomisierung der Sozialen Arbeit tritt dadurch noch nicht ein. Realiter ist die Soziale Arbeit weitgehend vom Staat abhängig bzw. als öffentlich-rechtliche Institution zur Loyalität verpflichtet.

1.5.2 Politische Einmischung

Das von Staub-Bernasconi (2018) vorgeschlagene dritte Mandat verleiht der Sozialen Arbeit politische Funktionen (vgl. Staub-Bernasconi 2012, S. 277; Lutz 2020). Dass sich Soziale Arbeit aktiv in die Formulierung von (sozial-)politischen Zielen und in ihre Umsetzung einmischen sollte, ist gleichwohl nicht allgemeiner Konsens. Befürchtet wird u. a. eine Bevormundung und Instrumentalisierung der Adressat*innen oder die Enttäuschung falscher Erwartungen an die Politikfähigkeit Sozialer Arbeit (Borstel & Fischer 2018, S. 21; vgl. auch Benz & Rieger 2015, S. 36f.). Für ein politisches Mandat, das sich – gestützt auf Menschenrechte und Verfassungsgebote – in die Sozialpolitik und die Verwirklichung des Rechts- und Sozialstaates einmischt, sprechen aber eine Vielzahl von Gründen:

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