Soziale Arbeit

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Zu Beginn des Studiums ist vor allem eins gefragt: Orientierung. Was ist Soziale Arbeit? Was sind ihre gesellschaftlichen Funktionen? Mit welchen professionstypischen Methoden arbeitet sie? Auf diese und viele weitere Fragen gibt dieses Buch präzise Antworten. Es bereitet die Geschichte und die Professionalisierung der Sozialen Arbeit auf und stellt Soziale Arbeit als Wissenschaft vor. Zudem liefert es einen Überblick über die zentralen Theorien und Konzepte der Sozialen Arbeit. Eigene Kapitel sind den rechtlichen und sozialpolitischen Fundamenten der Sozialen Arbeit sowie den Beschäftigungsbedingungen der Fachkräfte gewidmet.
Das Buch eignet sich zur selbstständigen Einarbeitung in die zentralen Gegenstandsbereiche der Sozialen Arbeit, zur Prüfungsvorbereitung und als Basislektüre für einführende Lehrveranstaltungen.

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Wirkungsoffenheit

Helfen wollen ist unweigerlich mit der Vorstellung verbunden, einen Zustand auf Seiten der Adressat*innen zum Positiven verändern zu wollen (Verhältnisse, Verhalten). Der alte Sozialarbeiterwitz »Ich kann Ihnen zwar nicht helfen, aber gut, dass wir mal darüber gesprochen haben« deutet zumindest an, dass »Helfen wollen« und »Helfen können« nicht automatisch zusammenfallen. Das kann viele Gründe haben:

Hervorgehoben haben wir bereits das Technologiedefizit, demzufolge die jeweils gewünschten Wirkungen wegen der Eigenart der Fälle und der in sie verwickelten Personen nicht gewährleistet werden können ( картинка 42 Kap. 1.3). Ob Soziale Arbeit wirksam ist oder nicht, hängt aber auch von den Erwartungen der Beteiligten ab. Wer überhohe Erwartungen stellt, provoziert zwangsläufig Unwirksamkeitsdiagnosen. Kleine Erfolge und Verbesserungen des Status quo werden in diesem Fall nicht mehr wahrgenommen und als Ansporn für weitere Anstrengungen genommen. Sozialfachkräfte können zudem nur die Ressourcen einsetzen, die sie haben (Kommunikation, praktische Unterstützung). Sie können Schuldner*innen nicht eigenmächtig von ihren Schulden befreien und Arbeitslose nicht mit Arbeit versorgen ( картинка 43 Kap. 1.2.2).

Das Leistungspotenzial Sozialer Arbeit hängt nicht unerheblich von Bedingungen ab, die sie selbst nicht steuern kann.

Oft werden Sozialfachkräfte auf Seiten der Adressat*innen mit Problemen konfrontiert, die eine längere Vorgeschichte haben, so dass eine rasche ›Kehrtwende‹ kaum zu erwarten ist. Die Änderungsmotivation und die Bereitschaft Hilfen anzunehmen kann nach vielfältigen Kontakten zu Hilfeeinrichtungen verloren gegangen sein, so dass für die Wirksamkeit weiterer Hilfen denkbar schlechte Voraussetzungen bestehen. Abgesehen davon können unterschiedliche Vorstellungen darüber bestehen, ob Hilfebedürftigkeit überhaupt besteht, worin sie besteht, wie gravierend sie ist und wie sie am besten zu bearbeiten ist. Diese Vorstellungen können zudem überaus instabil und schwankend sein: Ein Hilfeplan wird zwar vereinbart, er kommt aber nicht zur Umsetzung, oder es wird nur der erste Schritt vollzogen, der nächste aber verweigert.

Zugespitzt und polemisch: Ein immer wieder zu erwartendes Ereignis in der Sozialen Arbeit ist der Rückschlag.

Soziale Arbeit zwingt zur Beharrlichkeit, zu Realismus und Bescheidenheit. Wer sie mit Ergebniszielen überfrachtet, erzeugt Frustration, fatalerweise auch auf Seiten der Adressat*innen. Soziale Arbeit verfügt über Mittel und Methoden, die sie nutzen kann, sie hat aber nur begrenzte Stellschrauben, mit der sich Lebenslagen und Bewältigungshandeln von Adressat*innen steuern und justieren lassen.

Fehlende Kooperationsbereitschaft

Soziale Arbeit wird häufig nicht durch die Adressat*innen selbst nachgefragt, sondern aufgrund bestimmter Anlässe durch Dritte ins Spiel gebracht: Kita und Schule, Klinikmitarbeiter*innen, Polizei, andere soziale Dienste und Einrichtungen, aber auch Nachbar*innen und Lebenspartner*innen. Bei fremdinduzierten Kontaktaufnahmen, erst recht bei Kontaktaufnahmen ›von Amts wegen‹ (z. B. Jugendgerichtshilfe, gesetzliche Betreuung, Bewährungshilfe, bei Drogenabhängigkeit) ist die Bereitschaft, sich auf die Zusammenarbeit mit einer Sozialfachkraft einzulassen, oftmals nicht oder nur bedingt gegeben. Sozialfachkräfte müssen deshalb damit rechnen, dass ihre Angebote auf eine schwach ausgeprägte Inanspruchnahmebereitschaft ihrer Adressat*innen stoßen, die auch durch Geduld und ausgeprägte kommunikative Kompetenzen nicht immer überwunden werden kann. Manche Adressat*innen gelten als ›hard-to-reach‹.

Hard-to-Reach-Adressat*innen

Merkmale schwer zugänglicher Adressat*innen können nach Niebauer (2017) sein:

• geringe Veränderungsmotivation,

• kein Problembewusstsein bzw. keine Krankheitseinsicht,

• kognitive Defizite aufgrund schwerwiegenden Alkohol- oder Drogenkonsums,

• Angst vor Stigmatisierungen bei Annahme von Hilfeangeboten,

• fehlendes Vertrauen in Hilfeangebote,

• herausfordernde Beziehungsgestaltung,

• mangelnde Verlässlichkeit hinsichtlich gemeinsamer Absprachen (z. B. Terminvereinbarungen),

• hohe Abbruchsraten von Therapie- und Hilfemaßnahmen (Drop-outs).

Die Tatsache, dass eine Person aus Helfer*innensicht ein Problem hat, ist kein hinreichendes Indiz dafür, dass sie es (mit einer Sozialfachkraft) bearbeiten will. Die Gründe für das Desinteresse können vielfältig und individuell sehr verschieden sein, z. B.

• die Person hält das angesprochene Problem für nicht existent oder nicht gravierend;

• die Person macht geltend, sie sei selbst in der Lage, das Problem zu lösen;

• die Problemlösung ist für die Person mit tatsächlichen oder von ihr unterstellten Anstrengungen und Herausforderungen verbunden, sie kann jedenfalls nicht wie der Service in einer Autowerkstatt unbeteiligt entgegengenommen werden;

• das Angebot tangiert den eigenen Stolz;

• das Angebot verunsichert und mobilisiert Ängste (z. B. bei Beendigung der Obdachlosigkeit als Mieter*in zu versagen) etc.

Vorbehalte und Desinteresse der Adressat*innen können mehr oder auch weniger ausgeprägt sein, anhaltend oder vorübergehend sein. Ein anfängliches Desinteresse bedeutet freilich nicht, dass am Ende keine Zusammenarbeit zustande kommt oder diese von den Adressat*innen nur vorgetäuscht wird (Conen 2015). Enttäuscht wird aber, wer annimmt, er werde angesichts der oft desolaten Lebensverhältnisse der Adressat*innen mit offenen Armen empfangen.

Rückblende

»Wenn man mit der Erwartung (…) kommt, beim ersten oder zweiten Besuch in tiefsten Lebensfragen angegangen zu werden, so ist das eine Verkennung des menschlichen Wesens und der Seele, wie sie schlimmer gar nicht möglich ist. Wir pflegen ja auch nicht von uns unbekannten Personen Rat anzunehmen, der uns aufgedrungen wird, oder solchen zu begehren. Wir pflegen uns auch nicht mit unseren Sorgen und Nöten dem ersten besten aufzuschließen, der uns begegnet (…). Wer solche Arbeit (in der Fürsorge, R. B.) übernimmt, muß deshalb gewillt sein, sich langsam das Vertrauen zu erwerben, indem er durch wiederholte Besuche Interesse (…) zeigt« (Salomon 1915, S. 124; vgl. Kuhlmann 2000, S. 309).

Offene Arme bilden nicht den Anfang, sondern das erste Ziel, das es zu erreichen gilt. Die Praxis sieht oft aber anders aus: Schwer zugängliche Adressat*innen werden von den Sozialfachkräften oft als belastend wahrgenommen, es kommt zu Resignation, Widerstand, Verzweiflung und Unsicherheit gegenüber der Zielgruppe (Klug & Niebauer 2021, S. 83). Damit werden diejenigen vernachlässigt, bei denen Veränderungen am dringendsten erscheinen.

Enttäuschung emotionaler Erwartungen

Auch wenn es gelungen ist, eine produktive Arbeitsbeziehung aufzubauen und Verbesserungen in den Lebensverhältnissen der Adressat*innen zu erzielen, ist es oft fraglich, ob diese die Verbesserung zu würdigen wissen. Das kann verschiedene Gründe haben, z. B.

• Die Hilfe wurde vielleicht für erforderlich gehalten, aber nur ungerne angenommen (ähnlich einem Zahnarztbesuch).

• Die Unterstützung verlangte zu viel an Eigeninitiative.

• Die Hilfe hat aus Sicht der Adressat*innen nur einen rechtmäßigen Anspruch erfüllt (»Das steht mir zu!«)

• Sozialfachkräfte sind über die Jahre zu selbstverständlichen Lebensbegleiter*innen geworden.

• Die Hilfe der sozialpädagogischen Familienhelferin in der Wohnung der Familie wurde – obwohl sie mit Einverständnis der Familie geleistet wurde – weniger als Hilfe erlebt, denn als Intervention mit eingreifendem Charakter.

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