Zum Präsidenten der Kanzlei wurde Graf Orlow ernannt, der von diesem Moment an sämtliche Vollmachten erhielt, welche für die Aufnahme und Ansiedlung der Ausländer und die praktische Lösung aller Fragen notwendig waren, die mit der Verwaltung, Finanzierung und Entwicklung der Kolonisten Siedlungen zusammenhingen. Dabei ist anzumerken, dass die im Manifest aufgelisteten Vergünstigungen und Privilegien keine prinzipielle Neuerung der damals in Europa vorherrschenden Kolonisationspolitik darstellten und in vielerlei Hinsicht aus entsprechenden Dokumenten Preußens, Dänemarks, Österreichs und Englands übernommen wurden, welche bereits unter Elisabeth Petrovna untersucht worden waren. Allerdings waren sie für potenzielle europäische Übersiedler vorteilhafter und attraktiver und wurden zu einer äußerst wichtigen Grundlage der gesamten russischen Kolonisationspolitik im 18. und 19. Jahrhundert.
Bereits in den ersten Zeilen des Manifests Katharinas II. aus dem Jahr 1763 ist von einer nicht geringen Anzahl „unbebaut liegender“ und ungenutzter Ländereien innerhalb des Imperiums die Rede, die „mit vorteilhafter Bequemlichkeit zur Bevölkerung und Bewohnung des menschlichen Geschlechtes nutzbarlichst könnten angewendet werden“. Diese „halten in ihrem Schoose einen unerschöpflichen Reichtum an allerley kostbaren Erzen und Metallen verborgen; und weil selbiger mit Holzungen, Flüssen, Seen und zur Handlung gelegenen Meerung gnugsam versehen, so sind sie auch ungemein bequem zur Beförderung und Vermehrung vielerley Manufacturen, Fabriken und zu verschiedenen Anlagen.“ Damit wird die allen ausländischen Staatsangehörigen erteilte kaiserliche Erlaubnis begründet, frei ins Land einreisen und sich in allen Gouvernements des Russischen Imperiums niederlassen zu dürfen.
In den ersten fünf Paragrafen des Manifests werden die für Ausländer geltende freie Einreise, die Vorgehensweise und die bei entsprechendem Ersuchen zu durchlaufenden Instanzen, die Bezahlung der Umzugskosten im Falle fehlender finanzieller Mittel, das Recht auf freie Berufs- und Standortwahl, die verpflichtende Annahme der russischen Staatsangehörigkeit und die Leistung des Treueschwurs auf die Kaiserin verkündet, die folgenden Paragrafen verkünden die für Übersiedler geltenden Privilegien und Vergünstigungen. Deren Darstellung beginnt mit dem für die Mehrheit der Ausländer äußerst wichtigen Recht auf freie Religionsausübung, welches in den meisten Fällen den Ausschlag für die Entscheidung zur Emigration gegeben hatte. Das Manifest gestattete nicht nur die „freie Religions-Übung nach Kirchen-Satzungen und Gebräuchen“, es erteilte auch „die Freyheit, Kirchen und Glocken-Türme zu bauen und dabey nöthige Anzahl Priester und Kirchendiener zu unterhalten“. Der Bau von Klöstern war hingegen nicht erlaubt, daneben war es unter Androhung der Strenge der Gesetze verboten, andere russische Staatsangehörige zum eigenen Glauben zu bekehren, wovon „dem Mahometanischen Glauben zugethane Nationen“ , die an den Grenzen des Imperiums lebten, ausdrücklich ausgenommen waren.
Die Ausländer, die sich in Russland niedergelassen hatten, wurden von sämtlichen Abgaben und Steuerzahlungen, der Übernahme außerordentlicher Dienste und von Unterhaltsleistungen an Militärquartiere befreit. Dies galt an den Siedlungsorten der Kolonisten für einen Zeitraum von 30 Jahren, in Sankt Petersburg, Moskau und den Städten Livlands, Estlands, des Ingermanlands, Kareliens und Finnlands für einen Zeitraum von fünf Jahren und in Provinzstädten und sonstigen Städten für einen Zeitraum von 10 Jahren.
Allen, die „Manufacturen, Fabriken und Anlagen“ errichten wollten oder „zum Kornbau“ geneigt waren, wurden nötige Hilfsleistungen und Unterstützung zugesagt. Für den Hausbau, die Viehaufzucht und die Anschaffung von Produktionsmaterialen, Produktionsgeräten und Werkzeugen wurden benötigte Kredite zinsfrei zur Verfügung gestellt. Diese mussten nach Ablauf von zehn Jahren in drei gleichen Teilen innerhalb von drei Jahren zurückgezahlt werden. Den Übersiedlern wurde gestattet, Eigentum für den Eigenbedarf zollfrei nach Russland einzuführen, darüber hinaus war auch die Einfuhr von Waren, die für den Verkauf bestimmt waren, im Wert von maximal 300 Rubel pro Familie erlaubt. Dabei waren im Falle einer erneuten Ausreise innerhalb von weniger als zehn Jahren sowohl die Einfuhr- als auch die Ausfuhrzölle zur Zahlung fällig. Die Mehrheit der Übersiedler war arm und verfügte über keinerlei Mittel für die abgabenfreie Wareneinfuhr. Dies machten sich recht häufig „private Werber“ zunutze, die ihre Waren mithilfe der Übersiedler für den Weiterverkauf abwickelten.
Alle Ausländer, die in den Grenzstädten ankamen, hatten die Möglichkeit, kostenfrei an die Siedlungsorte weiterzureisen, wobei ihnen Geld für Nahrungsmittel, Fuhren und sonstige Fortbewegungsmittel zur Verfügung gestellt wurde. An den kompakten Siedlungsorten der Übersiedler wurden ihnen interne Selbstverwaltung und Rechtsprechung, die Veranstaltung eigener Gottesdienste und die Organisation von Märkten und Jahrmärkten gestattet, „ohne an Unsere Cassa die geringsten Abgaben oder Zoll zu erlegen“.
Eines der wichtigsten Stimuli für die Übersiedlung nach Russland stellte die dauerhafte Befreiung der Übersiedler vom Kriegsdienst und jeder sonstigen Form ziviler Dienste unter Ausnahme des Landdienstes dar, welcher nach Ablauf der privilegierten Jahre geleistet werden musste. Dieser Punkt des Manifests war von besonderer Bedeutung für die Mennoniten, deren Religion den Kriegsdienst und das Halten einer Waffe untersagte. Wer jedoch freiwillig Kriegsdienst leisten wollte, dem wurden 30 Rubel als zusätzliches Honorar ausbezahlt.
Ausländern, die Werke und Fabriken erbauten und Waren herstellen ließen, die in Russland zuvor nicht existierten, wurde das Recht eingeräumt, diese zehn Jahre lang ohne „Erlegung irgend einigen inländischen See- oder Gränze-Zolles frey zu verkaufen“.
Es wurde verkündet, dass nicht nur die angekommenen Ausländer selbst, sondern auch ihre bereits in Russland geborenen Kinder und Nachkommen die gewährten Privilegien und Vergünstigungen in Anspruch nehmen dürfen. Nach Ablauf der privilegierten Jahre, die vom Einreisezeitpunkt der Vorfahren an gezählt wurden, waren alle in Russland ansässigen Ausländer „gleich Unsern anderen Unterthanen“ zur Zahlung gewöhnlicher Abgaben und zur Leistung des Landdienstes verpflichtet.
Das Manifest garantierte allen Übersiedlern, die die russische Staatsangehörigkeit angenommen und von einem bis zu fünf Jahren im Land gelebt hatten, das Recht auf freie Ausreise unter der Bedingung, dass sie den fünften Teil ihres erwirtschafteten Vermögens an die Staatskasse zu entrichten hatten, während diejenigen, die von fünf bis zehn Jahren im Land gelebt hatten, den zehnten Teil ihres erwirtschafteten Vermögens entrichten mussten. Danach war es „jedem erlaubt ungehindert zu reisen, wohin es ihm gefällt“.
Ein Register mit der Beschreibung freier und für die Übersiedlung geeigneter Ländereien in den Gouvernements Tobolsk, Astrachan, Orenburg und Belgorod bildete den Abschluss des Manifests.
Das Manifest des Jahres 1763 wurde zu einem epochalen Ereignis und war in vielerlei Hinsicht für den Erfolg und Charakter der gesamten russischen Kolonisationspolitik maßgeblich, welche ein ganzes Jahrhundert lang dauerte. Dennoch wurden nicht alle Bedingungen des Manifests erfüllt. Es fing damit an, dass nahezu alle Kolonisten der Anfangszeit trotz der zugesicherten freien Fortbewegung und freien Wahl des Siedlungsortes gezwungen waren, sich ins Wolgagebiet aufzumachen und sich dort niederzulassen. Dort sahen sie sich mit der Aufgabe konfrontiert, neue Landstriche zu erschließen und auf unbewohntem Terrain landwirtschaftliche Kolonien aufzubauen. Wie bereits zuvor erwähnt, waren jedoch nicht alle Übersiedler Bauern, und sie hatten damit gerechnet, wie versprochen einen Beruf in ihrem Fachgebiet ausüben zu können.
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