Hans J. Muth - Das Erbe des Foltermeisters

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Das Erbe des Foltermeisters: краткое содержание, описание и аннотация

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Im Feuer der Vergangenheit
Eine verschlüsselte Nachricht, offensichtlich aus der Zeit der Inquisition, ein mysteriöser und offensichtlich religiös fanatischer Mann in Schwarz und ein geheimer Gang in den Katakomben einer Klosterkirche stehen im Mittelpunkt der spannenden Story.
Kann Kommissar Werner Meyfahrt die Schriften entschlüsseln und so weitere Morde verhindern?
Ein Krimi mit historischem Hintergrund, der jedoch in der Gegenwart angelegt ist. Der Leser erfährt einiges über die Zeit der Hexenverfolgung im späten Mittelalter, ein Thema, das man sonst nur in Fachbüchern zu lesen bekommt. Die Erzählebenen aus Vergangenheit und Gegenwart sind interessant miteinander verwoben. Eine diskrete Prise Humor und die zarte Liebesgeschichte am Rande der eigentlichen Handlung stellen einen willkommenen Gegenpunkt dar.
Das Erbe des Foltermeisters ist ein schnörkellos erzählter Krimi und eine spannende Abenteuergeschichte gleichzeitig. Sympathische Helden, dramatische Verfolgungsjagden, ein fanatischer Killer und eine Schatzsuche bilden hier eine sehr unterhaltsame Krimi- Mischung, die man so nicht jeden Tag zu lesen bekommt.
Markus Walther, Saarkrimi.de

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Es war kalt hier unten in den Gemäuern der Kellergewölbe und des Raumes, bei dem es sich um eine solche Folterwerkstatt handelte, wie die unterschiedlichsten Werkzeuge an den Wänden oder im Raum verteilt erkennen ließen.

Zahlreiche Peitschen, davon einige mit Lederriemen, an den Enden verstärkt oder mit kleinen Perlen versehen, Stricke zum Fesseln, Daumenschrauben, Kopfpressen und Beinschrauben, auch Spanische Stiefel genannt, waren an einer Wandseite aufgereiht und mitten im Raum standen ein Spanischer Bock, ein Folterstuhl mit Dornen und eine Streckbank, deren dicke Seile auf der Drehvorrichtung mit starken Abnutzungsspuren ihren täglichen Gebrauch bewiesen.

Das Hexenregister

Das "Hexenregister des Claudius Musiel" enthält in Listenform Besagungen (also unter der Folter erpresste Geständnisse) von 306 wegen Hexerei hingerichteten Personen aus 36 Ortschaften innerhalb der Abtei St. Maximin, sowie aus weiteren Dörfern der unter kurtrierischen Landeshoheit stehenden Hochgerichte St. Matthias, St. Paulin und der kurfürstlichen Ämter Pfalzel, Saarburg und Grimburg.

(Das Register befindet sich in gebundener Form in der Stadtbibliothek in Trier)

***

Die Frau schrie und die Männer lachten.

Es waren insgesamt drei Kerle, versoffene Halunken, das sah man ihnen gleich an. Die beiden Jüngeren waren um die dreißig Jahre alt, aber man hätte ihnen durchaus mindestens zwanzig Jahre mehr geben können. Sie waren Folterknechte und gehorchten ihrem Foltermeister, so wie es die Hierarchie verlangte.

Ihnen hingen die schulterlangen schwarzen vor Fett triefenden Haare mal ins Gesicht, mal über den Nacken, mal über die Schulter, je nachdem, wohin ihr Kopf sich gerade bewegte. Ihre Oberkörper waren ohne Bekleidung und der Schweiß ließ sich in den Speckfalten ihrer Bäuche nieder und perlte bei jeder Bewegung auf den Leibriemen der vor Dreck strotzenden Bundhose, um sogleich im Stoff zu versickern.

Der Blick des einen, er war „Jakob, des listigen Theisen`s Sohn“, war verschlagen, jedoch nicht listig, nein, es war eher eine gehörige Portion Dummheit, die ihm förmlich aus dem Gesicht sprang und der ständig offenstehende Mund wies riesige Zahnlücken auf und man konnte förmlich den faulen Atem riechen, den er lüstern ob des Anblicks der Gefolterten stoßweise von sich gab.

Der andere hätte sein Zwillingsbruder sein können, so sehr sah ihm „Leonarz` Mattheis“, wie ihn die Bevölkerung beim Namen rief, ähnlich. Doch Schmutz, Schweiß und die Prägung der Mimik seines Gesichts verwischten die feinen Konturen. Seine Haare waren ebenso lang und fettig, doch sein Gesichtsausdruck war ein anderer. Es war ein brutaler Ausdruck, bar jeglichen Mitleids.

Dann war da noch der ältere der drei. „Schmitz Steffan, des lahmen Müllers Sohn“. Das Anhängsel an seinem Namen hatte man ihm, wie es derzeit üblich war, in Bezug auf ein besonderes Merkmal seines Vaters gegeben.

Er war der Foltermeister, der auch die Bezeichnung Scharf- oder Nachrichter trug und er war zugleich Henker, wenn es zur Vollstreckung eines Urteils kam. Der Mann konnte fünfzig aber auch sechzig sein, sein Alter war äußerst schwer zu schätzen und wie die anderen beiden war sein Oberkörper ohne Kleidung und schweißnass.

Doch dann gab es da noch eine weitere Person: Ein kleines mickriges Männchen mit einem undefinierbaren Alter, bekleidet mit einer dunklen Bundhose und einer dunkelfarbigen Jacke und einem Hemd darunter, das an den Ärmeln und am Kragen mit großen weißen Rüschen versehen war.

Der Schreiberling hörte auf den teils lateinischen, teils französisch klingenden Namen Claudius Musiel. Er kauerte auf einem Schemel vor einem kleinen Tisch, auf dem mehrere Blätter Schreibpapier, Tinte und Federkiel abgelegt waren. Musiel war der Gerichtsschreiber der unter kurtrierischer Landeshoheit stehenden Hochgerichte und notierte alles, was hier unten passierte, insbesondere das, was die jeweiligen Opfer in ihrer Not von sich gaben. Er notierte die Namen der angeblichen Mittäter, die von den Gefolterten in ihrer Not in den Raum geschrien wurden und er schrieb die Namen der Hingerichteten auf, mit Datum des Todestages und der Todesart.

Die Frau hatte man ihnen vor zwei Tagen gebracht. Schergen der zweifelhaften Gerichtsbarkeit hatten „Marie, des Schneider Jakobs Tochter“ in das Verlies geschleppt und den lüsternen Folters - Leuten übergeben. Ihr Nachbar, „Kobel Hanneß“, mit dem die Frau seit Jahren wegen eines Grenzfalles im Streit lag, war zur Obrigkeit gekrochen und hatte ihr den Bund mit dem Teufel nachgesagt. In den Jahren ihrer Uneinigkeit hatte der Mann nie an eine solch rigorose Anschuldigung gedacht, doch als das Neugeborene seiner Frau vor einigen Tagen an Unterernährung starb, da sah er zu dieser Frau hin und gewahrte eine Schuldige. Eine Schuldige für den Tod seines Kindes, den diese Nachbarin mit einem Fluch bewirkt hatte. Sie war eine Hexe! Das stand nun fest für ihn. Das bedurfte einer Bestrafung!

Dass er sich irrte, daran verschwendete er keinen Gedanken. Nein, es würde Beweise dafür geben. Die Wasserprobe würde den Beweis liefern. Die Frau würde nicht untergehen, wenn man sie ins Wasser würfe, denn nur Schuldige würde dieses Schicksal ereilen, dass der Wassergeist sie zu sich in die Tiefe zog. Dennoch musste sie sich aus eigener Kraft befreien. Es ist noch keiner gelungen, sich zu retten also waren sie alle schuldig, alle! hatte der Mann vor sich hingesagt.

Vielleicht würde man aber auch auf eine andere Methode zurückgreifen. Er hatte von mehreren gehört, denn unter dem Volk sprach man darüber und es gab kaum jemanden, der sein Gegenüber nicht mit Blicken auf ein solches Mal hin abtastete.

Es war die Suche nach dem Hexenmal. Man würde es finden. Alle Hexen besaßen mindestens ein solches Mal, einen kleinen braunen Fleck, irgendwo am Körper, ein Muttermal, wie es die Schuldigen in ihrer Not nannten. Man würde hineinstechen und wenn kein Blut austrat, dann war sie schuldig. Auch wenn diese Hexen Gerüchte verbreiteten, dass ihre Verfolger mit zurückweichenden Nadeln arbeiteten bewies doch nur, wie sehr sie sich gegen die Wahrheitsfindung wehrten.

Und da war noch eine weitere sichere Methode: Das Hexenwiegen. Der Verräter grinste verschlagen in sich hinein. Da wird es kein Entrinnen geben. Man wird diese Frau auf eine Waage stellen und auf der anderen Seite Gewichte auflegen. Erhebt sich die Frau nach oben, ist sie von einem Luftgeist besessen, bleibt sie aber am Boden, zieht der Erdgeist an ihr. Nur wenn Sie mit dem Gegengewicht im Einklang bleibt, ist sie unschuldig. Sie wird den Klägern nicht entkommen!

Oder die Feuerprobe! Ihr wird es nicht gelingen, eine weite Strecke mit Glut in den Händen zu laufen, ohne sich zu verbrennen! Es wird zahlreiche Wege geben, die Schuld aus ihr herauszupressen!“ Der Mann nickte in seinen Gedanken. „Ich habe meine Pflicht getan. Ihr wird nichts geschehen, wenn man sie für unschuldig befindet.

Doch keine dieser von dem Denunzianten durchdachten Methoden wurde in der Folterkammer unter der Erde angewandt. Man hatte sich eines anderen besonnen. Die vorgenannten Maßnahmen hätten nur dazu geführt, dass die Frau eine davon nicht überlebt hätte und dann wäre man ja um den Spaß gekommen, die anderen, Erfolg versprechenden Methoden anzuwenden.

Die Methoden, die das Geständnis aus ihrem Mund pressen würden und das würden sie, da waren sich die Folterknechte sicher, hatte man genussvoll ausgewählt. Sie würde gestehen. Eine solche Tortur hatte bisher immer zu einem Geständnis geführt.

Doch was die Männer bisher auch unternommen hatten, es war nichts dergleichen geschehen. Die Frau hatte ihren Peinigern standgehalten. Zu groß war ihr Stolz, sich mit einer Schuld zu beladen, derer sie nicht fähig war. Sie hatte nichts Unrechtes getan und sie würde in den Tod gehen, wenn es sein musste. Aber eine nicht begangene Tat zugeben, nein, das wollte sie nicht, das würde sie nicht tun. Dann sollte der Herr sie zu sich befehlen. Was sollte sie auch in einer Welt wie dieser, wo ihr und ihren Angehörigen schon morgen das gleiche Schicksal erneut widerfahren konnte.

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