Hans J. Muth - Das Erbe des Foltermeisters

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Das Erbe des Foltermeisters: краткое содержание, описание и аннотация

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Im Feuer der Vergangenheit
Eine verschlüsselte Nachricht, offensichtlich aus der Zeit der Inquisition, ein mysteriöser und offensichtlich religiös fanatischer Mann in Schwarz und ein geheimer Gang in den Katakomben einer Klosterkirche stehen im Mittelpunkt der spannenden Story.
Kann Kommissar Werner Meyfahrt die Schriften entschlüsseln und so weitere Morde verhindern?
Ein Krimi mit historischem Hintergrund, der jedoch in der Gegenwart angelegt ist. Der Leser erfährt einiges über die Zeit der Hexenverfolgung im späten Mittelalter, ein Thema, das man sonst nur in Fachbüchern zu lesen bekommt. Die Erzählebenen aus Vergangenheit und Gegenwart sind interessant miteinander verwoben. Eine diskrete Prise Humor und die zarte Liebesgeschichte am Rande der eigentlichen Handlung stellen einen willkommenen Gegenpunkt dar.
Das Erbe des Foltermeisters ist ein schnörkellos erzählter Krimi und eine spannende Abenteuergeschichte gleichzeitig. Sympathische Helden, dramatische Verfolgungsjagden, ein fanatischer Killer und eine Schatzsuche bilden hier eine sehr unterhaltsame Krimi- Mischung, die man so nicht jeden Tag zu lesen bekommt.
Markus Walther, Saarkrimi.de

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Über die Mitwirkung der Kirche an der Verbreitung haben sich bedeutende Literaten oftmals gegensätzlich geäußert, jedoch ist eine Mitwirkung Geistlicher eben an dieser Verbreitung oftmals schriftlich belegt, wobei man als Hauptverbreitungsmittel ohne Zweifel die kirchliche Kanzel ansehen kann, wie aus zahlreichen gedruckten Predigten aus dieser Zeit zu ersehen ist.

Die Geistlichen waren aufgefordert, sogenannte Hexenpredigten zu halten, und es wurden sogar Todesurteile gegen Hexen und Zauberer von der Kanzel verlesen, wodurch das Volk in seinem Glauben an die Existenz von Hexen nur noch bestärkt wurde.

Bekannt ist, dass während der Prozesse im Trierer Land um 1590 jahrelang Geständnisse und sogar die Namen der Mitbeschuldigten öffentlich verlesen wurden, wodurch die Verdächtigungen und die Verhaftungen neuer Opfer intensiv gefördert wurden.

Obwohl man die Scharfrichter und alle an den Prozessen mitwirkenden Beamten mit Schweigepflicht belegte und Vergehen unter Strafe stellte, gelang es jedoch nicht, ein Durchsickern der ‚Besagungen‘ zu verhindern. Zeugen wurden durch Handschlag zum Schweigen verpflichtet, aber bei der extrem großen Anzahl von Zeugen war es unwahrscheinlich, dass alle schwiegen. Eine Negativbilanz für den Trierer Raum gibt Auskunft über das schreckliche Ausmaß:

Johann von Schönberg, Erzbischof und Kurfürst von Trier, ließ im Jahre 1585 so viele Hexen verbrennen, dass in zwei Ortschaften des damaligen Kurfürstentums nur zwei Frauen übrigblieben.

1.Kapitel

"Es soll der hartnäckigste Inquisit also auseinandergezogen werden, dass man durch seinen Bauch ein Licht scheinen sieht, das hinter ihm gehalten wird..."

(aus der ‚Peinlichen Gerichtsordnung‘, 1532 von Kaiser Karl V. erlassen, auch ‚Carolina‘ genannt).

……………………………………………………..

Anno 1587

Die Schreie hatten kaum noch etwas Menschliches.

Sie widerhallten in den steinernen und kalt anmutenden Gemäuern und erfüllten den Raum mit Unmenschlichkeit, Pein und Leid.

Doch die Schmerzenslaute drangen nicht nach außen. Es gab nicht die geringste Chance, dass irgendjemand außerhalb dieser Räumlichkeiten von dem erfuhr, was jener Mensch an Torturen über sich ergehen lassen musste. Die Folterkammer, um eine solche handelte es sich, befand sich zum größten Teil unter der Erde, hinter dicken Mauern und kräftigen Türen.

Zugleich befand sich der Raum des Schreckens im Inneren eines gewaltigen Traktes und bei den Gemäuern handelte es sich nicht um die Außenwände des Anwesens, sondern um mächtige innere Trennwände und diese boten somit doppelten Schutz vor neugierigen Ohren.

Die Folterkammer hatte die Ausmaße von mehr als das Zehnfache der einfachen Wohnungen, welche die Bürger im Jahr 1587 bewohnten und ihr Dasein auf engstem Raum fristeten. Die mächtigen Quader, auf denen das Gebäude ruhte, waren von dunkelbraunem Sandstein, in gleichmäßiger Anordnung und in sauberer Arbeitsweise aufeinandergeschichtet. Sie mussten einem extremen Druck standhalten, denn über dem Verlies unter der Erde reckte sich ein gewaltiges Gebäude gen Himmel und zu bestimmten Stunden am Tag wurde die Stille durch gregorianische Choräle unterbrochen, dem monoton-einstimmigen Gesang männlicher Stimmen, dem meist ein gewaltiges Glockengeläute folgte.

Das Benediktiner-Kloster lag einsam auf einer kleinen Anhöhe, umgeben von mehreren kleinen Tannenwäldchen und nur zu erreichen über einen geschotterten steil ansteigenden Zufahrtsweg, den schon mancher Lenker eines Ochsengespanns höllisch verflucht hatte.

Der dem Kloster am nächsten liegende Ort an der Saar war eine Marschstunde weit entfernt, lag hinter einer Hügelwand und nur am Abend konnte man in der Ferne die aufsteigenden Rauchfäden aus den Kaminen im silbern glänzenden Mondschein schemenhaft erkennen.

Ein gewaltiges Portal aus Eichenholz, dick wie zwei Männerfäuste, trennte das mächtige Kloster von der Außenwelt und ein gewaltsames Eindringen schien schier unmöglich. Gleich einer Festung gab es in den unteren Bereichen der Gemäuer keinerlei Fenster oder Türen.

Diejenigen, die man in großer Höhe über dem Erdboden angeordnet hatte, waren durch in das Mauerwerk eingelassene massive Gitterstäbe gesichert. Ein wahres Gefängnis für den, der seine Zeit hinter den rotbraunen Mauern fristen musste. Eine Festung gegen jene, die den Versuch unternahmen, sich gewaltsam Einlass zu verschaffen.

Das Leben in jenem Kloster spielte sich ausschließlich hinter diesen Mauern ab. Ein großer Innenhof mit riesigen Gartenanlagen und Wegen zwischen den Pflanzungen diente den Patres dazu, das Brevier zu lesen und sich dabei versunken in Gebeten in den Windungen der zahlreichen Pfade die Beine zu vertreten.

In den vorgeschriebenen Schweigestunden arbeiteten die Mönche an den Gartenanlagen, ernteten die Früchte, deren Saat sie ausgebracht hatten, jäteten, hackten und gruben. So verfügten Sie das ganze Jahr über ihre eigenen Erzeugnisse, ohne die Mauern ihres selbsterkorenen Gefängnisses verlassen zu müssen.

Doch das Kloster hatte einen weiteren Zugang, dessen Existenz nur wenigen auserwählten Menschen bekannt war. An der Rückseite des riesigen Komplexes befand sich eine Tür aus eben demselben Eichenholz wie das riesige Portal an der Vorderseite, gleichfalls zwei Männerfäuste dick.

Zudem machte schwerer Eisenbeschlag auf der Innenseite der Planken jeden Versuch gewaltsamen Eindringens zunichte. Hatte man diesen Zugang durchschritten, folgte man einem Gang, der mehrere massive Türen passierte und schließlich in einem großen Raum inmitten des Komplexes endete.

Wer diese Tür an der Rückseite des Klosters gegen seinen Willen durchschritt, dessen Hoffnung schwand, das Tageslicht je wieder als freier Mensch zu erblicken. Er erkannte sein Schicksal spätestens nach den ersten beiden Tagen, in denen Folter, Hohn und Menschenverachtung Besitz über ihn ergriffen hatten.

Immer wieder waren es Menschen, denen die gleichen Anschuldigungen galten, die man herbeischleppte, verraten durch nicht selten hasserfüllte Münder, angereichert mit Rache und Denunziation. Man unterstellte ihnen, Sie stünden im Verdacht, Hexen oder Zauberer zu sein und mit dem Teufel einen Bund geschlossen zu haben.

Das verräterische Wort eines beliebigen Denunzianten, der entgegen aller Wahrheit nur eines im Schilde führte, reichte, diesen Menschen aus den niedrigsten Beweggründen aus seiner Nähe zu entfernen. Dazu genügte eine kleine Lüge, eine vage Vermutung oder aber auch nur ein linker Hinweis. In den meisten Fällen war es dann um diesen Menschen geschehen.

Die Gerichtsbarkeit, die Geltung für diese Art der Strafverfolgung hatte, war eine andere als die derjenige, die Straftaten wider die bürgerlichen oder hoheitlichen Gesetze ahndete. Letztere wurden vor den ordentlichen Gerichten verhandelt, wobei das Strafmaß in Anwesenheit der Öffentlichkeit verkündet oder das Urteil vor aller Augen vollstreckt wurde.

Was aber hinter diesen wuchtigen Gemäuern geschah, unterlag eigenen Gesetzen als jene anderen dort draußen, gerade in diesem Jahr 1587, als der Hexenwahn in zahlreichen Gebieten Deutschlands und darüber hinaus seinen Höhepunkt erfuhr.

Man glaubte, dass die Christenheit von Millionen schädlicher Hexen befallen sei, die sich der Vernichtung der christlichen Welt verschrieben hätten.

Und so sah sich die Kirche einer unmittelbaren Bedrohung durch die Aktivitäten der angeblichen Hexen gegenüber und der „Hexenhammer“, auch „Handbuch für Hexenjäger“ genannt, beschrieb ihre angeblichen Praktiken und die Gegenmaßnahmen durch die Inquisitionsgerichte.

Und als Papst Innozenz VIII. die Bevollmächtigungsbulle von 1484 erließ, worin er den Klerikern und Laien auferlegte, den Kampf der Inquisitoren gegen das Hexentum nicht zu behindern, kam auch in unserem Land die Sache richtig in Schwung und drückte ihm ihr Brandmal auf. Die Inquisitoren legten ihre ganze Kraft in den Kampf gegen das Hexenwesen und man setzte Hexenjäger ein, um diesem Übel ein Ende zu bereiten.

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