Die »Tauschifffahrtsgesellschaft«, wie sich das Unternehmen Holsteins nannte, war also ein neues zukunftweisendes Projekt, bevor die Eisenbahn den Transport von Gütern übernahm. Im Jahre 1868 hatte Holstein den Antrag gestellt, ihn zunächst für ein Jahr von seiner amtlichen Tätigkeit zu entbinden und ihm zu erlauben, private Dinge zu regeln. Bismarck genehmigte den Urlaub formal erst am 23. Dezember 1871, nach dem Sieg über Frankreich und der Proklamation des Kaiserreiches. Dem Eintritt Holsteins in den Verwaltungsrat der Rheintau-Gesellschaft wurde also spät stattgegeben. »In Erwiderung Ihres Gesuches ohne Datum will ich Euer Hochwohlgeboren nach Maßgabe der allerhöchsten Kabinettsordre vom 13. Februar 1839 die widerrufliche Erlaubnis zum Eintreten in den Verwaltungsrat der Rheintau-Gesellschaft und des Elb-Spree-Kanals hierdurch erteilen. Von Euer Hochwohlgeboren durch diese Nebenbeschäftigung etwa zufließenden regelmäßigen Einnahmen wollen Sie in Gemäßheit der oben angezogenen Bestimmungen zu den Akten Anzeige machen. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Abeken.«
Da Holstein über Einnahmen aus seiner Tätigkeit bei der Gesellschaft Rechnung zu legen hatte, behielt das Ministerium auch die Kontrolle über das Unternehmen. Der Bau des Elbe-Spree-Kanals verband zunächst die Oder mit Havel und Elbe. Übrigens war Bismarck einmal in Schönhausen an der Elbe bevollmächtigter Deichgraf gewesen und zuständig für die nötigen Wasserbauten an diesem heiklen Strom, der im Sommer ganz trocken fallen kann, um im Frühjahr regelmäßig die Elbwiesen zu überfluten, was zwar dem Fischnachwuchs dient, weil es die Laichplätze stellt, nicht aber der Elbschifffahrt, der Anbindung an den Seehafen Hamburg und an die Nordsee. Zwischen Elbe und Rhein hätte ein Kanal die Verbindung all dieser Wasserwege herstellen können; der Mittellandkanal dürfte zumindest als größeres Bauvorhaben im Gespräch gewesen sein, wenn auch an einem solchen Projekt mehrere deutsche Bundesländer beteiligt werden mussten, die an dem Ausbau gar nicht interessiert waren. Um diese Betrachtung zu schließen; beschlossen wurde der Bau des Kanals mit dem Inkrafttreten des preußischen Wassergesetzes vom 1. April 1905. Im folgenden Jahr wurde der erste Bauabschnitt von Bergeshövede nach Hannover begonnen, und damit im Westen der Anschluss an den Dortmund-Ems-Kanal gegeben. Der Erste Weltkrieg verzögerte den Weiterbau merklich, trotzdem wurde der Abschnitt bis Minden, damals noch unter dem Namen Ems-Weser-Kanal 1915 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Seither wird im Grunde noch immer an diesem Kanal gebaut.
Die Rheinschifffahrtgesellschaft war in der Tat kein Luftschloss; 1905 war Holstein noch am Leben und wird die Entwicklung verfolgt haben. Der Rhein ist eine internationale Wasserstraße; den Anliegern fallen oder fielen zu: dem Reich 1.343, gefolgt von der Schweiz mit 683 und den Niederlanden mit 183 Stromkilometern. Frankreich war mit nur wenigen Kilometern der Letzte im Bunde. Somit hatte das Reich das größte Interesse an vertraglichen Regelungen. In der Tat war auch 1831 ein Rheinvertrag zustande gekommen, der die Anlieger zur Neutralität verpflichtete. 1868, also just im Jahr der Rheintau-Gesellschaft war ein erweiterter Rheinvertrag geschlossen worden. Die Gesellschaft mit ihrem jüdischen Geschäftsführer, dem Bankier Meyer-Cohn, der schon das Vermögen der Familie Holstein zu Lebzeiten des Vaters betreut hatte, besaß seinerzeit, seit 1855, Unter den Linden 11, Ecke Wilhelmstraße ein Bankhaus, vermutlich auch die Geschäftsadresse des Unternehmens. Die Gesellschaft goldenen Zeiten zuzuführen, gelang aber nicht. Meyer-Cohn ging in Konkurs, wurde flüchtig und die so vielversprechende Gesellschaft der Tauschifffahrt schloss mit einer negativen Bilanz. Spuren hat das Unternehmen kaum hinterlassen; andere haben sich nachhaltiger betätigt und die Rheinschlepper zogen ein Jahrhundert lang Lastschiffe oder auch riesige Holzflöße nach Norden.
Holstein hatte sein Vermögen eingebüßt und nahm das diplomatische Handwerk wieder auf. Hier sollte noch gesagt werden, dass die ihm später angehängten Vorwürfe, er habe mit Staatsgeldern und seinem politischen Wissen Börsenspekulation betrieben, ohne Beweise geblieben sind. Dass andere Diplomaten, dass selbst Minister über Mittelsmänner Spekulationsgewinne einheimsten, war indessen kein Geheimnis. Seit der französischen bürgerlichen Revolution waren die großen Börsen zu Schnittstellen zwischen Politik und Wirtschaft geworden; das Steigen und Fallen der Aktienkurse, von Angebot und Nachfrage, nach Brief oder Geld, standen in direkter Wechselwirkung zur Politik. Der preußische Ministerpräsident dieser Jahre, Otto von Manteuffel, hatte sich regelmäßig die Kursentwicklung an den jeweiligen Börsen mit Diplomatenpost oder per Kurier übermitteln lassen, um auf dem Laufenden zu sein, und um entsprechend seinem politischen Wissen den Kauf oder den Verkauf von Aktien zu ordern. Daran zu hindern war er nicht, es gab kein Gesetz gegen diesen Missbrauch; der Differenzhandel lebte und gedieh und sorgt auch heute für große Gewinne. Der Börsianer tätigt seine Geschäfte nur nicht mehr im »Parkett«, dem Börsenraum; die rasche Kursentwicklung wird inzwischen durch spezielle Computerprogramme kontrolliert, die Maschine ordert automatisch, ohne Mitwirkung des Anlegers. In Sekunden wandern große Vermögen um den Globus, werden kurzfristig mehrfach umgewechselt. Das Börsengeschäft im Computerhandel hat den kleinen Anleger ins Hintertreffen gedrängt. Zwar verabreden die Regierungen, gelegentlich dagegen vorzugehen; allein es sind zu viele Interessen berührt, als dass aus den Verabredungen etwas werden könnte.
Als Geschäftsmann taugte der Legationsrat Friedrich von Holstein also wenig; umso erfolgreicher war er als Diplomat und »Vortragender Rat« im Ministerium des Äußeren, wohin er denn auch bald zurückkehrte, um eine Erfahrung reicher und um sein Vermögen ärmer. Er übte das Amt als Botschaftssekretär des Kaiserreiches in Paris unter dem Gesandten Harry Graf von Arnim aus. Dieser Mann sollte zu seinem Schicksal werden und seinem Leben eine Wendung geben.
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