Lucia Raspe hat 2002 die drei Großtaten behandelt, die Berend Lehmann der jüdischen Gemeinschaft erwies, den Talmuddruck in Frankfurt an der Oder sowie den Bau von Synagoge und Klaus in Halberstadt. 139Aus den Immobilienakten erhellt, wie umfangreich der Resident außerdem im Kleinen sozial gehandelt hat.
Nach eigener Darstellung hatte er „aus Barmherzigkeit, damit sie ihren Gottesdienst hier verrichten können“ nicht weniger als „sechs arme Judenfamilien in seinen Häusern“ mituntergebracht (damals gehörten schon der 1707/08 neugebaute rechte Teil und die in Richtung Düsterngraben sich anschließende Mühle dazu). Die Genehmigung zu dieser sozialen Tat hatte er sich im Jahre 1711 100 Taler für die königliche Invalidenkasse kosten lassen. 140
In einem anderen Zusammenhang gibt er zu bedenken (vgl. Dok. 20): „[E]s ist ferner Königlicher Regierung nicht unwißend, daß ich vor mehr als 62 hiesige arme Juden, als welche das gewöhnliche Jehrliche Schutzgeld abzuführen nicht vermögend, durch wöchentlich von mir zugewießen habende Almosen, welche diese verwahrlich hinlegen, und nach Endigung des Jahres damit das Schutzgeld entrichten,
|: womit ich bey die 28 Jahren schon continuiret, also gleichsam selbst Schutzgeld jährlich vor ihnen erlege, consequenter [folglich] das hohe Königliche Intereße* dadurch mit befordere:| [...]“. 141
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Abb. 7: Rekonstruierter Lageplan des ‚Schachtischen Hauses’ (Bakenstraße 28) und seiner Umgebung, 1699−1709. Der große Garten des Hauses stieß an die Stadtmauer. Auf gleicher Höhe im Nebengrundstück Berend Lehmanns Gartenhaus, davor (Richtung Bakenstraße) lag die Vorgängersynagoge 1.
Der Stadtchronist Lucanus erwähnt ihn als einen der drei Judenvorsteher, welche die schweren Sonderbelastungen, die der Halberstädter Judenschaft aufgedrückt wurden, zu verteilen hatten. 142Dabei dürfte er selbst, so lange es ihm wirtschaftlich gutging, den Löwenanteil, das heißt, mindestens ein Drittel, getragen haben; denn in diesem Zusammenhang ist wohl die von Saville erwähnte Anfrage Lehmanns an den Oberrabbiner von Prag, David Oppenheimer, zu sehen, ob einem einzelnen Reichen zuzumuten sei, mehr als ein Drittel der Gemeindelast zu tragen. 143
Diese soziale und innergemeindliche Seite des Lehmannschen Wirkens würde, näher untersucht, sicherlich interessante Erkenntnisse zeitigen im Hinblick auf die positive Neubewertung, welche die frühneuzeitliche jüdische Gemeinschaft in Andreas Gotzmanns Buch Jüdische Autonomie erfährt. Stark vereinfacht legt Gotzmann Folgendes dar: Wäre das frühneuzeitliche Judentum geistig so starr gewesen, wie seit der Emanzipation oft behauptet, hätte es nicht überdauern können. Überlebt hat es durch die flexible Großzügigkeit, mit der die rabbinische Interpretation die Gebote von Thora und Talmud an neue Lebenswirklichkeiten anpasste und durch die Solidarität innnerhalb der von klugen Vorstehern geführten Gemeinden. 144
Der Kampf um das „Schachtische Haus“, das erste geplante Domizil der Klaus
Anfang des Jahres 1697 stehen im Halberstädter Voigteibezirk der „Schachtische Hoff“ („Hoff“ schließt auch die unbebauten Teile des Grundstücks ein) und das darauf befindliche große, 145aber altersschwache Haus zum Verkauf ( D/E ). Das Grundstück liegt, wie sich aus einem späteren Archivale ergibt, 146an einer ungepflasterten Straße nahe der Stadtmauer, und zwar unmittelbar „neben“ beziehungsweise „an“ dem „Grauen Hof“. „Neben“ bedeutet in diesem Fall rechts (nördlich) des Zugangs von der Bakenstraße in den Grauen Hof, denn auf der linken (südöstlichen) Seite dieses Zugangs schloss damals das Johanniskloster an den Grauen Hof an. Es kann sich also nur um das Eckgrundstück Grauer Hof/ Bakenstraße, heute Bakenstraße Nr. 28, gehandelt haben.
Lucanus kennt mehr als ein Jahrhundert aus der Geschichte dieses Hauses: 147Es gehörte um 1600 einem Georg Ludwig von Lochow und wurde in den 1630er Jahren eine zeitlang als Gottesdienstort der Johannisgemeinde verwendet. Während des Dreißigjährigen Krieges kam es in den Besitz des kaiserlichen Generalfeldmarschalls Gottfried Heister und gehörte danach dessen Söhnen Sibert und Hannibal Heister.
Abb. 8: Der „Judenplatz“ 1890
Abb. 9: Derselbe Platz 2008: Das 2. Haus von links, Bakenstr. 28, ein Neubau des 19. Jahrhunderts, steht an der Stelle des von Berend Lehmanns gekauften ‚Schachtischen Hauses’, das er allerdings nie in Besitz nehmen konnte.
„Die Heister haben dieses Haus und Hof im Januar 1691 an Heinrich Schricken, Bürger hieselbst, verkauft; wenig Jahr hernach ist es an den Obristen von Schacht und in neueren Zeiten an die in Halberstadt etablirte Französische Colonie gerahten; anno 1745 hat es der Cammer Cancellist Beck, der es käuflich an sich gebracht, von Grund aus neu gebaut.“ Es wurde im 19. und im 20. Jahrhundert von der Familie Baer bewohnt (Abb. 9). Das – heute, 2010, leider verwahrloste – Grundstück ist von erheblicher Größe; seine Tiefe entspricht der Breite der gesamten Häuserreihe Grauer Hof 1−10 (Vgl. Abb. 13).
Berend Lehmann beantragt die Genehmigung zum Kauf dieser Immobilie, und die kurfürstliche Berliner Regierung befiehlt ihrer Filiale, der Halberstädtischen Regierung auf dem Petershof, im Februar und, als diese zögert, noch einmal im September 1697, den Kauf zuzulassen. Dabei berücksichtigt sie, dass er „zur Beförderung der gemein [für die Allgemeinheit] nützlichen Wasserleitung [...] ein Erbiethen thut“ und „außerdem 200 Thaler zur Beförderung eines [weiteren?] gemein nützlichen Wercks offerirt.“ 148
Berend Lehmann hat inzwischen längst ein fait accompli geschaffen und, ohne die ausdrückliche Entscheidung der unteren Behörde abzuwarten, bereits im März für 1 150 Reichstaler von dem Oberst
Friedrich Levin von Schacht, den „Schachtischen Hof“ samt Haus erworben. Erst ein und ein Dreivierteljahr später bekommt Lehmann die offizielle Erlaubnis dafür. Mit Schreiben vom 13.12.1698 befiehlt Kurfürst Friedrich III. der „Halberstädtischen Regierung“ noch einmal ausdrücklich, sie möge dem Residenten ausnahmsweise den Erwerb „des Schachtischen oder eines anderen Hauses“ ermöglichen.
Eine Ausnahme war das insofern, als grundsätzlich bereits seit dem 28. März des Vorjahres galt, dass „Wir verbothen haben, daß die Juden zu Halberstadt keine Häuser aldort ankauffen mögten“. 149Berend Lehmann erhielt das Sonderrecht, nachdem sich auch sein Gönner, der sächsische Kurfürst Friedrich August I., „August der Starke“ für ihn eingesetzt hatte („weil [...] der Supplicant vom Könige in Pohlen den caracter eines Residenten empfangen [...], so kann derselbe nicht mit unter diejenige, welche das Verbott betrifft, gerechnet werden“). 150
Der Resident müsse aber sein derzeitiges Haus unbedingt an einen Christen verkaufen (die übliche Vorsichtsmaßnahme, damit nicht andere Juden indirekt neue Hausbesitzer werden konnten). – Leider erfährt man nicht, wo dieses damalige Lehmannsche Haus lag. Es dürfte nach der Darstellung im vorigen Abschnitt das „Hauß am waßer“, Bakenstraße 37 links ( A ) gewesen sein.
Als der Oberst von Schacht im Jahre 1698 verstarb, hinterließ er hohe Schulden. Berend Lehmann hat später mehrfach berichtet, er habe das auf dem Grundstück stehende Haus „bey entstandenen concursu Creditorum“* 151gekauft; das kann nur bedeuten, dass Schacht schon 1697 in Konkurs geraten war, als Lehmann den Kauf tätigte.
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