Berndt Strobach - Privilegiert in engen Grenzen

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Es geht um eine große barocke Persönlichkeit aus Halberstadt.
August der Starke, Kurfürst von Sachsen, «König in Polen», erlaubte Juden den Aufenthalt in Sachsen nur zu den Leipziger Messezeiten. In der übrigen Zeit mussten die jüdischen Messehändler zusehen, dass sie zwar außerhalb Sachsens, aber nicht zu weit von Leipzig entfernt wohnten, zum Beispiel im preußischen Halberstadt.
So tat es Jissachar ben Jehuda, der sich auf deutsch Berend Lehmann nannte und nach dem das heutige jüdische Museum in Halberstadt benannt ist. Wo genau der berühmte Hofjude hier gewohnt hat, das wird in dieser Neuerscheinung beschrieben.
Strobach zeigt, wie Lehmann versuchte, im Schatten der Stadtmauer, neben dem Grauen Hof an der Bakenstraße, mehrere Grundstücke für den Bau einer großen Synagoge zu erwerben. Sein Einfluss als eine Art diplomatischer Repräsentant Sachsens war beträchtlich, aber er reichte nicht aus, um den Plan gegen den Willen der preußischen Regierung dort zu verwirklichen. Der Bau gelang ihm aber zwischen Baken- und Judenstraße, wo das Gotteshaus bis zum Novemberpogrom 1938 das höchste Gebäude der Unterstadt darstellte.
Berend Lehmann war auch in Blankenburg am Harz tätig, hatte dort sogar einen landwirtschaftlichen Betrieb mit repäsentativem Herrenhaus und ließ dort hebräisch drucken, bis die christliche Zensur ihm einen Strich durch die Rechnung machte.
Auch in der Außenpolitik versuchte sich der Hofjude zu profilieren. Wie und weshalb das im Diplomatennetz von Preußen, Österreich, Russland und Sachsen nicht gelingen konnte, schildert ein weiterer Abschnitt in Strobachs Buch.
Das Werk enthält einen umfangreichen Anhang mit Dokumenten im Originalwortlaut.

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Beziehen kann er es nicht, denn die Schacht-Töchter weigern sich erfolgreich auszuziehen. Gleichzeitig regen sie an, das Haus möge doch vom König den „Refugirten“, das heißt, den französisch-reformierten Hugenotten*, zur Verfügung gestellt werden.

Lehmann lässt aber, wie ein aus Berlin angeforderter Bericht des Halberstädter Obersteuerdirektors Friedrich Christoph von Münchhausen vom Mai 1699 zeigt, 152auf dem Grundstück bereits ein Hinterhaus neu bauen ( E ). Der Bericht erwähnt interessanterweise auch eine dem Schachtischen Hause nahe Synagoge, ein Gebäude, das offenbar ausschließlich als Gottesdienst- und Lehrort genutzt wurde ( G ).

Eine Bemerkung zu dieser Synagoge:

Es ist in der bisherigen Literatur nur von zwei öffentlichen Synagogen die Rede, die in der Geschichte der Halberstädter Juden existiert haben sollen. Eine im älteren Judenquartier an der Göddenstraße sei 1669 im Auftrag der Stände abgerissen worden; sie befand sich in Wirklichkeit, wie hier in dem Abschnitt „Wohnquartiere und Wohnverhältnisse...“ dargestellt, in der Judenstraße, die illegale Demolierung hat in der Tat dort stattgefunden. Die zweite war die große Barocksynagoge, die von etwa 1709 bis 1712 zwischen Bakenstraße und Judenstraße erbaut und 1938 auf Betreiben der Nationalsozialisten abgerissen wurde ( I ).

Daneben kannte man, drittens, eine Privatsynagoge der Gelehrten, die in der Thora-Talmud-Hochschule, der „Klaus“, unterrichteten, im Rosenwinkel 18, dem heutigen Sitz der Moses Mendelssohn Akademie ( K ).

Für die angeblich synagogenlose Zeit zwischen 1669 und 1712 wurden bisher stets nur private Betstuben angenommen, 153obwohl die Größe der Halberstädter jüdischen Gemeinde (1698: 698 Personen) zu Zweifeln an dieser Annahme hätte Anlass geben müssen.

Im weiteren Verlauf dieses Kapitels wird sich zeigen, dass es sogar noch eine zweite Vorgängersynagoge gegeben hat.

Zurück zum Bericht Münchhausens über die Situation um den „Schachtischen Hoff“:

Aus ihm wird klar, dass in Bezug auf das Haus inzwischen eine für Berend Lehmann ungünstige Wende eingetreten ist: Die Regierung des Kurfürsten will es in der Tat in einen Häuserkomplex einbeziehen, der der „Frantzösischen Colonie“ zur Verfügung gestellt werden soll.

Damit wird eine in demselben Archivbestand wiedergegebene Special Resolution des reformierten Kurfürsten 154in die Tat umgesetzt, dass nämlich diejenigen evangelisch-reformierten und lutherischen Flüchtlinge, „welche der Religion halber anderswo nicht bleiben können“, im Kurfürstentum Brandenburg spezielle Unterstützung beim Hausbau und Hauserwerb genießen sollen.

Mit finanzieller Beihilfe der „Halberstädtischen Landstände“* soll nun das Schachtsche Haus (in Wirklichkeit zwei Häuser: vorn das alte Wohnhaus [ D ] und hinten der Lehmannsche Neubau [ E ]) mit dem „Grauen Hof“ verbunden werden, den man dem Kloster Michaelstein für 1 600 bis 2 000 Taler abzukaufen hofft 155(Vgl. Abb. 9). Dem Residenten wird verboten, den Neubau zu Ende zu führen, er soll Rechnung legen, und dann will man ihn entschädigen, und zwar in folgender Weise:

„Actum Halberstadt, den 26. Maji 1699.Ist mit dem Königlichen Polnischen Residenten, dem Juden Lehman, liquidation Zugeleget, wegen des Schachtischen Hoffes und der gebaueten Zwey Häuser und mittels Kauff Brieffes vom 15. Martij 1697. Damit daß1mo.Dieser Hoff mit aller Zubeherung bezahlet mit1150.Rthlr2.hat der Käuffer vom Herrn von Schachten einen Plaz darzu gekauffet, und solchen dem vorgeben nach bezahlet mit - - -70.- „ -so noch bescheiniget werden muß___________________________1220.Rthlr [.........]3.ist das Vordere Haus laut der am 5.Maji geschehenen taxe angeschlagen zu bey welcher Taxe der Jude acquiesciren will, weil dieses Haus sein eigen*- 678-10- „ -4.Das hintere oder Neue Haus ist taxiret aufMit dieser Taxe ist der Jude nicht Zufrieden, sondern giebt vor, daß seine Frau dero behuf über 1800 Rthlr hineingesteckt, es wären als an einem Lehrhause auch andere Leute beteiligt.1141-13-Sa 3039Rthlr. 23gr “

* Lehmann will sich mit der Taxierung zufriedengeben. „Eigen” im Gegensatz zum Hinterhaus, vgl. den übernächsten Abschnitt.

Diese „Liquidation“ (Abrechnung) ist wohl wie folgt zu interpretieren:

Für das Grundstück hat er 1 150 Taler bezahlt. Im Vergleich zu den Häusern auf dem Grauen Hof, deren Kaufpreis in der Häuserliste von 1699 meist mit unter 500 Talern notiert wird, muss es sich um ein ziemlich großes Areal gehandelt haben, das dann Platz für einen ansehnlichen Neubau bot. Der Oberst hat ihm außerdem noch einen „Plaz“, also wohl ein weiteres Teilgrundstück, verkauft. Nach der bescheidenen Kaufsumme von 70 Talern kann dies allerdings nicht sehr groß gewesen sein. Unklar ist, weshalb es nicht von vornherein zum Schachtschen „Hoff“ dazugehört.

Für das Vorderhaus, das zu diesem Zeitpunkt die Töchter Schacht bewohnen, liegt der Taxwert vergleichsweise hoch, obwohl es sich in keinem gutem Zustand befunden haben kann, denn, wie sich später herausstellt, 156will er es abreißen und neu bauen lassen. So muß sich der Wert allein von seiner erheblichen Größe her bemessen.

Das Hinterhaus ist als Neubau fast fertig; und man bekommt hier einmal Frau Miriam Lehmann, geborene Joel, in den Blick, die offensichtlich in des Residenten Abwesenheit die wichtige Aufgabe der Bauaufsicht hat und die in eigener Verantwortung Geld ausgeben darf.

Interessant ist auch der Hinweis, Lehmann wolle hier über die Höhe der Abfindung nicht selbst entscheiden, da es sich bei dem Gebäude um ein gemeinschaftliches Lehrhaus handele. Er plant also schon eine Jeschiwah, ein Thora- und Talmud-Studierhaus, wie es als die berühmte Halberstädter „Klaus“ vier Jahre später gegründet wurde. 157Am Ende der Verhandlung, die man mit ihm über die „Liquidation“ führt, wird ihm vorgehalten, er habe noch weiterbauen lassen, nachdem ein kurfürstlicher Baustopp bereits ausgesprochen war. Seine Begründung: Man habe nur noch „eine Stube oder Kammer mit Gibs [Gips] begossen, damit der Kalk nicht verderbe“. 158

Er solle nun seinen Gesamtpreis nennen. Das tut er nicht. Er möchte vielmehr das kurfürstliche „Rescript“ in Kopie. Er bekommt aber nur die wichtigsten Absätze vorgelesen.

Wie die beiden nächsten Aktenstücke zeigen, will er sich diese Behandlung nicht gefallen lassen. Es findet nämlich seinetwegen ein diplomatischer Schriftwechsel zweier Potentaten statt. Friedrich August II., (jetzt auch König in Polen), August der Starke, beschwert sich bei Lehmanns Landesherrn, Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg: 159Man behandle seinen Residenten, dem doch als solchem weitgehende „freyheiten und prærogativen“* zustünden, wie einen gewöhnlichen „privat Juden“, indem man ihm sein genehmigtes, fast fertiges neugebautes Haus wegnehme. „Freundbrüderlich“ ersucht der Sachse den Brandenburger um die Revision der Beschlagnahme (vgl. Abb. 10–12 sowie Dok. 6).

Drei Wochen später trifft in Dresden eine abschlägige Antwort ein (vgl. Dok. 7): 160Dem Residenten könne der über den Schachtischen Hof geschlossene „Kauff contract [...]unmöglich gelaßen werden, ohne dem lande dadurch ein immerwehrendes gravamen [einen schweren Nachteil] zu verursachen[...] Was die von Ihm erkaufften Häuser gelanget, da haben Wir Ihm dieselben wohl gönnen wollen. Es haben aber unsere Halberstädtischen Landstände dawieder [...] erhebliche Vorstellung bey Uns gethan [Einwände erhoben]“. 161

In den Akten findet sich allerdings nichts, was einen derart ausgeübten Druck bestätigen würde, nur die Tatsache, dass die Landstände bereit waren, den Hauskauf für die Hugenotten mit 2 000 Talern zu unterstützen. – Wie dem auch gewesen sein mag, „in dergleichen dingen“ (von Staatsinteresse) gebe ein solcher “caracter“ (die Würde eines „Residenten“) „keine prærogative“. Mit dieser Antwort gibt sich zwar August der Starke zufrieden, nicht aber Berend Lehmann. Er wird weitere drei Jahre um die beiden Häuser auf dem „Schachtischen Hoffe“ kämpfen.

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