Manfred Mai - Deutsche Geschichte

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Zwei Deutschland

Im Potsdamer Abkommen hatten die Alliierten als eines der wichtigsten Ziele die Demokratisierung des politischen Lebens in Deutschland genannt. Und schon im Sommer 1945 wurden in ganz Deutschland demokratische Parteien zugelassen. Dazu zählten als erste die Parteien, die gegen den Nationalsozialismus Widerstand geleistet hatten: KPD und SPD. Zu ihnen gesellte sich in der Ostzone die »Liberal-Demokratische Partei Deutschlands« (LDPD), die sich in den Westzonen »Freie Demokratische Partei« (FDP) nannte. Neben diesen »alten« Parteien bildete sich mit der »Christlich Demokratischen Union« (CDU) – in Bayern »Christlich Soziale Union« (CSU) – eine neue, überkonfessionelle, bürgerliche Partei.

In der Ostzone dauerte der Parteienwettstreit um die Gunst der Wähler allerdings nicht lange. Auf Druck der sowjetischen Besatzungsmacht musste sich die SPD mit der KPD zur »Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands« (SED) vereinigen. Danach erfolgte schrittweise die Umwandlung dieser SED in eine von Moskau gelenkte kommunistische Partei. Auch die anderen Parteien verloren bald ihre Selbstständigkeit und waren kaum mehr als Anhängsel der SED.

In den Westzonen zeigte sich schon bei den ersten Landtagswahlen in den Jahren 1946/47, dass die »alte« SPD und die neue CDU/CSU die stärksten politischen Kräfte waren. KPD und FDP kamen im Durchschnitt auf jeweils knapp 10% der Wählerstimmen.

Als die Gegensätze zwischen den Alliierten immer deutlicher wurden, beauftragten die Westmächte die westdeutschen Ministerpräsidenten, eine verfassunggebende Nationalversammlung einzuberufen. Die Ministerpräsidenten aber scheuten sich, einen westdeutschen Staat zu errichten und damit die Spaltung zwischen West und Ost festzuschreiben. Sie plädierten für ein »Provisorium«, das den Weg zur späteren Gründung eines gesamtdeutschen Staates offen halten sollte. Deswegen beriefen sie auch keine Nationalversammlung ein, sondern einen »Parlamentarischen Rat«, dessen 65 Mitglieder von den Landtagen gewählt wurden. Um das Provisorische zu betonen, sollte der Parlamentarische Rat keine Verfassung, sondern nur ein »Grundgesetz« ausarbeiten.

Am 1. September 1948 trat der Parlamentarische Rat erstmals zusammen und wählte den CDU-Politiker Konrad Adenauer zu seinem Präsidenten. Bei den Beratungen orientierten sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes an der Weimarer Verfassung, versuchten jedoch, deren Schwächen und Fehler zu vermeiden.

Der SPD-Abgeordnete Carlo Schmid forderte schon in der zweiten Sitzung: »Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfährigen Gesetzgeber findet, sondern der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können. Die Grundrechte müssen das Grundgesetz regieren; sie dürfen nicht nur Anhängsel des Grundgesetzes sein, wie der Grundrechtskatalog von Weimar ein Anhängsel der Verfassung gewesen ist.«

Diese Auffassung setzte sich durch und führte zu Artikel 1 des Grundgesetzes:

»(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.«

Auch über den Aufbau des Staates war man sich bald einig. Nach den Erfahrungen im Dritten Reich kam ein zentralistischer Einheitsstaat nicht in Frage. Der Artikel 20 des Grundgesetzes legte fest:

»(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.«

1968 wurde dem noch ein vierter Absatz hinzugefügt:

»(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.«

In Artikel 79 wurden die Grundrechtsartikel 1 und 20 als unaufhebbar bezeichnet. Sie sollten das Fundament des neuen Staates bilden.

Weil der Reichspräsident in der Endphase der Weimarer Republik durch seine starke Stellung eine verhängnisvolle Rolle gespielt hatte, wurden die Rechte des Bundespräsidenten deutlich eingeschränkt – manche sagten später etwas spöttisch, er sei kaum mehr als der »oberste Notar und Grüß-Gott-Onkel« der Republik. Dafür wurde die Position des Kanzlers gestärkt. Der Bundestag sollte ihn nur dann abwählen können, wenn er gleichzeitig einen neuen Kanzler wählt. Dieses »konstruktive Misstrauensvotum« sollte Weimarer Verhältnisse verhindern und stabilere Regierungen ermöglichen.

Genau vier Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation, am 8. Mai 1949, wurde der Grundgesetzentwurf mehrheitlich angenommen. Dagegen stimmten die KPD und sechs der acht CSU-Abgeordneten.

Die Westmächte genehmigten den Entwurf und am 23. Mai 1949 wurde das »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« verkündet. In der Präambel (der Einleitung) hieß es, der Parlamentarische Rat »hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden«.

Beinahe im Gleichschritt, aber mit völlig anderem Ziel entwickelte sich die staatliche Neuordnung in der Ostzone. Im März 1948 tagte dort ein von der SED dominierter »Deutscher Volkskongress«, der unter anderem den »1. Deutschen Volksrat« wählte, der eine Verfassung ausarbeiten sollte. Am 22. Oktober 1948 lag ein Verfassungsentwurf vor, der für ganz Deutschland gelten sollte. Das war zu jener Zeit allerdings illusorisch, weil die Entwicklung in Ost und West viel zu unterschiedlich verlief. Als Reaktion auf die Verabschiedung des Grundgesetzes wurde am 29./30. Mai 1949 die »Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik«, der DDR, vom 3. Volkskongress angenommen. Auch sie lehnte sich an die Weimarer Verfassung an, sah die allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahl der Volkskammerabgeordneten vor und führte die Grundrechte auf. Aber viele Menschen glaubten von Anfang an nicht daran, dass diesen demokratischen Worten auch die entsprechenden Taten folgen würden. Dazu hielt die sowjetische Besatzungsmacht die Zügel zu straff in den Händen. Und nach allen Erfahrungen mit der kommunistischen Sowjetunion war nicht zu erwarten, dass sie in ihrem Machtbereich eine freiheitliche Demokratie dulden würde. Trotzdem wurde am 7. Oktober 1949 auf der Grundlage dieser Verfassung die Deutsche Demokratische Republik proklamiert. Damit gab es zwei Staaten in Deutschland.

Made in Western Germany

Am 14. August 1949 wurde der erste Deutsche Bundestag gewählt. Die CDU/CSU erhielt 31,0%, die SPD 29,9% der abgegebenen Stimmen. Die etwas stärkere »Union« fand mit der FDP und der Deutschen Partei zwei Parteien, die zu einer Koalition bereit waren. Am 15. September wählte der Bundestag mit einer Stimme Mehrheit den 73-jährigen Konrad Adenauer zum Bundeskanzler. Regierungssitz und Hauptstadt der Bundesrepublik war Bonn.

Erster Oppositionsführer im Deutschen Bundestag wurde der SPD-Vorsitzende Kurt Schumacher, erster Bundespräsident der Liberale Theodor Heuss.

Nun hatte die Bundesrepublik zwar ein Grundgesetz, einen Präsidenten, eine Volksvertretung, eine Regierung und eine Hauptstadt, aber ein souveräner Staat war sie trotzdem nicht. Die Westmächte behielten sich im »Besatzungsstatut« viele Rechte vor. So konnten sie in der Außenpolitik und Außenwirtschaft sowie bei Verfassungsfragen jederzeit in die Gesetzgebung eingreifen. Deshalb war Adenauers wichtigstes Ziel, dem neuen Staat die volle Souveränität und internationale Gleichberechtigung zu verschaffen. Das machte er den westlichen Alliierten bei seinem Antrittsbesuch gleich symbolisch deutlich. Deren Vertreter standen auf einem großen Teppich, Adenauer und seine Kabinettsmitglieder sollten sich am anderen Ende des Raumes auf den Fußboden stellen. Aber der deutsche Bundeskanzler trat wie selbstverständlich auf den Teppich. Diese Geste sagte mehr als viele Worte.

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