1 ...6 7 8 10 11 12 ...24 Dieselbe Entwicklung setzt in England früher ein und zeigt schon hier auch abweichende Züge. Vorschriften zur Errichtung von »houses of correction« werden schon 1575 erlassen. Aber trotz Strafandrohung, Ermunterung von Privatunternehmern und obwohl schon damals die Politik der »enclosures« bestand, wodurch die Großgrundbesitzer den Ackerbau rationalisierten und der Strom der »befreiten« und besitzlosen Kleinbauern in die Städte einsetzte 41 , kam dieses Modell nie zu allgemeiner Verbreitung. Schottland widersetzte sich fast ganz; im übrigen erfolgte eher eine Verschmelzung mit den bestehenden Gefängnissen. Größeren Erfolg hatte die Etablierung von »workhouses«, wovon zwischen 1697 (Bristol) und dem Ende des 18. Jahrhunderts 126 entstanden, vornehmlich in Regionen der beginnenden Industrialisierung.
Fragt man nach den Motiven dieser gesamteuropäischen Bewegung, muß man sich zunächst vergegenwärtigen, daß das Heer der arbeitsfähigen Nicht-Arbeitenden und Armen in den Städten 10–20 Prozent, in geistlichen Residenzen und zur Zeit von Wirtschaftskrisen 30 Prozent und mehr der Bevölkerung betrug. Dieser zuvor »normale« Umstand mußte allen Autoritäten als Provokation und Gefahr gerade in dem Maße erscheinen, in dem sie Vernunft zur Herrschaft über Natur und Unvernunft zu bringen suchten: dem Absolutismus im Verlangen nach bürgerlicher Ordnung; dem Kapitalismus im Prinzip regelmäßiger, kalkulierbarer Arbeit; den Wissenschaften im Streben nach systematischer Naturbeherrschung; den Kirchen namentlich im Puritanismus; endlich den Familienvätern, indem sie Vernunftherrschaft als Sensibilität für honnêteté und gegen Familienschande zu übersetzen lernten. Man kann diese Epoche der administrativen Ausgrenzung der Unvernunft (1650–1800) umschreiben als diejenige, in der die Kirche die Formen der Unvernunft, namentlich Arme und Irre, nicht mehr, die bürgerlich-kapitalistische Wirtschaftsgesellschaft sie noch nicht umgreifen konnte. Zugleich schuf diese Epoche die Voraussetzung für die spätere sozio-ökonomische Ordnung: sie stand im Dienst der Erziehung zu einer Haltung, für die Arbeit zur moralischen Pflicht, später zur gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit wird. Die Korrektions-, Zucht- und Arbeitshäuser waren als elastisches Instrument konzipiert: »cheap manpower in the periods of full employment and high salaries; and in periods of unemployment, reabsorption of the idle and social protection against agitation and uprisings.« 42 Wichtiger als die im 18. Jahrhundert ohnehin fraglich werdende Produktionsleistung dieser Einrichtungen ist ihre sozialpädagogische Funktion für die bürgerliche Gesellschaft: sie machen dem Bürger negativ den Raum sinnfällig, in dem er sich ohne Skandal und damit »frei« bewegen kann, sie weisen ihm den Weg der Verinnerlichung einer Haltung, die ihn zum selbsttätig moralischen und arbeitenden Bürger macht. In dem Maße, wie er sich diese zu eigen macht, verlieren jene Einrichtungen ihre Funktion und werden in der Tat ab- bzw. umgebaut werden.
Zu den Ausgeschlossenen gehören die Irren. 43 Im Durchschnitt dürften sie 10 Prozent der Belegschaft der Anstalten ausgemacht haben, bei großen lokalen Differenzen, zumal es weitgehend der Willkür überlassen blieb, ob ein Müßiggänger und Auffälliger als Irrer und Narr oder mit einem anderen Etikett klassifiziert wurde. Zugleich bildeten sich besondere Formen heraus, unter denen die Unvernunft der Irren auf die gesellschaftliche Vernunft bezogen blieb. Im Gegensatz zur Masse der Ausgeschlossenen, die nicht selbst, sondern nur im Medium der imponierenden Anstaltsmauern den Bürgern sichtbar waren, erhielten die Irren eine Sonderstellung – und zwar gerade ihre gemeingefährlichste Spezies, nämlich die Tobenden, Rasenden und Bedrohlichen (d. h. die Manien). Diese wurden im buchstäblichen Sinne als »Monstren« in Käfigen gegen Entgelt dem bürgerlichen Publikum vorgeführt, das nirgends konkreter als hier Objekt der administrierenden Vernunft ist, Objekt ihrer erziehenden und ordnenden Absicht – den Zwang im Hintergrund. Eine Fülle zeitgenössischer Berichte und Reiseführer zeigt, wie die Irrendemonstrationen in Paris und London ebenso wie in verschiedenen deutschen Städten mit den Vorführungen wilder Tiere um die Gunst dieses Publikums konkurrierten. Diese Spektakel hatten mehr gemeinsam als die Gitterstäbe der Menagerien und die Geschicklichkeit der ihre Opfer reizenden Wärter. Was hier veranstaltet wurde, war die wilde und unbezähmbare Natur, das »Tierische«, die absolute und zerstörende Freiheit, die soziale Gefahr, die hinter den von der Vernunft gesetzten Gittern um so dramatischer in Szene gesetzt werden konnte, als durch eben denselben Akt dem Publikum die Vernunft als Notwendigkeit der Herrschaft über die Natur, als Beschränkung der Freiheit und als Sicherung der staatlichen Ordnung vor Augen geführt wurde. War der Wahnsinn in früheren Zeiten ein Zeichen des Sündenfalls, verwies er – in der Beziehung auf Heilige und Dämonen – auf ein christliches Jenseits, so zeugte er jetzt von einem politischen Jenseits, vom chaotischen Naturzustand der Welt und des Menschen, von der brüchigen Basis seiner Leidenschaften, d. h. von dem Zustand, den Hobbes (1642) wahrnahm und aus dem er keinen Ausweg sah als die Unterwerfung der Menschen unter ein Staatswesen, unter ihre zweite, die soziale Natur: »Nur im staatlichen Leben gibt es einen allgemeinen Maßstab für Tugenden und Laster; und eben darum kann dieser nicht anders sein als die Gesetze eines jeden Staates; selbst die natürlichen Gesetze werden, wenn die Verfassung festgesetzt ist, ein Teil der Staatsgesetze.« 44
Das Arrangement, das die Irren als wilde und gefährliche Tiere präsentierte 45 , war ein Appell an das Publikum, den moralischen Maßstab des absoluten Staates sich als eigene Vernunft zu eigen zu machen. Daß der absoluten tierischen Freiheit der Irren nur mit absolutem Zwang zu begegnen war, daß sie als Objekte eines erziehend-dressierenden Vorgehens galten, das ihr Irren mit vernünftiger Wahrheit, ihre Gewaltsamkeit mit physischer Strafe zu brechen hatte, und daß ihre soziale Gefährlichkeit in realer Ohnmacht vorgeführt wurde, gab den Zielen und den Sanktionen dieses moralisch-politischen Aufrufs exemplarischen und anschaulichen Nachdruck. Die Entstehung der Psychiatrie als Institution und Wissenschaft hängt ab von der spezifischen Umwandlung der die Unvernunft lediglich ausgrenzenden Institutionen des aufgeklärten Absolutismus. Um die gesellschaftlichen Bedingungen, die Richtung und die Auswirkungen dieser Umwandlung geht es im folgenden.
Anmerkungen
1Spehlmann, Freuds neurologische Schriften .
2Habermas, Logik der Sozialwissenschaften , bes. S. 185 ff.
3Dörner, »Nationalsozialismus und Lebensvernichtung« sowie Der Krieg gegen die psychisch Kranken .
4Dörner, Hochschulpsychiatrie .
5Hollingshead and Redlich, Social Class and Mental Illness .
6Reimann, Die Mental Health Bewegung , bes. S. 93–99.
7Horkheimer und Adorno, Dialektik der Aufklärung , S. 10.
8A. a. O., S. 15 f.
9A. a. O., S. 44 f.
10A. a. O., Zitat-Zusammenstellung aus den Seiten 17–49.
11A. a. O., S. 9.
12A. a. O., S. 55.
13Habermas, Theorie und Praxis , S. 229.
14Lieber, Philosophie, Soziologie und Gesellschaft , S. 3 f.
15G. Zeller, »Von der Heilanstalt...«
16»Ich halte es für eine ungeheuere Gefahr im deutschen Denken, und diese Gefahr ist nur die Kehrseite einer der größten Tugenden dieses Denkens, daß es aus einer interpretativen Neigung heraus das allein Erklärbare auch interpretieren möchte, [...] es möchte [...] auch all das, was mit dem Schema des ›Machens‹, des ›Mechanismus‹ allein angemessen erfaßt werden kann, ›vertiefen‹ und zu einem Problem der Interpretation machen. [...] Diese methodologische Unstimmigkeit, daß man deutet, wo man erklären müßte, ist ja nur ein auf der methodologischen Ebene sich wiederholender Ausdruck einer unpolitischen Seelenhaltung, die als solche im Leben selbst schon oft beobachtet wurde.« (Mannheim, Wissenssoziologie , S. 61).
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