Mögliche Beckenformen - Beckengrößen: Breiten: 12,50m, 16,66m, 21,00m; Längen: mind 33,00m, sonst nach Wunsch. Für die Wellenkammern ist ein Zuschlag zur Länge von 1,50m-4,50m einzupla-nen. (Fr. Köster GmbH, Heide)
Längsschnittvarianten eines Wellenbeckens (Friedrich Köster, Heide)
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Bauliche Gestaltung von speziellen Beckenanlagen Bädergestaltung
Springerbecken
Springerbecken dienen folgenden Aktivitäten: Schwimmen, Wasserspringen, Tauchen, Syn-chronschwimmen und der Ausbildung im Ret-tungsschwimmen. Um die Becken auch für das Übungsschwimmen zu benutzen, sollte eine Beckenabmessung gewählt werden, die ein gerades Vielfaches von 100m ergibt. Vorzugs-maße sind 12,50m; 16,66m oder 25,00m.
Auf allen vier Seiten ist eine Raststufe bis 15cm Breite angeordnet. Die angegeben Maße der Springerbecken in Sprungrichtung gelten nur bei Sprungbrettern mit einem Beckenüberstand von 1,50m ( Abb. 51und Abb. 52).
Sprunganlagen E DIN EN 13451
Es sind Einrichtungen für den Leistungssport, den Schulsport und für Freizeitbetätigungen. Sie sind möglichst in gesonderten Springerbe-cken an der Breitseite anzuordnen (hier ist die Länge in Sprungrichtung). Bei Schwimmer- und Variobecken müssen sie stets an der Stirnseite installiert sein. Für die Planung und Ausführung von Sprunganlagen sind die jeweilig gültigen FINA-Regeln (Internationale Schwimmspor-trichtlinien der Federation International de Nata-tion Amateur) und die Richtlinien der Unfallver-sicherungsträger als Grundlage heranzuziehen.
Arten der Sprunganlagen (E DIN EN 13451)
Sprungplattformen sind starre Absprungstellen mit Höhen von 1,00m; 3,00m, 5,00m; 7,50m, 10,0m. Die Längen sind 4,8 - 6,0m, die Breiten 0,60 - 3,00m. Die Oberflächen sind elastisch, rutschhemmend und eben ausgebildet.
Sprungbretter sind federnde Konstruktionen aus Aluminium, Glasfiber, Karbonfasern oder Holz, die in Höhen von 1,00m sowie 3,00m ins-talliert sind. Zur Wurfkraftverstellung dient eine verstellbaren Walze. Die Breite beträgt 0,50m, die Länge 4,80m.
1-m- bis 10m-Sprunganlage, „komplett“
1-m- bis 10-m-Sprunganlage, „einfach“, mit Sicherheitsabständen nach GUV 18.14
Walzenverstellvorrichtung zur Einstellung der Brett-Elastizität mit Handrad und Feststellbremse (Roigk GmbH, Gevelsberg)
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Bädergestaltung Bauliche Gestaltung von speziellen Beckenanlagen
Einfachsprunganlagen: Hier sind die Plattfor-men und Bretter separat angeordnet. Je nach Anzahl ist jede Absprungstelle nur einmal vor-handen.
Komplettsprunganlagen besitzen zusätzlich noch ein zweites 1-m- und 3-m-Brett. Sie sind für alle nationalen und internationalen Wettkämpfe zugelassen.
Kombinierte Sprunganlagen: Hier sind sepa-rate Bretter und Plattformen oder deren Kom-binationen vorhanden. Es sind Ausnahmekon-struktionen, bei denen Brett oder Plattform nur wahlweise zu benutzen ist.
Höhenverstellbare Sprunganlagen sind Sprungbretter oder Plattformen, die mechanisch stufenlos von 1,00m...3,00m verstellbar sind. Die jeweils eingestellte Höhe muss verriegelt werden.
Sicherheitstechnische Ausbildung
Die Sicherheitsabstände zwischen den Sprung-anlagen und dem Beckenrand sind in der
GUV-R 1/111 u. E DIN EN 13451 festgelegt. Sie bestimmen die Beckenbreiten. Bei Überständen der Sprunganlagen vom Beckenrand von 1,50m sind die Abstände von der Sprungkante bis zum gegenüberliegendem Beckenrand:
bei 1-m-bis 5-m-Sprunganlage: 10,25 m
bei bis 10-m-Sprunganlagen: 13,50 m
Sicherheitsabstände und Wassertiefen bei Sprunganlagen und Standardbecken
Kombinierte Sprunganlage nach den Richtli-nien für den Bäderbau.
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Bauliche Gestaltung von speziellen Beckenanlagen Bädergestaltung
Abmessungen der Springerbecken
Breite x Län-ge in m
Wasser-
tiefe in m
Sprunganlagen Bretter, Po-deste
10,60 x 12,50
3,80
1-m-u. 3-m-Brett, 5-m-Platt-form
12,50 x 11,75
3,80
1-m- u. 3-m-Brett, 1-m-, 3-m-, 5-m-Plattform
16,90 x 11,75
3,80
2 x 1-m-, 3-m-Brett, 1-m-, 3-m- 5-m-Plattform
18,35 x 15,00
4,50-5,00
1-m- u. 3-m-Brett, 1-m-, 3-m-, 5-m-, 7,5-m-, 10-m-Plattform
22,40 x 15,00
4,50-5,00
2 x 1-m-, 2 x 3-m-Brett, 1-m-, 3-m-, 5-m-, 7,5-m-, 10-m-Platt-form
Zusätzliche Einrichtungen
Bei Wettkampfanlagen ist zur besseren Erkennbarkeit der Wasserfläche bis ca. 10 m ab Vorderkante Absprungstelle eine Wasserkräuselungsanlage als Pressluftdü-sen oder Beregnungsdüsen vorzusehen. Mittels Lufteinpressung sorgen Luftkissen für eine Verminderung der Eintauchbelas-tung ( Abb. 55).
Ab Höhen von 1,0 m über dem Beckenum-gang sind Geländer vorzusehen, die die Plattform oder das Sprungbrett mindestens 1 m überragen. Der Zugang zu den 3-m- bis 10-m-Sprunganlagen ist nur seitlich ange-ordnet. Über 3 m Höhe ist ein Zwischenpo-dest erforderlich. Die Leiterbreite beträgt mindestens 50 cm, die Neigung ≤ 75°.
Maße der Sprunganlagen
(Länge x Breite in m):
Sprunghöhe
1m
3m
5m
7,5m
10m
Plattformlänge
4,50
5,00
6,00
6,00
6,00
Plattformbreite
0,60
0,60
1,50
1,50
2,00
Brettgrößen bei 1- und 3-m-Breiten: 4,80 x 0,50
Wartung
Tägliche Kontrollen des Belages auf Haltbarkeit, Rutschfestigkeit und Befestigung. Überprüfung der Lagerbolzen, Schmierung und Verstellein-richtungen. Die Oberflächenreinigung der Bret-ter und Plattformen sowie Leiterstufen-Auftritts-flächen ist besonders gründlich durchzuführen. Geländer und Holme sind auf Standsicherheit, Korrosion und Oberflächenbeschaffenheit zu untersuchen
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