D. Erdbestattung contra Feuerbestattung
Die Verbrennung des Leichnams ist kulturanthropologisch jünger als die Körperbestattung, doch seit jeher gab es mehrfache Wechsel zwischen Erd- und Brandbestattung. Dafür mag es sowohl religiöse als auch praktische Gründe gegeben haben. Die in der römischen Kaiserzeit geübte Brandbestattung wurde zu Beginn der Spätantike von der Körperbestattung abgelöst. Da gegen Ende des 2. Jahrhunderts der Einfluss des Christentums auf die Gesellschaft noch sehr gering war, dürfen für diesen Wandel keine christlich-religiösen Motive verantwortlich gemacht werden, vielmehr war durch den Raubbau an den Wäldern das für die Verbrennung erforderlich Holz knapp geworden, sodass die ab dem Beginn des 3. Jahrhunderts allgemein geübte Erdbestattung eine praktische Folge der veränderten Umweltsituation war. Aus den ersten beiden Jahrhunderten kennen wir bis heute keine christlichen Gräber, und es ist denkbar, dass die Christen dieser Zeit genauso die Brandbestattung übten wie ihre pagane Umwelt. Erst in der Folge entwickelte sich die den Körper bewahrende Erdbestattung zu einem christlichen Glaubenssatz, während die den Körper verzehrende Brandbestattung als heidnisch angesehen wurde. Als abendländischer Erbe des christlichen Römischen Reiches erließ Karl der Große im Juli 782 auf der Reichsversammlung bei Lippspringe und im Edikt von Paderborn 785 Gesetze, die bei Androhung der Todesstrafe die Leichenverbrennung untersagten. Immerhin war die Brandbestattung bei den von ihm unterworfenen Völkern und den Nachbarn des Reiches noch üblich. Noch im 10. Jahrhundert übten die Slawen etwa im Gebiet der Oberlausitz die Verbrennung der Toten, sammelten ihre Asche in Gefäßen und begruben sie unter aufgeworfenen Hügeln. Zu den größten slawischen Brandgräberfeldern gehören die Hügelgräber von Biaogórze wenige Kilometer östlich von Görlitz mit etwa 200 bekannten Bestattungen. Erst mit der Missionierung der heidnischen Völker entwickelte sich ab dem hohen Mittelalter die Körper-Erdbestattung zur einzigen Begräbnisform im christlichen Abendland. Und sie blieb es bis zu Wiedereinführung der Kremation in der Neuzeit, als 1878 in Gotha die erste Feuerbestattungsanlage der Moderne auf deutschem Boden errichtet wurde.
Wenn während dieser 1000 Jahre bestehenden Sitte der Körperbestattung dennoch Leichen verbrannt wurden, dann war dies eine Sanktion gegen missliebige Personen; traurige Berühmtheit haben die bis in die Neuzeit andauernden Hexenverbrennungen erlangt. Auch nach verlustreichen Schlachten wusste man sich manchmal nicht anders zu behelfen, als die Toten zu verbrennen. Doch als christliches Begräbnis galt ausschließlich die Erdbestattung. An dieser Auffassung hielt die katholische Kirche bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil 1963 fest, ehe sie dem Trend der Zeit folgend die Möglichkeit der Kremation auch Katholiken einräumte. Mit der dahinterstehenden Ideologie, die Auferstehung des Fleisches sei an die Bewahrung der sterblichen Überreste in einem Grab gebunden, lieferte sie den Freidenkern eine offene Flanke, die den Kampf um die Wiedereinführung der Kremation zu einem antikirchlichen Fanal stilisierten. Dieser alte Streit um die Feuerbestattung lässt sich noch in der Gegenwart ablesen. Im (protestantischen und „heidnischen“) Norden und Osten der Republik hat die Feuerbestattung zumindest in der Tendenz weit höhere Anteile als im (katholischen) Süden und Westen. Dagegen zeigte sich der liberale Protestantismus früher den Gedanken der Feuerbestattungsbewegung aufgeschlossen, weshalb es nicht verwundert, dass das erste moderne Krematorium in Gotha auf dem Gebiet der aufgeklärt-protestantischen Herrschaft des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha lag.
Herkömmlich bezeichnet man einen Begräbnisplatz, der um eine Kirche herum angelegt ist, als Kirchhof. Er stellte vom frühen Mittelalter bis zum Beginn der frühen Neuzeit die Hauptform des christlichen Friedhofes dar. In erstaunlich großer Zahl haben sich solche Kirchhöfe sogar bis in unsere Zeit erhalten, doch haben sie sich in ihrem Aussehen dabei radikal geändert. Denn Kirchhöfe sind heute wie andere Friedhöfe durch das Nebeneinander von einzelnen, gekennzeichneten Grabstätten geprägt, die es auf dem mittelalterlichen Kirchhof nicht gab. In der Gegenwart lassen deshalb solche Kirchhöfe das mittelalterliche Bild besser erahnen, die von ihren Grabstätten beräumt wurden. Denn eine grüne, eher wenig gepflegte, vielleicht von einigen Obstbäumen bestandene Wiese charakterisiert sein mittelalterliches Wesen besser. Dennoch fehlt uns eine wirkliche Vorstellung, denn ein mittelalterlicher Friedhof war kein stiller und beschaulicher, sondern ein viel begangener, auch von Handel und Wandel bestimmter Ort. Dort standen Buden und Stände, Gaukler und Handwerker waren zugange, kurzum, es herrschte Leben und buntes Treiben. Dabei war der Ort rund um die Kirche jedoch in zwei Bereiche sauber getrennt, den eigentlichen Begräbnisplatz, den man nach lateinischem Terminus cimiterium oder coemeterium (Schlafstätte) nannte, und den öffentlichen Ort für die genannte Betriebsamkeit, den man als atrium (Vorhof) bezeichnete. Beide Bereiche zusammen bildeten den Kirchhof. Die Gräber auf dem Friedhofsareal waren einfache Gruben, die von den Totengräbern mehr oder weniger planlos ausgehoben wurden, wo gerade Platz war. Markierungen oder gar eine Gestaltung des Grabhügels gab es dabei nicht (Abb. 3).
Abb. 3: Brixen, Domkreuzgang, Detail aus dem Wandmalereizyklus „Die 7 Werke der Barmherzigkeit“. 15. Jh.: Die Bestattung der Toten
Neben den Kirchhöfen, die einer Pfarrgemeinde zugeordnet waren, besaßen auch die Klöster das Recht zur Unterhaltung eines Friedhofes. Das früheste Zeugnis für einen planmäßig angelegten Klosterfriedhof bietet der Klosterplan von St. Gallen aus dem frühen 9. Jahrhundert.
1. Die Entstehung des Kirchhofs
Steht uns der mittelalterliche Kirchhof in seiner Grundstruktur recht deutlich vor Augen, wie das im folgenden Kapitel näher erläutert wird, so undeutlich ist der Weg dorthin, der sich über mehrere Jahrhunderte erstreckte. Allenfalls im linksrheinischen Gebiet, dort, wo die Römer die Kultur beeinflusst hatten, gibt es eine Kontinuität von den spätantiken Nekropolen zu den Kirchhöfen. Dort haben die Begräbnisstätten mit ihren Kirchen, wie bspw. in Trier, sogar die Siedlungskerne um sich geschart, doch außerhalb der römischen Einflusssphäre gibt es Brüche und friedhofskulturell entstanden die sog. Reihengräberfelder. 29Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie wie die antiken Nekropolen außerhalb der Siedlungen lagen, nicht selten an herausgehobenen Örtlichkeiten, und sich Grab an Grab reihte. Dadurch wirken sie ausgesprochen planmäßig, aber es ist unklar, wer für diese Planmäßigkeit verantwortlich zeichnete. Die Planmäßigkeit geht so weit, dass man zu der Annahme neigt, die Gräber seien mit obertägigen Grabmarkierungen versehen gewesen, um Überschneidungen und Mehrfachbelegungen zu vermeiden. Solche Reihengräberfelder finden sich bei Merowingern und Franken ebenso wie bei Bajuwaren und Alemannen, und sie sind typisch für die Bestattungskultur der Völkerwanderungszeit, also zwischen dem 5. und 9. Jahrhundert.
Hunderte solcher Reihengräberfelder mit tausenden von Grabbeigaben sind mittlerweile archäologisch untersucht und geben Aufschluss über die Sozialstruktur, über Tracht und Beigabensitte, über Lebensgewohnheiten und Todesursachen der Bestatteten und vieles mehr. Doch mangels schriftlicher Quellen können die archäologischen Befunde nichts über die Organisationsstruktur der Friedhöfe aussagen. Es gibt Reihengräberfelder, deren Gräber schlicht in der Reihenfolge des Ablebens der Verstorbenen angelegt wurden, ohne dass auf familiäre Beziehungen Rücksicht genommen worden wäre. Oft ist jedoch das Grab einer herausragenden Person als Ausgangspunkt anzusehen. Andere Gräberfelder lassen wiederum familiäre Strukturen erkennen, und wieder andere gruppieren sich um hervorstechende Grabbauten, die mit reichen Grabbeigaben ausgestattet sind. Die Orientierung der Gräberfelder ist uneinheitlich, manchmal Nord-Süd-, manchmal West-Ost-gerichtet, ohne dass daraus Rückschlüsse auf die Religion der Bestatteten zu ziehen wären. Auch die in der Tendenz zu beobachtende Beigabenlosigkeit kann nicht ohne Weiteres als christliches Bekenntnis der Verstorbenen gedeutet werden.
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