6.Besonders gefährdete Personen, § 19
a)Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe, § 19 Abs. 1
b)Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe, § 19 Abs. 2
7.Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Erwerber infolge eines Erbfalls, § 20
a)Allgemeines
b)Erteilung einer WBK für Erbwaffen, für die der Erbe ein Bedürfnis nachweisen kann, § 20 Abs. 3 Satz 1
c)Erteilung einer „Erben-WBK“ ohne Bedürfnisnachweis für die blockierte Erbwaffe, § 20 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2
d)Blockiervorrichtung
e)Erteilung einer „Erben-WBK“ für die voll funktionsfähige (nicht blockierte) Erbwaffe § 20 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3
f)Altfälle
8.Besondere Erlaubnistatbestände für gewerbsmäßige Waffenherstellung und Waffenhandel, § 21
9.Besondere Erlaubnistatbestände zur nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung, § 26
10.Bewachungsunternehmer und deren Personal, § 28
a)Bedürfnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen, § 28 Abs. 1
b)Führen nur bei Auftragsdurchführung, § 28 Abs. 2
c)Persönliche Anforderungen an das Bewachungspersonal, Pflichten des Unternehmers, § 28 Abs. 3
d)Waffenschein für Wachpersonal, § 28 Abs. 4
V. Rücknahme und Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, § 45
1.Zwingende Rücknahme, § 45 Abs. 1
2.Widerruf, § 45 Abs. 2, Abs. 3
a)Zwingender Widerruf, § 45 Abs. 2 Satz 1
b)Fakultativer Widerruf, § 45 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3
c)Widerruf nach dem VwVfG
3.Widerspruch und Anfechtungsklage, § 45 Abs. 5
4.Gesetzliche Vermutung bei Verweigerung der Mitwirkung des Betroffenen, § 45 Abs. 4
5.Folgen von Rücknahme und Widerruf, § 46 Abs. 1, Abs. 2
6.Weitere Besonderheiten bei Rücknahme und Widerruf
Kapitel 4: Sorgfaltspflichten des Waffenbesitzers
I. Überlassen von Waffen, § 34; Handelsverbote, § 35
1.Überlassen nur an Berechtigte, § 34 Abs. 1 Satz 1
a)Berechtigte Personen
b)Berechtigung offensichtlich oder nachgewiesen
c)Überprüfung der Erwerbsberechtigung im NWR, § 34 Abs. 1 Satz 3–5
2.Überlassen von Waffen zum gewerbsmäßigen Transport, § 34 Abs. 2
3.Überlassen von Munition, § 34 Abs. 2 Satz 2
4.Handelsverbote, § 35 Abs. 3
a)Reisegewerbe, § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
b)Messen, Ausstellungen und Märkte, § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
c)Verbot für Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen, § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
II. Aufbewahrung von Waffen und Munition, § 36
1.Allgemeine Sorgfaltspflichten, § 36 Abs. 1
2.Der Begriff der Aufbewahrung
3.Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen
4.Besondere Aufbewahrungspflichten für Schusswaffen und Munition
a)Schusswaffe stets ungeladen
b)Erlaubnisfrei zu erwerbende Schusswaffen oder Munition, § 13 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV
c)Munition, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig ist, § 13 Abs. 2 Nr. 2 AWaffV
d)Schusswaffen und Munition, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig ist, verbotene Schusswaffen und Munition, § 13 Abs. 2 Nr. 3–5, AWaffV
e)Übersicht zu den aktuellen Aufbewahrungsvorschriften
f)Berechnung der Waffenanzahl
g)Verstöße gegen Aufbewahrungspflichten
h)Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften und Überlassen an Nichtberechtigte
i)Nachweispflicht, § 36 Abs. 3 Satz 1
j)Kontrolle durch die zuständige Behörde, § 36 Abs. 3 Satz 2, 3
5.Gemeinschaftliche Aufbewahrung, § 13 Abs. 8 AWaffV
6.Besitzstandswahrung für Altbesitz, § 36 Abs. 4
III. Anzeigepflichten
1.Anzeigepflichten von Erlaubnisinhabern, §§ 37, 37a, 37b, 37d
a)Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Handelserlaubnis, §§ 37, 37b
b)Inhaber einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1, § 37a, 37b
2.Mitteilungspflicht bei Wegzug des Erlaubnisinhabers ins Ausland, § 37i
3.Anzeige bei Inbesitznahme ohne Erlaubnis (Waffenfund oÄ.)
a)Erlaubnispflichtige Waffen und Munition, § 37c
b)Verbotene Waffen und Munition, § 40 Abs. 5
4.Anzeige von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, § 37d
5.Inhalt der Anzeigen, § 37f
IV. Ausweispflichten, § 38
1.Personalausweis oder Pass
2.Waffenbesitzkarte und Waffenschein, § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a
3.Waffenschein
4.Verbringen gem. § 29, § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b
5.Verbringen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in andere Mitgliedstaaten durch gewerbsmäßige Waffenhersteller und -händler gem. § 30, § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c
6.Mitnahme aus einem Drittstaat gem. § 32 Abs. 1, § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d
7.Mitnahme in und aus Mitgliedstaaten, § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1e
a)Mitnahme aus einem anderen Mitgliedstaat gem. § 32 Abs. 1 und 2, § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1e aa)
b)Mitnahme in einen anderen Mitgliedstaat gem. § 32 Abs. 1a, § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1e bb)
c)Erlaubnisfreie Mitnahme gem. § 32 Abs. 3, § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1e cc)
8.Vorübergehender erlaubnisfreier Erwerb, § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1f
9.Schießen, § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1g
10.Erlaubnisfreies Führen nach § 13 Abs. 6, § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Kapitel 5: Minderjährige und Waffen
I. Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder oder Jugendliche, § 3
II. Schießen durch Minderjährige, § 27
1.Sportliches Schießen Minderjähriger auf Schießstätten, § 27 Abs. 3, 4
2.Personen in der Ausbildung zum Jäger, § 27 Abs. 5
3.Schießen Minderjähriger an ortsveränderlichen Schießstätten zur Belustigung, § 27 Abs. 6
Kapitel 6: Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich, §§ 29–33 WaffG
I. Vorbemerkung
1.Terminologie
2.Verbringen und Mitnahme als erlaubnispflichtiger Vorgang
II. Die Regelungen des WaffG im Einzelnen
1.Verbringen von Waffen oder Munition, §§ 29, 30
a)Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den und aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, § 29
b)Erlaubnismodalitäten für gewerbsmäßige Waffenhersteller und -händler, § 30
c)Rechtsverstoß
d)Zuständigkeit
2.Erlaubnisfreies Verbringen
a)Erlaubnisfreies Verbringen in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich, Anl. 2 Abschn. 2 UA 2 Nr. 7
b)Erlaubnisfreies Verbringen aus Deutschland in einen Drittstaat, Anl. 2 Abschn. 2 UA 2 Nr. 8, 8.1
c)Erlaubnisfreies Verbringen aus Deutschland in einen Mitgliedstaat, Anl. 2 Abschn. 2 UA 2 Nr. 9
3.Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, § 32
a)Mitnahme in den oder durch den Geltungsbereich, § 32 Abs. 1
b)Mitnahme aus dem Geltungsbereich in einen anderen Mitgliedstaat, § 32 Abs. 1a
4.Erlaubnisfreie Mitnahme, § 32 Abs. 3, Anl. 2 Abschn. 2 UA 2 Nr. 7, Nr. 8, 8.1
a)Mitnahme durch Jäger, Sportschützen, Brauchtumsschützen, § 32 Abs. 3
b)Sonstige Konstellationen der erlaubnisfreien Mitnahme § 32 Abs. 5
c)Gegenstandsbezogene Ausnahmen von der Erlaubnispflicht, Anl. 2 Abschn. 2 UA 2 Nr. 7, Nr. 8, 8.1
5.Erlaubniserteilung unter erleichterten Voraussetzungen an Personen aus Drittstaaten, § 32 Abs. 4
6.Voraussetzungen für die Erteilung eines EFP, § 32 Abs. 6
7.Anmelde- und Nachweispflicht bei Verbringen oder Mitnahme von Waffen oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes, § 33
8.Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme im Überblick
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