I. Die „typische“ waffenrechtliche Problemlage
II. Waffen iSd. WaffG, § 1 Abs. 2
1.Schusswaffen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1)
2.Den Schusswaffen gleichgestellte tragbare Gegenstände (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2)
a)Den Schusswaffen gleichgestellte tragbare Gegenstände
b)Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer (Nr. 1.3)
c)Weitere Begriffe (Nrn. 1.4–6 sorgfältig lesen!)
3.Exkurs: Schreckschusswaffen, Reizstoffwaffen und Signalwaffen
4.Differenzierung des Schusswaffenbegriffs unter Einbeziehung der den Schusswaffen gleichgestellten tragbaren Gegenstände
5.Tragbare Waffen im technischen Sinn, § 1 Abs. 2 Nr. 2a, und im nichttechnischen Sinn, § 1 Abs. 2 Nr. 2b
a)Begriffsbestimmungen
b)Zweckbestimmung.
c)Einzelfälle
d)Exkurs: Die rechtliche Einstufung von Messern
6.Feststellungsbescheide des BKA
III. „Umgang“ iSd. Waffenrechts, § 1 Abs. 3
1.Erwerb einer Waffe oder von Munition
2.Besitz einer Waffe oder von Munition
3.Überlassen einer Waffe oder von Munition
4.Führen einer Waffe
5.Verbringen einer Waffe oder von Munition
6.Mitnahme einer Waffe oder von Munition
7.Schießen
8.Herstellen, bearbeiten, unbrauchbar machen, Handel treiben
IV. Rechtliche Einordnung der Waffe, § 2
1.Aufbau des § 2
2.Verbotene Waffen und Munition nach § 2 Abs. 3 iVm. Anl. 2 Abschn. 1
a)Ehemalige Kriegswaffen (Nr. 1.1)
b)Bestimmte Schusswaffen sowie deren Zubehör (Nr. 1.2)
c)Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2a (Nr. 1.3)
d)Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2b (Nr. 1.4)
e)Bestimmte Arten von Munition und Geschossen (Nr. 1.5)
3.Erlaubnispflichtige Waffen nach § 2 Abs. 2
4.Ausnahmen von der Erlaubnispflicht, Anl. 2 Abschn. 2 UA 2, § 12, § 13 Abs. 3, 5, 6, § 32 Abs. 3, 5
a)Gegenstandsbezogene Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
b)Situations- bzw. personenbezogene Ausnahmen von der Erlaubnispflicht, § 12, § 13 Abs. 3, 5, 6, § 32 Abs. 3, 5
5.Waffenrechtliche Kennzeichnungen
a)Sinn und Zweck waffenrechtlicher Kennzeichnungen
b)Besonders praxisrelevante waffenrechtliche Kennzeichnungen in der Übersicht
6.Voraussetzungen, damit eine Erlaubnis gewährt wird
7.Erlaubnisfreie Waffen
a)Alterserfordernis, § 2 Abs. 1
b)Ausweispflicht, § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
c)Waffentrageverbot bei Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, § 42 Abs. 1
d)Verbot des Führens von Hieb- und Stoßwaffen, § 42a Abs. 1 Nr. 2
e)Handels- und Überlassensverbot, § 35 Abs. 3
f)Sorgfaltspflichten nach § 36 Abs. 1
g)Ermächtigung der Landesregierungen zum Erlass weiterer Verbote durch Rechtsverordnung, § 42 Abs. 5, 6
h)Sonstige Waffenverbote für den Einzelfall, § 41
V. Konstellationen im Einzelfall
1.Ausnahmsweise Unanwendbarkeit des WaffG, Anl. 2 Abschn. 3
a)Vom WaffG mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und § 41 ausgenommene Gegenstände, Anl. 2 Abschn. 3 UA 1
b)Vom WaffG mit Ausnahme von § 42a ausgenommene Gegenstände, Anl. 2 Abschn. 3 UA 2
c)Von der Geltung des WaffG ausgenommene Institutionen und Personengruppen, § 55
2.Ausnahmsweise Anwendbarkeit des WaffG auf Gegenstände, die nicht Waffe iSd. WaffG sind, § 42a Abs. 1 Nr. 3
a)Führensverbot von Einhandmessern
b)Führensverbot von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm
3.Ausnahmen von den Führensverboten nach § 42a
a)Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
b)Transport in einem verschlossenen Behältnis
c)Berechtigtes Interesse.
VI. Das waffenrechtliche Grundaufbauschema
VII. Kurzübersicht Prüfungsschema „Kontrollsituation“
VIII. Kurzübersicht Prüfungsschema „waffenrechtliche Erlaubniserteilung“
Kapitel 3: Die waffenrechtliche Erlaubnis
I. Überblick über die gesetzlich normierten Waffenerlaubnisse
1.Waffenbesitzkarte (WBK), § 10 Abs. 1, 2
a)Allgemeines
b)Erwerbserlaubnis
c)Besitzerlaubnis
d)Verhältnis von Erwerbs- und Besitzerlaubnis
2.Munitionserwerbsschein, § 10 Abs. 3
3.Waffenschein (WS), § 10 Abs. 4 Satz 1
4.Kleiner Waffenschein (KWS), § 10 Abs. 4 Satz 4 iVm. Anl. 2 Abschn. 2 UA 3 Nr. 2 und 2.1
5.Verbringenserlaubnis, §§ 29, 30
6.Mitnahmeerlaubnis, § 32
7.Schießerlaubnis, § 10 Abs. 5
8.Weitere Erlaubnisbescheinigungen des WaffG
II. Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis
1.Sachliche Zuständigkeit, § 48
a)Allgemeines
b)Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes (BVA) für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse, § 48 Abs. 2
c)BKA als zuständige Entscheidungsbehörde, § 48 Abs. 3
d)BAFA als zuständige Entscheidungsbehörde, § 48 Abs. 3a
e)Einheitliche Stelle, § 48 Abs. 4
2.Örtliche Zuständigkeit
III. Voraussetzungen einer Erlaubnis
1.Allgemeines
2.Die Erlaubnisvoraussetzungen im Einzelnen
a)Der Antragsteller hat das 18. Lebensjahr vollendet, § 2 Abs. 1
b)Erforderliche Zuverlässigkeit, § 5
c)Persönliche Eignung, § 6
d)Erforderliche Sachkunde, § 7
e)Bedürfnis, § 8
3.Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen
4.Die Regelüberprüfung, § 4 Abs. 3, Abs. 4
a)Periodische Regelüberprüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung, § 4 Abs. 3
b)Periodische Bedürfnisüberprüfung, § 4 Abs. 4
5.Persönliches Erscheinen des Antragstellers bzw. Erlaubnisinhabers, § 4 Abs. 5
IV. Die speziellen Bedürfnisregelungen des WaffG
1.Jäger, § 13
a)Allgemeines
b)Begriff des Jägers
c)Waffenbedürfnis des Jägers, § 13 Abs. 1
d)Befreiung von Erlaubnisvoraussetzungen, § 13 Abs. 2
e)Erlaubnisfreier, auf Dauer angelegter Erwerb von Jagdlangwaffen durch Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins nach § 13 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2
f)Erlaubnisfreier Erwerb und vorübergehender Besitz von Jagdlangwaffen durch Inhaber eines gültigen Jagdscheins, Gleichstellung von Jagdschein und WBK, § 13 Abs. 4
g)Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz von Munition durch Inhaber eines gültigen Jagdscheins, § 13 Abs. 5
h)Erlaubnisfreies Führen und Schießen durch Jäger, § 13 Abs. 6
i)Inhaber eines Jugendjagdscheines
j)Personen in der Ausbildung zum Jäger, § 13 Abs. 8
k)Schalldämpfer, § 13 Abs. 9
2.Sportschützen, § 14
a)Alterserfordernis, § 14 Abs. 1
b)Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie dazugehöriger Munition, § 14 Abs. 2, 3
c)Grundkontingent für Sportschützen, § 14 Abs. 5 Satz 1
d)Erwerb weiterer Sportwaffen, § 14 Abs. 5 Nr. 1 u. 2
e)Unbefristete Erlaubnis, § 14 Abs. 6, „gelbe WBK“
f)Schießsportverbände, schießsportliche Vereine, §§ 15, 15a, 15b
3.Brauchtumsschützen, § 16
a)Bedürfnis der Brauchtumsschützen, § 16 Abs. 1
b)Ausnahmebewilligung zum Führen, § 16 Abs. 2
c)Erlaubnis zum Schießen, § 16 Abs. 3
d)Erlaubnisfreies Führen und Schießen, § 16 Abs. 4
4.Sammler, § 17
a)Bedürfnis für den Erwerb und Besitz bei Sammlern, § 17 Abs. 1
b)Unbefristete Erlaubnis und Auflagen, § 17 Abs. 2
c)Erben, Vermächtnisnehmer, durch Auflage Begünstigte, § 17 Abs. 3
5.Waffen- und Munitionssachverständige, § 18
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