367Offenbar hat die Unterkommission die Verschiebungen im Gesamtgefüge der Konstitution zum Zeitpunkt der Bearbeitung noch nicht gesehen. Die Diskussion dort ist beherrscht von der Klärung der Kontroversfragen zum gemeinsamen Priestertum und dem „sensus fidei.“ S. MELLONI, Der Beginn der zweiten Konzilsperiode, 131f.
368Vgl. AS 3/1, 158–375, 208–210.
369Vgl. AS 3/1, 209
370Vgl. AS 3/1, 210.
371Vgl. AS 3/1, 210.
372„So aber betet und arbeitet die Kirche zugleich, dass die Fülle der ganzen Welt in das Volk Gottes eingehe, in den Leib des Herrn und den Tempel des Heiligen Geistes, und dass in Christus, dem Haupte aller, jegliche Ehre und Herrlichkeit dem Schöpfer und Vater des Alls gegeben werde“ (Nr. 17).
373Es gehört zu den Zielen der Bearbeitergruppe, durch die in Nr. 6 aufgezählten biblischen Bilder die anschließende Darstellung der Kirche als „Leib Christi“ vorzubereiten, da es sich hier um „mehr als ein Bild“ handelt. S. AS 3/1, 173.
374Vgl. ACERBI, Due ecclesiologie, 336f.
375AS 3/1, 210.
376Vgl. AS 3/1, 322f.
377S. VILANOVA, Die Intersessio, 423f. Das vormalige Kap. IV war mit Rücksicht auf die Diskussionen um das Apostolat und die Spiritualität der Laien (s. Kap. 1.3.1) bewusst so gehalten worden, dass es ohne vorgängige Differenzierung von Laien und Ordensleuten zugleich handelte. Autor dieses Kapitel war Gustave Thils. S. PHILIPS, Carnets concilaires, 112.
378S. WULF, Kommentar zu Kapitel V und VI, 285ff.
379Vgl. AS 3/1, 308.
380Das Kapitel war von Johannes XXIII. im Mai 1962 angeregt worden. Larraona ist zu diesem Zeitpunkt Präfekt der Ritenkongregation. Der thematische Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der Heiligenverehrung. S. KOMONCHAK, Unterwegs zu einer Ekklesiologie der Gemeinschaft, 57f. Der ursprüngliche Titel des Textes war „De consummatione sanctitatis in Gloria Sanctorum“. S. AS 3/1, 351.
381SEMMELROTH, Kommentar zu Kapitel VII und VIII, 315f. Zu den Bearbeitern des Kapitels gehören u.a. Rahner, Moeller und Congar. S. HÜNERMANN, Kommentar, 505.
382S. zu den letzten Bearbeitungsschritten dieses Kapitels S. VILANOVA, Die Intersessio, 426–431.
383Vgl. VILANOVA, Die Intersessio, 487.
384Zum einen hatten sich viele Konzilsväter bereits vor Beginn der dritten Sitzungsperiode mit dem Text beschäftigt und kleinere Änderungsvorschläge eingegeben, zum anderen sieht der Zeitplan nur eine Debatte über die neuen Kapitel VII und VIII vor. Die anderen Kapitel werden bereits abgestimmt. S. KOMONCHAK, Unterwegs zu einer Ekklesiologie der Gemeinschaft, 47. Für die Eingaben zu den unterschiedlichen Kapiteln s. Ebd., 49–72. Für das II. Kapitel notiert Congar, dass die eingereichten Modi sich nur auf kleinere, vor allem stilistische Änderungen beziehen. CONGAR, My Journal, 614.
385Zur turbulenten Abschlusswoche der dritten Sitzungsperiode und zur Abstimmung s. TAGLE, Die „Schwarze Woche“ des Konzils, besonders 458.
386Laut Alois Grillmeier ist die Konstitution eine „Synthese des kirchlichen Selbstverständnisses von einst und von heute und die Frucht verschiedener Bewegungen der Gegenwart: des biblischen, liturgischen, pastoralen, ökumenischen und gesamtdogmatischen Aufbruchs unseres Jahrhunderts.“ GRILLMEIER, Geist, Grundeinstellung und Eigenart der Konstitution, 140.
387S. MOELLER, Die Entstehung der Konstitution, 93. ROUSSEAU, Die Konstitution im Rahmen der Erneuerungsbewegungen, 29f.; SCHMAUS, Das gegenseitige Verhältnis von Leib Christi und Volk Gottes im Kirchenverständnis, 14f.; BAUM, Bemerkungen zum Verhältnis zwischen Israel und der Kirche, 576–579.
388S. MOELLER, Die Entstehung der Konstitution, 98; ROUSSEAU, Die Konstitution im Rahmen der Erneuerungsbewegungen, 30.
389SEMMELROTH, Die Kirche, das neue Gottesvolk, 376ff.
390S. GONZÁLEZ HERNÁNDEZ, Das neue Selbstverständnis der Kirche, 173f; SCHMAUS, Das gegenseitige Verhältnis, 24. SEMMELROTH, Die Kirche, das neue Gottesvolk, 372; MOELLER, Die Entstehung der Konstitution, 92, 103; GRILLMEIER, Geist, Grundeinstellung und Eigenart der Konstitution, 147.
391Vgl. PHILIPS, Die Geschichte der dogmatischen Konstitution, 150.
392S. AS 3/1, 209f.
393Vgl. KOMONCHAK, Unterwegs zu einer Ekklesiologie der Gemeinschaft, 51.
394S. PHILIPS, Die Geschichte der dogmatischen Konstitution, 152. Jan Witte deutet das zweite Kapitel als eine Ableitung aus dem im ersten Kapitel dargelegten Grundverständnisses der Kirche als Sakrament. S. WITTE, Die Kirche „sacramentum unitatis“, 426f; MOELLER, History of Lumen Gentium’s Structure and Ideas, 128; Alois Grillmeier schreibt zur Verbindung von erstem und zweitem Kapitel: „Dieses Kapitel [II] bietet darum eine neue Betrachtung der ganzen Wirklichkeit der Kirche unter dem Gesichtspunkt ‚Volk Gottes‘“. GRILLMEIER, Kommentar zu „Lumen gentium“, 176. In ähnlicher Weise sieht Peter Hünermann in Kapitel II eine Ergänzung des ersten. Während Kapitel I die Kirche als Werk des dreieinen Gottes beschreibe, stelle Kapitel II die Kirche als handelndes Subjekt der Geschichte dar. S. HÜNERMANN, Kommentar, 371. Eine eigene Lesart hat Antonio Acerbi. Er sieht in Kapitel I eine Darstellung des inneren Lebens der Kirche im Bild des „Mystischen Leibes Christi“, in Kap. II ihre äußere, gesellschaftliche Manifestation. S. ACERBI, Due ecclesiologie, 508. Dagegen erinnern Rahner / Vorgrimler an den ursprünglichen Plan, nach dem Kapitel II als Einleitung für die folgenden Kapitel gedacht war. RAHNER / VORGRIMLER, Einleitung zu „Lumen gentium“, 107.
395Dabei wird diese grundlegende Bestimmung an einigen Stellen durchaus rezipiert. S. z.B. LG 21, 28. Hünermann erläutert dazu, dass sich das dritte Kapitel im Wesentlichen an LG 8 und im Sprachgebrauch an die vorkonziliare Diskussion anschließt. S. HÜNERMANN, Kommentar, 404.
396S. LG 18, 25, 26, 27, 29. In LG 28 wird den Priestern der Dienst am „Volk Gottes“ anvertraut, worunter hier offensichtlich die Gläubigen in den Gemeinden verstanden werden. Die Gesamtkirche wird wiederum als „Leib Christi“ bezeichnet. S. hierzu LÖHRER, Die Hierarchie im Dienst des christlichen Volkes, 16f.
397S. LG 18, 21, besonders eindringlich in LG 23: „Alle Bischöfe müssen nämlich die Glaubenseinheit und die der ganzen Kirche gemeinsame Disziplin fördern und schützen sowie die Gläubigen anleiten zur Liebe zum ganzen mystischen Leibe Christi, besonders zu den armen und leidenden Gliedern und zu jenen, die Verfolgung erdulden um der Gerechtigkeit willen (vgl. Mt 5,10). […] Im Übrigen aber gilt unverbrüchlich: Indem sie ihre eigene Kirche als Teil der Gesamtkirche recht leiten, tragen sie wirksam bei zum Wohl des ganzen mystischen Leibes, der ja auch der Leib der Kirchen ist.
398LG 19. S. dazu RAHNER / VORGRIMLER, Einleitung zu „Lumen gentium“, 110.
399S. KLOSTERMANN, Kommentar zu Kapitel IV, 261f.
400In den 25 Quellenverweisen des Kapitels finden sich sieben ausdrückliche Verweise auf Ansprachen und Enzykliken Pius XII., drei davon beziehen sich auf „Mystici Corporis“. Die einzige Erwähnung des Gottesvolkes in diesem Kapitel ist ebenfalls Mystici Corporis entnommen. Im Zusammenhang mit den Erörterungen über die Gemeinschaft mit den Heiligen heißt es in LG 50: „Denn wie die christliche Gemeinschaft unter den Erdenpilgern uns näher zu Christus bringt, so verbindet auch die Gemeinschaft mit den Heiligen uns mit Christus, von dem als Quelle und Haupt jegliche Gnade und das Leben des Gottesvolkes selbst ausgehen.“
401Diese Tatsache kann tatsächlich überraschen, da ein Blick auf die redaktionelle Nachbearbeitung zeigt, dass es etwa in LG 48 bedeutende Erweiterungen zur Darstellung des heilsgeschichtlichen Zusammenhang gegeben hat. S. ALBERIGO / MAGISTRETTI, Synopsis, 207ff.
402LG 48. Insgesamt entsteht der Eindruck, es hier mit einer „streitenden, leidenden und triumphierenden Kirche“ zu tun zu haben. S. SEMMELROTH, Kommentar zum siebten und achten Kapitel von „Lumen Gentium“, 318.
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