336S. hierzu die Analyse des neuen Schemas bei ACERBI, Due ecclesiologie, 194–237. Joseph Ratzinger macht auf die Verbindung der verschiedenen Ansätze im neuen Schema aufmerksam. Er spricht davon, dass das Schema die Mitte zwischen der scholastischen Prägung und den modernen Arbeiten deutscher und französischer Theologen wahrt. S. RATZINGER, Das Konzil auf dem Weg, 25.
337AS 2/1, 215–281. Die Erarbeitung hat wiederum eine eigene Geschichte, die neben der Auseinandersetzung um die Kollegialität und das Kapitel über die Ordensleute auch um die Einführung des Leitbegriffes „Sakrament“ geprägt ist. Die Koordinierungskommission stimmt am 28. März den neu erarbeiteten Kapiteln I und II zu, am 3./4. Juni auch den mittlerweile nochmals überarbeiteten Kapiteln III und IV. S. GROOTAERS, Zwischen den Sitzungsperioden, 477–489; TROMP, Konzilstagebuch 2/1, 270–276, 286. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 366–374.
338Bis in den Kommentar des Schemas hinein bemüht man sich um eine Verbindung der beiden Begriffe. S. Kommentar zu Nr. 5, AS 2/1, 230. Dennoch scheint die neue Verbindung noch nicht gelungen, da die anderen heilsgeschichtlichen Bilder mit dem weiterhin dominierenden Leib Christi-Begriff noch nicht harmonisch verbunden sind. So das Urteil von ACERBI, Due ecclesiologie, 203; ähnlich auch WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 375.
339AS 2/1, 324–329.
340S. LAMBERIGTS / DECLERCK, The Role of Cardinal Léon-Joseph Suenens, 94. Thijssen steht in engem Kontakt mit Gustave Thils, dem engsten Mitarbeiter Suenens’. S. FAMERÉE, Gustave Thils et le De ecclesia, 569f.
341Entspricht der „Theologischen Kommission“ (CT).
342LAMBERIGTS / Declerck, The Role of Cardinal Léon-Joseph Suenens, 103.
343GROOTAERS, Zwischen den Sitzungsperioden, 490f.
344LAMBERIGTS / DECLERCK, The Role of Cardinal Léon-Joseph Suenens, 104f; GROOTAERS, Zwischen den Sitzungsperioden, 491. Die beiden Treffen von Mechelen waren Vorbereitungstreffen zur Erarbeitung der Vorlage des Schemas XVII, aus dem später „Gaudium et spes“ hervorgeht. Zu den Teilnehmern gehören u.a. Congar, Rahner, Thils, Philips und Prignon. S. Ebd., 506, Fn. 149.
345S. PHILIPS, Die Geschichte der dogmatischen Konstitution, 142: Die Abstimmung ergibt 2231 Stimmen für die Annahme (placet) bei 43 Gegenstimmen.
346AS 2/1, 360. Gargitter lenkt durch seine Ansprache möglicherweise die Aufmerksamkeit der Versammlung auf den Suenens-Vorschlag und leistet somit einen wichtigen Beitrag zu dessen späterer Annahme. S. MELLONI, Der Beginn der zweiten Konzilsperiode, 52. Weitere Konzilsväter, die sich für den Vorschlag Suenens‘ aussprechen sind: Silva Henriques (Santiago de Chile), AS 2/1, 366; Rugambwa (Bukoba, Tansania), AS 2/1, 369f.; Djajasepoetra (Djakarta, Indonesien), AS 2/1, 381.
347S. für das Folgende TROMP, Konzilstagebuch 3/1, 50ff.
348Tromp, Konzilstagebuch 3/1, 52.
349Zitiert bei: CONGAR, My Journal, 337.
350S. für das Folgende TROMP, Konzilstagebuch 3/1, 110.
351LAMBERIGTS / DECLERCK, The Role of Cardinal Léon-Joseph Suenens, 108f. Wie Congar berichtet, habe der Papst selbst allerdings die von Ottaviani vorgeschlagene Reihenfolge bevorzugt. S. CONGAR, My Journal, 376.
352MELLONI, Der Beginn der zweiten Konzilsperiode, 70.
353Der Abschlussbericht der Unterkommission rechtfertigt dieses Vorgehen mit der hohen Zahl der Zustimmungen. So hat die Auswertung aller schriftlichen und mündlichen Rückmeldung ergeben, dass mehr als 300 Konzilsväter für die Einfügung des neuen Kapitels gestimmt haben, sich aber keiner strikt dagegen ausgesprochen hat. S. AS 3/1, 208.
354S. MELLONI, Der Beginn der zweiten Konzilsperiode, 95ff.
355PHILIPS, Die Geschichte der dogmatischen Konstitution, 146.
356Hierbei ist zu beachten, dass das Konzil vor allem das Kapitel II über die Hierarchie (Kollegialität der Bischöfe, Diakonenamt) und über die geplante Einfügung des Marienschemas in die Kirchenkonstitution heftig und lange diskutiert. S. MELLONI, Der Beginn der zweiten Konzilsperiode, 75–94, 112–117. Insgesamt liegen etwa 3000 Änderungsvorschläge vor. S. GROOTAERS, Le rôle de Mgr. G. Philips, 362.
357S. auch für das Folgende: MELLONI, Der Beginn der zweiten Konzilsperiode, 128–133.
358ACERBI, Due ecclesiologie, 331. S. hierzu auch den Abschlussbericht der Unterkommission in: AS 3/1, 173.
359Der neue Abschnitt ist die spätere Nr. 5 von LG, die Hinweise auf die Armut werden in LG 8, Absatz 2 eingearbeitet.
360S. CONGAR, My Journal, 463.
361Zitiert bei LAMBERIGTS / DECLERCK, The Role of Cardinal Léon-Joseph Suenens, 103.
362S. MOELLER, Die Entstehung der Konstitution, 103.
363S. hierzu den Vorschlag für die Neuordnung des Textes im Suenens-Vorschlag, AS 2/1, 325.
364Diese Einleitung sollte nach dem Vorschlag Suenens’ lauten: „Nachdem die Heilige Synode das Mysterium der Kirche in seiner ganzen Weite vor Augen geführt hat, richtet es seine Aufmerksamkeit auf die Bedingungen des Volkes Gottes auf der Erde. Dieses Volk, beschenkt mit den Gütern des Erlösers, wird von ihm zu einem Werkzeug der Erlösung zum Heil gemacht und wie das Licht der Welt und Salz der Erde (Mt 5,13) in die ganze Welt gesandt.“ AS 2/1, 325.
365Der Abschlussbericht der Unterkommission für die Bearbeitung des II. Kapitels nennt als Gründe, die von den Vätern zur Einfügung des neuen Kapitels gegeben werden: 1. Die heilgeschichtliche Dimension, die sich im Begriff „Volk Gottes“ ausdrückt (das Werk Christi wird auf der Erde weitergeführt), 2. die bessere Sichtbarkeit des Dienstcharakters des Amtes, 3. die biblische Fundierung des Begriffs, der die geschichtliche Kontinuität verdeutlicht, 4. dass hier alles behandelt werden kann, das alle Gläubige betrifft, 5. der Hierarchie geht die Grundkategorie „Volk Gottes“ voraus.
366Der Artikel 2 behandelt den ewigen Heilsratschluss Gottes, alle Menschen nach dem Sündenfall durch Christus durch die Sammlung des Gottesvolkes zum Heil zu führen. Aus den Ausführungen zum Gottesvolk ist der folgende Textabschnitt zur Eingliederung in das neue Kapitel II herausgenommen worden „Haec congregatio iustorum a Sanctis Patribus Ecclesia universales vocatur, ‚quae ab Abel iusto usque ad ultimum electum‘ colligitur Filium autem Pater suum ad hoc praedestinavit (cf Rom 1,4), ut de popolo electo secundum carnem natus, omnes sua morte redimeret, fratresque suos in filios Patris constitueret, eosque non tantum singulatim, quavis mutua connexione seclusa, sanctificaret, sed in Populum Dei, novum genus electum, regale sacerdotium, gentem sanctam (cf 1Petr 2,9) sub uno Capite constitueret.“ Es bleibt nach der redaktionellen Bearbeitung ein neuer aus den weiteren Ausführungen des zweiten Schemas gebildeter und ergänzter Abschnitt bestehen (Ergänzungen in Klammern): „[Credentes autem in Christum convocare statuit in] sancta Ecclesia, quae iam ab origine mundi preafigurata, in historia populi Israel ac foedere antiquo mirabiliter praeparata, in novissimis temporibus constituta, [effuso Spiritu] est manifestata, et in fine saeculorum gloriosae consummabitur.“ Anschließend folgt der weitgehend aus dem zweiten Schema (s.o.) übernommene Satz: „[Tunc autem, sicut apud Sanctos Patres legitur, omnis iusti inde ab Adam], ab Abel iusto usque ad ultimum electum’ in ecclesia universali [apud patrem congregabuntur].“ Aus Artikel 3, der das Heilswerk Christi beschreibt, wird u.a. der folgende Abschnitt entnommen: Christus autem novus foedus instituit et es Iudaeis ac Gentibus plebem vocavit, quae non secundum carnem sed in Spiritu ad unitatem coalesceret, essetque novus Populus Dei. Sicur vero Israel secundum carnem, qui in deserto peregrinabatur, Dei Ecclesia appellatus est (cf Num 20,4; Dtn 23,1ff.), ita novus Israel qui in praesenti saeculo incedens futuram eamque manentem civitatem inquirit (cf Hebr 13,14).“
Читать дальше