Georg Bergner - Volk Gottes

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Mit der ekklesiologischen Metapher «Volk Gottes» läutet das II. Vatikanische Konzil für viele eine fundamentale Wende im Selbstverständnis der Katholischen Kirche ein. Die Studie erläutert die komplexe Entstehungsgeschichte der «Volk Gottes»-Notion. Ausgewählte Debatten («Demokratisierung der Kirche», «Volk Gottes» in der Befreiungstheologie und in der Verhältnisbestimmung von Israel und Kirche) illustrieren die kontroverse Rezeptionsgeschichte. Nach der aktuellen Bedeutung von «Volk Gottes» fragt die Studie im Kontext der «communio»-Ekklesiologie und angesichts der derzeitigen kirchlichen Umbrüche. Zuletzt stellt sie das Kirchenverständnis von Papst Franziskus dar. Der Text versteht sich als Beitrag zu einer «integralen» Ekklesiologie im Sinne des II. Vatikanums.

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Es mag sein, dass es aufgrund der Vielfalt der in einzelnen Kapiteln von „Lumen gentium“ gebotenen Themenfülle sowie die der langen Entstehungsgeschichte, teilweise auch dem Zeitdruck geschuldeten Ecken und Kanten der Konstitution, die eben keinen in allen Belangen konsequent durchgearbeiteten eleganten einheitlichen Bogen schlägt, keine unanfechtbare systematische Übersicht über die gesamte Konstitution geben kann. Wahrscheinlich wird man sich mit Annäherungen begnügen müssen. Da aber eine schematische Gesamtsicht auf die Konstitution für ihr Verständnis bedeutend ist, soll aus dem bisher gesagten eine vielleicht verbesserte Annäherung versucht werden.

Wenn die Bestimmung der Kirche als Sakrament als leitende theologische Idee (LG 1) bei der Bestimmung des Verhältnisses der verschiedenen Metaphern für die Kirche bereits gute Dienste geleistet hat, bietet es sich an, diese Grundidee auch auf die Gliederung der gesamten Konstitution anzuwenden. Damit soll nicht mehr gezeigt werden, als dass „Lumen gentium“ in seiner Struktur aus dem Verständnis der Kirche als „Sakrament“ heraus gelesen werden kann. Es handelt sich um das Angebot eines Leseschlüssels.

In Anknüpfung an die klassische scholastische Lehre 442ist ein Sakrament externes, äußerliches Zeichen („sacramentum tantum“) einer freien Gnadenmitteilung Gottes („ex opere operato“) und erzeugt bei Aufnahme durch den Empfänger („ex opere operantis“) eine bleibende Wirkung („res et sacramentum“) der mitgeteilten Gnade („res tantum“) . Das Sakrament ist gegenwärtiges Zeichen göttlicher Gnade („signum demonstrativum“) und einer heilsgeschichtlichen vermittelten Realität („signum rememorativum“) . Es ist zugleich Vorausbild der eschatologischen Vollendung („signum prognosticum“) . Wendet man diese Definition in analoger Form auf die Kirche als Sakrament an, wird in ihr der göttliche Heilswille („res tantum“) im äußeren Zeichen der gesellschaftlich verfassten Gemeinschaft der Kirche und ihrer Glaubensvollzüge in Liturgie, Verkündigung und Caritas und sichtbar („sacramentum tantum“) . Gott handelt dabei aus freiem Entschluss („ex opere operato“) . Adressat der Gnade ist die ganze Menschheit, wobei diejenigen, die Glieder der Kirche sind („ex opere operantis“) im „Volk Gottes“ Anteil an der Einigkeit, Heiligkeit und Katholizität der Kirche haben („res et sacramentum“) Sie sind dazu aufgerufen, in ihrem Glauben, Dienst und Apostolat zum Heilswerk der Kirche beizutragen („ex opere operantis“) . Für die Kirchenkonstitution ergibt sich aus dem Gesagten folgende Struktur:

Kapitel II wird sowohl Kapitel I als auch den Kapiteln IIIVI zugeordnet LG 7 - фото 4

Kapitel II wird sowohl Kapitel I als auch den Kapiteln III-VI zugeordnet. LG 7 und 8 weisen überdies schon auf die Kirche als „signum demonstrativum“ sowie die äußerer Verfasstheit der Kirche hin. Eine eindeutige Grenze zu ziehen, ist nicht möglich. Die dargestellte Struktur bildet für Kapitel I und II eher eine tendenzielle Orientierung ab. Der Vorteil der Betrachtung liegt in der Einheit, die die Kirchenkonstitution trotz differenzierter und teilweise divergierender Themen und theologischen Ansätze durch die Kennzeichnung der Kirche als „Sakrament“ erhält. Die Kennzeichnung als „signum“ in der dreifachen Konnotation verdeutlicht die heilsgeschichtliche Aussage. Sie lässt sich auch ohne gnadentheologische Implikationen verstehen.

259S. ALBERIGO, Die Ankündigung des Konzils, 1f, 48–54. Für die biografischen Angaben zu den Akteuren des Konzils s. (sofern nicht anders angegeben): QUISINSKY / WALTER, Personenlexikon zum Zweiten Vatikanischen Konzil. Die verschiedenen Bearbeitungsstufen und Textentwürfe (auch der Alternativschemata) auf dem Weg zu LG werden, sofern nicht anders angegeben, zitiert nach: ALBERIGO / MAGISTRETTI, Constitutiones Dogmaticae Lumen Gentium Synopsis Historica.

260AD I/2,1, Xf, s. FOUILLOUX, Die vor-vorbereitende Phase, 104f.

261Die Rückmeldequote auf das Schreiben Tardinis liegt bei 76,4%, wobei die Voten von sehr unterschiedlicher Länge und Qualität sind. S. FOUILLOUX, Die vor-vorbereitende Phase, 109–120. Zur Auswertung der Voten: Ders., 158–168.

262Analyticus Conspectus Consiliorum et Votorum quae ab Episcopis et praelatis data sunt, in: AD I, Appendix 2, 1+2.

263Die Problematik des „Analyticus Conspectus“ besteht in seinem Aufbau, der sich an den klassischen neuscholastischen Lehrtraktaten und dem Kirchenrecht ausrichtet und zudem Positionen kumulativ zusammenfasst, so dass neuartige Impulse keine angemessene Berücksichtigung finden oder nicht deutlich werden. Diese Tendenz wird im Abschlussbericht, der „sintesi finale“ deutlich, die versucht, die Voten der Bischöfe vereinfacht und möglicherweise tendenziös auf lediglich 18 Seiten darzustellen S. HÜNERMANN, Theologischer Kommentar, 292; FOUILLOUX, Die vor-vorbereitende Phase, 163–168.

264Analyticus Conspectus 1, 35–43.

265Analyticus Conspectus 1, 68–76. Das Fehlen des Begriffs muss angesichts der Tatsache, dass es einige Eingaben zu diesem Thema gegeben hat verwundern (s.u.).

266Hierzu finden sich in den Kapiteln über die wesenhaften Aussagen zur Kirche sieben Einträge. S. Analyticus Conspectus 1, 35–76.

267S. Analyticus Conspectus 1, 755–763. Schwerpunkte sind dabei die Klärung der Aufgaben und Pflichten der Laien (15 Einträge), die Forderung nach einer Theologie der Laien (7 Einträge), die Bestimmung des Verhältnisses zwischen Laien und Priestern (7 Einträge) sowie vereinzelte Forderungen nach einer Darstellung des allgemeinen Priestertums, nach mehr kirchlicher Mitbestimmung der Laien und einer stärkeren Demokratisierung der Kirche. Dabei sind Rückmeldungen hinsichtlich einer größeren Öffnung und positiven Bewertung der Laien, aber auch im Sinne einer defensiven Klärung des Aufgabenbereiches gegen eine zu starke oder „protestantisierende“ Tendenz der Laienbetätigung in der Kirche etwa zu gleichen Teilen vorhanden.

268Vgl. FOUILLOUX, Die vor-vorbereitende Phase, 132–141 gibt einen Überblick über diese Voten, die er in den Kontext der eher pastoral geprägten Rückmeldungen der Bischöfe einreiht.

269JACOBS, Les „vota“ des évequês néerlandais pour le concile, 99–103.

270AD I/2,2, 509–516. S. JACOBS, Les „vota“ des évequês néerlandais, 104–108. Alfrink nimmt damit zentrale Fragestellungen des Konzils vorweg. Zudem äußert er sich auch zu den Fragen der Eigenständigkeit der Ortskirchen, der Internationalisierung der Kurie, der Rolle der Frauen in der Kirche, der Beziehungen von Kirche und Welt sowie der Ökumene.

271S. POTTMEYER, Die Voten und ersten Beiträge der deutschen Bischöfe zur Ekklesiologie des II. Vatikanischen Konzils: Pottmeyer zählt bei den deutschen Bischöfen vier Einträge zum „Volk Gottes“ (145). Er deutet die Voten insgesamt als zukunftsweisend: „Zweifellos zeichnen sich in diesen Vorschlägen die Grundzüge von Lumen gentium ab: eine biblisch und patristisch fundierte, trinitarische begründete Theologie der Kirche als Sakrament, als communio, als Volk Gottes, unterwegs zum vollendeten Reich Gottes“ (146). Zudem zeigen die Voten einen insgesamt ökumenisch ausgerichteten Geist (149).

272JOHANNES XXIII., Motu proprio „Superno Dei“.

273Auch „Kommission für die Glaubens- und Sittenlehre“ – im Folgenden als Theologische Kommission (CT) bezeichnet.

274S. KOMONCHAK, Der Kampf für das Konzil, 258f. Daneben entstehen weitere Entwürfe zur Offenbarung („De deposito“) und moralischen Fragestellungen („De rebus moralibus et socialibus“). Zum weiteren Verlauf bis zur endgültigen Festlegung der Themen der Schemata am 21. Dezember 1960, s. Ebd., 259–262

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