304Vgl. RUGGIERI, Der schwierige Abschied, 353.
305Vgl. „De ecclesia“ Nr. 1 und 3.
306SCHILLEBEECKX, Animadversiones in „secundam seriem“ Schematum Constitutionum et Decretorum, 1066f.; Vgl. RUGGIERI, Der schwierige Abschied, 359. Die Hauptkritik Schillebeeckxs bezieht sich auf das Bischofskapitel. S. Ebd., 359–363.
307S. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament Kirche, 195. Die Anmerkungen Rahners und Semmelroths werden ausführlicher in Kap. 3.2vorgestellt.
308Neben Tromps Verweis auf die Gerüchte zum zirkulierenden Philips-Schema gibt es Hinweise auf eine breite Streuung von mehreren Hundert Kopien des Schillebeeckx-Papiers und der „Animadversiones“ von Rahner und Semmelroth. S. RUGGIERI, Der schwierige Abschied, 359 (Fn 38), 366 (Fn 44).
309S. RUGGIERI, Der schwierige Abschied, 371. Congar berichtet von einem vorbereitenden Treffen der französischen Bischöfe am 28. November, bei dem er seine Kritikpunkte am vorliegenden offiziellen Schema, u.a. auch die fehlende „Volk Gottes“-Perspektive vorbringt. S. CONGAR, My Journal, 217f.
310AS 1/4, 121. Ottaviani hatte allen Grund, die Ablehnung des Schemas zu fürchten. Bereits die vorausgegangene Debatte über das Schema „De deposito“ hatte die ablehnende Haltung einer Konzilsmehrheit gegen die Arbeitsgrundlage sichtbar gemacht. Zudem zirkulieren, wie Tromp berichtet, kurz vor der Debatte Gerüchte, „Ottaviani werde eine Lektion erteilt bekommen“. S. TROMP, Konzilstagebuch 2/1, 108.
311Vgl. AS 1/4, 126f.
312Vgl. AS 1/4, 132f.
313AS 1/4,143.
314S. AS 1/4,142f. De Smendt nennt in diesem Zusammenhang auch andere biblische Bilder wie „Braut“ und „Heiligtum des Heiligen Geistes“.
315Döpfner, der im intensiven Kontakt zu den deutschen Theologen steht, wird auf dem Konzil u.a. vom Münchener Kirchenrechtler Klaus Mörsdorf begleitet. Dieser hatte in direkter Anknüpfung an Mannes Koster vom „Volk Gottes“ als grundlegender Bezeichnung der Kirche gesprochen (s.o. Kap. 1.1.4). Mit der „idea fundamentalis“ knüpft Döpfner evt. direkt an Mörsdorf an. Wenn dies so wäre, wäre hier ein direkter Nachklang auf Kosters „Ekklesiologie im Werden“ zu finden. S. hierzu POTTMEYER, Die Voten, 152.
316Davon 77 Reden in der Konzilsaula und 85 im Nachgang eingereichte schriftliche Gutachten. S. AS 1/4.
317Die Seitenzahlen dieser und der folgenden Fußnoten beziehen sich auf AS 1/4: Liénart (Lille), 126f.; Elchinger (Straßburg), 147; Marty (Reims), 191; Huyghe (Arras / Frankreich), 195; Barrachina y Estevan (Orihuela, Spanien), 354; Hakim (Melkiten), 358f.
318Devoto (Goya, Argentinien), 250; Volk (Mainz), 387; Tatsuo Doi (Tokio), 397f.; Richaud (Bordeaux), 408; Charue (Namur, Belgien), 433; Daem (Antwerpen), 450; Guano (Livorno), 505; Schoiswohl (Seckau, Österreich), 559ff.; Nguyen-van Hien (Da Lat, Vietnam), 514. Nguyen bringt als Alternativvorschlag ein, „Familia Dei“ zum Grundbegriff der Ekklesiologie der neuen Konstitution zu machen. Schoiswohl (Seckau, Österreich), 559ff.
319König (Wien), 133; De Smendt (Brügge), 143; Elchinger (Straßburg), 147f.; Döpfner (München-Freising), 184; Marty (Reims), 192; Devoto (Goya, Argentinien), 251; Volk (Mainz), 387; Richaud (Bordeaux), 408; Höffner (Münster), 517; Schoiswohl (Seckau, Österreich), 559ff.; Simons (Indore, Indien), 579f.
320Alfrink (Utrecht), 134; Spellmann (New York), 172f.; Gargitter (Brixen), 194; Barrachina y Estevan (Orihuela, Spanien), 354; Feltin (Paris), 405f.; Guano (Livorno), 505; Rigaud (Pamiers, Frankreich), 548.
321Vgl. AS 1/4, 436.
322Vgl. AS 1/4, 147f.
323Vgl. PHILIPS, Die Geschichte der dogmatischen Konstitution, 140.
324S. QUISINSKY, Geschichtlicher Glaube, 301–315. Das Treffen fand vom 22.-25. Januar 1963 statt. Vgl. CONGAR, My Journal, 253.
325Der neue Entwurf, an dem auch Volk, Rahner, Semmelroth, Grillmeier und Schmaus beteiligt sind, nimmt dabei Intentionen der „Animadversiones“ Rahners und Semmelroths auf. Der Entwurf wird am 27. Januar auf einem Treffen u.a. mit Schillebeeckx, Congar und Philips besprochen. Zur Entstehung des in der deutschen und österreichischen Bischofskonferenz sowie mit weiteren deutschsprachigen Bischöfen aus den Nachbarländern abgestimmten sog. „Deutschen Schemas“ s. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 279–293; POTTMEYER, Die Voten, 153.
326S. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 330f.
327Die Auswahl und Vielzahl der biblischen Metaphern geht im Wesentlichen auf Rudolf Schnackenburg zurück. S. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 316. S. hierzu auch: SCHNACKENBURG, Die Kirche im Neuen Testament.
328Vgl. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 355f.
329Es ist die Absicht der Verfasser des Textes, so Rahner in seinen Erläuterungen zum Schema, eine Engführung der biblischen Theologie auf das Bild vom „Leib Christi“ zu vermeiden. S. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 317f.
330Die Einfügung einer „idea fundamentales“ ist unter den deutschsprachigen Bischöfen ein wichtiges Anliegen. S. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 304: „Je treuer der Text gegenüber einer einzigen Intention ist, je systematischer er das einzelne vom Prinzip her ordnet, desto eindeutiger und verständlicher wird die Lehre des Konzils über die Kirche sein.“
331Die Koordinierungskommission beschließt am 23. Januar 1963 die Neugliederung des Schemas nach dem über Charue eingereichten von Philips erarbeiteten Vorschlag. S. HÜNERMANN, Kommentar, 323; LAMBERIGTS / DECLERCK, The role of Cardinal Suenens, 95–99. Die Theologische Kommission nimmt es am 4. Februar als Arbeitsgrundlage an. S. TROMP, Konzilstagebuch 2/1, 196. Am 26. Februar fällt, auch mit Unterstützung der deutschsprachigen Bischöfe in der Kommission die Entscheidung zugunsten des Philips-Schemas. S. TROMP, Konzilstagebuch 2/1, 256. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen ist Philips als Person ein Bindeglied zwischen der alten und neuen Fassung des Schemas. S. GROOTAERS, Le rôle de Mgr. G. Philips, 354, 375–380. Sein Entwurf steht in einer gewissen Kontinuität zu „De ecclesia“ und verwendet in weiten Teilen das Material dieses Entwurfes. Wegen seiner Kürze ist der Philips-Entwurf für eine zukünftige Erweiterung und Ausarbeitung des neuen Schemas geeignet. S. GROOTAERS, Zwischen den Sitzungsperioden, 477f. Außerdem setzt sich Kardinal Suenens, der innerhalb der Koordinierungskomission für die weitere Arbeit an „De ecclesia“ verantwortlich ist, im Vorfeld bereits massiv für den Entwurf ein, u.a. in einem persönlichen Brief an Papst Johannes XXIII. S. LAMBERIGTS / DECLERCK, The role of Cardinal Suenens, 93, 99. Philips erläutert seinen eigenen Ansatz der konziliaren ekklesiologischen Entwicklung zwischen Tradition und Innovation in: PHILIPS, Deux tendances dans la théologie contemporaine.
332Congar notiert, Daniélou habe ihn am 2. März gebeten, seinen Platz in der Unterkommission einzunehmen, da er diese Aufgabe aufgrund seiner Tätigkeit in verschiedenen anderen Kommissionen nicht wahrnehmen kann. S. CONGAR, My Journal, 263.
333GROOTAERS, Le rôle de Mgr. G. Philips, 357; GROOTAERS, Zwischen den Sitzungsperioden, 471ff. Wie Philips berichtet, habe innerhalb der Kommission vor allem Thils den progressiven, fordernden Part übernommen. Damit ist es Philips möglich, eine vermittelnde Rolle einzunehmen. S. PHILIPS, Carnets concilaires, 92ff.
334GROOTAERS, Le rôle de Mgr. G. Philips, 357.
335Die alternativen Vorschläge für das neue Schema werden hier nicht näher dargestellt, da sie für die „Volk Gottes“-Thematik wenig neue Entwicklungen bringen. Das Schema der chilenischen Bischöfe bedient sich weitgehend einer klassischen ekklesiologischen Grundlegung auf der Basis von „Mystici Corporis“, setzt dann aber wichtige Impulse hinsichtlich der Sendung der Kirche in die Welt. Das Schema verweist allerdings auf die gemeinsame Grundlage der Zugehörigkeit aller zum „Volk Gottes“ (Nr. II,3) und entfaltet die gemeinsame Berufung des Volkes, auch bezogen auf die drei „munera“ Christi (Nr. VI). Das französische Schema entfaltet eine heilsgeschichtliche Sicht und nimmt den Begriff des „instrumentum salutis“ auf. Das Schema Parentes ist als Gegenentwurf zu Philips eine weitgehende Bestätigung des Ausgangsschemas. S. HÜNERMANN, Kommentar, 338f; GROOTAERS, Zwischen den Sitzungsperioden, 475f.
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