Andreas Friedel - Chemin Neuf in kirchenrechtlicher Sicht

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Chemin Neuf in kirchenrechtlicher Sicht: краткое содержание, описание и аннотация

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Die Gemeinschaft «Chemin Neuf» entstand 1973 in Lyon aus einem charismatischen Gebetskreis und zählt zu jenen Aufbruchphänomenen, die unter dem Begriff der geistlichen Gemeinschaften und Bewegungen (GGB) zusammengefasst werden. «Chemin Neuf» versteht sich selbst als eine charismatisch und ignatianisch geprägte katholische Gemeinschaft mit ökumenischer Berufung. Kirchenrechtlich ist «Chemin Neuf» seit 1984 als öffentlicher Verein verfasst; seit 1992 gibt es zudem ein klerikales Ordensinstitut.
Neben ihrer Struktur werfen auch Glaubenspraxis, Lebensweise und Pastoral der Gemeinschaft eine Reihe von Fragen auf. Die vorliegende Arbeit beleuchtet daher nicht nur Entstehung und Entwicklung von «Chemin Neuf», sondern geht ausdrücklich auch den Herausforderungen nach, die sich aus Verfassung, Selbstverständnis und Zugehörigkeitsformen von «Chemin Neuf» für Kirche und Kirchenrecht ergeben.

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11.5.3 Die Regelungen für die Mitglieder des CCN-Klerikerinstituts

11.6 Rechtssicherheit und Absicherung bei Austritt und Entlassung

11.6.1 Der Testfall für finanzielle Sicherheit und Rechtsschutz

11.6.2 Kodikarische Regeln bei einer Trennung von einem Ordensinstitut

11.6.3 Finanzielle Ansprüche bei einem Austritt aus einem Ordensinstitut

11.6.4 Der Ausschluss aus einem kanonischen Verein

11.6.5 Eigenrecht von Chemin Neuf bei Austritt oder Ausschluss

11.6.6 Eine neue Problematik – die Mitgliedschaft von Eheleuten und Familien

11.7 Rechtsunsicherheit und Regelungslücken

12. KAPITEL: DIE VERBANDLICHE VERMÖGENSVERWALTUNG

12.1 Die Auslegungsschwierigkeiten von can. 319 zur Vermögensverwaltung öffentlicher Vereine

12.1.1 Vermögensverwaltung gemäß den Vereinsstatuten?

12.1.2 Die strittigen Bestimmungen

12.2 Der Umfang der Vermögensverwaltung bei Chemin Neuf

12.2.1 Anhaltspunkte zur Vermögenssituation

12.2.2 Einnahmen aus Mitgliedschaftsbeiträgen und Spenden

12.2.3 Teilnehmergebühren und Verkauf eigener Produkte

12.2.4 Weitere indirekte Einnahmen und Hilfen

12.3 Die Regelungen der Konstitutionen zur verbandlichen Vermögensverwaltung und deren praktische Umsetzung

12.3.1 Die Systematik der CCN-Konstitutionen

12.3.2 Die Aussagen der Kommunität zur gemeinsamen Kasse

12.3.3 Vermögensverwaltung auf nationaler Ebene

12.3.4 Die Ämter des Generalökonomen und der Nationalökonomen

12.4 Die verbandlichen Regelungen vor dem Hintergrund der kodikarischen Normen

12.4.1 Die zentralistische Vermögensverwaltung im Kontext gesamtkirchlicher Normen

12.4.2 Unentbehrliche rechtliche und administrative Regelungen

12.5 Wertung der verbandlichen Vermögensverwaltung

13. KAPITEL: WÜRDIGUNG UND AUSBLICK

13.1 Ein Querschnitt durch die kanonischen Konsoziationsformen

13.2 Die Interpretationsspielräume des kodikarischen Vereinsrechts

13.3 Fehlende Gesetzesvorgaben für typische Neuheiten

13.4 Neue Gemeinschaften in religiösen Umbruchzeiten

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS

1 Quellen

1.1 Universalkirchliche Quellen

1.2 Päpstliche Verlautbarungen

1.3 Konzilsdokumente

1.4 Verlautbarungen der römischen Kongregationen, päpstlicher Räte und kirchlicher Amtsträger

1.5 Veröffentlichungen von Bischofskonferenzen und von Ordinariaten

1.6 Chemin Neuf-Quellen

2 Webseiten und Homepages

3 Hilfsmittel

4 Sekundärliteratur

REGISTER

1 Personenregister

2 Canonesregister

3 Sachregister

EINLEITUNG

Ob bei Weltjugendtagen, internationalen Wallfahrten, Papstreisen, Katholikentagen oder anderen kirchlichen Großveranstaltungen – „in den letzten Jahren drängen Gruppen ins Rampenlicht, die in der Kirche unübersehbar an Bedeutung gewinnen: die neuen geistlichen Gemeinschaften und Bewegungen.“ 1Der wachsende Einfluss dieser Gruppen wird aber auch in den Pfarreien, den klassischen Verbänden und den Ordensgemeinschaften spürbar. 2Die Geister scheiden sich, ob diese Entwicklung zu begrüßen oder abzulehnen ist. Faktenkenntnisse über solche Gemeinschaften und Hintergründe sind nötig, um sich ein fundiertes Urteil bilden zu können.

Diese Arbeit stellt eine in Deutschland weitgehend unbekannte französische Gemeinschaft vor, die international aber zu den mitgliederstarken und pastoral hoch engagierten Gruppen gehört – die Kommunität Chemin Neuf. 3Diese Gemeinschaft hat ihre Wurzeln in einem charismatischen Gebetskreis. Im Jahr 1973 gründeten sieben Mitglieder dieses Gebetskreises in Lyon eine Lebensgemeinschaft unter der Führung des Jesuiten Laurent Fabre. Heute zählt die Gemeinschaft 2.000 Vollmitglieder und etwa 12.000 Weggefährten, die das Charisma der Kommunität leben und auf je unterschiedliche Weise an den Zielsetzungen der Gemeinschaft mitarbeiten. Chemin Neuf ist international in über 30 Ländern vertreten. 4In Deutschland hat Chemin Neuf in den Städten Berlin und Bonn Niederlassungen gegründet. Die Begegnung mit Chemin Neuf in deren Haus in Bonn, an der Remigius-Kirche, gab den Anstoß, diese Kommunität aus kirchenrechtlicher Sicht in den Blick zu nehmen.

Die vorliegende Untersuchung verfolgt ein doppeltes Ziel. Zum einen soll Chemin Neuf vorgestellt werden. Zum anderen werden am Beispiel dieser Gemeinschaft kirchenrechtliche Fragen in den Blick genommen. Mit der Darstellung der Kommunität wird Neuland betreten. Über Chemin Neuf liegen keine monographischen Werke vor. Das Gesamtbild ist aus einer Vielzahl oft sehr kleinteiliger Mosaiksteinchen zusammengesetzt. Dazu zählen Zeitschriftenartikel, Broschüren, Flyer und Internetseiten. Um verbleibende Lücken zu füllen, wurden Interviews mit Bonner Kommunitätsmitgliedern geführt. Etliche fremdsprachige Veröffentlichungen, vor allem aus dem Französischen, wurden herangezogen. Die Übersetzungen sind in der Verantwortung des Autors mit sprachkundiger Hilfe erfolgt. In dieser Arbeit wird die Kommunität in den Kapiteln 1 bis 4 unter verschiedenen Aspekten vorgestellt: die Gründungsgeschichte, die Spiritualität, der organisatorische Aufbau und das Apostolat. Eine kirchenrechtliche Analyse erfolgt in den Kapiteln 5 bis 12. Es werden kanonistische Probleme in den Blick genommen, die sich durch experimentelle Neuerungen der Kommunität ergeben, wie etwa durch die Mitgliedschaft von Christen anderer Konfessionen, eine Adaption des Rätelebens, neue Arten geistlicher Begleitung und Menschenführung oder ungewohnte Leitungsstrukturen. Dabei weisen die anhand von Chemin Neuf gewonnenen Einsichten über diese geistliche Gemeinschaft hinaus. Ein verbandstypisches Charisma gibt der Kommunität zweifelsohne ein eigenes unverwechselbares Profil. Jedoch sind viele der zu besprechenden Neuheiten auch in anderen geistlichen Gemeinschaften zu finden.

„Die neuen geistlichen Bewegungen sind zahlenmäßig stark, die mit ihrem Wachsen und Agieren verbundenen Chancen und Probleme sind groß. Ihre Gruppen entziehen sich teils zu Recht, teils zu Unrecht, teils willentlich, teils unbewusst den kirchamtlichen Strukturen. Einerseits lassen sie sich nicht ins bestehende kirchliche System einordnen, sie sind zu neu und selbst zu unfertig“ 5.

In Anbetracht der Neuerungen und Herausforderungen wird die Befürchtung laut: „Das Kirchenrecht als solches versagt.“ 6Diese Arbeit will einen Beitrag leisten, die Chancen und Probleme, welche die geistlichen Gemeinschaften mit sich bringen, darzustellen. Dabei soll überprüft werden, inwieweit das Kirchenrecht versagt oder doch brauchbare Lösungen anbieten kann.

1NIENTIEDT, Aufbrüche, 428.

2Vgl. ebd., 428–429.

3Für den vollen Namen „CCN“ wird in dieser Arbeit die Abkürzung CCN verwendet. Dieses Kürzel aus drei Buchstaben wird auch im Direktorium des PCL benutzt. In manchen Veröffentlichungen findet sich die Buchstabenkombination CN, die für „Chemin Neuf“ steht.

4Vgl. GEMEINSCHAFT CHEMIN NEUF (Hg.), Vorstellungsbroschüre, 2; ERZBISCHÖFLICHES GENERALVIKARIAT KÖLN. HAUPTABTEILUNG SEELSORGE (Hg.), Gemeinschaften, 18–19.

5SCHICK, Bewegung, 250–251.

6Ebd., 251.

1. KAPITEL:

DIE GRÜNDUNG DER KOMMUNITÄT CHEMIN NEUF

1.1 Quellenlage zur Gründung

Zur Entstehungsgeschichte der Gemeinschaft liegen keine zusammenhängenden Darstellungen vor. Einzelne Hinweise, die oft keine historische, sondern eine kerygmatische Aussageabsicht haben, sind in unterschiedlichen Quellen zu finden. Aus Interviews und Zeitschriftenartikeln lassen sich bruchstückhafte Informationen herausfiltern und zusammensetzen. Das CCN-Magazin „Tychique“, später umbenannt in „FOI“, ist eine wichtige Quelle. 7In den Ausgaben des FOI – aus den Jahren 2009 und 2013 – blicken CCN-Mitglieder aus der Gründergeneration auf die Anfänge der Kommunität zurück. 8Auch wenn dieser Rückblick episodenhaft und anekdotisch ist, lassen sich doch historische Fakten daraus rekonstruieren. Der Gründer der Gemeinschaft, Laurent Fabre, hat sich in einigen Interviews geäußert und dabei Daten und Fakten eingestreut, ohne jedoch eine umfassende oder gar chronologische Darstellung zu geben. Vielmehr nimmt der Leser deutlich die kerygmatischen Intentionen wahr, was zu der Frage führt, ob hier eventuell die Historizität der Verkündigungsabsicht untergeordnet worden ist. Ein relativ ausführliches Interview, in dem Einzelheiten aus der Entstehungsphase berichtet werden, gab Fabre dem französischen Religionswissenschaftler und Soziologen Frédéric Lenoir. 9Neben dem Gründer berichten einige andere CCN-Mitglieder über ihre Erinnerungen aus der Anfangszeit von CCN. Jacqueline Coutellier ist ein CCN-Mitglied der ersten Stunde, das die Anfänge der Gemeinschaft miterlebt hat. 10Sie äußert sich mehrmals in der CCN-Zeitschrift zu diesem Thema. 11

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