Manuel Ladiges - Handbuch des Strafrechts

Здесь есть возможность читать онлайн «Manuel Ladiges - Handbuch des Strafrechts» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Handbuch des Strafrechts: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Handbuch des Strafrechts»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Band 7 «Grundlagen des Strafverfahrensrechts» widmet sich neben den
historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Strafverfahrens auch seinen
Grundstrukturen, den
Prozessmaximen und Verfahrensbeteiligten im Einzelnen, der
Stellung und den Aufgaben der Gerichte und der
erstinstanzlichen Zuständigkeit, der
Tat im prozessualen Sinn und dem
Strafklageverbrauch sowie
Fristen und Entscheidungsformen.Konzeption: Das auf neun Bände angelegte «Handbuch des Strafrechts» ist eine Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird. Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die
Grundlagen sowie den
Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den
Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts und die dritte das
Strafverfahrensrecht. Das Handbuch des Strafrechts stellt dezidiert die
Dogmatik in den Mittelpunkt. Es berücksichtigt vor allem die Grundlagen und deren Fortentwicklung. Losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks und des Einzelfalls begleitet es die Entwicklung des deutschen Strafrechts
beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz. Es trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen. Aufgrund von
Interdisziplinarität und Einbeziehung europäischer und internationaler Tendenzen ist das Werk über die nationalen Grenzen hinaus für die gesamte strafrechtliche Forschung und Praxis von Interesse.

Handbuch des Strafrechts — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Handbuch des Strafrechts», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

bb) Strafprozessualer Inhalt

18

Die EMRK normiert folgende Rechte und Garantien, die für das Strafverfahren von fundamentaler Bedeutung sind[83]:

Verbot der Folter (Art. 3 EMRK).
Beschränkung strafprozessualer Festnahmemöglichkeiten (Art. 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Buchst. c EMRK).
Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK) einschließlich Öffentlichkeitsprinzip und Beschleunigungsgrundsatz.[84]
Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK).
Informationsanspruch und Verteidigungsrecht des Beschuldigten[85] (Art. 6 Abs. 3 EMRK).

19

Von strafprozessualer Bedeutung ist auch der Inhalt des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK[86], das allerdings von der Bundesrepublik Deutschland bislang noch nicht ratifiziert worden ist.[87] Dieses Protokoll gewährleistet unter anderem das grundsätzliche Recht, eine strafgerichtliche Verurteilung im Wege des Rechtsmittels überprüfen zu lassen (Art. 2 ZP VII EMRK), das Recht auf Entschädigung bei Fehlurteilen (Art. 3 ZP VII EMRK) und das Recht, innerhalb desselben Staates[88] wegen derselben Sache nicht erneut vor Gericht gestellt oder bestraft zu werden (Art. 4 ZP VII EMRK).

cc) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

20

Art. 1 EMRK verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland und die weiteren Vertragsparteien der EMRK dazu, allen ihrer Jurisdiktion unterstehenden Personen die in Art. 2–18 EMRK niedergelegten Rechte und Freiheiten zuzusichern.[89] Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser und weiterer Verpflichtungen nach der EMRK und nach den einschlägigen Zusatzprotokollen wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) errichtet (Art. 19 EMRK). Dieses Gericht kann im Wege der Staaten- und Individualbeschwerde angerufen werden (Art. 33, 34 EMRK). Die Entscheidungen des EGMR entfalten keine kassatorische Wirkung.[90] Allerdings haben sich die Vertragsparteien der Menschenrechtskonvention gemäß Art. 46 Abs. 1 EMRK dazu verpflichtet, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des EGMR zu befolgen. Im strafprozessualen Kontext hierzu steht der Wiederaufnahmegrund zugunsten des Verurteilten gemäß § 359 Nr. 6 StPO.[91]

dd) EMRK und Europäische Union

21

Solange die Europäische Union nicht der EMRK beigetreten ist[92], hat Letztere innerhalb des Europäischen Rechts grundsätzlich nur den Charakter einer Rechtserkenntnisquelle (Art. 6 Abs. 3 EUV, Art. 52 Abs. 3 S. 1 EUGrCh).[93] (Vgl. hierzu oben Rn. 2).

d) Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR)

22

Der IPbpR wurde im Jahre 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet[94] und ist 1976 bzw. 1979 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten.[95] Dieser Pakt sieht ein eigenes Rechtsschutzsystem vor, das allerdings schwächer ausgestaltet ist als dasjenige der EMRK.[96] Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland steht der IPbpR prinzipiell im Rang eines einfachen Bundesgesetzes[97] (Art. 59 Abs. 2 GG)[98], allerdings ist auch hier das Prinzip der Völkerrechtsfreundlichkeit deutschen Rechts zu berücksichtigen (vgl. hierzu oben Rn. 17). Von strafprozessualer Bedeutung sind folgende Bestimmungen des Paktes:

Folterverbot (Art. 7 IPbpR).
Regelung der Festnahmevoraussetzungen (Art. 9 IPbpR).
Gleichheit vor dem Gesetz, Öffentlichkeitsprinzip etc. (Art. 14 IPbpR).

e) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

23

Dieses Gesetz[99] regelt neben dem Aufbau der Staatsanwaltschaften (§§ 141 ff. GVG) die sachliche Gerichtszuständigkeit (§§ 24 ff., 73 ff., 120 ff., 135, 140a GVG) sowie die Besetzung der einzelnen Spruchkörper in Strafsachen (§§ 22 ff., 59 ff., 115 ff., 124 ff. GVG).[100] Hinzu kommen Vorschriften, die Prozessvoraussetzungen normieren und deshalb auch im Strafverfahren zu beachten sind: So besteht etwa nach §§ 18-20 GVG hinsichtlich bestimmter Personengruppen (z.B. Diplomaten) ein Verfahrenshindernis.[101] Von strafprozessualer Relevanz sind darüber hinaus auch die Vorschriften zur innerstaatlichen Rechtshilfe unter Gerichten[102] (§§ 156 ff. GVG), zur Öffentlichkeit der Hauptverhandlung[103] (§§ 169 ff. GVG), zur Sitzungspolizei (§§ 175 ff. GVG), zur Gerichtssprache (§§ 184 ff. GVG) und zur gerichtlichen Beratung und Abstimmung (§§ 192 ff. GVG).

Teilweise enthält die StPO Modifikationen zum GVG.[104] Diese gehen grundsätzlich nach dem Spezialitätsprinzip vor, da die StPO für das Strafverfahren gilt, während das GVG grundsätzlich allgemein für die gesamte ordentliche Gerichtsbarkeit (i.S.d. §§ 12, 13 GVG) Anwendung findet (§ 2 EGGVG).[105]

f) Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)

24

Dieses Gesetz[106] enthält unter anderem allgemeine Vorschriften für die verfahrensübergreifende und von Amts wegen stattfindende Übermittlung personenbezogener Daten[107] (§§ 12 ff. EGGVG), Regelungen zum Rechtsschutz gegen Justizverwaltungsakte (§§ 23 ff. EGGVG) und Bestimmungen zur Kontaktsperre bei bestimmten Gefangenen zur Abwehr bestimmter Gefahren durch terroristische Vereinigungen (§§ 31 ff. EGGVG).[108] Darüber hinaus normiert § 2 EGGVG den sachlichen Anwendungsbereich des GVG.

g) Strafgesetzbuch (StGB)

25

Dieses Gesetz[109] besitzt in dreifacher Hinsicht Bedeutung für das Strafverfahrensrecht:

aa) Materieller Verfahrensgegenstand

26

Das StGB bildet die wesentliche Rechtsquelle des materiellen Strafrechts, das wiederum den inhaltlichen Gegenstand des Strafverfahrens prägt.[110]

bb) Voraussetzung strafprozessualer Institute

27

Die Anwendbarkeit einzelner strafprozessualer Institute beurteilt sich danach, welches Delikt den Tatvorwurf bildet:

Die Zulässigkeit einiger strafprozessualer Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmenhängt von der Erfüllung von Straftatenkatalogen ab, die Delikte nach dem StGB und nach anderen Gesetzen zum Gegenstand haben (z.B. § 100a Abs. 2 StPO, wonach die Zulässigkeit einer Telekommunikationsüberwachung grundsätzlich auf bestimmte Delikte beschränkt ist).
Die Einschlägigkeit strafverfahrensrechtlicher Einstellungsmöglichkeitenrichtet sich mitunter nach der Frage, welches Delikt bzw. welcher Deliktstypus den Tatvorwurf bildet. Beispiele sind die Möglichkeiten des Absehens von der Strafverfolgung nach § 153 StPO (bei Vergehen i.S.d. § 12 Abs. 2 StGB) und nach § 153e StPO (bei Staatsschutzdelikten der in § 74a Abs. 1 Nr. 2–4 und in § 120 Abs. 1 Nr. 2–7 GVG bezeichneten Art).

cc) Prozessvoraussetzungen bzw. Prozesshindernisse

28

Das Strafgesetzbuch normiert folgende Institute, die nach überwiegender Auffassung Prozessvoraussetzungen bzw. Prozesshindernisse darstellen:

Zwar ist die Rechtsnatur der Strafverfolgungsverjährung(§§ 78 ff. StGB) umstritten[111], doch sollen die Folgen des Eintritts dieser Verjährungsart nach überwiegender Ansicht prozessualer Art sein: Soweit Verfolgungsverjährung vorliegt, wird üblicherweise ein Prozess- bzw. Verfahrenshindernis angenommen.[112] In der Konsequenz ist das Verfahren in diesen Fällen grundsätzlich einzustellen.[113]
Soweit ein Strafantrag(i.S.d. §§ 77 ff. StGB) erforderlich ist, stellt auch dies eine Prozessvoraussetzung dar.[114] Für die Ermächtigung und das Strafverlangen i.S.d. § 77e StGB gilt Entsprechendes.[115]
Auch bei der Frage der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts(§§ 3–7 StGB) handelt es sich um eine Prozessvoraussetzung.[116] Ist diese Frage im konkreten Fall zu verneinen, so liegt ein Verfahrenshindernis vor[117], das im Falle seiner Dauerhaftigkeit[118] zur Einstellung des Verfahrens führt.[119]

2. Weitere Rechtsquellen

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Handbuch des Strafrechts»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Handbuch des Strafrechts» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Handbuch des Strafrechts»

Обсуждение, отзывы о книге «Handbuch des Strafrechts» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x