Jan C. Joerden - Handbuch des Strafrechts

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Band 2 «Strafrecht Allgemeiner Teil I» widmet sich u.a. dem Geltungsbereich des Strafrechts,
Aufbau der Straftat, Verbrechens- und Handlungsbegriff, dem objektiven und dem subjektiven
Tatbestand, der Fahrlässigkeit sowie der Kausalität und objektiven Zurechnung, den
Rechtfertigungsgründen,
Schuldfähigkeit und den Irrtümern. Konzeption: Das auf neun Bände angelegte «Handbuch des Strafrechts» ist eine Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird. Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die
Grundlagen sowie den
Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den
Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts und die dritte das
Strafverfahrensrecht. Das Handbuch des Strafrechts stellt dezidiert die
Dogmatik in den Mittelpunkt. Es berücksichtigt vor allem die Grundlagen und deren Fortentwicklung. Losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks und des Einzelfalls begleitet es die Entwicklung des deutschen Strafrechts
beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz. Es trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen. Aufgrund von
Interdisziplinarität und Einbeziehung europäischer und internationaler Tendenzen ist das Werk über die nationalen Grenzen hinaus für die gesamte strafrechtliche Forschung und Praxis von Interesse.

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Handbuch des

Strafrechts

Herausgegeben von

Eric Hilgendorf, Hans Kudlich und Brian Valerius

Band 2

Strafrecht Allgemeiner Teil I

Mit Beiträgen von

Susanne Beck · Jochen Bung · Gerhard Dannecker · Gunnar Duttge

Armin Engländer · Eric Hilgendorf · Jan C. Joerden · Hans Kudlich

Ulfrid Neumann · Harro Otto · Hans-Ullrich Paeffgen · Rudolf Rengier

Claus Roxin · Horst Schlehofer · Heinz Schöch · Franz Streng · Brian Valerius

Tonio Walter · Frank Zieschang · Till Zimmermann

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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-4944-2

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Vorwort

Der zweite Band des „Handbuch des Strafrechts“ ist dem Allgemeinen Teil und hier insbesondere dem Grundfall des vorsätzlichen vollendeten Begehungsdelikts gewidmet. Er fokussiert damit Fragen von Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld. Im nachfolgenden Band 3 werden die Beteiligungslehre, Versuch und Vollendung, die Unterlassungsdelikte und die Konkurrenzen behandelt werden.

Die Dogmatik des Allgemeinen Teils bildet das Kernstück der klassischen deutschen Strafrechtsdogmatik. Mag der Allgemeine Teil auch auf den ersten Blick weniger stark kriminalpolitisch beeinflusst sein als der Besondere Teil (der die konkreten Verhaltensnormen aufstellt) oder das Strafprozessrecht, sagen auch die allgemeinen Lehren, unter welchen Voraussetzungen eine Rechtsgutsverletzung einer bestimmten Person als vorwerfbare Straftat zugerechnet wird, durchaus einiges über die Aufgabe des Strafrechts in einer Gesellschaft und insbesondere über die rechtsstaatliche Einhegung der staatlichen Strafgewalt aus. In diesem Sinne sollen auch die Bände zum Allgemeinen Teil – bei aller Individualität der einzelnen Autoren und bei allen diesen ganz bewusst eingeräumten Freiheiten – grundsätzlich die liberal-rechtsstaatliche Strafrechtstradition fortführen, die im Vorwort zum ersten Band beschrieben wird.

Die deutsche Strafrechtsdogmatik und dabei insbesondere diejenige zum Allgemeinen Teil stößt in vielen Teilen der Welt auf großes Interesse. Auf ihrer Basis ist inzwischen eine länderübergreifende „Internationale Strafrechtswissenschaft“ entstanden, in der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Spanien und Lateinamerika, der Schweiz und Österreich, Japan, Korea und China, Skandinavien, dem Baltikum, Griechenland und der Türkei gleichberechtigt zusammenarbeiten. Die Herausgeber hoffen daher, mit dem vorliegenden Band und dem in Kürze erscheinenden Folgeband nicht nur einen Beitrag zur Fortentwicklung der deutschsprachigen Strafrechtsdogmatik leisten zu können, sondern auch das gerade heute überragend wichtige Projekt der „Internationalen Strafrechtswissenschaft“ zu befördern.

Bei der Bearbeitung des Bandes haben Wiss. Mit. Johanna Wehner und stud. jur. Antonia Krause , beide Würzburg, in hervorragender Weise Hilfe geleistet. Beiden gebührt unser herzlicher Dank. Zu danken haben wir darüber hinaus auch Stefanie Kleinschroth und Alexandra Burrer vom Verlag C.F. Müller, die den Band wieder hervorragend betreut haben.

Würzburg, Erlangen und Bayreuth im September 2019

Eric Hilgendorf Hans Kudlich Brian Valerius

Inhalt Band 2

Vorwort Vorwort Der zweite Band des „Handbuch des Strafrechts“ ist dem Allgemeinen Teil und hier insbesondere dem Grundfall des vorsätzlichen vollendeten Begehungsdelikts gewidmet. Er fokussiert damit Fragen von Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld. Im nachfolgenden Band 3 werden die Beteiligungslehre, Versuch und Vollendung, die Unterlassungsdelikte und die Konkurrenzen behandelt werden. Die Dogmatik des Allgemeinen Teils bildet das Kernstück der klassischen deutschen Strafrechtsdogmatik. Mag der Allgemeine Teil auch auf den ersten Blick weniger stark kriminalpolitisch beeinflusst sein als der Besondere Teil (der die konkreten Verhaltensnormen aufstellt) oder das Strafprozessrecht, sagen auch die allgemeinen Lehren, unter welchen Voraussetzungen eine Rechtsgutsverletzung einer bestimmten Person als vorwerfbare Straftat zugerechnet wird, durchaus einiges über die Aufgabe des Strafrechts in einer Gesellschaft und insbesondere über die rechtsstaatliche Einhegung der staatlichen Strafgewalt aus. In diesem Sinne sollen auch die Bände zum Allgemeinen Teil – bei aller Individualität der einzelnen Autoren und bei allen diesen ganz bewusst eingeräumten Freiheiten – grundsätzlich die liberal-rechtsstaatliche Strafrechtstradition fortführen, die im Vorwort zum ersten Band beschrieben wird. Die deutsche Strafrechtsdogmatik und dabei insbesondere diejenige zum Allgemeinen Teil stößt in vielen Teilen der Welt auf großes Interesse. Auf ihrer Basis ist inzwischen eine länderübergreifende „Internationale Strafrechtswissenschaft“ entstanden, in der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Spanien und Lateinamerika, der Schweiz und Österreich, Japan, Korea und China, Skandinavien, dem Baltikum, Griechenland und der Türkei gleichberechtigt zusammenarbeiten. Die Herausgeber hoffen daher, mit dem vorliegenden Band und dem in Kürze erscheinenden Folgeband nicht nur einen Beitrag zur Fortentwicklung der deutschsprachigen Strafrechtsdogmatik leisten zu können, sondern auch das gerade heute überragend wichtige Projekt der „Internationalen Strafrechtswissenschaft“ zu befördern. Bei der Bearbeitung des Bandes haben Wiss. Mit. Johanna Wehner und stud. jur. Antonia Krause , beide Würzburg, in hervorragender Weise Hilfe geleistet. Beiden gebührt unser herzlicher Dank. Zu danken haben wir darüber hinaus auch Stefanie Kleinschroth und Alexandra Burrer vom Verlag C.F. Müller, die den Band wieder hervorragend betreut haben. Würzburg, Erlangen und Bayreuth im September 2019 Eric Hilgendorf Hans Kudlich Brian Valerius

Verfasser Verfasser Professorin Dr. Susanne Beck , LL.M. (LSE), Leibniz Universität Hannover Professor Dr. Jochen Bung , Universität Hamburg Professor Dr. Gerhard Dannecker , Universität Heidelberg Professor Dr. Gunnar Duttge , Georg-August-Universität Göttingen Professor Dr. Armin Engländer , Ludwig-Maximilians-Universität München Professor Dr. Dr. Eric Hilgendorf , Julius-Maximilians-Universität Würzburg Professor Dr. Dr. h.c. Jan C. Joerden , Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Professor Dr. Hans Kudlich , Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg Professor em. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann , Goethe Universität Frankfurt am Main Professor em. Dr. Dr. h. c. Harro Otto , Universität Bayreuth Professor Dr. Hans-Ullrich Paeffgen , Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Professor Dr. Rudolf Rengier , Universität Konstanz Professor em. Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin , Ludwig-Maximilians-Universität München Professor Dr. Horst Schlehofer , Heinrich Heine Universität Düsseldorf Professor em. Dr. jur. Heinz Schöch , Ludwig-Maximilians-Universität München Professor Dr. Dr. h.c. Franz Streng , Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg Professor Dr. Brian Valerius , Universität Bayreuth Professor Dr. Tonio Walter , Universität Regensburg Professor Dr. Frank Zieschang , Julius-Maximilians-Universität Würzburg Professor Dr. Till Zimmermann , Universität Trier

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