Klausurenkurs im Arbeitsrecht I
von
Prof. Dr. Kerstin TillmannsProfessorin an der FernUniversität in Hagen
3. Auflage
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ISBN 978-3-8114-4901-5
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Dieser Klausurenkurs ist für Studierende der Rechtswissenschaften geschrieben, die sich auf examensrelevante Prüfungen im Individualarbeitsrecht vorbereiten wollen. Die Fälle sind auf die Klausuren für die Erste Juristische Prüfung ausgerichtet, die häufig das Individualarbeitsrecht zum Gegenstand haben, aber auch auf die Klausuren im Schwerpunktbereich, der ebenfalls in der Regel das Individualarbeitsrecht erfasst. Da der Prüfungsstoff in diesem Bereich vielfach auch die Schnittpunkte zum Betriebsverfassungsrecht und zum Tarifvertragsrecht beinhaltet, werden solche Überschneidungen auch in den Klausuren berücksichtigt. Insgesamt wird nahezu der gesamte examensrelevante Stoff in den Falllösungen selbst, den Vertiefungen und in den sich jeweils anschließenden Repetitorien dargestellt.
Zu allen Fällen werden Vorüberlegungen, eine Gliederung und die Falllösung im Gutachtenstil geboten. Es folgt ein Repetitorium, in dem der in der Lösung dargestellte Stoff im Zusammenhang präsentiert und/oder ergänzt wird.
Im Großen und Ganzen sind die Klausuren inhaltlich entsprechend der auch in den Lehrbüchern häufig anzutreffenden Reihenfolge angeordnet. Sie beginnt mit den Rechtsquellen des Arbeitsrechts, den Arbeitsvertragsparteien, dem Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrags, Störungen in der Leistungsabwicklung und endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere durch Kündigung.
Allerdings würden die Klausuren nicht das im Examen zu erwartende Niveau erlangen, wenn sich die Fälle vollständig auf die jeweiligen Bereiche beschränkten. Daher lassen sich „Übergriffe“ in Stoffbereiche, die im Lehrbuch erst an späterer Stelle folgen, nicht vermeiden.
Die Fälle entstammen meiner Vorlesungs- und Prüfertätigkeit als Lehrstuhlvertreterin an der Technischen Universität Dresden sowie als Lehrstuhlinhaberin an den Universitäten Konstanz, Augsburg und Hagen. Den Studierenden, die mich in diesem Rahmen bei der Entwicklung der Fälle und Lösungen unterstützt haben, danke ich herzlich. Besonders danke ich auch den Studierenden, die mir Hinweise und Kritik zur ersten und zweiten Auflage übermittelt haben.
Für ihre hilfreichen Anmerkungen zu dieser Neuauflage danke ich meinen Mitarbeitern an der FernUniversität in Hagen, Frau Frederike Dankwerth , Frau Nicole Jagla-Luciani , Frau Lea Schumann und Herrn Robin Radtke .
Hinweise und Kritik sind willkommen!
Bitte richten Sie diese an lg.arbeitsrecht@fernuni-hagen.de.
Hagen, Juni 2019 Kerstin Tillmanns
Vorwort Vorwort Dieser Klausurenkurs ist für Studierende der Rechtswissenschaften geschrieben, die sich auf examensrelevante Prüfungen im Individualarbeitsrecht vorbereiten wollen. Die Fälle sind auf die Klausuren für die Erste Juristische Prüfung ausgerichtet, die häufig das Individualarbeitsrecht zum Gegenstand haben, aber auch auf die Klausuren im Schwerpunktbereich, der ebenfalls in der Regel das Individualarbeitsrecht erfasst. Da der Prüfungsstoff in diesem Bereich vielfach auch die Schnittpunkte zum Betriebsverfassungsrecht und zum Tarifvertragsrecht beinhaltet, werden solche Überschneidungen auch in den Klausuren berücksichtigt. Insgesamt wird nahezu der gesamte examensrelevante Stoff in den Falllösungen selbst, den Vertiefungen und in den sich jeweils anschließenden Repetitorien dargestellt. Zu allen Fällen werden Vorüberlegungen, eine Gliederung und die Falllösung im Gutachtenstil geboten. Es folgt ein Repetitorium, in dem der in der Lösung dargestellte Stoff im Zusammenhang präsentiert und/oder ergänzt wird. Im Großen und Ganzen sind die Klausuren inhaltlich entsprechend der auch in den Lehrbüchern häufig anzutreffenden Reihenfolge angeordnet. Sie beginnt mit den Rechtsquellen des Arbeitsrechts, den Arbeitsvertragsparteien, dem Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrags, Störungen in der Leistungsabwicklung und endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere durch Kündigung. Allerdings würden die Klausuren nicht das im Examen zu erwartende Niveau erlangen, wenn sich die Fälle vollständig auf die jeweiligen Bereiche beschränkten. Daher lassen sich „Übergriffe“ in Stoffbereiche, die im Lehrbuch erst an späterer Stelle folgen, nicht vermeiden. Die Fälle entstammen meiner Vorlesungs- und Prüfertätigkeit als Lehrstuhlvertreterin an der Technischen Universität Dresden sowie als Lehrstuhlinhaberin an den Universitäten Konstanz, Augsburg und Hagen. Den Studierenden, die mich in diesem Rahmen bei der Entwicklung der Fälle und Lösungen unterstützt haben, danke ich herzlich. Besonders danke ich auch den Studierenden, die mir Hinweise und Kritik zur ersten und zweiten Auflage übermittelt haben. Für ihre hilfreichen Anmerkungen zu dieser Neuauflage danke ich meinen Mitarbeitern an der FernUniversität in Hagen, Frau Frederike Dankwerth , Frau Nicole Jagla-Luciani , Frau Lea Schumann und Herrn Robin Radtke . Hinweise und Kritik sind willkommen! Bitte richten Sie diese an lg.arbeitsrecht@fernuni-hagen.de. Hagen, Juni 2019 Kerstin Tillmanns
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
1. TeilAllgemeiner Teil
I. Hinweise zur Klausurtechnik I. Hinweise zur Klausurtechnik 1 Studierende in Examensnähe haben bereits eine gewisse Routine im Anfertigen von Klausuren gewonnen. Nicht immer besteht daher die Bereitschaft, sich noch einmal mit der Technik des Klausurschreibens auseinander zu setzen. Das gilt es indes zu überdenken. Viele Studierende erwerben ihre Kenntnisse über die Klausurtechnik ausschließlich von AG-Leitern, später werden ggf. Hinweise von privaten Repetitoren übernommen. Gerade AG-Leiter verfügen in der Regel auch über die Fähigkeit, die Kenntnisse und insbesondere auch das Engagement zur Wissensvermittlung in diesem Bereich. Diese Wissensvermittlung erfolgt jedoch in einem frühen Stadium des Studiums und geht teilweise bis zum Examen wieder verloren bzw. das Wissen wird nicht mehr den Anforderungen des Examens gemäß vertieft. Schließlich möge der Studierende bedenken, dass die genannten Personenkreise nicht originale Examensklausuren korrigieren und daher nur einen beschränkten Einblick in die Fähigkeiten der Examenskandidaten haben, wie sie sich unter echten Examensbedingungen darstellen. Wenn sich der Leser (die Leserin) bei der Lektüre der folgenden Hinweise ganz überwiegend langweilt, zeigt dies, dass er schon echter Klausurprofi ist. Das ist gut so. Gerade die wenigen Punkte, die ihm neu sind oder wieder ins Gedächtnis kommen, können ihm jedoch dazu verhelfen, dass die Klausur – und zwar jede folgende Klausur in jedem Rechtsgebiet – 1 bis 2 Punkte besser als die vorherigen ausfällt. Dies sollte den Einsatz lohnen. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass alle Hinweise aus eigener Korrekturerfahrung stammen, d. h. diese Fehler werden in den Klausuren der Ersten Juristischen Prüfung bzw. in Schwerpunktbereichsklausuren tatsächlich, und zwar nicht nur in Einzelfällen gemacht:
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