Kerstin Tillmanns - Klausurenkurs im Arbeitsrecht I

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Klausurenkurs im Arbeitsrecht I: краткое содержание, описание и аннотация

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Die Konzeption:
Dieser neue Klausurenkurs mit Repetitorium gibt dem Leser einen verlässlichen Leitfaden zur Vorbereitung auf die Klausuren aus dem Arbeitsrecht im Staatsexamen und in der Schwerpunktbereichsprüfung an die Hand. Typische Musterklausuren aus dem Individualarbeitsrecht mit Bezügen zum Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht werden exemplarisch und realitätsnah gelöst, auch mit dem Ziel der Einarbeitung in die Technik der Fallbearbeitung und der Einübung typischer Argumentationsmuster.
Vorüberlegungen und eine vorangestellte knappe Lösungsskizze dienen der raschen ersten Orientierung. Die Entstehung der Lösung kann anhand von im Gutachtenstil ausformulierten Musterlösungen sodann Schritt für Schritt nachvollzogen werden. Auf jede Falllösung folgt ein Abschnitt «Repetitorium», in dem das Wichtigste zu besonders klausurrelevanten Problemen zusammengefasst und somit die Möglichkeit der vertiefenden Wiederholung eröffnet wird.
Die in diesem Band enthaltenen 10 Fälle und die ihnen zugeordneten Repetitorien vermitteln den Kernbestand des arbeitsrechtlichen Wissens und decken damit die prüfungsrelevanten Fragenkreise zu einem erheblichen Teil ab.

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II. Besonderheiten der Klausur im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht

2. TeilKlausurfälle

Fall 1 Mehr Schein als Sein

Arbeitnehmereigenschaft, Sic-non-Rechtsprechung, Arbeitnehmerähnlichkeit, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Repetitorium:Zulässigkeitsprüfung, Urlaubsrecht, EFZG

Fall 2 Oldies and Goldies

Altersdiskriminierung, Einstellungsanspruch, Schadensersatz, Zustimmung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG, Unionsrechtswidrigkeit, Quote

Repetitorium:Diskriminierungstatbestände, mittelbare und unmittelbare Diskriminierung, § 99 BetrVG

Fall 3 Gehaltsgalopp

Widerrufsvorbehalt, AGB-Kontrolle, Verbraucherbegriff, negative betriebliche Übung

Repetitorium:Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht, AGB-Kontrolle

Fall 4 Dumm gelaufen

Arbeitnehmerhaftung, innerbetrieblicher Schadensausgleich, Haftungssperre SGB VII

Repetitorium:Arbeitsunfall, Mankohaftung

Fall 5 Des Menschen Wille

Aufhebungsvertrag, Anfechtung, Widerruf, internationale Zuständigkeit, internationales Arbeitsrecht

Repetitorium:Rechtsfolgen des Aufhebungsvertrags, Wiedereinstellungsanspruch

Fall 6 Erin in Cologne

Außerordentliche Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, Umdeutung, Lohn ohne Arbeit, §§ 275 III, 616 BGB

Repetitorium:Prüfungspunkte Kündigung, arbeitsvertragliches Synallagma

Fall 7 Endless Groove

Befristung, Entfristungsklage, Schriftform der Befristung, Altersdiskriminierung, Vorrang des Unionsrechts

Repetitorium:Befristung, Unionsrecht

Fall 8 Qual der Wahl

Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, nachträgliche Klagezulassung gem. § 5 KSchG, Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung

Repetitorium:Anwendbarkeit des KSchG, Kleinbetriebsklausel, Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung

Fall 9 Vive la différence!

Krankheitsbedingte Kündigung, Anfechtung des Arbeitsvertrags, personenbedingte Kündigung

Repetitorium:Unionsrechtskonforme Auslegung, Auslegung, Fragerecht und Anfechtung des Arbeitsvertrags

Fall 10 Saubermänner

Betriebsübergang, Transformation, fehlerhafte Betriebsratsanhörung, Sphärentheorie

Repetitorium:Betriebsübergang Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Sachverzeichnis

1. Teil Allgemeiner Teil

Inhaltsverzeichnis

I. Hinweise zur Klausurtechnik

II. Besonderheiten der Klausur im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht

1. Teil Allgemeiner Teil› I. Hinweise zur Klausurtechnik

I. Hinweise zur Klausurtechnik

1

Studierende in Examensnähe haben bereits eine gewisse Routine im Anfertigen von Klausuren gewonnen. Nicht immer besteht daher die Bereitschaft, sich noch einmal mit der Technik des Klausurschreibens auseinander zu setzen. Das gilt es indes zu überdenken. Viele Studierende erwerben ihre Kenntnisse über die Klausurtechnik ausschließlich von AG-Leitern, später werden ggf. Hinweise von privaten Repetitoren übernommen. Gerade AG-Leiter verfügen in der Regel auch über die Fähigkeit, die Kenntnisse und insbesondere auch das Engagement zur Wissensvermittlung in diesem Bereich. Diese Wissensvermittlung erfolgt jedoch in einem frühen Stadium des Studiums und geht teilweise bis zum Examen wieder verloren bzw. das Wissen wird nicht mehr den Anforderungen des Examens gemäß vertieft. Schließlich möge der Studierende bedenken, dass die genannten Personenkreise nicht originale Examensklausuren korrigieren und daher nur einen beschränkten Einblick in die Fähigkeiten der Examenskandidaten haben, wie sie sich unter echten Examensbedingungen darstellen.

Wenn sich der Leser (die Leserin) bei der Lektüre der folgenden Hinweise ganz überwiegend langweilt, zeigt dies, dass er schon echter Klausurprofi ist. Das ist gut so. Gerade die wenigen Punkte, die ihm neu sind oder wieder ins Gedächtnis kommen, können ihm jedoch dazu verhelfen, dass die Klausur – und zwar jede folgende Klausur in jedem Rechtsgebiet – 1 bis 2 Punkte besser als die vorherigen ausfällt. Dies sollte den Einsatz lohnen. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass alle Hinweise aus eigener Korrekturerfahrung stammen, d. h. diese Fehler werden in den Klausuren der Ersten Juristischen Prüfung bzw. in Schwerpunktbereichsklausuren tatsächlich, und zwar nicht nur in Einzelfällen gemacht:

1. Hinweise zur Form

a) Überschreiben Sie die Lösung mit Rechtsgutachten! Schreiben Sie am Ende „Ende der Bearbeitung“!

2

Dies wird von manchen Korrektoren gewünscht, von manchen wird es nicht für erforderlich gehalten. Verschenken Sie keine Zeit, indem Sie in der Klausur darüber nachdenken. Schreiben Sie es einfach hin.

b) Nummerieren Sie die Seiten und schreiben Sie Ihren Namen auf jede Seite!

Klausuren können – insbesondere beim Vergleichen der Lösungen – durcheinander geraten. Sie können so sicherstellen, dass keine Ihrer Seiten einem anderen Kandidaten zugeordnet wird.

c) Schreiben Sie gut leserlich! Gönnen Sie Ihrem Handgelenk und dem Korrektor ein gutes Schreibgerät!

Letzteres ist besonders wichtig, wenn Sie über keine schöne Handschrift verfügen. In diesem Fall sollten Sie zudem gerade am Anfang der Klausur versuchen, möglichst leserlich zu schreiben. Auf diese Weise kann der Korrektor sich in Ihre Schrift „hineinlesen“ und sie besser entziffern, wenn am Ende der Klausur keine Zeit mehr bleibt, auf die Leserlichkeit zu achten.

d) Zitieren Sie das Gesetz richtig! Vergessen Sie nicht die Paragraphenzeichen!

Z. B. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1. Alt. 1. Spiegelstrich, alternativ § 1 I 1 Nr. 1, 1. Alt., 1. Spiegelstrich. Wenn Sie statt „Alt.“ den Ausdruck „Variante“ verwenden, kürzen sie diesen mit „Var.“ ab, nicht mit „V“, weil ansonsten eine Verwechslung mit „V“ für die römische Zahl „5“ auftreten kann.

Vergessen Sie das Paragraphenzeichen nicht, auch nicht „§§“, wenn auf zwei oder mehr Paragraphen verwiesen wird. Gerade die jüngere Korrekturerfahrung zeigt, dass auf Paragraphenzeichen gerne (aus Zeitgründen?) verzichtet wird. Der Korrektor wird dafür kein Verständnis zeigen. Gewöhnen Sie sich an, auch in sonstigen Texten, bei Mitschriften usw. immer das Paragraphenzeichen zu verwenden. Wenn dies nicht in „Fleisch und Blut“ übergeht, werden Sie es im Stress der Examensklausur vergessen!

e) Zitieren Sie eine Norm niemals ohne Gesetzesangabe!

Dies ist gerade im Arbeitsrecht bei der Vielfalt der unterschiedlichen Gesetze unverzichtbar. In anderen zivilrechtlichen Klausuren ist der Hinweis, dass alle folgenden Paragraphen, wenn nicht anders benannt, solche des BGB sind, nützlich.

2. Hinweise zur inhaltlichen Abfassung

a) Jede Klausurlösung beginnt mit einem Obersatz!

3

Das gilt grundsätzlich auch für eine Anwaltsklausur; hier können ggf. einige einleitende Sätze erfolgen (vgl. Fall 9). Bei reinen Themenklausuren ist es jedenfalls hilfreich, sich die Frage „Wer könnte was von wem woraus verlangen?“ zu stellen.

b) Beantworten Sie nur die Fallfrage!

Unnötige Ausführungen kosten Zeit und führen zu einer falschen Schwerpunktsetzung.

c) Verwenden Sie weder „da“ noch „weil“! Bleiben Sie im Gutachtenstil!

Das Auge des Korrektors „springt“ auf diese Wörter. Gewöhnen Sie sich an, sie in Klausuren überhaupt nicht zu verwenden.

d) Der Jurist lässt die Sache sprechen!

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