Kathrin Loewe
Die Behandlung Schwerbehinderter im
kirchlichen Arbeitsrecht der
katholischen Kirche
Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht
Herausgegeben von
Prof. Dr. Jacob Joussen und
Prof. Dr. Gregor Thüsing
Band 3
Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.deabrufbar.
Zugl.: Dissertation, Ruhr-Universität Bochum, 2013
Alle Rechte vorbehalten
© 2014 Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau
www.lambertus.de
Umschlaggestaltung:Nathalie Kupfermann, Bollschweil
ISBN 978-3-7841-2491-9
ebook ISBN 978-3-7841-3451-2
Meinen Eltern
Die Arbeit wurde von der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum als Dissertation angenommen. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind bis März 2013 berücksichtigt. Die mündliche Prüfung fand am 26. September 2013 statt.
Bedanken möchte ich mich vor allem bei Herrn Prof. Dr. Jacob Joussen für die Betreuung dieser Arbeit und seine umfassende Unterstützung sowie die Aufnahme in seine Schriftenreihe. Darüber hinaus gilt mein Dank Herrn Prof. Dr. Stefan Huster für die rasche Erstellung des Zweitgutachtens.
Zu Dank verpflichtet bin ich auch dem Erzbischöflichen Ordinariat München, vor allem dem Ordinariatsrat Martin Floß, Frau Sonja Büttner und Frau Carola Bielmeier, die mich alle drei mit Gesprächen und der Bereitstellung von Unterlagen tatkräftig bei der Erstellung der Arbeit unterstützt haben. Bedanken möchte ich mich zudem bei Herrn Dr. Martin Fuhrmann, Leiter der Geschäftsstelle des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs, der mir ebenfalls die Einsichtnahme in diverse Unterlagen ermöglicht hat.
Meiner Freundin Dr. Gesche Goldhammer danke ich für ihren juristischen Beistand in zahlreichen Telefonaten. Von Herzen möchte ich besonders meinem Mann, Patrick Loewe, danken, der mir immer zur Seite steht und mir bei allem so geduldig geholfen hat.
Mein ganz besonderer Dank gilt meinen Eltern, Christine und Jürgen Müller, denen ich die Arbeit widme. Sie haben mich bei all meinen Vorhaben, insbesondere während meines gesamten Studiums und der Promotionszeit, stets uneingeschränkt und aufopferungsvoll unterstützt und mit vielen persönlichen Gesprächen und Ratschlägen in meinem Tun bestärkt. Ohne sie wäre die Arbeit nicht möglich gewesen. Euer Rückhalt ist für mich immer von ganz besonderer Bedeutung.
München, im Dezember 2013
Kathrin Loewe
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
Teil IVerhältnis des kirchlichen Arbeitsrechts zum staatlichen Schwerbehindertenarbeitsrecht
KAPITEL IVERHÄLTNIS DES KIRCHLICHEN SELBST-BESTIMMUNGSRECHTS ZUM ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN ARBEITSSCHUTZRECHT
A.Kirchliches Selbstbestimmungsrecht
I.Inkorporation der Weimarer Kirchenartikel
II.Inhalt des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts
1.„ Ordnen und Verwalten “
2.„Eigene Angelegenheiten“
a.Allgemeines
b.Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht als „ eigene Angelegenheit“
III.Schranken des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts
1.Ansatz von Johannes Heckel
2.Bereichslehre und „ Jedermann-Formel “
3.Wechselwirkungs- und Abwägungslehre
B.Staatliches Arbeitsschutzrecht
I.Arbeitsschutzrecht
1.Geschichtliche Entwicklung und Gegenstand des Arbeitsschutzrechts
2.Rechtliche Gliederung des Arbeitsschutzrechts
a.Verfassungsrechtliche Grundlagen
b.Dualer Aufbau
c.Ergänzende betriebliche Ebene
II.SGB IX als Arbeitsschutzrecht
1.Entstehung des SGB IX
2.Verfassungsrechtliche Verankerung
a.Sozialstaatsgebot nach Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 GG
b.Benachteiligungsverbot nach Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
C.Öffentlich-rechtliches Arbeitsschutzrecht als Schranke des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts
I.Geltung des staatlichen Arbeitsrechts im kirchlichen Bereich
1.Entwicklung in Literatur und Rechtsprechung
2.Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04.06.1985
3.Kirchliche Dienstgemeinschaft und Offenhalten eines eigenen Weges
II.Kein Verfassungsrang des Arbeitsschutzrechts
III.Bindung an öffentlich-rechtliche Arbeitsschutz-Vorschriften
1.Staatliche Regelungen als Grenzen der Privatautonomie
2.Bindung im kirchlichen Bereich
IV.Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen im Rahmen der Durchführung von Arbeitsschutz-Vorschriften
1.Staatliche Mitbestimmungsregelungen im Allgemeinen
a.Diskrepanz der Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
b.Staatliche Regelung der betrieblichen Mitbestimmung aufgrund staatlicher Wertentscheidung
2.Mitbestimmungsrechtliche Regelungen in staatlichen Arbeitsschutz-Vorschriften
3.Veranschaulichung des Verhältnisses mitbestimmungsrechtlicher staatlicher Regelungen zum kirchlichen Selbstbestimmungsrecht anhand des BetrVG
a.Geschichtliche Entwicklung
b.Freistellung der Religionsgemeinschaften von der Anwendbarkeit des BetrVG nach § 118 Abs. 2 BetrVG
c.Gerechtfertigte Ungleichbehandlung im kirchlichen Bereich
d.Eigenständige Regelung der Kirche
e.Fazit
V.Fazit
KAPITEL II VERHÄLTNIS DES KIRCHLICHEN SELBSTBESTIMMUNGSRECHTS ZUM SGB IX
A.Geltung des SGB IX im kirchlichen Bereich
B.Anwendbarkeit mitbestimmungsrechtlicher Regelungen des SGB IX im kirchlichen Bereich
I.Eigenständiges kirchliches Mitbestimmungsrecht
1.Frühere Ansicht: Kirchliches Mitbestimmungsrecht aufgrund vom Staat verliehener Autonomie
2.Kirchliches Mitbestimmungsrecht beruht auf Selbstbestimmungsrecht
II.Freistellung von der Anwendbarkeit der mitbestimmungsrechtlichen SGB IX-Vorschriften
1.Keine abschließende Aufzählung in § 93 SGB IX
2.Beruhen auf dem Selbstbestimmungsrecht gem. Art. 137 Abs. 3 WRV i.V.m. Art. 140 GG
3.Urteil des Arbeitsgerichts München vom 07.07.2009
4.Berücksichtigung des § 1 Abs. 4 ArbSchG
a.Keine direkte funktionale Vergleichbarkeit der Regelungen
b.Kein rechtswidriger Eingriff in das kirchliche Selbstbestimmungsrecht durch § 1 Abs. 4 ArbSchG
c.Regelung des staatlichen Gesetzgebers aufgrund Gemeinschaftsrecht
d.Fazit
5.Fazit
III.Reichweite der Freistellung von der Anwendbarkeit des BetrVG
1.Parallele zur Freistellungsvorschrift des § 118 Abs. 2 BetrVG
2.Problem bei fehlenden Regelungen in der Rahmen-MAVO
a.Vollständige Freistellung
b.Partielle Freistellung
3.Anwendbarkeit der Vorschriften zur Schwerbehindertenvertretung im SGB IX
4.Fazit
IV.Fazit
Teil IIDie Behandlung Schwer-behinderter im kirchlichen Arbeitsrecht der katholischen Kirche
KAPITEL IARBEITGEBERPFLICHTEN NACH DEM SGB IX IM KIRCHLICHEN BEREICH
A.Pflichten der Arbeitgeber nach dem SGB IX im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
I.Rechtliche Ausgangslage für die Kirche
II.Pflichten nach §§ 80 und 81 Abs. 1 SGB IX
1.Verzeichnis- und Prüfpflicht des Arbeitgebers nach dem SGB IX
2.Anwendbarkeit im kirchlichen Bereich
III.Benachteiligungsverbot bei der Einstellung nach § 81 Abs. 2 SGB IX
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