Lisa Maria Völkerding - Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG

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Die evangelische Kirche zählt zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Aus dem Anwendungsbereich des staatlichen Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts ist sie allerdings de lege lata herausgenommen. Das von ihr selbst gesetzte und durch eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit kontrollierte Mitarbeitervertretungsrecht sieht allerdings nur einen «unvollkommenen Rechtsschutz» vor; denn die zwangsweise Durchsetzung kirchengerichtlicher Entscheidungen, also ein substantieller Rechtsschutz, wird durch das MVG.EKD selbst, aber auch durch das staatliche Gewaltmonopol ausgeschlossen. Der kirchenrechtlich gewährte Rechtsschutz wird daher – insbesondere von der Mitarbeiterschaft – als Rechtsschutz «zweiter Klasse» empfunden.
Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob ein substantieller Rechtsschutz trotz des kirchlichen/christlichen Selbstverständnisses und des staatlichen Gewaltmonopols nicht nur möglich, sondern aus rechtsstaatlichen und europarechtlichen Gründen sogar geboten ist. Ausführlich wird erörtert auf welche Weise im Mitarbeitervertretungsrecht der evangelischen Kirche unter Einbeziehung der staatlichen Gerichte ein umfassender Rechtsschutz gewährleistet werden kann, ohne dass dabei in das der Kirche von der Verfassung eingeräumte Selbstbestimmungsrecht eingegriffen wird.

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Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts

im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen

im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG

INAUGURALDISSERTATION

zur Erlangung des Grades eines

Doktors des Rechts durch die

Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät

der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

vorgelegt von

Lisa Maria Völkerding aus Bremen 2021

Meinen Eltern und meiner Großmutter in Dankbarkeit DekanProf Dr Jürgen - фото 1

Meinen Eltern und meiner Großmutter in Dankbarkeit.

Dekan:Prof. Dr. Jürgen von Hagen Erstreferent:Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard) Zweitreferent:Prof. Dr. Raimund Waltermann Tag der mündlichen Prüfung:4. Dezember 2020

Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG

Inauguraldissertation

zur Erlangung des Grades eines Doktors

des Rechts

durch die

Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät

der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität

Bonn

vorgelegt von Lisa Maria Völkerding

aus Bremen

2021

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche - фото 2

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der

Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.deabrufbar.

1. Auflage 2021

Alle Rechte vorbehalten© 2021, Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau www.lambertus.de Umschlaggestaltung:Nathalie Kupfermann, Bollschweil Druck:Franz X. Stückle Druck und Verlag, Ettenheim ISBN 978-3-7841-3331-7 ISBN eBook 978-3-7841-3419-2

Inhaltsverzeichnis

Vorwort Vorwort Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2020/2021 von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn als Dissertation angenommen. Ihr Text wurde im August 2020 abgeschlossen. Rechtsprechung und Literatur wurden nach Möglichkeit bis einschließlich Dezember 2020 berücksichtigt. Mein großer Dank gilt zunächst meinem Doktorvater, Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard), der die Bearbeitung dieses wunderbaren Themas anregte, den für die Wissenschaft notwendigen Freiraum ließ und stets ein offenes Ohr für meine Fragen hatte. Die Bearbeitung einer so aktuellen Fragestellung war durch seine schnelle gutachterliche Würdigung überhaupt erst möglich. Prof. Dr. Raimund Waltermann danke ich sehr für die ebenso außergewöhnlich zügige Erstellung des Zweitgutachtens und damit verbundene Unterstützung meines Promotionsvorhabens. Bedanken möchte ich mich zudem bei PD Dr. Gerrit Forst LL.M. (Cambridge) als Vorsitzenden meiner Prüfungskommission. Ich bedanke mich ferner bei meinem Doktorvater und Prof. Dr. Jacob Joussen für die Aufnahme dieser Arbeit in ihre Schriftenreihe. Darüber hinaus danke ich der Konrad-Adenauer-Stiftung, deren Promotionsförderung mir die notwendige Freiheit einräumte, mich voll und ganz der Beantwortung der vorliegenden Fragestellung zu widmen. In diesem Zusammenhang danke ich meinem Doktorvater sowie Prof. Dr. Constanze Janda für die Unterstützung meines Stipendiums. Für das gründliche Lektorat und das Stellen der richtigen Fragen bedanke ich mich von Herzen bei meinem Vater Dr. Christoph Förster, meinem Bruder Julius Förster und meiner Freundin Mia Alikhah LL.M. Für zahlreiche Gespräche und die geduldige Begleitung des gesamten Projekts „Doktorarbeit“ danke ich meinem Ehemann Hendrik Völkerding. Für die große emotionale Unterstützung danke ich vor allem meiner Mutter Katrin Förster und meiner lieben Großmutter Irmhild Schlummer. Dank diesen Menschen wird Unmögliches möglich. Ihnen ist diese Arbeit gewidmet.

§ 1 Einleitung

A. Thematische Hinführung und Problemaufriss

B. Untersuchungsgegenstand

C. Gang der Darstellung

§ 2 Grundlagen und Grenzen des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland

A. Die Verankerung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts in Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV

I. Der persönliche Schutzbereich von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV

II. Der sachliche Schutzbereich von Art. 140 GG i.V.m Art. 137 Abs. 3 WRV

1. Das „Ordnen“

a) Verfassungsrechtliche Ausgangssituation

b) Stellungnahme

2. Das „Verwalten“

3. Die „eigenen Angelegenheiten“

a) Begriff und Umfang

b) Prozessuale Darlegungs- und Beweislast

III. Auslegung der „Schranken des für alle geltenden Gesetzes“

1. Heckel‘sche Formel

2. „Bereichslehre“ und „Jedermann-Formel“

a) Konzept

b) Rechtswissenschaftliche Rezeption

3. Güterabwägung und Wechselwirkungslehre

a) Konzept

b) Rechtswissenschaftliche Rezeption

4. Stellungnahme

5. §§ 1 ff. KSchG und § 626 BGB als für alle geltende Gesetze

6. Das AGG als ein für alle geltendes Gesetz

7. Verfassungsimmanente Schranken

8. Schranken aus Konkordaten und Kirchenverträgen

IV. Das Verhältnis von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 S. 1 WRV zu Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG

1. Der Streitstand im Überblick

a) Die Rechtsprechung des BVerfG

b) Institutionelle Freiheitsgarantie

c) Auffangfunktion

d) Kollisionsfunktion

2. Stellungnahme

B. Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen als „eigene Angelegenheiten“ der Kirchen

I. Transzendenzschutz statt Tendenzschutz

II. Die Dienstgemeinschaft als Grundlage kirchlicher Arbeitsverhältnisse

1. Katholische Kirche

2. Evangelische Kirche

III. Überblick über Grundlagen und Ausformungen kündigungsrelevanter Loyalitätsobliegenheiten

1. Hintergrund der kirchlichen Loyalitätsobliegenheiten

2. Überblick über den Regelungsgehalt kündigungsrelevanter Loyalitätsobliegenheiten

a) Katholische Kirche

aa) Grundlagen

bb) Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten, die zu einer Kündigung berechtigen

(1) Der Abschluss einer nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe, Art. 5 Abs. 2 GrOkathK a.F.

(aa) Die Ehe als „res sacra“

(bb) Gründe für die Ungültigkeit einer Ehe nach der kirchlichen Rechtsordnung

(cc) Kirchliche Bewertung einer ungültigen Ehe

(dd) Spannungsverhältnis zu Art. 6 Abs. 1 GG

(2) Kirchenaustritt

(3) Öffentliches Eintreten gegen die tragenden Grundsätze der katholischen Kirche

(4) Schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlungen

(5) Handlungen, die kirchenrechtlich als eindeutige Distanzierung von der katholischen Kirche anzusehen sind

(6) Auswirkungen der Überarbeitung vom 27. April 2015

(aa) Reformierung der Tatbestände schwerer Loyalitätsobliegenheitsverstöße

(bb) Reformierung der Rechtsfolgen schwerer Loyalitätsobliegenheitsverstöße

(cc) Reformierung des Kündigungsverfahrens

b) Evangelische Kirche

aa) Grundlagen des kirchlichen Dienstes

bb) Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten die zu einer Kündigung berechtigen

(1) Bis zur Novellierung

(2) Auswirkungen der Novellierung vom 9. Dezember 2016

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