Lisa Maria Völkerding - Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG

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Die evangelische Kirche zählt zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Aus dem Anwendungsbereich des staatlichen Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts ist sie allerdings de lege lata herausgenommen. Das von ihr selbst gesetzte und durch eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit kontrollierte Mitarbeitervertretungsrecht sieht allerdings nur einen «unvollkommenen Rechtsschutz» vor; denn die zwangsweise Durchsetzung kirchengerichtlicher Entscheidungen, also ein substantieller Rechtsschutz, wird durch das MVG.EKD selbst, aber auch durch das staatliche Gewaltmonopol ausgeschlossen. Der kirchenrechtlich gewährte Rechtsschutz wird daher – insbesondere von der Mitarbeiterschaft – als Rechtsschutz «zweiter Klasse» empfunden.
Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob ein substantieller Rechtsschutz trotz des kirchlichen/christlichen Selbstverständnisses und des staatlichen Gewaltmonopols nicht nur möglich, sondern aus rechtsstaatlichen und europarechtlichen Gründen sogar geboten ist. Ausführlich wird erörtert auf welche Weise im Mitarbeitervertretungsrecht der evangelischen Kirche unter Einbeziehung der staatlichen Gerichte ein umfassender Rechtsschutz gewährleistet werden kann, ohne dass dabei in das der Kirche von der Verfassung eingeräumte Selbstbestimmungsrecht eingegriffen wird.

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(bb) Verbindung der Gläubigen in einer kirchlich organisierten Organisationsstruktur zwecks arbeitsteiliger Verwirklichung von Religionszielen

(cc) Selbstbestimmte personelle Zusammensetzung einer Arbeitsgemeinschaft der Gläubigen

(dd) Recht der Kirche zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund von Verstößen gegen Loyalitätsanforderungen

dd) Zwischenergebnis

b) Persönliche Erstreckung der Menschenwürde

aa) Rechtsprechung

bb) Auffassung der Literatur

cc) Eigener Standpunkt

(1) Die glaubensangehörigen Dienstnehmer als Träger der Menschenwürde

(2) Die Kirche als Trägerin der Menschenwürde

(3) Auswirkung auf die Beschwerdebefugnis

dd) Zwischenergebnis

c) Eingriff in das Menschenwürdeprinzip durch die Prüfungsvorgaben des EuGH in der Rechtssache IR

aa) Das Recht der Kirche, ein christliches Ethos zu definieren

bb) Verbindung der Gläubigen zur arbeitsteiligen Verfolgung des katholischen Sendungsauftrags in einer kirchlich organisierten Dienstgemeinschaft

cc) Selbstbestimmte personelle Besetzung der Glaubensausübungsgemeinschaft

(1) Eingriff durch das Merkmal der „Art“ und „Umstände“ der ausgeübten Tätigkeit

(2) Eingriff durch das Merkmal „wesentliche“

(3) Eingriff durch das Merkmal „rechtmäßige“

(4) Eingriff durch das Merkmal „gerechtfertigte“

aa) Das Merkmal „gerechtfertigte“ mit Öffnungswirkung

bb) Das Merkmal „gerechtfertigte“ ohne Öffnungswirkung

(5) Eingriff durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

d) Vorlageverpflichtung des BVerfG gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV

e) Ergebnis

2. Identitätskontrolle gem. Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG i.V.m. Art. 38 Abs. 1 GG

a) Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht als identitätsprägende Grundentscheidungen des deutschen Gesetzgebers

aa) Historische Vorverständnisse

bb) Kulturelle Vorverständnisse

cc) Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels

dd) Zwischenergebnis

b) Demokratische Legitmaton

c) Reichweite der identitätsrelevanten Grundentscheidung

d) Verletzungen der Verfassungsidentität durch das IR-Urteil

aa) Keine prinzipielle Aberkennung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts

bb) Fachgerichtliche Aushöhlung des materiellen Gehalts des Selbstbestimmungsrechts?

(1) Anknüpfungspunkt: „[…] nach der Art dieser Tätigkeiten oder der Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos […]“

(2) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

cc) Zwischenergebnis

e) Beschwerdebefugnis

f) Vorlageverpflichtung des BVerfG gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV

g) Ergebnis

IV. Anwendung der Ultra-vires-Kontrolle im Fall IR

1. Kompetenzverstoß des EuGH in der Rechtssache IR

2. Hypothetische Kompetenzüberschreitung „praktisch kompetenzbegründend“

3. Offensichtlichkeit des hypothetischen Kompetenzverstoßes

a) Missachtung des Achtungsgebots und des Beeinträchtigungsverbot des Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 AEUV

aa) Fehlende Begründungstiefe

bb) Fehlerhafte Bewertung der Verweisung des Gesetzgebers in Erwägungsgrund Nr. 24 der RL 2000/78/EG

cc) Verstoß gegen die unionsrechtliche Normenhierarchie

dd) Ersatz eines Freiheitsrechts durch den Diskriminierungsgrundsatz

ee) Gebot, nationales Recht unangewendet zu lassen

ff) Kein Eingriff in die Autorität des Heiligen Stuhls

b) Zwischenergebnis

4. Beschwerdebefugnis

5. Vorlageverpflichtung des BVerfG

6. Ergebnis

C. Die integrationsfesten Bestandteile des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen

I. Umfang

1. Integrationsfestigkeit unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde

a) Bildung und Verkündung des Ethos

b) Arbeitsteilige Verbindung der Gläubigen zu einer Dienstgemeinschaft

c) Prinzipielle Freiheit der kirchlichen Arbeitgeber bei der personellen Besetzung der Dienstgemeinschaft von staatlicher Einflussnahme

2. Integrationsfestigkeit unter dem Gesichtspunkt des Demokratieprinzips

3. Integrationsfestigkeit unter dem Gesichtspunkt der Kompetenzgrenze

II. Bedeutung für die Kündigungspraxis kirchlicher Arbeitgeber

1. Arbeitsgerichtliche Kontrolle

2. Normierung von Loyalitätsanforderungen

a) Grundsätzliches

b) Die Ungültigkeit der Ehe als Kündigungsgrund

c) Die Konfessionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

d) Der Kirchenaustritt als Kündigungsgrund

e) Fazit

§ 6 Ergebnisse

A. Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland

B. Unionsrechtliche Einwirkung auf das Selbstbestimmungsrecht kirchlicher Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen

C. Der Mehrebenenkonflikt im Anwendungsbereich der RL 2000/78/EG

D. Möglichkeiten zur Harmonisierung des Mehrebenenkonflikts

I. Unionsrechtskonforme Auslegung

II. Auswirkung der Recht auf Vergessenwerden-Rechtsprechung des BVerfG

E. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Durchbrechung des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs

I. Identitätskontrolle

II. Ultra-vires-Kontrolle

F. Integrationsfestigkeit des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen

I. Integrationsfestigkeit des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber als Bestandteil der Verfassungsidentität gem. Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

II. Integrationsfestigkeit gem. Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG i.V.m. Art. 38 Abs. 1 GG

III. Integrationsfestigkeit des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber als Kompetenzgrenze der EU

G. Ausblick

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Lebenslauf

Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2020/2021 von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn als Dissertation angenommen. Ihr Text wurde im August 2020 abgeschlossen. Rechtsprechung und Literatur wurden nach Möglichkeit bis einschließlich Dezember 2020 berücksichtigt.

Mein großer Dank gilt zunächst meinem Doktorvater, Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard), der die Bearbeitung dieses wunderbaren Themas anregte, den für die Wissenschaft notwendigen Freiraum ließ und stets ein offenes Ohr für meine Fragen hatte. Die Bearbeitung einer so aktuellen Fragestellung war durch seine schnelle gutachterliche Würdigung überhaupt erst möglich. Prof. Dr. Raimund Waltermann danke ich sehr für die ebenso außergewöhnlich zügige Erstellung des Zweitgutachtens und damit verbundene Unterstützung meines Promotionsvorhabens. Bedanken möchte ich mich zudem bei PD Dr. Gerrit Forst LL.M. (Cambridge) als Vorsitzenden meiner Prüfungskommission.

Ich bedanke mich ferner bei meinem Doktorvater und Prof. Dr. Jacob Joussen für die Aufnahme dieser Arbeit in ihre Schriftenreihe.

Darüber hinaus danke ich der Konrad-Adenauer-Stiftung, deren Promotionsförderung mir die notwendige Freiheit einräumte, mich voll und ganz der Beantwortung der vorliegenden Fragestellung zu widmen. In diesem Zusammenhang danke ich meinem Doktorvater sowie Prof. Dr. Constanze Janda für die Unterstützung meines Stipendiums.

Für das gründliche Lektorat und das Stellen der richtigen Fragen bedanke ich mich von Herzen bei meinem Vater Dr. Christoph Förster, meinem Bruder Julius Förster und meiner Freundin Mia Alikhah LL.M. Für zahlreiche Gespräche und die geduldige Begleitung des gesamten Projekts „Doktorarbeit“ danke ich meinem Ehemann Hendrik Völkerding. Für die große emotionale Unterstützung danke ich vor allem meiner Mutter Katrin Förster und meiner lieben Großmutter Irmhild Schlummer. Dank diesen Menschen wird Unmögliches möglich. Ihnen ist diese Arbeit gewidmet.

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