4. § 9 Abs. 1 AGG: „[…] eine gerechtfertigte berufliche Anforderung […]“
a) Begrenzung der unionskonformen Auslegung durch den Gesetzgeberwillen
b) Richtlinienkonforme Auslegung der Tatbestandsmerkmale
aa) Das Merkmal „gerechtfertigte“
bb) Das Merkmal „wesentliche“
cc) Das Merkmal „rechtmäßige“
dd) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung
c) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
aa) Das Merkmal „gerechtfertigte“
bb) Das Merkmal „wesentliche“
cc) Das Merkmal „rechtmäßige“
dd) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung
5. § 9 Abs. 2 AGG
a) Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung
b) Vorschlag einer unionsrechtskonformen Auslegung der Tatbestandsmerkmale im Lichte des Selbstbestimmungsrechts der Kirche
c) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
6. Ergebnis
VI. Fazit
§ 4 Das Verhältnis des deutschen Verfassungsrechts zum Unionsrecht
A. Grundlagen der Übertragung deutscher Hoheitsgewalt auf EU-Organe
I. Art. 24 GG
II. Art. 23 GG
1. Verfassungsrechtlicher Integrationsauftrag
2. Die Struktursicherungsklausel
3. Integrationsgrenze des Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG
4. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung gem. Art. 5 Abs. 2 EUV
5. Die flankierenden Prinzipien des BVerfG
a) Prinzip der Europarechtsfreundlichkeit
b) Prinzip der Integrationsverantwortung
B. Der unionsrechtliche Anwendungsvorrang aus Sicht des EuGH
C. Der unionsrechtliche Anwendungsvorrang aus Sicht des BVerfG
D. Trennung der Grundrechtsbereiche und Durchbrechung des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs
I. Grundrechtskontrolle nach Solange-I und -II
1. Normative Anknüpfung
2. Prozessuale Verortung
3. Voraussetzungen einer erfolgreichen Grundrechtskontrolle
II. Identitätskontrolle
1. Normative Anknüpfung
2. Prozessuale Verortung
3. Voraussetzungen einer Identitätskontrolle
a) Besondere Anforderungen an die Zulässigkeit einer auf die Verletzung der Verfassungsidentität gestützten Verfassungsbeschwerde
b) Eingriff in den Schutzbereich der Verfassungsidentität
aa) Die Wurzeln des Konzepts der „Verfassungsidentität
bb) Integrationsbegrenzende Funktion des Art. 79 Abs. 3 GG
cc) Inhaltlicher Gleichlauf von Verfassungsidentität und Ewigkeitsgarantie
dd) Verhältnis zur „nationalen Identität“ i.S.d. Art. 4 Abs. 2 EUV
ee) Zur Dynamik der Verfassungsidentität
ff) Restriktive Auslegung der Verfassungsidentität
gg) Anforderungen an das „Berührtsein“ der Grundsätze des Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1, Art. 20 GG
hh) Der Menschenwürdekern der Grundrechte
ii) Keine Abwägung zwischen Verfassungsidentität und Integrationsauftrag
jj) Schutzbereichsdefinition im Lichte der Rechtsprechung des BVerfG
(1) Der Katalog der demokratierechtlich „sensiblen“ Bereiche
(2) Konkretisierung der Verfassungsidentität durch das BVerfG
(3) Folgerungen für die auf Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 GG gestützte Identitätskontrolle
(4) Folgerungen für die auf Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 GG gestützte Identitätskontrolle
4. Grenzen der bundesverfassungsgerichtlichen Prüfungskompetenz
a) Subsidiaritätsgrundsatz
b) Die Erforderlichkeit einer Vorlage i.S.v. Art. 267 AEUV
aa) Problemstellung
bb) Eigener Standpunkt
5. Zusammenfassung
III. Ultra-vires-Kontrolle
1. Normative Anknüpfung
2. Prozessuale Verortung
3. Voraussetzungen einer Ultra-vires-Kontrolle
a) Besondere Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde
b) Feststellung eines ausbrechenden Rechtsakts
c) Offensichtlichkeit des Kompetenzverstoßes
aa) Konkretisierung des Begriffs der „Offensichtlichkeit“
bb) Offensichtlich kompetenzwidrige Entscheidungen des EuGH
d) Feststellung einer gravierenden Verschiebung des Kompetenzgefüges
aa) Grundsatz
bb) Zur Handhabung von Prognoseentscheidungen
cc) Annahme einer gravierenden Verschiebung des Kompetenzgefüges
4. Grenzen der bundesverfassungsgerichtlichen Prüfungskompetenz
a) Subsidiaritätsgrundsatz
b) Begründung der gerichtlichen Vorlagepflicht
c) Vorlagepflicht des BVerfG nach fachgerichtlicher Vorlage
5. Zusammenfassung
IV. Verhältnis der Grenzkontrollen zueinander
1. Verhältnis von Identitätskontrolle und Grundrechtskontrolle
2. Verhältnis von Identitätskontrolle und Ultra-vires-Kontrolle
3. Verhältnis von Ultra-vires-Kontrolle und Grundrechtskontrolle
E. Verknüpfung der Grundrechtsbereiche im Mehrebenensystem
I. Die Kontrolle der Durchführung nicht vollständig unionsrechtlich determinierten Rechts am Maßstabe der nationalen Grundrechte (Recht auf Vergessenwerden-I)
1. Parallele Anwendbarkeit der EU-GRCh
2. Heranziehungsvorrang der Grundrechte des Grundgesetzes
3. EU-Grundrechtskonforme Auslegung des primär heranzuziehenden nationalen Grundrechts
4. Grenzen des Heranziehungsvorrangs der deutschen Grundrechtsordnung
a) Unionsrechtliche Maßgaben schränken die Reichweite der deutschen Grundrechte ein
b) Widerlegung der Vermutung des Gleichlaufs der Schutzbereiche der Grundrechtsordnungen
5. Bewertung
II. Die Kontrolle der Anwendung vollharmonisierten Unionsrechts anhand der EU-GRCh (Recht auf Vergessenwerden-II)
1. Harmonisierungsgrad der streitigen Regelung
2. Begründung für die unmittelbare Anwendung des Katalogs der EU-GRCh
3. Bewertung
§ 5 Auflösung des Mehrebenenkonflikts
A. Aussöhnung des Mehrebenkonflikts in der Rechtssache IR unter Anwendung der Rechtsprechung des 1. Senats vom 6. November 2019
I. Der Harmonisierungsgrad des § 9 AGG
1. Gestaltungsoffenheit des Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 RL 2000/78/EG
2. Gestaltungsoffenheit des Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 RL 2000/78/EG
II. Widerlegung der Vermutung des Gleichlaufs des Grundrechtsschutzes
1. Grundrechtliche Maßgaben des Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG
2. Konkrete und hinreichende Anhaltspunkte für ein abweichendes Grundrechtsschutzniveau in den Fällen Egenberger und IR
3. Zwischenergebnis
III. Kontrolle des IR-Urteils des BAG „primär“ am Maßstab der Grundrechte des deutschen Grundgesetzes
IV. Ergebnis
B. Durchbrechung des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs zugunsten des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts in der Rechtssache IR
I. Das IR-Urteil des BAG vom 20. Februar 2020 als Gegenstand einer bundesverfassungsgerichtlichen Kontrolle
1. Verfassungsbindung der Gerichte bei der Anwendung von Umsetzungsnormen
2. Unionsrechtlich determinierte Verfassungsverstöße im IR-Urteil des BAG
3. Mittelbar kontrollierbarer unionsrechtlicher Hoheitsakt
4. Ergebnis
II. Anwendung der Grundrechtskontrolle im Fall IR
III. Anwendung der Identitätskontrolle im Fall IR
1. Identitätskontrolle gem. Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 GG
a) Materielle Reichweite des Gewährleistungsbereichs des Art. 1 Abs. 1 GG
aa) Menschenwürdegehalt des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach der Rechtsprechung
bb) Menschenwürdegehalt des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach Ansicht der Literatur
cc) Eigener Standpunkt
(1) Menschenwürdekern der Religionsfreiheit
(2) Verknüpfung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts mit der Religionsfreiheit
(3) Menschenwürdegehalt des religiösen Selbstbestimmungsrechts als Ausprägung der Religionsfreiheit
(aa) Das Recht der Kirche, ein christliches Ethos zu definieren
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