Johannes Hempel - Substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland

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Substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland: краткое содержание, описание и аннотация

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Die evangelische Kirche zählt zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Aus dem Anwendungsbereich des staatlichen Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts ist sie allerdings de lege lata herausgenommen. Das von ihr selbst gesetzte und durch eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit kontrollierte Mitarbeitervertretungsrecht sieht allerdings nur einen «unvollkommenen Rechtsschutz» vor; denn die zwangsweise Durchsetzung kirchengerichtlicher Entscheidungen, also ein substantieller Rechtsschutz, wird durch das MVG.EKD selbst, aber auch durch das staatliche Gewaltmonopol ausgeschlossen. Der kirchenrechtlich gewährte Rechtsschutz wird daher – insbesondere von der Mitarbeiterschaft – als Rechtsschutz «zweiter Klasse» empfunden.
Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob ein substantieller Rechtsschutz trotz des kirchlichen/christlichen Selbstverständnisses und des staatlichen Gewaltmonopols nicht nur möglich, sondern aus rechtsstaatlichen und europarechtlichen Gründen sogar geboten ist. Ausführlich wird erörtert auf welche Weise im Mitarbeitervertretungsrecht der evangelischen Kirche unter Einbeziehung der staatlichen Gerichte ein umfassender Rechtsschutz gewährleistet werden kann, ohne dass dabei in das der Kirche von der Verfassung eingeräumte Selbstbestimmungsrecht eingegriffen wird.

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Dekanin:Prof. Dr. Andrea Lohse Erstgutachter:Prof. Dr. Jacob Joussen Zweitgutachter:Prof. Dr. Arno Schilberg Tag der mündlichen Prüfung:17.07.2020

Johannes Hempel

Substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland

Die Inanspruchnahme staatlicher Gerichte zur Durchsetzbarkeit kirchengerichtlicher Beschlüsse im mitarbeitervertretungsrechtlichen Verfahren

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche - фото 1

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.deabrufbar.

1. Auflage 2020

Alle Rechte vorbehalten© 2020, Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau www.lambertus.de Umschlaggestaltung:Nathalie Kupfermann, Bollschweil Druck:Franz X. Stückle Druck und Verlag, Ettenheim ISBN 978-3-7841-3306-5 ISBN eBook 978-3-7841-3307-2 ISBN eBook 978-3-7841-3421-5

Inhaltsverzeichnis

Vorwort Vorwort Die vorliegende Arbeit wurde von der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum im Sommersemester 2020 als Dissertation angenommen. Rechtsprechung und Literatur sind im Wesentlichen bis März 2020 berücksichtigt. Mein besonderer Dank gilt Herrn Pof. Dr. Jacob Joussen. Er hat die Erstellung dieser Arbeit als externer Dissertation ermöglicht, kritisch begleitet und vor allem für eine zügige Durchführung des Promotionsverfahrens gesorgt. Dankbar bin ich ihm auch für die Aufnahme der Arbeit in die vorliegende Schriftenreihe. Darüber hinaus danke ich Herrn Prof. Dr. Arno Schilberg für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens. Darüber hinaus gilt mein Dank Herrn Prof. Dr. Stefan Huster und Herrn Prof. Dr. Fabian Klinck für ihre Mitwirkung in der Prüfungskommission. Schließlich aber danke ich meiner Ehefrau für ihren Zuspruch und ihre uneingeschränkte Unterstützung, und meinen Kindern, die mir als „älterem Semester“, insbesondere in technischen Fragen, stets hilfsbereit zur Seite standen. Meiner Familie ist daher diese Arbeit gewidmet. Detmold, im Juli 2020 Johannes Hempel

Teil I

Einleitung, Problemaufriss und Gang der Untersuchung

A. Einleitung und Problemaufriss

B. Gang der Untersuchung

Teil II

Die historische Entwicklung der Rechtsschutzgewährung im Mitarbeitervertretungsrecht der evangelischen Kirche und der mitarbeitervertretungsrechtliche Rechtsschutz im System des Arbeitnehmervertretungsrechts

A. Die historische Entwicklung der Rechtsschutzgewährung im Mitarbeitervertretungsrecht der evangelischen Kirche

I. Das Betriebsrätegesetz vom 4.2.1920 (BRG)

II. Die Zeit des Nationalsozialismus

III. Vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zum MVG.EKD

IV. Der Rechtsschutz im „Ursprungs – MVG.EKD“ 1992 – (MVG.EKD 1992)

V. Das erste Änderungsgesetz zum MVG.EKD vom 6.11.1996 – (MVG.EKD 1996)

VI. Das Vierte Änderungsgesetz vom 6.11.2003 – (MVG.EKD 2003)

VII. Das Zweite Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der EKD – MVG.EKD 2013

VIII. Zusammenfassung und Ausblick

B. Die mitarbeitervertretungsrechtliche Rechtsschutzgewährung im System des Arbeitnehmervertretungsrechts

I. Die Durchsetzbarkeit arbeitsgerichtlicher Beschlüsse im Betriebsverfassungsrecht

1. Die Vollstreckung

a) Vollstreckung gegen den Arbeitgeber

b) Vollstreckung gegen den Betriebsrat

c) Die vorläufige Vollstreckbarkeit (§ 85 I 2 ArbGG)

2. Die Vollziehung einstweiliger Verfügungen im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

a) Zum Begriff „Vollziehung“

b) Die Vollziehung von gegen den Arbeitgeber gerichteten einstweiligen Verfügungen des Betriebsrats

c) Vollziehung von gegen den Betriebsrat gerichteten einstweiligen Verfügungen des Arbeitgebers

d) Vorläufige Vollstreckbarkeit und einstweiliger Rechtsschutz

II. Die Durchsetzbarkeit gerichtlicher Entscheidungen im Personalvertretungsrecht

1. Die Vollstreckung

a) Die Vollstreckung gegen den Personalrat

b) Die Vollstreckung gegen die Dienststelle

2. Die Vollziehung

a) Die Vollziehung von einstweiligen Verfügungen gegen den Personalrat

b) Die Vollziehung von einstweiligen Verfügungen gegen die Dienststelle

c) Die Dienstaufsichtsbeschwerde

III. Die Durchsetzbarkeit kirchengerichtlicher Entscheidungen im Mitarbeitervertretungsrecht

1. Die Rechtsschutzgewährung nach dem MVG.EKD

a) Beschwerderecht und Ersatzvornahme

b) Der Unterlassungsanspruch der Mitarbeitervertretung

c) Die Durchsetzbarkeit kirchengerichtlicher Beschlüsse gegen die Mitarbeitervertretung

d) Der Ordnungsgeldbeschluss (§ 63a MVG.EKD)

e) Der einstweiliger Rechtsschutz

aa) Optionen der Dienststellenleitung

bb) Optionen der Mitarbeitervertretung

cc) Das Ordnungsgeld (§ 63a MVG.EKD)

2. Der Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht evangelischer Landeskirchen außerhalb des MVG.EKD

a) Das Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche in Hessen und Nassau (MVG.HN)

b) Das Mitarbeitervertretungsgesetz in der Konföderat on der Ev. Kirchen in Niedersachsen (MVG. Konf.)

C. Die unterschiedliche Ausgangslage für die Rechtsschutzgewährung im privaten, öffentlichen und kirchlichen Arbeitnehmervertretungsrecht

I. Das Betriebsverfassungsrecht

II. Das Personalvertretungsrecht

III. Das Mitarbeitervertretungsrecht

Teil III

Christliches Selbstverständnis und substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht

A. Einführung

B. Dienstgemeinschaft und substantieller Rechtsschutz

I. Die Herkunft des Begriffs der Dienstgemeinschaft und die Rechtsdurchsetzung im kirchlichen Arbeitsrecht

II. Die „Theologisierung“ der Dienstgemeinschaft und ihre Bedeutung für eine zwangsweise Rechtsdurchsetzung

1. Der neutestamentliche Befund

2. Das allgemeine Priestertum

3. Zusammenfassung und Ergebnis

III. Das Verhältnis der Dienstgemeinschaft als ambivalenter Begriff zur zwangsweisen Rechtsdurchsetzung

1. Die Dienstgemeinschaft als objektives Strukturelement kirchlichen Dienstes

2. Dienstgemeinschaft zwischen Glauben und empirischer Realität

3. Dienstgemeinschaft und Rechtsdurchsetzung

a) Dienstgemeinschaft und Rechtsschutzgewährung im kirchlichen Individualarbeitsrecht

b) Dienstgemeinschaft und Rechtsschutzgewährung im Mitarbeitervertretungsrecht

4. Eigene Ansicht

IV. Zusammenfassung und Ergebnis

C. Kirchenrecht und zwangsweise Rechtsdurchsetzung

I. Die Spaltung des Kirchenbegriffs und der Rechtszwang

1. Territorialismus und Kollegialismus

2. Die Spaltung des Kirchenbegriffs

3. Günther Holstein

II. Die Überwindung der Spaltung des Kirchenbegriffs und der Rechtszwang

1. Die Barmer Theologische Erklärung von 1934

2. Karl Barth

3. Erik Wolf

4. Johannes Heckel

5. Zwischenergebnis

III. Die eine Kirche, das eine Recht und der Rechtszwang

1. Sine vi humana, sed verbo

2. Die Einheit des Kirchenrechts und der Zwang

a) Die Struktur des Kirchenrechts

b) Die Besonderheit des Kirchenrechts und der Rechtszwang

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