Matthias Pulte
Vermögensrecht
der katholischen Kirche
Ein Handbuch für Studium und Praxis
6MAINZER BEITRÄGE
ZU KIRCHEN- UND RELIGIONSRECHT
Matthias Pulte
Vermögensrecht
der katholischen Kirche
Ein Handbuch für Studium und Praxis
echter
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Umschlag
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Brockhaus Commission, Kornwestheim
www.brocom.de
ISBN
978-3-429-05421-2
978-3-429-06454-9 (E-Book)
Inhalt
Vorwort
Einleitung
1. Grundlegende Begriffe des kirchlichen Vermögensrechts
2. Kirchliche und staatliche Rechtsquellen
3. Die Systematik des Buches V: De Bonis Ecclesiae Temporalibus (Die zeitlichen Güter der Kirche) im CIC/1983
4. Das Verhältnis von universalem und partikularem Kirchenrecht
Kapitel 1: Prinzipien des kirchlichen Vermögensrechts
1. Vermögensfähigkeit der Kirche
1.1 Rechtshistorischer Kontext
1.2 Die Grundsätze (cc. 1254-1258)
1.2.1 Das Recht auf Vermögen und seine freie Verwaltung
1.2.2 Die Zwecke des Kirchenvermögens nach c. 1254 § 2 CIC
1.2.3 Die Rechtsträger des Kirchenvermögens
1.2.4 Die Vermögensaufsicht
1.3 Staatsrechtliche Garantien kirchlicher Autonomie
1.3.1 Verfassungsrecht
1.3.2 Staatskirchenvertragliche Bestimmungen
1.4 Die Träger des Kirchenvermögens
1.4.1 Vermögen der Universalkirche
1.4.2 Vermögen der Teilkirchen
1.4.3 Vermögen der Kirchengemeinden (Pfarreien)
1.4.4 Vermögen überdiözesaner Träger
1.4.5 Religiosengemeinschaften als Vermögensträger
1.4.6 Sonstige Vermögensträger in der Kirche
1.5 Arten des Kirchenvermögens
2. Der Vermögenserwerb
2.1 Grundsätzliche Bestimmungen (cc. 1259-1262)
2.1.1 Die Grundbestimmung des c. 1259
2.1.2 Forderungsrecht der Kirche aus c. 1260 CIC
2.1.3 Freiwillige Gaben nach c. 1261 CIC
2.1.4 Subventionierung gem. c. 1262 CIC
2.1.5 Besteuerungsrecht aus c. 1263 CIC
2.2 Das deutsche System der Kirchenfinanzierung
2.2.1 Die Kirchensteuer in Deutschland – „die“ res mixta
2.2.2 Staatsleistungen
2.2.2.1 Rechtsgeschichtliche Zusammenhänge
2.2.2.2 Geltende Rechtslage
2.2.2.3 Arten und Umfang an Staatsleistungen
2.3 Spenden- und Kollektenwesen
2.3.1 Freiwillige Gaben (c. 1267)
2.3.2 Sammlungen (c. 1265)
2.3.3. Staatliche Anforderungen
2.4 Verjährung und Ersitzung (cc. 1268, 1269)
2.4.1 Praescriptio (Verjährung)
2.4.2 Usucapio (Ersitzung)
2.4.3 Sonderbestimmungen für Res sacrae
2.5 Unterstützung des Apostolischen Stuhls
2.6 Ablösung der Benefizien
Kapitel 2: Verwaltung des kirchlichen Vermögens
1. Was ist Vermögensverwaltung?
1.1 Kirchliches Recht
1.2 Staatliches Recht
1.3 Rechtsformen und Institutionen kirchlichen Vermögens (cc. 1274, 1275)
2. Kirchliche Vermögensverwalter/innen
2.1 Anforderungen an kirchliche Vermögensverwalter
2.2 Die Aufgaben kirchlicher Vermögensverwalter cc. 1281-1289
3. Ordentliche und außerordentliche Vermögensverwaltung
4. Institutionen kirchlicher Vermögensverwaltung
4.1 Die Gesamtkirche
4.2 Der Papst und die Römische Kurie
4.3 Ortskirchliche Vermögensverwaltung
4.3.1 Der Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVVR)
4.3.2 Der Diözesankirchensteuerrat
4.3.3 Fusion der Räte möglich?
4.3.4 Der Diözesanökonom
4.3.5 Der Finanzdirektor / Finanzdezernent in der ortskirchlichen Verwaltung
4.3.6 Zu beachtende Beispruchsrechte
4.4 Pfarrliche Vermögensverwaltung
4.4.1 Der Pfarrer
4.4.2 Kirchenvorstand / Verwaltungsrat
4.4.3 Rendaten, Kirchenpfleger und dezentrale Zentralrendanturen (Rentämter)
5. Kanonische Vorgaben für Kirchenfinanzierung und Vermögensaufsicht und -verwaltung
Kapitel 3: Rechtsgeschäfte über das Kirchenvermögen
1. Kanonisches Vertragsrecht
1.1 Grundsatz der Kanonisation des bürgerlichen Vertragsrechts für das Ortskirchenrecht (c. 1290)
1.2 Leges canonizatae im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bischofskonferenz
1.3 Kleine Typologie des deutschen bürgerlichen und öffentlichen Vertragsrechts
2. Rechtsbestimmungen für Veräußerungsgeschäfte (cc. 1291-1294)
2.1 Stammvermögen
2.2 Veräußerungsverbote und –beschränkungen
2.3 Genehmigungsvorbehalte
2.4 Rechtsfolgen kirchenrechtlicher Mängel im säkularen Rechtsverkehr
Kapitel 4: Fromme Verfügungen und Stiftungen
1. Schenkungen und Vermächtnis von Todes wegen
1.1 Schenkung unter Lebenden
1.2 Verfügungen von Todes wegen
1.2.1 Das Testament
1.2.2 Der Erbvertrag
1.2.3 Das Vermächtnis
2. Formvorschriften und Erfüllungspflicht
3. Verwaltung von Treuhandvermögen
4. Kirchliche Stiftungen
4.1 Einhaltung der EU-Recht konformen Datenschutzvorschriften
4.2 Typen kirchlicher Stiftungen
4.2.1 Selbständige Stiftungen
4.2.2 Altrechtliche selbständige Stiftungen
4.2.3 Bestimmung des Verwalters
4.2.4 Unselbständige Stiftungen
4.3 Verwaltungsvorschriften für Stiftungen
4.4 Aufsicht über kirchliche Stiftungen
4.5 Bürgerliche Anerkennung kirchlicher Stiftungen
Exkurs: Bürgerstiftungen im kirchennahen Umfeld
1. Definition und Selbstverständnis
2. Zehn Merkmale einer Bürgerstiftung
3. Gründe zur Errichtung von Bürgerstiftungen
4. Kirchennähe
Kapitel 5: Was tun, wenn das Geld ausgeht?
1. Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit im kanonischen Recht
2. Zur verfassungsrechtlichen Insolvenzunfähigkeit kirchlicher Körperschaften des öffentlichen Rechts
Bibliographie
1. Quellen
2. Rechtsprechung
3. Literatur
Stichwortverzeichnis
Vorwort
Das Vermögensrecht der katholischen Kirche ist ein höchst komplexes Rechtsgebiet. Es setzt sich zusammen aus den Normen, die für die gesamte katholische Weltkirche gelten, jenen, die für die Teilkirchen aus der Ebene der Bischofskonferenzen und jenen die auf der Ebene der einzelnen Ortskirche erlassen worden sind. Hinzu kommen Bestimmungen des weltlichen Rechts, die die kirchlichen Rechts- und Vermögensträger einzuhalten haben, wenn sie am Rechtsverkehr in der Gesellschaft teilnehmen. Die Vielfalt der Normen induziert eine gewisse Unübersichtlichkeit des Rechtsgebiets. Das hat bisweilen dazu geführt, dass der kirchlichen Vermögensverwaltung insgesamt eine Tendenz zur Intransparenz angehängt worden ist. Durchschaut man ersteinmal die Vielfalt der Gesetzgebungen, wird man jedoch auf rechtlicher Ebene eher weniger von Intransparenz sprechen können. Anders verhält es sich bisweilen mit dem Verhalten von Amtsträgern, die für die Vermögesnverwaltung Verantwortung tragen. Hier wird man konstatieren müssen, dass keine freiheitliche Rechtsordnung so lückenlos sein kann, dass sie vor Missbräuchen, denen meist eine nicht unerhebliche kriminelle Energie zugrunde liegt, gefeit ist.
Freilich gilt auch für dieses Rechtsgebiet, wie für viele andere, dass sich die Gesetzgeber immer neu der Herausforderung der Optimierung stellen müssen.
An der Fertigestellung dieses Buches haben die Mitarbeitenden des Seminars für Kirchenrecht, Kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht der Johannes Gutenberg-Universität mit großem Eifer redaktionell mitgewirkt. Es sind Janina Eiselt, Cathrin Kipfstuhl und Lukas Walther. Ihnen gebührt mein herzlicher Dank. Besonders danke ich meiner Assistentin Frau Anna-Christina Schmees, M.Ed., M.A. für ihre inhaltlichen Anregungen und die wissenschaftliche Unterstützung, die das Projekt vorantreiben halfen.
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