Oliver Schmidt - Umwandlungsgesetz

Здесь есть возможность читать онлайн «Oliver Schmidt - Umwandlungsgesetz» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Umwandlungsgesetz: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Umwandlungsgesetz»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Der Heidelberger Kommentar zum Umwandlungsgesetz erläutert die Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Berücksichtigt wurde bereits das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften vom 17.7.2017. Erweitert wurde der Kommentar um zwei neue Anhänge zurfür die Praxis bedeutsamen Umwandlung im InsolvenzplanverfahrenUmwandlung mit Beteiligung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE).Die Autoren aus Anwaltschaft, Notariat und Wirtschaft bringen ihre beruflichen Erfahrungen in die praxisbezogene Kommentierung ein und geben umfassende Antworten. Die Erläuterungen konzentrieren sich auf das Wesentliche und orientieren sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt dabei auf der Erläuterung der Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten bei Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel. Es werden aber auch die Vorschriften für Genossenschaften, Vereine oder VVaG (Vermögensübertragung) erläutert.

Umwandlungsgesetz — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Umwandlungsgesetz», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

c) Übernehmender Rechtsträger

9

Da der übertragende Rechtsträger gem § 25 Abs 2als fortbestehend fingiert wird, kann auch der übernehmende RechtsträgerGläubiger von Ansprüchen gegen den übertragenden Rechtsträger sein; das Erlöschen dieser Ansprüche durch Konfusion ist gem § 25 Abs 2 S 2ausgeschlossen. Demnach kann auch der übernehmende Rechtsträger als Gläubiger antragsberechtigt iSv § 26 Abs 1 S 2sein. Außerdem kommt eine Antragsberechtigung des übernehmenden Rechtsträgers in Betracht, wenn ein bes Vertreter zur Passivvertretungdes als fortbestehend fingierten übertragenden Rechtsträgers, bspw bei Anfechtung des Verschmelzungsvertragsdurch den übernehmenden Rechtsträger, zu bestellen ist ( Kübler in Semler/Stengel, § 26 Rn 7; Vossius in Widmann/Mayer, § 26 Rn 25).

d) Sonstige

10

Außer den vorgenannten Anteilsinhabern und Gläubigern des übertragenden Rechtsträgers gibt es keine sonstigen Antragsberechtigten. Dies gilt zB auch für Arbeitnehmer, denen im Verschmelzungsvertrag bestimmte Zusagen gemacht wurden. Solche Zusagen binden auch den übernehmenden Rechtsträger (vgl Marsch-Barner in Kallmeyer, § 26 Rn 9; Kübler in Semler/Stengel, § 26 Rn 8).

4. Aufgaben

a) Aufforderung zur Anmeldung

11

Der gerichtlich bestellte bes Vertreter hat gem § 26 Abs 2sämtliche möglichen Anspruchsinhaber zur Geltendmachungihrer Ansprüchenach § 25 Abs 1 und 2 aufzufordern. Für die Anmeldung von Ansprüchen ist eine angemessene Frist, die mindestens einen Monatbetragen soll, anzusetzen. Die Länge der Frist hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine unangemessen kurze Frist macht nach überwiegender Auffassung die Aufforderung nicht unwirksam ( Grunewald in Lutter, § 26 Rn 22; Vossius in Widmann/Mayer, § 26 Rn 33; aA Marsch-Barner in Kallmeyer, § 26 Rn 16). Vielmehr wird eine angemessene Frist in Lauf gesetzt. Der bes Vertreter kann sich bei Setzung einer unangemessenen Frist jedoch schadensersatzpflichtig machen ( Rn 20).

12

Die Aufforderungist ebenso wie etwaige Fristverlängerungen im Bundesanzeigerund etwaigen weiteren gesellschaftsvertraglich für Veröffentlichungenvorgesehenen Blättern bekannt zu machen. Obwohl dies gesetzlich nicht vorgesehen ist, empfiehlt es sich, in der Aufforderung auf die Folgen einer nicht fristgemäßen Anmeldung gem § 26 Abs 3 S 3hinzuweisen. Danach werden verspätete oder unterlassene Anmeldungen bei der Verteilung gem § 26 Abs 3 S 2nicht berücksichtigt.

13

Für die Anmeldung ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben. Um dem bes Vertreter eine Prüfung zu ermöglichen, sollte die Anmeldung von Ansprüchen jedoch schriftlich und unter Angabe von Anspruchsgrund, Art, Höhe und Umfang eines möglichen Anspruchs und unter Vorlage etwaiger Beweismittel erfolgen. Ungeklärt ist, ob der bes Vertreter angemeldete Ansprüche zurückweisen darf bzw eine (Vor-)Prüfungspflicht für angemeldete Ansprüche hat. Beides dürfte jeweils nur für offensichtlich unbegründete Ansprüche oder bei fehlender Anspruchsinhaberschaft des Anmeldenden anzunehmen sein – auch und gerade im Hinblich auf die Kostenhaftung gem Abs 4. Der bes Vertreter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, offensichtlich unbegründete angemeldete Ansprüche zurückzuweisen. Fehlerhafte Zurückweisungen können jedoch zur Haftung des bes Vertreters führen (vgl Rn 20).

b) Verfolgung der Ansprüche

14

Der bes Vertreter entscheidet über sämtliche im Zusammenhang mit der Verfolgung der angemeldeten Ansprücheerforderlichen Maßnahmen nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen. Er kann die Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich verfolgen, Vergleiche abschließen oder Rechtsmittel einlegen. Bei schuldhaften Pflichtverletzungen kann er sich schadensersatzpflichtig machen ( Rn 20).

c) Erlösverteilung

15

Für die Verteilung des aus der Anspruchsverfolgung erzielten Erlöses gilt die Verteilungsregeldes § 26 Abs 3 . IdR sind zunächst die Kosten zu berichtigen ( Rn 19). Übersteigt die Summe der angemeldeten Forderungen die zu verteilende Vermögensmasse, so findet kein Insolvenzverfahren statt. Das Verteilungsverfahren des § 26 Abs 3ist insofern als abschließend anzusehen. Das aufgrund der Anspruchsverfolgung vorhandene Vermögen ist zunächstzur Befriedigung der Gläubigerdes übertragenden Rechtsträgers zu verwenden. Soweit diese durch den übernehmenden Rechtsträger befriedigt oder sichergestellt wurden, fehlt ihnen bereits die Antragsberechtigung gem § 26 Abs 1 S 3. Nach § 26 Abs 3 S 2gelten für die Erlösverteilung die für die Abwicklung des jeweiligen Rechtsträgers geltenden Vorschriften (zB für die OHG und KG §§ 154–155, 161 Abs 2 HGB; für die GmbH §§ 70–74 GmbHG; für die AG und KGaA §§ 266–273, 278 Abs 3 AktG; für die eingetragene Genossenschaft §§ 88–93 GenG). Können nicht alle rechtzeitig angemeldeten Forderungen befriedigt werden, so ist aus der zu verteilenden Vermögensmasse und der Gesamthöhe aller angemeldeten Forderungen eine Quote zu bilden und eine quotale Befriedigung der angemeldeten Forderungenvorzunehmen. Besonderheiten können sich jedoch aus Rangrücktrittsvereinbarungen sowie aus der Qualifikation von Forderungen als kapitalersetzend ergeben ( Vossius in Widmann/Mayer, § 26 Rn 38; Henssler/Strohn/Müller UmwG, § 26 Rn 15; unklar bzw für eine gleiche Quote Grunewald in Lutter, § 26 Rn 26; Marsch-Barner in Kallmeyer, § 26 Rn 20; Schmitt/Hörtnagl/Stratz § 26 Rn 21). Erst ein nach der Befriedigung der Gläubigeransprüche etwa verbleibender Überschuss ist nach § 26 Abs 3 S 2nach Liquidationsgrundsätzen an Anteilsinhaber die Ansprüche geltend gemacht haben und an Inhaber von Ansprüchen, derselben Rangstufe, zu verteilen.

16

Anspruchsinhaber, die sich nicht fristgemäß gemeldethaben, werden zB bei nachrangigem Darlehen nach § 26 Abs 3 S 3bei der Erlösverteilung nicht berücksichtigt. Deren Ansprüche erlöschen zwar nicht, sie können jedoch nicht durchgesetzt werden, da das Verfahren gem § 26nicht wiederholt stattfindet ( Marsch-Barner in Kallmeyer, § 26 Rn 21).

5. Rechtsstellung

17

Nach hM ist der besondere Vertreter Partei kraft Amtesund handelt nicht in fremdem, sondern eigenem Namen( OLG Frankfurt AG 2007, 559; Marsch-Barner in Kallmeyer, § 26 Rn 11; Kübler in Semler/Stengel, § 26 Rn 9; Henssler/Strohn/Müller UmwG, § 26 Rn 3; aA Vossius in Widmann/Mayer, § 26 Rn 41 wonach der bes Vertreter Prozessgeschäftsführer kraft richterlicher Bestellung sein soll). Er verfolgt die Ansprüche, zu deren Verfolgung er bestellt wurde, im eigenen Namen und ist dabei an Weisungen antragsberechtigter Personen nicht gebunden. Er ist den Anspruchsinhabern gegenüber aber zur Auskunft und zur Rechenschaft verpflichtet ( Henssler/Strohn/Müller UmwG, § 26 Rn 3). Er kann das ihm angetragene Amt ablehnen oder niederlegen. Sorgfaltspflichtverletzungen bei der Verfolgung von Ansprüchen oder Amtsniederlegung zu Unzeit können Schadensersatzansprüche gegen den bes Vertreter begründen (vgl Rn 20; Grunewald in Lutter, § 26 Rn 19). Der bes Vertreter zählt im Rahmen seines Aufgabenkreises zu den Organen der Gesellschaft (so § 25 Rn 3; OLG Schleswig 6.6.2012 – 9 U 2/11; LG München NJW 2009, 3794, 3795).

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Umwandlungsgesetz»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Umwandlungsgesetz» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Umwandlungsgesetz»

Обсуждение, отзывы о книге «Umwandlungsgesetz» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.