Herausgegeben von
Dr. Hans-Christoph Maulbetsch
Dr. Axel Klumpp
und
Dr. Klaus-Dieter Rose
Bearbeitet von
Roman A. Becker, Rechtsanwalt
Dr. Ulla Findeisen, Rechtsanwältin
Hansjörg Frenz, LL.M., Rechtsanwalt
Valerie Gundlach, LL.M., Rechtsanwältin
Dr. Markus Haggeney, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Holger Kierstein, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Axel Klumpp, Rechtsanwalt
Dr. Metin Konu, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Hans-Christoph Maulbetsch, Rechtsanwalt
Dr. Egon A. Peus, Rechtsanwalt i.R., Notar a.D.
Dr. Guido Quass, Rechtsanwalt, Dipl.-Betriebswirt
Dr. Hermann Raible, Rechtsanwalt · Felix Rebel, Rechtsanwalt
Dr. Volker Rebmann, Rechtsanwalt, Notar
Dr. Gerhard Ries, Rechtsanwalt
Dr. Klaus-Dieter Rose, Rechtsanwalt
Dr. Oliver Schmidt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Christian Stenneken, Rechtsanwalt
Dr. Jochen Stockburger, Rechtsanwalt
Dr. Achim Tempelmann, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ralf-Dietrich Tiesler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Jasmin Urlaub, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenzrecht
Lilian Uxa, Rechtsanwältin
Dr. Volker Weinreich, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Steuerrecht
2., neu bearbeitete Auflage
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Seit dem Erscheinen der Erstauflage dieses Kommentars gab es mehrere Änderungen und Fortentwicklungen des Umwandlungsgesetzes sowie anderer Gesetze, die für Umwandlungsvorgänge von Bedeutung sind. Es war daher an der Zeit, die Kommentierung zu aktualisieren und weiterzuentwickeln.
Ganz neu aufgenommen wurde ein Abschnitt zu Umwandlungen im Insolvenzplanverfahren, die seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren (ESUG) zum 1.3.2012 erstmals möglich wurden und ein für die Praxis interessantes Gestaltungsinstrument in Sanierungsfällen bieten können. Ebenso neu wurde ein Anhang zur Societas Europaea (SE) in den Kommentar aufgenommen.
Im Übrigen bleibt der Kommentar seinem Anspruch treu, das Umwandlungsrecht praxisnah und fundiert darzustellen. Anschauliche Beispiele, Hinweise und Formulierungsvorschläge in den einzelnen Kommentierungen unterstreichen das Ziel der Autoren, praxisnahe Hilfestellungen zu geben.
Die Kommentierung ist in allen ihren Teilen auf dem Stand Juni 2017. Nachgetragen wurden die Änderungen durch das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften vom 17.7.2017.
Unser Dank gilt wieder allen Autorinnen und Autoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Realisierung der 2. Auflage des Kommentars mitgewirkt haben.
Stuttgart, im Juni 2017
Hans-Christoph Maulbetsch Axel Klumpp Klaus-Dieter Rose
Becker: |
Vor § 122a, §§ 122a–122l UmwG (zusammen mit Uxa) |
Findeisen: |
§§ 109–119, 151, 174–189, 291–300 UmwG |
Frenz: |
§§ 65–68, 79–98, 105–108, 147–148, 150, 251–271 UmwG |
Gundlach: |
§§ 15–19 UmwG |
Haggeney: |
§§ 39–45e, 120–122, 317–321 UmwG |
Kierstein: |
§§ 20–21, 200–203 UmwG |
Klumpp: |
§§ 69, 135–146, 152–160 UmwG |
Konu: |
§§ 99–104a, 149, 272–290 UmwG (zusammen mit Ries), Anhang 2 zu § 325 Societas Europaea (SE) |
Maulbetsch: |
Einleitung, §§ 1–3 UmwG (zusammen mit Rebel), §§ 4, 5 ohne Abs 1 Nr 9 und Abs 3, §§ 6, 7 UmwG, § 8 UmwG (zusammen mit Rebel), §§ 9–14, 22–24, 36–38, 60, 73–78 UmwG |
Peus: |
§§ 168–173, 301–304 UmwG (zusammen mit Stenneken) |
Quass: |
§§ 190–199 UmwG |
Raible: |
§§ 123–134 UmwG |
Rebel: |
§§ 1–3, 8 UmwG (zusammen mit Maulbetsch), §§ 204–213 UmwG |
Rebmann: |
§§ 46–59 UmwG |
Ries: |
§§ 99–104a, 149, 272–290 UmwG (zusammen mit Konu) |
Rose: |
§§ 61–64, 214–250 UmwG |
Schmidt: |
§§ 161–167 UmwG |
Stenneken: |
§§ 168–173, 301–304 UmwG (zusammen mit Peus) |
Stockburger: |
§§ 25–35, 70–72 UmwG |
Tempelmann: |
§§ 322–325 UmwG |
Tiesler: |
§ 5 Abs. 1 Nr 9 und Abs 3 UmwG |
Urlaub: |
Anhang 1 zu § 325 Umwandlung im Insolvenzplanverfahren |
Uxa: |
Vor § 122a, §§ 122a–122l UmwG (zusammen mit Becker) |
Weinreich: |
§§ 313–316 UmwG |
Zitiervorschlag
Maulbetsch in HK-UmwG, § 4 Rn 2
Vorwort Vorwort Seit dem Erscheinen der Erstauflage dieses Kommentars gab es mehrere Änderungen und Fortentwicklungen des Umwandlungsgesetzes sowie anderer Gesetze, die für Umwandlungsvorgänge von Bedeutung sind. Es war daher an der Zeit, die Kommentierung zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. Ganz neu aufgenommen wurde ein Abschnitt zu Umwandlungen im Insolvenzplanverfahren, die seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren (ESUG) zum 1.3.2012 erstmals möglich wurden und ein für die Praxis interessantes Gestaltungsinstrument in Sanierungsfällen bieten können. Ebenso neu wurde ein Anhang zur Societas Europaea (SE) in den Kommentar aufgenommen. Im Übrigen bleibt der Kommentar seinem Anspruch treu, das Umwandlungsrecht praxisnah und fundiert darzustellen. Anschauliche Beispiele, Hinweise und Formulierungsvorschläge in den einzelnen Kommentierungen unterstreichen das Ziel der Autoren, praxisnahe Hilfestellungen zu geben. Die Kommentierung ist in allen ihren Teilen auf dem Stand Juni 2017. Nachgetragen wurden die Änderungen durch das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften vom 17.7.2017. Unser Dank gilt wieder allen Autorinnen und Autoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Realisierung der 2. Auflage des Kommentars mitgewirkt haben. Stuttgart, im Juni 2017 Hans-Christoph Maulbetsch Axel Klumpp Klaus-Dieter Rose
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