bb) BGH
cc) FG Baden-Württemberg, BFH, BVerfG
dd) Vorlagebeschluss an EuGH
ee) Generalanwalt
ff) Entscheidung des EuGH
gg) Folgeentscheidung des BVerfG und Aufgabe der Rechtsprechung durch das FG Baden-Württemberg
c) Fazit
6. Schrotthandel
7. Bargeldkontrollen an den Grenzen
8. Bestechungsfall
Teil 3 Das Recht der Selbstanzeige
I. Einleitung und Überblick
1. Konjunktur des Selbstanzeigegedankens
2. „Zementierung“ der Selbstanzeige trotz heftiger Kritik an der „Technik“ der Neuregelung
3. Gewachsene praktische Bedeutung und hiermit korrespondierende Literaturflut
4. Steuerstrafrecht mit enormer praktischer Bedeutung als „juristisches Modethema“
5. Erfordernis und Gründe für rechtliche Durchdringung des Selbstanzeigerechts
6. Entwicklung der rechtlichen Auslegung der Selbstanzeige durch die Praxis
7. Perspektiven aus der Praxis zur weiteren Entwicklung des Selbstanzeigerechts
8. Besondere und gesteigerte Komplexität der Selbstanzeigeberatung
9. Erfordernis spezifischer Rechtskenntnisse und praktischer Erfahrungen des Beraters
10. Fazit
II. Selbstanzeige nach § 371 AO
1. Begriff
2. Zweck
a) Steuerpolitische Erwägungen
b) Strafrechtliche Erwägungen
c) Kriminalpolitische Erwägungen
d) Verfassungsrechtliche Erwägungen
3. Rechtsnatur
4.Zusammenfassung der Neuregelungen des Selbstanzeigerechts (2011, 2015)
a) Ausgangspunkt: Rechtsprechungsänderung des BGH
b) Grundlegende Verschärfung des Selbstanzeigerechts 2011 und 2015
aa) Berichtigungsverbund und Ausschluss der Teilselbstanzeige
bb) Erweiterung der Sperrgründe
cc) Keine Strafverfolgung (besonders) schwerer Steuerhinterziehungen bei Zahlung eines Zuschlags nach § 398a AO
5. Die neuen Voraussetzungen des § 371 Abs. 1 AO
a) Anzeigeerstatter
aa) Vertretung
bb) Verdeckte Stellvertretung
cc) Stellvertretung im mutmaßlichen Willen
b) Anwendungsbereich
c) Anzeigeadressat
d) Form
e) Vollständigkeitsgebot und Berichtigungsverbund
aa) Bestimmung der Steuerart
bb) Mindestberichtigungszeitraum
f) Inhalt
g) Kein Freiwilligkeitserfordernis
h)Besonderheiten
aa) Selbstanzeige von Mittätern und Teilnehmern
bb) Widerruf oder Änderung
cc) Teilselbstanzeige
dd) Stufenselbstanzeige, Selbstanzeige dem Grunde nach
ee) Verpflichtung zur Selbstanzeige?
ff) Reichweite der Offenbarungspflicht
6. Die neuen Voraussetzungen des § 371 Abs. 2 AO („Sperrgründe“)
a) Bezugspunkt der Sperrgründe des § 371 Abs. 2 AO: der Tatbegriff
b) Sperrgrund: Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung (§ 371 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 Bst. a AO)
aa) Bekanntgabeadressat
(1) Bekanntgabe an Tatbeteiligte
(2) Bekanntgabe an Vertreter des Tatbeteiligten
(3) Bekanntgabe an Begünstigte
bb)Bekanntgabe der Prüfungsanordnung
(1) Form der Bekanntgabe
(2) Bekanntgabezeitpunkt und Zugangsfiktion des § 122 AO
(3) Sperrwirkung fehlerhafter Prüfungsanordnungen
cc) Umfang der Sperrwirkung
dd) Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot, § 371 Abs. 2 S. 2 AO
c) Sperrgrund: Einleitung und Bekanntgabe des Straf- oder Bußgeldverfahrens (§ 371 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 Bst. b AO)
aa)Bekanntgabeadressat
(1) Sperrwirkung bei Bekanntgabe an Täter und Teilnehmer
(2) Sperrwirkung bei Bekanntgabe an Vertreter
bb) „Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens“
cc) „Bekanntgegeben worden ist“
dd)Umfang der Sperrwirkung
(1) Persönlich: keine Ausweitung auf andere als Bekanntgabeadressaten
(2) Sachlich: steuerartbezogene Sperrwirkung
(3) Zeitlich: Wiederaufleben der Selbstanzeigemöglichkeit
d) Sperrgrund: Erscheinen eines Amtsträgers der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung (§ 371 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 Bst. c AO)
aa) „Amtsträger der Finanzbehörde“
bb) Ort des „Erscheinens“
cc) Zeitpunkt des „Erscheinens“
dd) Adressat des „Erscheinens“
ee) „Steuerliche Prüfung“
ff) Kausalität („zur“)
gg) Umfang der Sperrwirkung
(1) Persönlicher Umfang
(2) Zeitlicher Umfang
(3) Sachlicher Umfang
hh) Fehlerhafte Prüfungsanordnung
ii) Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot, § 371 Abs. 2 S. 2 AO
e) Sperrgrund: Erscheinen eines Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit (§ 371 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 Bst. d AO)
aa) „Zur Ermittlung“
bb) „Steuerstraftat“ oder „Steuerordnungswidrigkeit“
f) Sperrgrund: Erscheinen eines Amtsträgers der Finanzbehörde zur Steuernachschau nach § 27b UStG oder § 42g EStG (§ 371 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1e AO)
aa) Amtsträger der Finanzbehörde
bb) Erscheinen
cc) Ausweispflicht des Prüfers
dd) Umfang der Sperrwirkung
g) Sperrgrund: „Tatentdeckung“ (§ 371 Abs. 2 S. 1 Ziff. 2 AO)
aa) „Die Tat“
bb) „Entdeckt war“
cc) Person des Entdeckers
dd) „Ganz oder zum Teil“
ee) „Im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung“
ff) „Und der Täter dies wusste“
gg) „Oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste“
hh) Umfang der Sperrwirkung
ii) Ausschluss der Sperrwirkung gem. § 371 Abs. 2a S. 2 AO
h) Steuerverkürzung von mehr als 25.000 € (§ 371 Abs. 2 S. 1 Ziff. 3 AO)
aa) Ursprüngliche Orientierung an der Verkürzung in großem Ausmaß im Sinne von § 370 Abs. 3 S. 2 Ziff. 1 AO
bb) Herabsetzung der Betragsgrenze auf 25.000 €
cc) Berechnung der Betragsgrenze
dd) Erlangung von Straffreiheit nach § 398a AO
ee) Sonderregelung für die Umsatzsteuer
i) Sperrgrund: Regelbeispiel eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 S. 2 Ziff. 2 bis 5 AO (§ 371 Abs. 2 S. 1 Ziff. 4 AO)
7.Die Voraussetzungen des § 371 Abs. 3 AO
a) Allgemeines
b)Einzelne Voraussetzungen
aa) „Sind Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile erlangt“
bb) „Straffreiheit für einen an der Tat Beteiligten tritt ein, soweit er die hinterzogenen Steuern entrichtet“
cc) „Zu seinen Gunsten“
dd) „Die hinterzogenen Steuern“
ee) Zahlungsart
ff)Die Frist
(1) Rechtsnatur und sachliche Zuständigkeit
(2) Angemessenheit der Frist
(3) Modalitäten
(4) Rechtsfolgen des Fristablaufs
(5) Rechtsbehelfe
(6) Steuerbescheid und Fristsetzung
8.Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen (§ 398a AO)
a) Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Ziff. 3 oder Ziff. 4 AO
b) Nachentrichtung der hinterzogenen Steuer, § 398a Abs. 1 Ziff. 1 AO
aa) Nachentrichtungsverpflichtete
bb) Nachentrichtungsfrist
cc) Umfang der nachzuentrichtenden verkürzten Steuer
c) Zuschlagszahlung, § 398a Abs. 1 Ziff. 2 AO
aa) Rechtsnatur des Zuschlags
bb) Bezugspunkt des Zuschlags: der Begriff der hinterzogenen Steuer
cc) Zuschlagszahlung bei mehreren Tatbeteiligten
dd) Rechtsschutz gegen die Zuschlagsfestsetzung
d) Besonderheiten bei Umsatzsteuer und Lohnsteuer
e)Rechtsfolgen
aa) Strafrechtliche Folgen
bb) Außerstrafrechtliche Wirkungen
9.Die Voraussetzungen der „Fremdanzeige“ des § 371 Abs. 4 AO
a) Allgemeines
b)Voraussetzungen des Strafverfolgungshindernisses
aa) „Die in § 153 AO vorgesehene Anzeige“
bb) „Rechtzeitig“
cc) „Ordnungsmäßig“
c) Rechtsfolge der Fremdanzeige
d) Umgehung der Sperrwirkung für den Straftäter?
e) Regelungslücken in § 371 Abs. 4 AO
aa) Fälle der Nichtabgabe in § 153 AO
bb) Vermögenslosigkeit
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